Die Kinder hatten in den 1,5 Jahren zu Anfang 14-tägigen Umgang, dann betreuten Umgang und jetzt, lt. ... Ich werde jedoch zum Gericht gehen und mich dort noch einmal erkundigen .... ... Und wenn es nur betreuter Umgang o.ä. ist.
Heute habe ich einen Brief der Anwätin des Kindesvaters bekommen,in dem sie mir mitteilt das der Umgang in der jetzigen form nicht mehr durgeführt werden kann und dieser bis zur klärung bei Gericht eingestellt ist. ... Das ist kein gute Ausgangsbasis für weitere Streitereien vor Gericht! ... Vor Gericht wird IMMER irgendetwas hängen bleiben.
Am 26.10.2005 von dalia Wenn er Dir den Umgang verweigert, obwohl das Gericht dies angeordnet hat, ist das ein Mißbraucht seines Sorgerechts. ... Du hast doch mit den Drogen aufgehört, hast sogar vom Gericht ein Umgangsrecht zugesprochen bekommen. Das wäre nicht geschehen, wenn das Gericht nicht meinen würde, dass Du schlecht für Deinen Sohn wärst.
Heute sitzen wir wieder vor Gericht. ... Ich habe dem Vater das Kind nie vorenthalten oder mich gegen Umgang gestemmt. ... Der Umgang ist wohl gerichtlich festgelegt worden.
Obwohl sie bei Gericht das Caritas vorgeschlagen hat! Laut Urteil hat der Umgang sofort wieder zu erfolgen,ich warte heute und morgen noch ab.Sollte ich mich Montag bei meiner Awältin melden? ... Somit läuft sie immer weniger "Gefahr" das du einen vernünftigen Umgang mit dem Kind hast.
Mein Sohn ist 1 Jahr alt und seit einem Jahr bekommt der Kinds Vater Begleiteten Umgang. ... Er macht den Umgang nur mit seiner Aussage: eine Stunde oder 1,5 Stunden reichen ihn aus, da er nicht mehr für seinen Sohn einplanen kann. ) aber vor Gericht wurden 2 Stunden ausgemacht, aber er verschläft oder vergisst sehr oft die Umgänge. Muss ich ihm wirklich weiter hin den Umgang mit dem Kind zu lassen, wenn kein Interesse besteht?!
Das bringt Euch später nur schlechtere Karten bei Gericht! Viel besser ist es, wenn man vor Gericht erklären kann: Ich habe immer pünktlich gezahlt, aber die Mutter hat den Umgang stets vereitelt. ... Und wie relevant sind diese "Märchen" dann vor Gericht?
In dieser zeit versuchte die Muttter den Umgang auszuschließen, indem sie versuchte einen Umgangsauschluß bei Gericht zu erwirken. ... Wie soll nun das Gericht urteilen, wer bekommt das ABR? ... Am 23.6.2005 von guest123-206 Wie das Gericht urteilen wird, kann keiner vorhersehen.
also aufs gericht? ... Und über den Umfang müssen sich die Eltern einigen, notfalls wird ein Gericht den Umgang festlegen - der dann vermutlich deutlich über den von dir eingeräumten sechs Stunden liegen wird. ... So wird ein Gericht entscheiden.
Holt das Gericht Beweise ein? ... Das Gericht ist nicht verpflichtet, einen Gutachter beizuziehen. ... Und jetzt willst Du keinen Umgang?
Hallo zusammen, folgendes Problem beschäftigt mich: Vergangenes Jahr im März hat das Familiengericht einen Beschluss in Sachen Umgang gefasst. ... Sohnemann ist sehr daran gelegen, den Umgang so wahrzunehmen, wie er beschlossen wurde.
Hallo, vor 6 Jahren habe ich nach vergebener JA-Vermittlung das Gericht bzgl Umgang mit meiner damaligen 1. jähirgen Tochter angerufen. ... Mal das Gericht anrufen, aber diesmal den Umgangstitel im Auge behalten. ... Lediglich nur das Gericht ohne Anwalt anzurufen, hätte ich wohl keine Chance.
Jetzt ist es so dass ich in 5 Wochen eine Anhörung vor Gericht habe, wo es um den Antrag geht.. ... Er meinte er wird bei der Anhörung einen normalen Umgang verlangen weil die Gefahr nie wirklich wahr war.. ... Nur, es macht doch einfach einen katastrophalen Eindruck bei Gericht, wenn jemand so zerrüttet daher kommt, nicht mal weiß, was er selbst will, trotz anwaltlicher Unterstützung ständig alles über den Haufen schmeißt.
Das Jugendamt hat empfohlen erstmal nur betreuten Umgang anzubieten (ich soll dabei sein). ... Im Moment ist es soweit, dass er immer nach dem Umgang in Tränen ausbricht. ... Vor Gericht gehen kannst du in deinem Fall nicht, da du keinen Umgang verlangen kannst. das ist das Recht des Vaters, also kann nur er es einklagen.
Der Umgang zwischen meinem LG und seinem Kind war bis jetzt immer sehr schwierig da es eine Entfernung von knapp 700km gab. ... Welche Regelmäßigkeit würdet ihr für den Umgang als vertretbar und angemessen erachten? ... Also als meine großen damals bei mir lebten, und wir 450km entfernt, schlossen wir vor Gericht einen Vergleich(allerdings wollte ich auch jeglichen Umgang unterstützen und möglich machen, deshalb eine Einigung, aber habe mehrfach schon gelesen, das es ähnlich auch ohne Vergleich ausgehen könnte).
Der letzte Umgang fand im September 2001 statt. Die Begutachtung zum Umgangsrecht wurde im Januar 2002 vom Gericht in Auftrag gegeben, lief dann ein paar Monate und war im Juli 2002 eigentlich beendet. ... Seit bald zwei Jahren hat deshalb auch kein Umgang stattgefunden.
LG nero ----------------- "" Am 26.7.2011 von DeinHase Hallo Nero, ganz viel re Ich möchte mal das Gesicht sehen, wenn die KM den Umgang nicht in dem vom Gericht ausgeurteilten Maße ermöglicht und sie eine Klage wegen Umgangsverweigerung und/oder Kindeswohlgefährung erhält. ... Weil zum Umgang mehr gehört, als sich mit dem Kind in seinem Zimmer aufzuhalten. ... Wenn der KV beim Umgang mit dem Kind einschläft, ist das natürlich sehr unschön.
Wenn Ihr Euch mit Hilfe einer Vermittlungsstelle nicht einigen könnt, dann wird einer das Gericht anrufen und das Gericht entscheidet dann, wie es weiter geht. ... Natürlich musst du nicht springen, wenn er morgen Zeit für Umgang hätte. ... Im Schlaf des Kindes findet kein Umgang statt.
Allerdings wurde die Schweigepflicht schon nach dem ersten begleiteten Umgang gebrochen und Erkenntnisse aus diesem einen begleiteten Umgang dem Jugendamt mitgeteilt und dort in einem Aktenvermerk festgehalten. ... Der begleitete Umgang wurde abgebrochen mit der Bemerkung, es wäre zu komplex. ... Die Vereinbarung vor Gericht wurde verletzt, indem die Schweigepflicht nach §203 gebrochen wurde, weder das Familiengericht noch ich informiert wurde.
Das Gericht sagt, wenn es dem Kindeswohl förderlich ist, doch wie willst du das rüberbringen. manche Dinge sind so wie sie sind. ... Das Gericht hatte nun die Wahl, Pflegefamilie oder die Oma. ... Auch wenn es derzeit erstmal wieder vor Gericht geht.