Die Endvermögen bei einer Zugewinnberechnung wären dann: Endvermögen Mann 80 000€ Anfangsvermögen Mann 40 000€ Zugewinn Mann 40000€ Endvermögen Frau 20 000€ Anfangsvermögen Frau 0€ Zugewinn Frau 0€ Der Zugewinn wird aufgeteilt: Mann an Frau 20000€ deine Frau bekäme als 40000€ ( alles nur Beispiele) Das Anfangsvermögen muss noch indexiert werden ( würde dadurch evtl. noch steigen). hier hilft nur ein gegenseitiges "Entgegenkommen" oder eine Gerichtsetnscheidung. lg edy Am 17.3.2017 von Exmann123 Hallo edy, danke dir. Aber warum bei der Frau Zugewinn 0€ ? ... LG Exmann Am 17.3.2017 von edy Hallo Exmann , richtig aufgepasst. natürlich muss bei der Frau ein Zugewinn 20 000€ stehen. dann hast du einen um 20 000€ höheren Zugewinn als Sie. dann: 20 000€ (Ihr Hausanteil) + 10000€ (Hälfte deines höheren Zugewinnes) lg edy
"Zahnbürsten"-Nachweis für Lebensgemeinschaft?
4,5 von 5 Sterne
Ex- Frau fordert nach ca. 20 Jahren Ehe und weiteren 7 Jahren Trennung (inkl. ... Danke für eure Tips Timsy ----------------- "" -- Editiert timsy am 12.05.2014 15:35 Am 12.5.2014 von Loddar Hallo Timsy, quote:Ex- Frau fordert nach ca. 20 Jahren Ehe und weiteren 7 Jahren Trennung (inkl. ... Denn es sind Verwandte ersten Grades was man von einem Exmann nicht sagen kann.
Frau und Sohn sind weg
4,2 von 5 Sterne
Mein Problem ist, dass mich meine Frau verlassen hat und den gemeinsamen Sohn mitgenommen hat. ... Daher gilt zur Zeit einfach der Schutz meiner Frau und des Sohnes. ... Was macht deine Frau beruflich und wovon lebt sie jetzt?
Ehemann will Zahlung einstellen
5 von 5 Sterne
in einem Notartermin vor dem Scheidungsverfahren wurde Gütertrennung und Zugewinn und Versorgungsausgleich sowie elterliche Sorge und Umgangsrecht geklärt. ... Wie bereits oben geschrieben will der Exmann die komplete Zahlung einstellen.... ... Wenn er nicht zahlt muss die Frau versuchen diese Regelung titulieren zu lassen, oder???
Nun mein Problem: Die Frau macht uns das Leben schwer! ... Ich möchte nicht die nächsten 20 Jahre vor Gericht und mit Anwälten zu tun haben. ... Was würdest du sagen, wenn dein Exmann dich nicht auszahlen würde und somit das Startkapital für euer neues Domizil flöten ginge??
Am 20.1.2005 von guest123-173 --- Posting wurde vom Admin editiert Am 20.1.2005 von guest-12302.03.2013 22:34:54 mädels, versteht mich nicht miss...natürlich sollte man immer die bestmögliche steuerklassenkombination wählen, aber bitte NUR, um steuern zu sparen, NICHT, um dadurch den unterhalt an die kinder kürzen zu wollen, weil ja durch die "ungünstige" steuerklasse das eigene einkommen (künstlich) sinkt, aber genau das plante offensichtlich die garnichtsoratlose_zweitfrau und nimmt nun eher zähneknirschend inkauf, das das JA (zurecht) das einkommen des unterhaltspflichtigen nach steuerklasse 4 berechnet und nicht nach 5 halten wir es mal so fest: bis vor kurzem hat das paar wahrscheinlich ca 2500€ gemeinsames nettoeinkommen gehabt und nun überlegt frau raffgier, ob man für 2 kinder denn noch 165€ unterhalt zahlen solle, ohne mit einem anwalt vorher zu sprechen dem einwand von bucki kann ich überhaupt nicht zustimmen und frage daher nochmal: soll denn etwa die solidargemeinschaft für den unterhalt der kinder aufkommen (der mit 82,50 / kind ganz und gar nicht gedeckt ist) nur damit der vater ja keine finanziellen einbussen erleiden muss? ... Am 20.1.2005 von guest-12302.03.2013 22:34:54 @bucki bevor dir als frau noch was anschwillt, lies doch erstmal die beiträge genauer es geht hier nicht um "gierige" exfrauen, sondern um KINDESUNTERHALT es kann doch wohl nicht dein ernst sein, dass wir alle als steuerzahler dafür herhalten sollen, dass eine "zweitfrau" quasi doppelt einspart: einmal durch geringere steuerlast und zum anderen durch geringere unterhaltsverpflichtungen ihres gatten Am 20.1.2005 von Bucki Hallo Cooljake, der Selbstbehalt des Vater wird doch eh schon höher bemessen, weil seine zweite Ehefrau verdient. ... Am 21.1.2005 von guest-12302.03.2013 22:34:54 bucki-baby...wir werden da auf keinen gemeinsamen nenner kommen...deine meinung ist arg befangen, somit wenig objektiv...für dich fasse ich _meine_ meinung mal prägnant zusammen: wenn ein gesunder mann, der zudem nicht unerhebliche einsparungen durch gemeinsame haushaltsführung mit neuer frau hat, sich selbst mit knapp 630€ monatseinkommen zufriedengibt, ohne nicht die alleräußersten anstrengungen zu unternehmen, um wenigstens 165€ für seine KINDER zu verdienen, ist es ein verdammter waschlappen und ich hoffe, das JA tritt ihn kräftig in den a...
Einen "Anspruch" gegen meinen Noch-Mann mache ich nicht geltend, weder auf Trennungsunterhalt noch auf Zugewinn! ... Es ist ja nicht so, dass ich ihn nicht liebe - ich verstehe nur die Denkart nicht - Vielleicht wollte ich ja auch, dass ihr mich ganz knallig auf den Pott setzt, von wegen typisch Frau, kein Verständnis oder so.
Habe ich es mir so ausgesucht wie es gekommen ist und 2 gnädige Frau wenn du mal logisch denkst ich bin bemüht in der Karriereleiter hoch genug zu steigen um meinen irgendwann mal was bieten zu können, aber sollt enciht vergesse es dauert bis man soweit ist,schule,lehre, studium weiterbildung etc, da sgeht nicht von heute auf morgen aber trotzdem gibt es MICH als mensch auch noch, ich hab weder nen füherschein, noch ne riesen wohnung ich trage keine designersache ode rmarkenwarem ich hab nch niocht mal nen kleiderschrank geschweige denn ne küchenausstattung, jeden montag muss ich geld schieben damit ich so gut wie möglich hinkommen und wenn die mutti zu mir kommt und mich fragt ob ich mal geld hab um den kleinen neue schuhe zu kaufen dann ist wohl bei nicht an der falschen adresse, denn da sist was ich mit ihr vereinbart habe, solangeich nicht ZAHLEN KANN, gebe ich so was zu wenns benötigt wird.
Am 19.10.2007 von Llomond hallo, wenn du keinen stress willst, dann unterschreibe das, was dein mann will. aber ehrlich, nach dem, was du alles für seine familie getan hast, würde ich an deiner stelle doch kämpfen und den ehevertrag zumindest mal überprüfen lassen, da der notar ja schon damals von sittenwidrigkeit gesprochen hat. wenn du also eine rechtschutversicherung hast - das hoffe ich wirklich für dich - nimm die kostenlose erstberatung in anspruch. denn alles weitere muss -soweit ich weiss- selbst bezahlt oder über gerichtskostenbeihilfe geregelt werden. und was interessiert dich die neue frau deines mannes, offenbar ist sie ja sehr wohl hinter seinem geld her, dass sie so schnell wie möglich heiraten will ???