1.099 Ergebnisse für „volljährigkeit unterhalt“

Leserforumvon Maja-Ratlos | Familienrecht | 10 Antworten | 01.07.2015 09:27
Seit der Volljährigkeit des Sohne können Sie mit dem Vater sowieso nichts mehr ausdiskutieren. ... Ab Volljährigkeit reduziert sich der Unterhalsanspruch des Kindes auf jeden Fall um das volle Kindergeld. ... Ab Volljährigkeit ist auch das betreuende Elternteil mit in der Pflicht.
Leserforumvon American_Tourist | Familienrecht | 25 Antworten | 05.07.2006 13:15
Am 5.7.2006 von anonym_0405 Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile für den Unterhalt verantwortlich. ... Du mußt zum RA und dir den Unterhalt ausrechnen lassen. ... Sollte ein vollstreckbarer Titel zum Kindesunterhalt bestehen, der nicht mit Volljährigkeit geendet hat, könnte der Volljährige pfänden lassen.
Leserforumvon THEFighter | Familienrecht | 13 Antworten | 07.03.2008 19:01
Du hast mit dem Einfordern des Unterhaltes ab Volljährigkeit des Sohnes nichts mehr zu tun. ... Das alles führt idR. dazu, dass der Vater ab Volljährigkeit weniger Unterhalt an den Sohn bezahlen muß. ... Ergo: Kein Einkommen = kein Unterhalt.
Leserforumvon Thessa | Familienrecht | 4 Antworten | 15.09.2005 10:41
Ab Volljährigkeit deines Sohnes bildet ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr. Das heißt allerdings nicht zwangsläufig, dass du deinem Sohn nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet bist. ... Doch ist die Frage, ob der Vater des Sohnes nicht wie bisher Unterhalt zu zahlen hat.
Leserforumvon kano02 | Familienrecht | 12 Antworten | 14.06.2011 13:27
Bisher habe ich immer Unterhalt gezahlt. ... Weiterhin habe ich keine Ahnung, wohin ich ab Volljaehrigkeit meiner Tochter den Unterhalt ueberweisen soll. Schliesslich endet ab Volljaehrigkeit die Beistandschaft und ein Bankkonto meiner Tochter wurde mir auch nicht bekannt gegeben.
Leserforumvon Silicea77 | Familienrecht | 3 Antworten | 14.11.2020 07:50
Bisher bekam ich 355€ Unterhalt von ihrem Vater und 204€ KG. Ab Volljährigkeit geht das Geld auf ihr Konto und ich werde auch zu Barunterhalt herangezogen. ... Ich habe noch eine kleinere Tochter, für die ich 395€ Unterhalt bezahle, plus Fahrgeld, damit sie mit dem Zug zu mir kommen kann.
Leserforumvon Punica74 | Familienrecht | 11 Antworten | 11.01.2007 22:01
Der Vater hat nun Ihren Anwalt kontaktiert, weil er der Meinung ist, jetzt den Unterhalt kürzen zu können, da ja bei Volljährigkeit beide Elternteile Unterhaltpflichtig sind. ... Also muß die Tochter Bafög beantagen, um auf den Ihr zustehenden Unterhalt zu kommen.
Leserforumvon recht1234 | Familienrecht | 2 Antworten | 12.01.2008 09:04
Hallo Forum, wie ist das eigentlich im Monat der Volljährigkeit? ... Altersstufe könnte man nun erwarten, dass die gleiche Regelung gilt, dass also ab Beginn des Monats der neue Unterhalt zu zahlen ist. ... Geburtstag hat, dann wird 1/3 alter Unterhalt an die Kindesmutter gezahlt und 2/3 neuer Unterhalt an das nun volljährige Kind.
Leserforumvon ziga | Familienrecht | 38 Antworten | 22.03.2009 17:31
Das habe ich bis zur Volljährigkeit meiner Tochter getan. Die Zahlungen habe ich mit Erreichen der Volljährigkeit im Juli 2006 eingestellt, da kein Kontakt besteht und ich keine Informationen darüber erhalten habe, ob sie eine Ausbildung macht oder selbst für ihren Unterhalt sorgen kann. ... Geht das Urteil denn nach Eintritt der Volljährigkeit automatisch an die Tochter über?????
Leserforumvon guest-12320.06.2018 11:19:16 | Familienrecht | 6 Antworten | 17.04.2017 12:04
Hallo liebe Ratgeber und Nutzer, ich werde nun in wenigen Tagen 18 Jahre alt und erhalte somit die Volljährigkeit. Ich habe mit meinem Vater abgesprochen, dass er den Unterhalt doch ab jetzt auf mein Konto überweisen solle, dies ist für ihn kein Problem und er ist damit auch zufriedener. ... Jetzt hierzu meine Frage: Ist es rechtens, dass meine Mutter von mir von mir verlangt, die Miete beizusteuern, obwohl diese ja durch den Unterhalt von Ihr an mich gedeckt werden würde?
Leserforumvon American_Tourist | Familienrecht | 1 Antwort | 14.07.2006 13:01
Ist es richtig, dass der Vater meines Sohnes, der bei mir lebt und nach wie vor zur Schule geht, nach dessen Volljaehrigkeit sagt, er duerfe aus dem Betrag der DDT, das GESAMTE Kindergeld abziehen?
Leserforumvon martin2013 | Familienrecht | 2 Antworten | 25.03.2014 08:22
Ich habe Unterhalt immer ans Jugendamt gezahlt. ... Gelten bei Volljährigkeit nicht andere Unterhaltregeln? ... Wenn ja, gibt es nachträglich die Möglichkeit zuviel gezahlten Unterhalt zurückzubekommen?
Leserforumvon Paragrafenreiter | Familienrecht | 7 Antworten | 02.07.2021 11:13
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Unterhalt bei Volljährigkeit. ... Angeblich soll Kind nächstes Jahr dort aber auch noch hingehen es existiert ein bis zur Volljährigkeit befristeter Titel KM hat kein oder nur geringes Einkommen.
Leserforumvon Elenora | Familienrecht | 3 Antworten | 10.01.2018 04:58
Kann der Vater den Unterhalt mit Beginn der Volljährigkeit einfach beenden? ... Zitat:Kann der Vater den Unterhalt mit Beginn der Volljährigkeit einfach beenden? ... Bei Volljährigkeit ist das Kind selbst für das Geltendmachen von Unterhalt zuständig
Leserforumvon lemontree2013 | Familienrecht | 17 Antworten | 08.12.2017 13:05
Unterhalt zahlen. edy Am 14.12.2017 von H. ... MMn beginnt die Inverzugsetzung ab Volljährigkeit mit Aufforderung zur Auskunft über die Einkommensverhältnisse neu. ... Unterhalt gezahlt wird im Regelfall bis zum Erreiche
Leserforumvon supamaus | Familienrecht | 3 Antworten | 06.09.2016 09:26
Nun hat der Anwalt meiner Ex den Unterhalt vor einigen Monaten neu errechnet und den Unterhalt bis zur Volljährigkeit meines Sohnes befristet. ... Ab der Volljährigkeit sind doch beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.
Leserforumvon fb361789-99 | Familienrecht | 2 Antworten | 25.03.2013 09:05
Hallo. ich bin 20 Jahre alt und mache eine Ausbildung zur Erzieherin, bei der ich nichts verdiene. bis jetzt hat das mit dem Geld und alles recht gut geklappt, aber nun habe ich extremen Streit mit meinem Vater. nun sollte ich alles selber klären, bekomme jetzt BAföG und Kindergeld auf mein konnto. es fällt mir trotzdem noch schwer den Überblick zu haben. meine Frage jetzt ist, ob mein Vater mir nicht auch noch Unterhalt zahlen müsste und wieviel. sozialpädagogen haben gesagt, dass ich dies beim Jugendamt ausrechnen lassen kann, habe jedoch gerade erfahren, dass dies wegen meiner Volljährigkeit nicht geht. ich wohne in einem Wohnheim und Zahl nun alles selber, daher ist das mit BAföG und Kindergeld schon möglich, aber knapp. meine Mutter ist krank und verdient nichts, kann daher aber auch nichts zahlen. mein Vater verdient recht gut!
Leserforumvon schlappi | Familienrecht | 4 Antworten | 15.02.2008 18:56
hallo gemeinde, ich hoffe ich bekomme hier einige infos. mein kind ist nun 18 jahre geworden und ist in einer ausbildung und wohnt bei muttern. es geht um eine formulierung im titel der vom JA erstellt wurde und den ich unterschrieben habe. hier erstmal die stelle.... "...verpflichte ich mich folgenden unterhalt monatlich zu zahlen: 100%* des jeweiligen regelbetrages gemäß §1 der regelbetrag-verordnung der dritten alterstufe abzüglich anteiligem kindergeld*. *auf den unterhalt ist das jeweilige hälftige kindergeld für ein erstes kind anzurechnen, soweit dieses zusammen mit dem unterhalt 135% des regelbetrages übersteigt (§1612 b abs. 5 bgb)" muss ich diesen text nun ändern lassen weil das kind nun volljährig ist? eine änderung muss ich ja einklagen und wenn durch diesen text kein nachteil entsteht kann ich es ja auch so lassen. da eine klage geld kostet welches ich nicht habe. normalerweise müsste ich ja nun altersstufe 4 bezahlen und das kindergeld wird voll angerechnet. bin ich verpflichtet weiter stufe 3 zu bezahlen (wäre ja mein vorteil) oder gelten nun automatisch die gesetze für volljährigkeit?
Leserforumvon Amisu* | Familienrecht | 20 Antworten | 19.10.2007 16:10
Ich habe in Erfahrung gebracht, das ich bei Volljährigkeit, Erstausbildung und eigenem Haushalt 640€ (inkl. Kindergeld) Unterhalt beziehen kann. ... Was zahlt dein Vater dir denn an Unterhalt?
Leserforumvon guest-12331.05.2011 17:36:49 | Familienrecht | 4 Antworten | 06.01.2004 12:33
Der Unterhalt wird auf das Konto des JA überwiesen. ... Lebensjahr kannst du mit deiner Tochter ausmachen, dass der Unterhalt auf ihr Konto überwiesen wird. ... Gruss Stern Am 6.1.2004 von teufelin Iss schon klar, aber hat sie ab Volljährigkeit noch Anspruch ??
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