27 Ergebnisse für „2005 abrechnungszeitraum betriebskostenabrechnung“

Leserforumvon Micha26 | Mietrecht | 19 Antworten | 01.04.2007 18:36
welcher Zeitraum stellt den Abrechnungszeitraum dar ? ... Die Ausschlussfrist endet 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum. ... Heizung) aus 2005 / 12 x 14 Monate).
Leserforumvon -rose- | Mietrecht | 2 Antworten | 11.05.2007 11:50
hi, ich habe 13 Monate in meiner alten Wohnung gewohnt, habe aber keine Betriebskostenabrechnung bekommen. ... ----------------- " " -- Editiert von Sevgi Akdeniz am 11.05.2007 11:59:46 -- Editiert von das leben ist kompliziert am 11.05.2007 12:30:23 Am 11.5.2007 von hh Wenn Abrechnungszeitraum und Kalenderjahr übereinstimmen, dann muss z.B. die Abrechnung 2006 dem Mieter spätestens am 31.12.2007 vorliegen. ... Solltest Du bereits in 2005 eingezogen sein, dann hätte die Abrechnung spätestens am 31.12.2006 vorliegen müssen.
Leserforumvon Deal2909 | Mietrecht | 14 Antworten | 14.02.2007 22:05
Ich habe mal ne Frage, bezüglich der Betriebskostenabrechnung. ... Ich habe im Dezember 2006 die Betriebskostenabrechnung für 2005 erhalten. Der Abrechnungszeitraum beginnt immer am 01.
Leserforumvon kati2007 | Mietrecht | 11 Antworten | 29.11.2006 13:35
Viele Grüße der Capitän Am 29.11.2006 von hh Der Abrechnungszeitraum ging bis zum 31.10.2005. ... Gruß Der Capitän Am 30.11.2006 von XYunbekannt Hallo, vor einigen Wochen bekam ich auch eine seltsame Nebenkostenabrechnung vom Januar 2005. ... Der Abrechnungszeitraum ist immer vom 1.10. bis zum 30.9.
Leserforumvon tertldd | Mietrecht | 6 Antworten | 28.01.2006 21:40
Betriebskostenabrechnung für 10/2003-09/2004 kam pünktlich im September 2005 mit der Bitte,die geforderten rund 53,-Euro bis 01.11.2005 auf das entsprechende Konto zu überweisen. ... Am 30.1.2006 von hh @karamel Der Abrechnungszeitraum hat im September geendet: Betriebskostenabrechnung für 10/2003-09/2004 kam pünktlich im September 2005 Ausgezogen ist tertldd ja schon im Juni. Daher ist eine Nachforderung, die erst im Oktober 2005 eintrifft, verspätet.
Leserforumvon HighHeelDiva | Mietrecht | 5 Antworten | 06.03.2006 20:35
Hallo, aus einem alten Mietverhältnis fehlt uns noch eine Betriebskostenabrechnung. ... Jedoch sind wir im Jahre 2005 nochmals umgezogen und der Vermieter hat unsere neue Adresse nicht bekommen. ... Am 8.3.2006 von KristijanM @ikarus02 tolle antwort die frist für abrechnungszeitraum 2004 ist zum 31.12.2005 verstrichen. der vermieter kann, sofern er die verspätete abrechnung nichtz zu fertreten hat, seine forderung nihct mehr durchsetzen. sie haben aber das recht auf eien ordentliche abrechnung, evtl. guthaben muss der vermieter aber auszahlen das verjährt nicht. gruss, kristijan Am 9.3.2006 von HighHeelDiva @ikarus02 ich habe geschrieben, dass wir zwischenzeitlich noch mal umgezogen sind...
Leserforumvon Brit_04420 | Mietrecht | 11 Antworten | 04.09.2006 13:12
Wir wohnen seit Anfang 2004 in so einem Haus und haben Ende 2005 unsere erste Betriebskostenabrechnung bekommen. ... Am 4.9.2006 von wald-hase Hinsichtlich des Abrechnungstermins hat der Vermieter das Recht, die Abrechnung für 2005 (wie üblich Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum unterstellt) erst zum 31.12.2006 vorzulegen. ... Da die Abrechnungen immer zum Juli gemacht wurden, beginnt der neue Abrechnungszeitraum auch wieder im Juli.
Leserforumvon Sarah3 | Mietrecht | 1 Antwort | 08.01.2007 19:27
Hallo, ich warte nun schon einige Tage auf die BK-Abrechnung 2005. Abrechnungszeitraum ist hier immer das Kalenderjahr 1.1.2005 - 31.12.2005! ... Ich würde auch eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass ich diese Abrechnung für 2005 nicht erhalten habe!
Leserforumvon teka | Mietrecht | 3 Antworten | 18.12.2006 16:06
. - Ihr Abrechnungszeitraum: 1.1.2005-30.4.2005" Auf den einzelnen Abrechnungen steht: "Betriebskostenabrechnung vom 1.1.2005-31.12.2005" Welcher zeitraum ist nun für die 12-Monatsfrist aus § 556 Abs. 3 S. 2 BGB maßgeblich? ... Der Abrechnungszeitraum ist bei dir das Kalenderjahr. ... Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 muss bis 31.12.2006 beim Mieter sein.
Leserforumvon impulz | Mietrecht | 11 Antworten | 12.07.2005 18:47
Eine Betriebskostenabrechnung liegt mir bisher nicht vor. ... Wir fordern Sie auf, diesen betrag bis zum 5.August.2005 auszugleichen. ... Dann ist das aber dumm für ihn, wenn der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr 2003 entspricht.
Leserforumvon Shiraa | Mietrecht | 14 Antworten | 09.02.2007 12:49
Wenn ja, dann fordere die Betriebskostenabrechnung an um sie zu überprüfen. ... Von wann bis wann war der Abrechnungszeitraum der letzten Nebenkostenabrechnung? ... Hat diese also die Betriebskostenabrechnung erst nach dem 31.12.2003 erhalten, dann ist da noch nichts verjaehrt.
Leserforumvon esserden | Mietrecht | 2 Antworten | 23.10.2006 17:46
Ist diese Abrechnung verjährt, oder ist immer das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum maßgebend ? ... MfG Christoph Am 23.10.2006 von joku Hallo Christoph, Dein Ex-Vermieter hat meines Wissens bis Ende 2006 Zeit, um die Betriebskostenabrechnung von 2005 zu stellen - vgl.
Leserforumvon Shiraa | Mietrecht | 15 Antworten | 25.01.2008 09:41
Hat der VM überhaupt einen Anspruch, wenn er auch nach zwei Jahren den Zugang der Betriebskostenabrechnung an beide Mietparteien nicht sichergestellt hat? ... Beträgt der Abrechnungszeitraum 1 Jahr und entspricht dem Kalenderjahr, so ist eine Zustellung im Februar 2006 zu spät, selbst wenn Berta die Abrechnung erhalten hätte. Die Abrechnung betrifft den Zeitraum 2005 - das hatte ich leider vergessen zu erwähnen.
Leserforumvon Braus | Mietrecht | 11 Antworten | 25.07.2007 22:54
Ich meine mal gehört zu haben dass eine Nebenkostennachzahlung nur innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum vom Vermieter gefordert werden darf. ... Die Abrechnung erfolgt spätestens 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraum. ... Der Zählerstand aus 2004 gegenüber 2006 ergibt den Zählerstand in 2005. siehe auch: http://www.123recht.de/Rechte-des-Mieters-bei-Ausbleiben-der-Nebenkostenabrechnung__a19722.html http://www.123recht.de/Eine-Zahlung-des-Mieters-auf-eine-verspätete-Betriebskostenabrechnung-kann-zurück-gefordert-werden!
Leserforumvon malfragen | Mietrecht | 13 Antworten | 24.12.2005 02:55
Sie ist für den Abrechnungszeitraum 01.10.2002 bis 31.12.2003! ... Auch haette er die Abrechnung dann spaetestens nach Zugang der Abrechnung durch die Hausverwaltung, also im Juni 2005, unverzueglich erstellen muessen. ... Laut Gesetz muss die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum zugeleitet werden.
Leserforumvon guest-12318.02.2021 15:37:40 | Mietrecht | 16 Antworten | 30.05.2008 14:18
Januar 2005 gemieteten Wohnung. ... November 2004 erteilte der Hausverwalter der Klägerin den Beklagten die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2003 mit einer Nachforderung von 602,84 €. ... Anfang Februar 2005 machten die Beklagten geltend, die Betriebskostenabrechnung sei unverständlich.
Leserforumvon F.Schäfer | Mietrecht | 6 Antworten | 02.02.2006 20:29
Hallo, es geht um folgendes Problem: Mein ehemaliger Vermieter hat mir am 08.11.2005 eine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 zugeschickt in dem er anteilige Betriebskosten für die Jahre 2000 bis 2003 aufgrund einer nachträglichen Grundsteuererhöhung der Stadt Dortmund verlangt. ... Gruß Frank Schäfer Am 3.2.2006 von Fürstin die nachforderung ist dir noch innerhalb der gesetzlichen frist zugegangen, also musst du zahlen.... wenn der vm nicht zu verantworten hat, dass ihm der grundsteuerbescheid erst nach der an dich bereits gesandten abrechnung für 2004 bzw nach dem abrechnungszeitraum zugegangen war, dann hast du aufgrund der mietervereinsberatung hier schlechte karten ...lass es lieber nicht darauf an kommen, sonst können deine kosten wesentlich höher werden(gericht anwalt etc) -- Editiert von Fürstin am 03.02.2006 11:08:17 Am 3.2.2006 von ikarus02 Die Aussage des Mietervereins ist natürlich totaler Unsinn. ... -- Editiert von feuerelfe am 04.02.2006 14:33:38 Am 6.2.2006 von F.Schäfer Halo Feuerelfe, folgendes Zitat: "LG Frankfurt/Main, Urt. v. 3.7.2001 – 2/11 S 36/01, PE 2005, 217 Muss der Vermieter bei Erteilung der Betriebskostenabrechnung damit rechnen, dass die Grundsteuer für das Abrechnungsjahr nachträglich neu berechnet und sich daraus eine Nachforderung ergeben wird, so muss er in die Abrechnung einen entsprechenden Vorbehalt aufnehmen.
Leserforumvon bolek75 | Mietrecht | 10 Antworten | 06.02.2007 11:29
Habe pünktlich am 31.12.2006 meine Neben- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 im Briefkasten gehabt. ... Muss das nochmal prüfen. bolek75 ----------------- " " Am 6.2.2007 von error6 Habe pünktlich am 31.12.2006 meine Neben- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 im Briefkasten gehabt. --------------------- Das kann so nicht richtig sein. ... D.h. angenommen der Abrechnungszeitraum geht bis 31.12.06, dann muß bis spätestens 31.12.07 eine Abrechnung erfolgt sein.
Leserforumvon sabi70 | Mietrecht | 17 Antworten | 23.11.2004 17:08
Alle folgenden Abrechnungen werden für den Abrechnungszeitraum 01.04 bis 31.03. erstellt.... Er meint sicherlich, dass du für den Zeitraum 1.1-31.3.2004 eine Abrechnung erhältst - und zwar im Jahre 2005. ... Folgendes: Abrechnungszeitraum 01.01 - 31.12 01.04.00 - 31.12.00 wirksam gem.
Leserforumvon mala_fides | Mietrecht | 9 Antworten | 15.02.2006 14:45
Hallo liebe Leute, eine gute Freundin von mir hat folgendes Problem: Wohnungswechsel im April 2005. ... Betriebskostenabrechnung für 2004 wurde bisher nicht zugestellt, womit diese wohl hinfällig sein müsste (u. ... Allerdings ist nach wie vor die NK-Abrechnung für 2005 vorzunehmen, die bis zum 31.12.2006 zuzustellen ist (Abrechnungszeitraum Kalenderjahr vorausgesetzt).
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