10 Ergebnisse für „unterhaltsberechnung ehemann verheiratet heirat“

Leserforumvon Fraukules | Familienrecht | 1 Antwort | 27.01.2010 14:24
Zur Situation: Wir sind beide seit kurzem in zweiter Ehe verheiratet. ... Mein jetziger Ehemann hat aus erster Ehe zwei Kinder ( 17 und 14 Jahre alt). ... Wird der Steuervorteil den wir durch die erneute Heirat erreicht haben jetzt in der Unterhaltsberechnung der Kinder zu unseren Gunsten oder zu Gunsten der Kinder berücksichtigt?
Leserforumvon Holdine | Familienrecht | 11 Antworten | 09.07.2008 14:06
Ändert letztendlich nicht viel, denn auch Erstattungen durch die Einkommensteuererklärung werden zur Unterhaltsberechnung herangezogen. ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!" ... Grüßle ----------------- "*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*" Am 9.7.2008 von Holdine schon, aber das fällt doch auf... wenn der kv steuerklasse IV hat, ist er verheiratet. geht das die ex oder den abkömmling was an? nein. wenn da (nur so mal als beispiel) drinsteht, dass bei der lohnsteuer, sagen wir mal, 1200 euro erstattet werden, davon 600 dem kv zustehen und er pro monat 50 euro mehr unterhalt zahlen muss, ist doch klar, dass die restlichen 600 euro der zweiten ehefrau zustehen. daraus kann man doch dann schon ablesen, dass sie genauso viel verdient wie der ehemann...
Leserforumvon dale | Familienrecht | 15 Antworten | 16.07.2003 08:45
hallo, ist der neue ehemann bei zweiter heirat für ein kind aus erster ehe ( 22 jahre alt -gemeinsames sorgerecht mit vater) zum unterhalt ( studium ) verpflichtet oder tragen dies die eigentlichen eltern gemeinsam? ... Dadurch das ich wieder verheiratet bin wird das Einkommen von meinem neuen Ehemann mit angerechnet.Das sieht folgendermaßen aus. 1. ... Jedoch beachten Sie bitte, dass Ihr Mann nur mittelbar für die Unterhaltsberechnung Ihres Kindes herangezogen wird, und sich sein Einkommen nur mittelbar darauf auswirkt.
Leserforumvon djeanny | Familienrecht | 3 Antworten | 15.06.2015 23:27
Teilhaben tut der Ehemann lediglich an Wertsteigerungen, Zinsen. ... Das mit den 3/7 ist schon im Ansatz richtig, allerdings ist das eigene Einkommen zu bereinigen, also einige Ausgaben gehen nicht in die Unterhaltsberechnung mit rein. ... Und dann gibt es natürlich noch die Ehen von langer Dauer: eine Frau, die 30 Jahre verheiratet war, die steht nach einer Scheidung nicht plötzlich rechtlos da.
Leserforumvon ballso | Familienrecht | 6 Antworten | 15.05.2016 13:59
Wie würde es nach einer Heirat mit mir aussehen? ... Denn immerhin waren die beiden ja 17 Jahre verheiratet. ... Dann könnte sich für den Ehemann eine herbe Überraschung anbahnen.
Leserforumvon Frau_Recht | Familienrecht | 17 Antworten | 16.02.2005 14:04
Mein Bekannter war mit der Mutter von Kevin nicht verheiratet. Die Mutter von Kevin war zum Zeitpunkt der Geburt noch mit einem anderen Mann verheiratet. ... Oder kann man den Namen des Kindes auch aufgrund einer Heirat mit dem nächsten Partner ändern lassen?
Leserforumvon Prophecy | Familienrecht | 24 Antworten | 24.01.2006 07:00
Hallöle, ne Frage. bin wieder neu verheiratet und wir beide haben die Steuerklasse 4 ( is nich viel anders als 1 ).bin unterhaltspflichtig für 2 Kinder 6,9 . ... Ehemann)finanziell nicht mehr drin:-( Am 24.1.2006 von hh Rechtlich gesehen kannst Du die Steuerklasse IV behalten. ... Wir hatten letztes Jahr ( 1 Jahr verheiratet ) auch das Modell III / V gewählt.
Leserforumvon Wolfgang | Familienrecht | 10 Antworten | 23.11.2003 10:48
Zu meiner Situation ist zu sagen, dass ich von der Kindesmutter seit 1994 geschieden und seit 1996 neu verheiratet bin. ... Durch eine Heirat wird der Gatte sofort zum Unterhaltspflichtigen für deine Tochter (dessen Frau). ... Sofern deine Tochter demnächst heiratet, ist - wie schon erwähnt - ihr Ehemann unterhaltspflichtig.
Leserforumvon Norddeutscher123 | Familienrecht | 42 Antworten | 07.09.2006 08:18
Ich habe keine Stellungnahme meiner Ex, der Ehemann weigert sich sein Gehalt offen zulegen (wen wunderts). ... Wir haben aktuell in diesem Jahr (bin auch wieder verheiratet) Einkommensteuerrückzahlung und –vorauszahlung in Höhe von 5000,- Euro zu leisten. ... Unterhalt von ihrem neuen Ehemann anrechnen zu lassen.
Leserforumvon kynox | Familienrecht | 98 Antworten | 18.10.2007 20:05
Mein Ex verdient jetzt bestimmt das doppelte wie bei der Unterhaltsberechnung, sagt aber, dass dies nichts damit zu tun hat, weil das Einkommen während der Ehe zählte.
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