9 Ergebnisse für „2005 abrechnung abrechnungszeitraum briefkasten“

Leserforumvon Sarah3 | Mietrecht | 1 Antwort | 08.01.2007 19:27
Hallo, ich warte nun schon einige Tage auf die BK-Abrechnung 2005. ... Bisher hatte ich keine Abrechnung im Briefkasten! ... Ich würde auch eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass ich diese Abrechnung für 2005 nicht erhalten habe!
Leserforumvon bolek75 | Mietrecht | 10 Antworten | 06.02.2007 11:29
Habe pünktlich am 31.12.2006 meine Neben- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 im Briefkasten gehabt. ... Sprich Stichtag für die Abrechnung für 2005 ist der 31.12.2006. ... D.h. angenommen der Abrechnungszeitraum geht bis 31.12.06, dann muß bis spätestens 31.12.07 eine Abrechnung erfolgt sein.
Leserforumvon esserden | Mietrecht | 2 Antworten | 23.10.2006 17:46
Wir haben unsere alte Mietwohnung zum 31.08.2005 gekündigt, und haben jetzt (Datum des Schreibens: 27.09.2006, war allerdings erst am 02.10.2006 durch persönlichen Einwurf des Vermieters im Briefkasten, da der Poststempel und die Briefmarke fehlen) eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlungsforderung erhalten. Ist diese Abrechnung verjährt, oder ist immer das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum maßgebend ? ... MfG Christoph Am 23.10.2006 von joku Hallo Christoph, Dein Ex-Vermieter hat meines Wissens bis Ende 2006 Zeit, um die Betriebskostenabrechnung von 2005 zu stellen - vgl.
Leserforumvon lukas0105 | Mietrecht | 4 Antworten | 07.02.2006 18:43
Also 2004 + 2005. ... Am 7.2.2006 von wald-hase 1) Die NK-Abrechnung für 2004 (Abrechnungszeitraum Kalenderjahr vorausgesetzt) muß bis 31.12.2005 beim Mieter vorliegen. ... Den rechtzeitigen Zugang muß im Streitfall im übrigen der Vermieter beweisen. 2) Die NK-Abrechnung für 2005 ist bis 31.12.2006 vorzulegen.
Leserforumvon tommylee | Mietrecht | 14 Antworten | 06.07.2005 19:10
In meiner Verteidigung habe ich angegeben, die Forderung sei verjährt, weil mir erst im Jahr 2005 eine Abrechnung zugegangen ist. ... Deshalb wird ein Zeuge präsentiert, der nun behauptet, die Abrechnung rechtzeitig in meinen Briefkasten geworfen zu haben. ... Ich möchte nochmal darauf hinweisen, daß ich die Abrechnung wirklich nicht vor 3/2005 erhalten habe.
Leserforumvon hu77 | Mietrecht | 12 Antworten | 05.02.2007 00:43
Danke Am 5.2.2007 von avalon2006 hi, der VM muß die Abrechnung spätestens bis zum 31.12.06 an Dich geschickt haben, wenn der Abrechnungszeitraum von Januar bis Dezember ist. ... Solltest Du eine Rückzahlung erwarten, solltest Du Ihn schriftlich auffordern, die Abrechnung für 2005 zu erstellen, eine Rückforderung wäre in diesem Fall noch nicht verjährt. ... Ich habe ihn aber erst am 3.1.2007 aus dem Briefkasten geholt und am 4.1 geöffnet.
Leserforumvon Klaas77 | Mietrecht | 20 Antworten | 05.09.2014 21:50
Ich habe gelesen, dass eine Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum vorgelegt werden muss. ... Monats danach muß der Mieter die Abrechnung im Briefkasten haben. ... Souterrain ist natürlich auch immer was anderes, allerdings ist das Haus BJ 2005.
Leserforumvon Dental-Pirat | Mietrecht | 20 Antworten | 30.12.2018 14:30
Der Abrechnungszeitraum läuft vom 1. ... Die Abrechnung über Heizungs- und Warmwasserkostenvorschüsse erfolgt gem. § 7. ... Gestern allerdings hatte ich dann unerfreuliche Post vom Vermieter im Briefkasten.
Leserforumvon Akkarin | Mietrecht | 252 Antworten | 13.05.2016 21:06
Am 28.12.2014 erhält der Mieter vom VM Abrechnung . ... Außerdem sein die Angriffe gegen die Abrechnung 2013 zu pauschal. ... Abrechnung der BKA geklagt?
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