Hallo, folgende Frage zum Elternunterhalt: Unterhaltspflichtiger, 49 Jahre, ledig, keine Kinder, Einkommen: 450 Euro-Job, vorher freiberuflich tätig, Vermögen: 60.000 Euro, welches teilweise zum Lebensunterhalt dient und auch für die Altersvorsorge verwendet werden soll. ... Müsste der UHP dem Elternteil im Falle von Pflege vom eigenen Vermögen Elternunterhalt zahlen? ... Viel wichtiger: Welches Einkommen und Vermögen hat der Elternteil?
Meine Frage bezieht sich weniger auf das Einkommen, sondern auf das Schonvermögen. Wieviel Geld darf ich auf meinem Konto, Sparbuch, Depot, was auch immer haben, bevor dieses Vermögen für den Unterhalt eingesetzt wird. ... "Die Deutschen werden stetig älter; die Zahl der Pflegefälle steigt.
Die KM wurde in den letzten Jahren garnicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen, da ihr Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt Gruß falo Am 25.5.2008 von guest123-1682 Sach mal Camper, merkst du das eigentlich selbst nicht mehr?
Hallo zusammen, ich wäre dankbar für jeden Tipp, welche Schritte ich noch einleiten könnte, damit mein Sohn doch noch Kindesunterhalt erhält. Die Situation: Der Kontakt zwischen meinem Sohn/mir und dem Kindsvater ist seit Jahren abgebrochen, da der Kindsvater diesen ablehnt. Es besteht ein Unterhaltstitel für meinen Sohn (jetzt 8,5 Jahre alt) gegenüber dem Vater.