Wir sind Ende November fristgerecht aus unserer alten Wohnung ausgezogen und bekamen nun die Nebenkostenabrechnung unseres "alten" Vermieters zugeschickt. Neben der Abrechnung von 2003 war nun auch die Nebenkostenabrechnung von 2002 dabei. ... Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.
Jetzt habe ich eine Nebenkostenabrechnung erhalten, die 2 Abrechnungszeitraüme betrifft. 1. ... Ich sehe es genauso, da im Mietvertrag kein Abrechnungszeitraum eingetragen ist, dass dieser dann von 01.01. - 31.12. gilt und somit für 2002 gar kein Anspruch auf Nachzahlung besteht. ... Ich würde normaler Weise verlangen, dass ich eine Abrechnung bekomme und nicht mehrere.
Hallo, folgende Situation: Die NK-Abrechnung für 2002 haben wir Ende 2003 bekommen, alles soweit i.O. ... Ist zwar ein Neubau (gewesen), aber die Nebenkostenabrechnung sollte doch endgültig sein?! ... Ich verstehe das so, daß die Frist von einem Jahr nach dem Abrechnungszeitraum (also 2002) nicht nur für die (erste) NK-Abrechnung gilt, sondern für ALLE Forderungen aus dem Jahr.
Aber 2002? ... Im Streitfall war das der Dezember 2002. ... Ihre Nachforderung für 2002 und 2003 hat sich für mich hiermit erledigt.
Und zwar haben wir erst im Juli 2004 die Abrechnung von 2002 erhalte, die Nachzahlung (300 Euro) haben wir trotz Verjährung (stimmt doch, dass die nur ein Jahr gültig ist?) ... Und ich hätte noch zwei bis drei zusätzliche Fragen: 1) Hat es Konsequenzen, wenn sich auf einer Nebenkostenabrechnung keine Unterschrift befindet? Also weder auf dem Anschreiben noch auf der Nebenkostenabrechnung selbst. 2) Wie werden fehlende Angaben zum Abrechnungszeitraum behandelt?
Ich habe allerdings bis heute (Oktober 2002) noch keine Nebenkostenabrechnung für die Monate Januar und Februar 2001 von meiner ehemaligen Vermieterin erhalten. ... Wie lange darf der Ex-Vermieter eine solche Abrechnung zurückhalten, wenn das Vertragsverhältnis nicht mehr besteht?
Hallo, wir haben seit Feb. 2002 in einer Wohnung gewohnt und sind jetzt zum 1.8 ausgezogen. Nun hat der Vermieter eine vorläufige Nebenkostenabrechnung geschickt. ... (Herbst 2004 die Abrechnung für 05.02 ???)
Ich bekam eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2002 und für das Jahr 2004 heute am 13.12.2004 Ich wohne aber schon seid dem 13.04.2003 nicht mehr in der Wohnung. 1.Frage: Muss ich die Abrechnung für 2002 überhaupt bezahlen, ich glaube es gibt da eine Frist von 12 Monaten ,oder? 2.Frage: Was ist mit der Abrechnung von 2003 wir wohnten ja nur bis zum 13.04.2003 in der Wohnung, so müsste doch der Vermieter die Abrechnung bis zum 13.04.2004 mir eingereicht haben.Dies hat er aber nicht getan, somit muss ich nichts zahlen oder????
Ich habe von 2002 bis 31.12.2007 zur Miete gewohnt. Es erfolgte nie eine Nebenkostenabrechnung. ... Am 21.10.2008 von Mivilu Ich möchte eher wissen, ob ich zahlen muss, da ich für die anderen Jahre nie eine Abrechnung erhalten habe!!
Diese 50 Euro sollten fuer die Nebenkostenabrechnung 2002 sein, da diese noch nicht erstellt wurde. ... Nachdem ich am 31.12.2003 immer noch keine Nebenkostenabrechnung fuer 2002 erhalten hatte, habe ich diese dann im Mai bei meinem Vermieter direkt angemahnt (per Einschreiben). ... In meiner Mahnung habe ich die NK Abrechnung 2002 angemahnt , die Rueckzahlund meiner Kaution inkl.
Oktober 2002 auch nicht mehr da... ... Weiterhin schlägt er mir aufgrund der doppelt fehlerhaften Rechnungen der Wasserwerke eine Verschiebung der Abrechnung für 2002 vor, um nicht weitere Verwirrung zu stiften, was er ja eigentlich auch nicht darf, soweit ich weiss... ... Darf der Vermieter eigentlich überhaupt bei schon gestellter und somit gezahlter Abrechnung noch Nachzahlungen fordern?
Die Abrechnung sieht auf den ersten Blick nicht richtig aus, warum ? ... Wir haben von 2002 bis einschl. 2007 immer die Flächen von 650 qm und 74 qm auf unserern Abrechnungen. Ist es valide die Nebenkostenabrechnung zu reklamieren ?
Hallo, Ich bin jetzt zum 1.Sep. aus meiner Wohnung ausgzogen und musste feststellen, daß noch eine saftige Nebenkostenabrechnung auf mich zu gekommen ist. ... MfG Frankman Am 24.9.2003 von Ut soweit ich aber informiert bin, verjaehrt doch eine nebenkostenabrechnung nach einem jahr...?? d. h., die abrechnung fuer 2002 muss ueberhaupt nicht mehr berechnet werden. wir jedenfalls sind damit so durchgekommen und uns interessiert nur noch die abrechnung von 2002. wenn die ende des jahres nicht auf dem tisch liegt, werden wir nichts an den ehem. vermieter zahlen muessen...
Ich bin im Dezember 2002 in eine neue Wohnung gezogen. ... ' gemeint ist hier wohl das Jahr 2002, richtig? ... Der Vermieter kann zwar im Prozess oder danach - innerhalb der Verjährungsfristen - noch die Abrechnung nachholen, allerdings kann er im besten Fall die Vorauszahlungen wieder einfordern.
Ich bin im Januar 2001 eingezogen und im September 2002 wieder ausgezogen. Ich habe im Juni 2001 eine Abrechnung über das Wasser bekommen, über andere Nebenkosten keine Abrechnung. ... Nachdem Ich den Vermieter angerufen habe und gefragt habe ob er mir die Nebenkostenabrechnung zuschickt, meinte er: Ich bekomme ja sowieso nichts mehr raus, also brauch ich auch keine Abrechnung.
Am 11.12.06 schickt er nun die Nebenkostenabrechnung und fordert die 150€ dazu! ... Könnte man also jetzt noch sein Geld für 2002 zurückfordern, insofern man keine Abrechnung bisher bekommen hat? ... Daher ist die Abrechnung aus meiner Sicht rechtmäßig.
Hallo an alle Leser Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand bei folgendem Problem einen Rat geben könnte: Ich habe am 24.12.04 die Nebenkostenabrechnung der letzten 3 Jahre erhalten (2001, 2002, 2003). ... Allerdings habe ich in den Jahren davor schonmal einen Brief von meinem Vermieter bekommen in dem er mir geschrieben hat, dass die Abrechnung für 2001 und 2002 demnächst erfolgt (demnächst war dann 2 Jahre später), und sich so ca. auf einen Betrag von xxx € belaufen könnte (den Betrag weiß ich nicht mehr weil ich den Brief nicht aufbewahrt hab. ... Meine Frage ist nun ob dieser Brief stellvertretend für eine Abrechnung rechtsgültig ist und ich die Jahre 2001 und 2002 jetzt trotzdem bezahlen muss weil er mir ja was dazu geschrieben hat?
Hallo, ich habe gerade eine Nebenkostenabrechnung 2002 für eine Wohnung erhalten, in der ich mal gewohnt habe. ... Nun ist die Firma, welche mir die Abrechnung geschickt hat, nicht mehr die gleiche, mit der ich damals meinen Mietvertrag hatte. ... Muss ich die Abrechnung nun überhaupt anerkennen, wenn mir die Firma nicht bekannt ist?
Da in der Eigentümergemeinschaft häufig reiberreien vorkommen und ein Verwalter nach dem anderen die ETG vertritt kam es dazu, das die Nebenkostenabrechnung für 2002 und 2003 erst im September 2004 nach einigen anläufen endlich genehmigt wurde. Mein Mieter hat nun aus 2002 einen Nebenkostenrückstand von knapp 600 EUR, kann ich das Geld abschreiben oder besteht noch die Möglichkeit eine Nachzahlung zu erhalten. Schließlich habe ich ja keine Schuld daran, das die Abrechnung erst so spät genehmigt worden ist?
Im November 2003 haben wir eine Nebenkostenabrechnung von 2002 erhalten. ... Für 2004 könnte er aber noch eine neue Abrechnung vorlegen, da er dafür noch bis zum 31.12.2005 Zeit hat. Die Abrechnung 2003 kann der Vermieter natürlich erst nach Vorliegen aller Rechnungen durchführen.