15 Ergebnisse für „unterhaltszahlung kindsmutter verdienst“

Leserforumvon Paläontologe | Familienrecht | 2 Antworten | 28.11.2019 15:25
Kindsmutter geht nicht arbeiten und bekommt ansonsten Geld vom Amt. ... Frage: Müssen diese Einkünfte vom Amt mit Verdienst, Hilfe vom Amt etc. verrechnet werden und daher meine Unterhaltszahlung angepasst werden? ... Am 28.11.2019 von wirdwerden Auf Kindesunterhalt ist der Verdienst der betreuenden Mutter nicht anzurechnen.
Leserforumvon guest123-30 | Familienrecht | 7 Antworten | 18.05.2004 14:47
Jetzt will die Kindsmutter Unterhalt einklagen. ... Ist sie erwerbstätig, obwohl dies von ihr wegen der Pflege oder Erziehung eines Kindes nicht erwartet werden kann, so wird der Verdienst nur zum Teil angerechnet (i.d.R. zur Hälfte). ... Der Vater hat einen Selbstbehalt von 1000€, ist also etwas besser gestellt, als bei anderen Formen der Unterhaltszahlung.
Leserforumvon oasis71 | Familienrecht | 21 Antworten | 10.12.2012 11:44
Hat sie da nicht dann Anrecht auf eine Unterhaltszahlung? ... Also den Verdienst der letzten 12 Monate sauber auf die Einzelmonate umgelegt? ... Ob die aber Erfahrung mit einem so hohen Verdienst haben, keine Ahnung.
Leserforumvon rofeah | Familienrecht | 7 Antworten | 17.05.2009 18:47
Hallo, ich habe folgende Frage..... ich bin seit letztem Jahr mit der Kindsmutter verheiratet. ... Für ein Antwort dankt rofeah Am 17.5.2009 von guest123-2344 --- editiert vom Admin Am 18.5.2009 von rofeah Ok, das hab ich verstanden. aber wird mein Gehalt als jetziger Stiefvater bei der Berechnung der Unterhaltszahlung der Mutter hinzugerechnet? ... Somit wird also nur geguckt, ob Du verdienst und Deine Frau unterstützen kannst.
Leserforumvon guest-12322.11.2018 06:56:30 | Familienrecht | 7 Antworten | 21.11.2018 07:16
Sehr wahrscheinlich spielt da auch der Verdienst der Mutter (des dritten Kindes) eine Rolle. ... Tja dann kann sich das Kind auf eine normale regelmäßige Unterhaltszahlung freuen. ... Der Verdienst der Mutter spielt überhaupt keine Rolle!
Leserforumvon maverickgoose | Familienrecht | 27 Antworten | 13.04.2019 09:42
Er hat den Unterhalt nun über das JA ausrechnen lassen, aber diese Angaben, die sie dort gemacht hat sind offensichtlich falsch, so kommt bei der Berechnung wenn ich mein Einkommen zugrunde lege ungefähr 800 Verdienst der Mutter heraus. ... : Zitat (von maverickgoose):Er hat den Unterhalt nun über das JA ausrechnen lassen, aber diese Angaben, die sie dort gemacht hat sind offensichtlich falsch, so kommt bei der Berechnung wenn ich mein Einkommen zugrunde lege ungefähr 800 Verdienst der Mutter heraus. ... Wenn Sie bereits im Januar zur Auskunft über Ihr Einkommen oder aber zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurden, müssen Sie den später errechneten Unterhalt nachzahlen.
Leserforumvon fischmann82 | Familienrecht | 11 Antworten | 07.12.2017 22:18
Für die Zeit, in der Ihr getrennt lebtet, da hätte die Kindsmutter zwingend Unterhaltsvorschuß beantragen müssen, aber auch der ist ja zurück zu zahlen. wirdwerden Am 11.12.2017 von fischmann82 Danke für die Info. ... Am 14.12.2017 von DerVater83 Unterhalt/Unterhaltsvorschuss ist vorranig Leistung die beantragt werden müssen oder jenachdem wie die Eltern dies geregelt haben (barunterhalt usw.) ihr könnt auch auch selbst eine unterhaltszahlung regeln schriftlich. es ist deswegen vorranig da durch Unterhalt/Unterhaltsvorschuss die hilfebedürftigkeit zumindest teilweise damit vermieden wird. beispiel: Mutter ist alleinerziehend A-los und wohnt mit Kind zusammen, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss + Kindergeld = einkommen und Mutter somit nicht mehr hilfebedürftig nach SGB 2 da dies vom einkommen + - 0 lebt obendrauf gibts alleinerziehend mehrbedarf für die Mutter. wohnung wird bezahlt und das Kind erhält Sozialgeld nach SGB 2 da hilfebedürftig. Mutter ist nicht Hilfebedürftig bekommt daher kein regelbedarf der wird vom einkommen gedeckt zusätzlich gibts dann noch alleinerziehenden mehrbedarf. schau dir hier ein beispiel bescheid an: https://www.elo-forum.org/attachments/alg-ii/77234d1444071607-bewilligungsbescheid-so-richtig-2015-10-05-20.49.51.jpg der macht es anschaulich klar ;-) und klar die schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse müsste dann wenn wieder arbeites und genug geld verdienst ´über 1300 ode 1400€ kA genau wie hoch das ist, dann auch zurückzahlen. aber nicht ans jobcenter vondern an die unterhaltsvorschusskasse. kollege meinte letztens zu mir das die sogar jetzt 107% rechnen statt 100% -- Editiert von DerVater83 am 14.12.2017 14:43 Am 25.12.2017 von Jana79123 Ja, Du musst grundsätzlich nachzahlen.
Leserforumvon BettinaS | Familienrecht | 7 Antworten | 26.07.2005 15:29
Der Beamte des Jugendamtes regt sich fürchterlich auf, adss die Kindsmutter eine Auskunft beim Ordnungsamt bzgl. der Gewerbeanmeldung überhaupt erhalten hat und lehnt es ab, diese Auskunft zu beachten, ebenso lehnt er es ab, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Hotel entgegen der Auskunft des Liegenschaftsamtes eben doch existiert (s. ... @sky: es geht hier zunächst um Feststellung der aktuellen Höhe der Unterhaltszahlung, dann ggfalls um deren Durchsetzung. ... wie hoch ist der aktuelle Verdienst - und daraus resultierend der Unterhaltsanspruch?
Leserforumvon Paule99 | Familienrecht | 33 Antworten | 20.03.2022 10:11
Wenn du wieder mehr Geld verdienst (du bist verpflichtet, dich um besseren Verdienst zu bemühen), musst du den Vorschuss grundsätzlich zurückzahlen.
Leserforumvon schmuddl72 | Familienrecht | 16 Antworten | 11.07.2010 09:06
Jetzt meine Frage : Warum will das Amt jetzt wissen wie hoch mein Verdienst ist ???? ... Ja .....................nein Den Nachweis zu Aufnahme der Unterhaltszahlung sowie den Unterhaltstitel über den Mindestunterhalt lasse ich Ihnen bis zum ……… zukommen. ... Bin froh endlich wieder einer festen Arbeit nachgehen zu dürfen und dem Steuerzahler nicht mehr auf der Tasche liegen zu müssen und auch endlich wieder der Unterhaltszahlung nachzukommen.
Leserforumvon Karlson | Familienrecht | 12 Antworten | 05.10.2004 00:59
Ich muss der Ex aufgr. meines neuen Gehaltes Unterhalt zahlen, obwohl die Ehe 1. nur kurz war (eine Abwägung der KiBelange u. der Dauer der Ehe wie vom BVerfG gefordert hat nicht stattgefunden) 2. einschlägige Urteile davon ausgehen, dass der Verdienst zum Zeitpkt der Scheidung für die Unterhaltszahlung maßgeblich ist 3. ich durch die Unterhaltszahlungen, freiwillige Krankenvers. und mtl. berufsbedingten Kosten unter den Selbstbehalt von 840€ komme 4. eine Würdigung der bisher gezahlten Unterhaltsleistungen nicht erfolgt ist Ferner wurde mir trotz der hohen Unterhaltszahlungen(mit KiU 1000€) keine PKH bewilligt, meiner Ex hingegen schon. ... ;o9 das du unter deinen selbsterhalt rutschen kannst,dafür gibt es hier im forum sehr viele lebende beispiele-leider.. es hängt immer von so vielen faktoren ab..letztendlich wird dir all das eh nur ein anwalt erkären können..aber tröste dich bitte so gut es geht.. eine frage noch-meinst du jetzt,den unterhalt für alle zusammen oder nur für die kinder..kann ich auch überlesen haben,dann sorry..bin leider etwas in eile..ich habe neulich auch mal meine anwältin gefragt,wie lange man eigentlich der kindsmutter unterhalt gewährt,schliesslich sollte eine ehe keine lebensversicherung sein..weißt du,was sie mir sagte..bis das jüngste kind 13 sei..ein geschiedener mann bekäme heutzutage in deutschland nach ca.15 jahren das erste mal wieder ein fuß auf den boden..in der regel..traurig,aber wahr.. kopf hoch!!!!!
Leserforumvon Balloons | Familienrecht | 67 Antworten | 10.01.2012 18:06
Ein Aufrechnen mit den Mietzahlungen ist nicht statthaft, schon deshalb nicht, weil deine Eltern nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind.
Leserforumvon SiSa10 | Familienrecht | 25 Antworten | 17.04.2020 21:28
Hallo, ich habe folgende Situation: Ich bin verheiratet verdiene 2.200€, zahle alleine 1000€ alleine nur Miete ohne Strom. Meine Frau arbeitet nicht da unser Sohn erst 2 Jahre alt ist. Sie bekommt auch kein Geld mehr, d.h.
Leserforumvon dannyp | Familienrecht | 69 Antworten | 18.07.2004 02:45
Am 19.7.2004 von dannyp Das mit den 65% habe ich nur von der Kindsmutter gehört. ... Wenn die Kindsmutter allerdings dem Kind das Geld "schenkt", dann ist dies ihre Sache. Zudem ist es ein Geschenk von IHR, denn die finanziellen Lasten bestreitet sie aus eigener Tasche und läßt dem Kind die Unterhaltszahlung zukommen.
Leserforumvon guest-12305.11.2023 12:35:36 | Familienrecht | 28 Antworten | 13.09.2022 20:14
Hallo zusammen Meine Kinder sind 13 und 15 Jahre. Es besteht seid 2 Jahren keinen kontakt weil ich den Kindern das falsche Weihnachtsgeschenk gekauft habe. Deswegen möchten beide keinen kontakt.
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