70 Ergebnisse für „abnutzung beendigung bgb mieter“

Leserforumvon Angelheart1 | Mietrecht | 5 Antworten | 24.11.2020 22:59
Spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter fällige Schönheitsreparaturen auszuführen". Unter "Beendigung des Mietverhältnisses" Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit in einem fachmännisch renovierten Zustand zurückzugeben. ... Die gehören zur normalen Abnutzung.
Leserforumvon Haldren | Mietrecht | 14 Antworten | 19.01.2012 10:23
Nein, die Abnutzung der Wohnung ist mit der Zahlung der Miete abgegolten. ... Nach Beendigung des Mietverhältnisses wohl nicht mehr. ... Die Regelung zu den Zinsen ergibt sich aus § 551 Abs. 3 BGB.
Leserforumvon 2kirsten@gmx.de | Mietrecht | 6 Antworten | 29.01.2015 12:07
Im Mietvertrag sind die Fristen für die Schönheitsreparaturen nicht starr, bei Beendigung des Mietverhältnisses sind diese je nach Grad der Abnutzung auszuführen, dies scheint also rechtlich wirksam zu sein. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon guest-12314.05.2016 08:22:59 | Mietrecht | 7 Antworten | 12.05.2016 13:49
Am 12.5.2016 von Michael32 Naja, die Mietzahlung ist ja für Be- und Abnutzung, natürlich für nur für normale Abnutzung. ... Am 13.5.2016 von cauchy Zunächst einmal gilt § 538 BGB. Normale Abnutzung ist somit in der Miete bereits enthalten.
Leserforumvon Klagdichreich | Mietrecht | 2 Antworten | 22.12.2014 09:07
c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der obengenannten Zeitfolgen - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses - durchgeführt worden sind und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon christinaz21 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.01.2015 17:46
Nr. 13 Rückgabe der Mietsache (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in vollständig geräumten und sauberem zustand ordnungsgemäß zu übergeben (3) Hat der Mieter die Schönheitsreperaturen übernommen, sind die nach Nr. 5 Abs.2 und 3 fälligen Schönheitsreperaturen spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen. ... Er haftet daneben für den Schaden der durch die nachträgliche Ausführung der Schönheitreperaturen entsteht. (4) Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreperaturen in einzelnen Räumen noch nicht fällig, so hat der Mieter an das Wohnungsunternehmen die später zu erwartenden Kosten bei Beendigung des Mietverhältnisses anteilig zu zahlen. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon fb395478-72 | Mietrecht | 5 Antworten | 06.08.2014 23:39
Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so sind die nach Abs. 3 und 4 fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen. 6. ... Soweit der Mieter noch nicht fällige Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses durchführt, ist er von der Zahlung des Kostenanteils befreit. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon yekta | Mietrecht | 24 Antworten | 05.01.2021 18:42
Weiterhin ist ein Paragraph zur Beendigung des Mietverhältnisses enthalten. ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume in ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Zustand zu Übergeben.. ... Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn diese in der Vergangenheit nicht durchgeführt wurden, aber im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses der Grad der Abnutzung dies erfordert...
Leserforumvon Herr_Katz | Mietrecht | 11 Antworten | 09.01.2014 22:24
Der Mieter hat ferner vom Vermieter gesetellte Textielböden bei Bedarf fachgerecht reinigen zu lassen. b) Der Mieter ist auch bei beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreperaturen nach Bedarf fachgerecht durchzuführen wenn die Zeitfolge nach §16 Ziff. 4a seit Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreperaturen verstriche sind. ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichet, Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher fachgerecht zu verschließen, soweit nicht das Anbringen von Bohrlöchern und Dübeln zum vertragsgemäßen Gebrach der Mietsache unerlässlich waren. ... Nach dieser Klausel ist nur bei „normaler" Abnutzung einen Anteil zu zahlen; was unter normaler Abnutzung zu verstehen ist, wird nicht erläutert.
Leserforumvon Silver72 | Mietrecht | 4 Antworten | 15.05.2022 09:56
Nach § 538 BGB ist für die Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch der Mieter nicht haftbar. ... [/quote]Für vertragsgemäßen Gebrauch ist der Mieter nach § 538 BGB nicht haftbar. ... Schäden durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nach dem BGB nicht zu vertreten.
Leserforumvon fb367463-2 | Mietrecht | 10 Antworten | 30.05.2020 04:09
S 25 Beendigung des Mietverhältnisses 1. ... Sind nach Beendigung des Mietverhältnisses Instandsetzu oder führt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses solche Arbeiten noch durch, so haftet er für den Mietausfall, die Betriebskosten und alle weiter anfallenden Schäden, die hieraus dem Vermieter entstehen. ... Das folgt aus § 538 BGB.
Leserforumvon prop | Mietrecht | 36 Antworten | 17.06.2008 20:37
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass diese Formulierung gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 I 2 BGB verstößt, da sie nicht ausreichend klar und verständlich ist. ... Der Vermieter musste daher auf eine Entschädigung für die unstreitig vorhandene Abnutzung der Wohnung verzichten. ... Urteil des BGH vom 05.03.2008 (Az. : VIII ZR 95/07) Praxistipp: Abgeltungsklauseln sind in Mietverträgen häufig anzutreffen und sollen dem Vermieter einen Ersatz für die durch den Mieter herbeigeführte vertragsgemäße Abnutzung der Mietwohnung gewähren.
Leserforumvon Fragender?? | Mietrecht | 5 Antworten | 17.08.2014 20:50
Jetzt hab ich heute mal den Mietvertrag rausgekramt und da steht zu dem Thema folgendes drin: - Da in der Miete keine Kosten für Schönheitsreperaturen einkalkuliert sind, hat der Mieter während des Mietverhältnisses Schönheitsreperaturen auf seine Kosten auszuführen und direktunter "Rückgabe der Mietsache" - Bei Beendigung sind die Räume in einem vollständig geräumten und sauberen Zustand ordnungsgemäß zurückzugeben Bedeutet dies, dass ich nur besenrein übergeben muss und mir das streichen sparen kann? ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Das Problem ist nämlich, dass der Mieter eine unterdurchschnittliche Abnutzung beweisen muss.
Leserforumvon guest-12315.12.2016 18:16:54 | Mietrecht | 0 Antworten | 16.06.2010 10:31
Bei Beendigung des Mitverhältnisses sind die Schönheitsreparaturen durchzuführen, die nach den Regelfristen fällig sind. 3. Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten anteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in Küchen, Bäder und Duschen länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33 % der Kosten, länger als zwei Jahre 66%. ... Im Urteil steht: "Der Beklagten stehen keine Zahlungsansprüche nach Maßgabe von § 14 Ziffer 3 des schriftlichen Mietvertrages gegen die Kläger zu. § 14 des Mietvertrages ist insgesamt wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, die nach Maßgabe von Art. 229 § 5 S. 2 BGB auf das Mietverhältnis der Parteien anzuwenden ist, unwirksam." weiter "...dass die Festschreibung von bestimmten Renovierungsabschnitten statthaft ist, wenn die betroffene Klausel lediglich auf die Vereinbarung von Regelfristen zielt, die bei geringerer Abnutzung nicht verbindlich sind" und "Auch wenn in dem Mietvertrag der Parteien lediglich von Regelfristen die Rede ist, führt dies jedoch nicht nach Maßgabe der aufgezeigten BGH-Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit der Gesamtklausel.
Leserforumvon Early20 | Mietrecht | 52 Antworten | 18.05.2008 22:03
Wenn die Klausel über eine Endrenovierung unwirksam ist, dann muss doch der Vermieter nicht seine eigene Wohnung nach Beendigung eines Mietverhältnisses nach § 535 BGB renovieren ! ... Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er bis Ende des Mietverhältnisses alle - je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung - fälligen Arbeiten auszuführen." ... Das Urteil des BGH bezieht sich auf eine klausel, die grade nicht auf den grad der Abnutzung abgestellt hat und bei Auszug IN JEDEM FALL eine Renovierung unabhängig vom Grad der Abnutzung forderte.
Leserforumvon Neuling01 | Mietrecht | 18 Antworten | 13.04.2007 18:29
Bei Beendigung hat der Mieter die Mieträume vollständig geräumt. besenrein und in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben (in Klammern handschriftlich: weiß gestrichen). ... Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht oder Gemäß § 548 BGB hat der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der gemieteten Sache nicht zu vertreten, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden. ... Die normale Abnutzung der Mietsache fällt dem Vermieter zur Last, insoweit ist die Abnutzung durch den Mietzins abgegolten.
Leserforumvon anonymus1234mitglied | Mietrecht | 5 Antworten | 27.07.2014 15:13
Ich habe im BGB gelesen, dass eine fristlose Kündigung erst nach min. zwei nicht gezahlten Mieten rechtswirksam wird. ... Nein, darf sie nicht. ich mit dem Gedanken die letzte Miete erst einmal einzubehalten und erst bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem Monat zu zahlen. ... Wer nach einem halben Jahr wegen des Jobs die Stadt verlässt, wird in der Wohnung kaum die Gebrauchsspuren und die Abnutzung verursacht haben, die die üblichen Renovierungsarbeiten rechtfertigen.
Leserforumvon babulka | Mietrecht | 4 Antworten | 16.06.2009 00:38
Gemäß § 556 (1) BGB kann zwar vertraglich vereinbart werden, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. ... Thema Renovierung Gemäß § 538 BGB hafte ich als Mieter nicht für Verschlechterungen oder Abnutzung der Mietsache durch sachgemäßen Gebrauch. ... Das Sinnvollste dürfte sein, über eine Beendigung des (Unter-)Mietverhältnisses nachzudenken.
Leserforumvon Mo2910 | Mietrecht | 9 Antworten | 12.06.2012 22:26
Was ist mit der "Abnutzung" des Mobiliars? ... Der BGB sagt, dass nur eine Teiluntervermietung statthaft ist. ... Es geht doch um die Befristung und den Kündigungsschutz § 549 II Nr.2 BGB: Die Vorschriften über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über ... 2.
Leserforumvon Stanblau | Mietrecht | 13 Antworten | 18.01.2005 15:34
SR sind nun wieder Aufgabe des Vermieters; § 535 BGB. ... Der Mieter hat in diesem Fall die Durchführung der Arbeiten zu dulden. 5) Sind bei Beendigung des MV einzelne oder sämtliche SR noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenen Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Fachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen. ... Bei übermässiger Abnutzung bleibt höherer Erstattungsanspruch vorbehalten.
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