15 Ergebnisse für „2002 abrechnung bk“

Leserforumvon p843284 | Mietrecht | 8 Antworten | 05.01.2004 11:36
Hallo und ein gesundes neues Jahr, ich habe eine Frage zum Thema BK-Abrechnung: Ich bekam jetzt für das Jahr 2002 die BK-Abrechnung, obwohl ich erst mit Beginn 01.01.2003 über einen gültigen Mietvertrag verfügte. Übergabe der Wohnung war der 01.12.2002. ... Nur im ersten FAll ist eine BK-Abrechnung überhaupt möglich. ... Für das Jahr 2002 wurde nichts vereinbart.
Leserforumvon jennylein | Mietrecht | 1 Antwort | 31.12.2003 09:15
Die Mietkaution wurde mit der BK-Abrechnung für 2002 im Dezember 2003 verrechnet. Da er aber noch bis 3/2003 Mieter war, muss er noch bis 12/2004 auf die restliche Rückzahlung warten, da in diesem Zeitraum erst die BK-Abrechnung von 2003 erfolgt. ... Darf die Kaution für die BK-Abrechnung verwendet werden, ohne mein Einverständnis.
Leserforumvon guest123-179 | Mietrecht | 3 Antworten | 05.12.2004 19:23
Betriebskosten, Kaminkehrer 2002/2003. ... Vielen dank Am 5.12.2004 von Gruwo Hallo Brathänchen, natürlich kann nach einer Umwandlung des Hauses in Eigentumswohnungen nicht der Verteilerschlüssel der BK-Abrechnung auf Miteigentumsanteile geändert werden. ... Nachforderungen für 2002 sind so oder so ausgeschlossen.
Leserforumvon Anja5481 | Mietrecht | 8 Antworten | 18.11.2008 11:43
Jetzt erhalte ich mit Datum vom 14.11.08 eine Aufstellung des Restauszahlungsbetrages meiner Mietsicherheit eingezahlt in 2002. ... Also Einspruch gegen die verjährten BK machen und den Betrag der Kaution einfordern. letztendlich mußt du aber auch die Aktuelle Abrechnung abwarten, bis alles geklärt werden kann... ... BK zu sehen.
Leserforumvon Lewandowski | Mietrecht | 0 Antworten | 27.09.2003 17:53
Habe am 2.7.03 meine BK-Abrechnung für 2002 erhalten und soll ca. 200 EUR nachzahlen. Über Widerspruch ist noch nicht entschieden, der Vermieter pocht aber auf Zahlung per 1.8.03.
Leserforumvon Kuramathi | Mietrecht | 2 Antworten | 11.09.2005 14:57
Ich bin im Dezember 2002 in eine neue Wohnung gezogen. ... ' gemeint ist hier wohl das Jahr 2002, richtig? ... Alternativ können Sie vom Vermieter auch die vollständige Rückzahlung Ihrer BK- Vorauszahlungen des nicht abgerechneten Jahres verlangen (BGH, Urteil v. 09.03.2005 - VIII ZR 57/04).
Leserforumvon sabi70 | Mietrecht | 17 Antworten | 23.11.2004 17:08
Die Jahre 2000 - 2002 müsstest du also nicht mehr bezahlen, wenn nicht fremdverursachte Gründe vorliegen, dass die Abrechnung nicht eher erstellt werden konnte. ... Der Vermieter kann die alte BK-Abrechnung noch geltend machen. ... Das hieße also, sabi muss 2000 und 2003 bezahlen, nicht aber 2001 und 2002.
Leserforumvon engelchen_35 | Mietrecht | 7 Antworten | 27.12.2004 19:12
Ich wohnte von Juli 2002 bis 15.12.03 in einer Mietwohnung, die ich am Ende fristlos gekündigt hatte. ... Wurde die Wohnung zum 16.12.2003 neu vermietet, wären Ihre BK nur bis zum 15.12.2003 abzurechnen. Sie sollten der Abrechnung schriftlich widersprechen und eine neue BK-Abrechnung auf Grundlage der tatsächlichen Zeiträume verlangen.
Leserforumvon ! Frage | Mietrecht | 10 Antworten | 03.01.2005 14:06
Hallo, ich habe nach Auszug aus der Wohnung am 15.12.04 eine BK Abrechung für 2003+2004 erhalten, detaillierte Rechung nur für den Zeitraum 01.01.03-31.12.03 ! ... Die Hausverwaltung hat nur BK Abrechung für 2003 geschickt und 2004 mit einbezogen ! ... Wie Karamel bereits mitteilte kann eine detaillierte Abrechnung für 2004 noch gar nicht vorliegen.
Leserforumvon dadda | Mietrecht | 16 Antworten | 23.12.2004 11:23
Er meldet sich nicht und die Abrechnung kommt auch nicht.... ... Nachforderungen für 2002 sind sowieso schon verjährt. ... Abgesehen davon sollten Sie m.E. nicht vor Ablauf der Ausschlussfrist (12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraums) auf die BK-Abrechnung bestehen.
Leserforumvon Andreas.Krueger | Mietrecht | 6 Antworten | 29.11.2012 07:29
In den Nebenkosten einer seit 2002 bewohnten Mieteinheit wurden immer Kosten für einen Hauswart (der alle anfallenden Arbeiten erledigt hat) über ~3000 Euro (Gesammtkosten) aufgeführt. ... Nur die Abrechnung der Leistungen wird zur Einsicht vorgehalten. ... Steht die Position Winterdienst im Mietvertrag oder bezieht sich der Mietvertrag auf die Bk-Verordnung?
Leserforumvon sabi70 | Mietrecht | 13 Antworten | 20.12.2004 12:36
Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich die BK für 2000 und 2003 aktzeptiere aber das die von 2001 und 2002 verjährt wären. ... Angaben zählen zu den den inhaltlichen Mindestangaben einer BK-Abrechnung, ansonsten wäre Sie rechnerisch nicht nachvollziehbar. ... Am 20.12.2004 von Gruwo Hi, die Abrechnung ist soweit o.k., bei den BK-Positionen werden 95% auf die Mieter umgelegt, die restlichen 5% auf Nutzfläche (Gewerbeeinheit?).
Leserforumvon Akkarin | Mietrecht | 252 Antworten | 13.05.2016 21:06
Am 28.12.2014 erhält der Mieter vom VM Abrechnung . ... Außerdem sein die Angriffe gegen die Abrechnung 2013 zu pauschal. ... Abrechnung der BKA geklagt?
Leserforumvon Cwlina | Mietrecht | 37 Antworten | 23.02.2022 23:09
Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald Vermieter/Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen haben. ... Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald Vermieter/Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen haben. ... Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/ Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Leserforumvon vundaal76 | Mietrecht | 41 Antworten | 04.05.2015 21:43
Wurden die über die NK-Abrechnung der Wohnung abgerechnet, so wäre das m.M.n. ein Indiz dafür, dass es sich eben nicht um eine Leihe handelt. ... Ich weiß auch nicht, ob auf der Abrechnung genau nachvollziehbar ist, ob für den Fahrradkeller der Strom abgerechnet wurde. ... Ergo: Wenn die in der NK-Abrechnung auftauchen, deutet das auf mitvermietet hin.
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