683 Ergebnisse für „abrechnung abrechnungszeitraum“

Leserforumvon Micha26 | Mietrecht | 19 Antworten | 01.04.2007 18:36
welcher Zeitraum stellt den Abrechnungszeitraum dar ? ... Die Ausschlussfrist endet 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum. ... Abrechnungszeitraum kann doch auch vom Kalenderjahr abweichen.
Leserforumvon Daniel_oeconomicus | Mietrecht | 7 Antworten | 01.01.2007 12:52
Die Frage die sich mir nun stellt, ist der Abrechnungszeitraum bis zum 15.09.2005 wirklich maßgeblich oder gilt vielleicht das Kalenderjahr????? ... Es war somit die erste NK-Abrechnung. (und daher auch vom April bis September) In der Forderung ist halt kein Abrechnungszeitraum genannt, ausser: 1. der Zeitraum 01.04. - 15.09. und der Hinweis, dass 2. der Abrechnungszeitraum der Ablesetermin (25 Okt.) ist
Leserforumvon ninglor | Mietrecht | 2 Antworten | 26.04.2012 18:17
Ist der Vermieter dann noch im Recht eine Abrechnung einzufordern, da er die letzte Abrechnung erst im September 2011 geschickt hat? Oder ist er nicht im Recht, da der Abrechnungszeitraum schon über 12 Monate her ist? ... Egal ob der nächste Abrechnungszeitraum verjährt ist oder nicht?
Leserforumvon KarlHeinz20081 | Mietrecht | 1 Antwort | 10.02.2008 21:19
Der Abrechnungszeitraum der letzten BKA ist von März06 bis Februar07. Die Abrechnung kam im Januar08. ... Evtl. um die verschobene Abrechnung zu rechtfertigen?
Leserforumvon IceCubeBaby | Mietrecht | 2 Antworten | 09.10.2011 13:07
Wohne seit dem 01.04.2010 in der Wohnung, habe jetzt die Abrechnung für 2010 bekommen. Was mich nur stört ist dieses hier : Abrechnungszeiraum: 01.01.2010 - 31.12.2010 Wohnzeitraum in Abrechnungszeitraum: 01.04.2010- 31.12.2010 Heisst da also für mich, dass ich die ganzen Grundkosten ( Reinigung,Versicherungen, Gartenpflege, Kabelanschluss usw.) fürs ganze Jahr berappen muss ? ... Die Aufschlüsselung müßte sich eigentlich aus der NK-Abrechnung ergeben. eLSe ----------------- "...nur dumm Geschwätz..."
Leserforumvon kati2007 | Mietrecht | 11 Antworten | 29.11.2006 13:35
Auf dieser von der Firma techem erstellten Abrechnung steht : Ihr Nutzzeitraum : 01.11.04 - 31.05.05 Abrechnungszeitraum : 01.11.04 - 31.10.05 Versorgung Heizung : 01.11.04 - 31.10.05 Versorgung Wasser : 01.11.05 - 31.10.05 Muß diese nebenkostenabrechnung bezahlt werden (18 Monate sind seit dem Auszug vergangen ) ? ... Viele Grüße der Capitän Am 29.11.2006 von hh Der Abrechnungszeitraum ging bis zum 31.10.2005. ... Der Abrechnungszeitraum ist immer vom 1.10. bis zum 30.9.
Leserforumvon tommylanz | Mietrecht | 17 Antworten | 08.09.2011 16:55
----------------- "" Am 8.9.2011 von harmonie123 Im Einzelfall ist auch ein Abrechnungszeitraum über 12 Monate möglich. ... Hierbei muss der Abrechnungszeitraum nicht zwingend vom 01. ... Juli einziehen, so kann auch ein Abrechnungszeitraum vom 01.07 bis zum 30.06 des Folgejahres gehen.
Leserforumvon Genervte_Mieter | Mietrecht | 17 Antworten | 06.08.2012 21:30
Auch hat die Vermieterin für den Abrechnungszeitraum 1.12.2010 - 30.11. 2011 doch noch Zeit bis November für die Abrechnung? ... Ausser TE hat sich beim Datum selbst verschrieben :D quote:Auch hat die Vermieterin für den Abrechnungszeitraum 1.12.2010 - 30.11. 2011 doch noch Zeit bis November für die Abrechnung? ... Hat unsere Vermieterin als für den Abrechnungszeitraum vom 01.12.2010 bis 30.11.2011 für die Nebenkostenabrechnung 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum Zeit????
Leserforumvon chrilli2804 | Mietrecht | 3 Antworten | 03.05.2009 19:13
Ich habe eine Heizkosten und Warmwasserkosten Abrechnung bekommen mit einem Abrechnungszeitraum von 15 Monaten: 01.10.2007- 31.12.2008!!! Eingentlich darf doch der Abrechnungszeitraum nur 12 Monate betragen. ... Viele Grüße, Chris2804 Am 3.5.2009 von guest-12324.08.2009 16:50:38 --- editiert vom Admin Am 3.5.2009 von chrilli2804 Na ja grundsätzlich will ich keinen Stress, aber wenn die Abrechnung nicht in Ordnung ist, d.h. der Abrechnungszeitraum 12 Monate übersteigt, dann will ich hier schon auf mein Recht ausschöpfen, zumal ich Ende des Monats ohnehin ausziehen werde.
Leserforumvon Kalanndok | Mietrecht | 10 Antworten | 23.07.2014 22:44
Hallo, Ich habe eine Frage zum Abrechnungszeitraum bei Nebenkosten. In unserem Mietvertrag ist der Abrechnungszeitraum nicht genau definiert. ... Ist durch die fehlende Spezifizierung des Abrechnungszeitraums eine kalenderjährliche Abrechnung vereinbart und damit die Frist für die Zeit von September 2013 bis Dezember 2013 bei Dezember 2014 oder ist damit als Abrechnungszeitraum September bis August definiert, was die Frist für die Abrechnung auf Dezember 2015 schieben würde?
Leserforumvon David241101 | Mietrecht | 7 Antworten | 30.01.2024 11:59
[/quote] Die Abrechnung ist ungültig. ... Sondern da der Abrechnungszeitraum ein Jahr nicht überschreiten darf. ... Am 30.1.2024 von Harry van Sell @David241101 Die Abrechnung am besten mal scannen und hier reinstellen.
Leserforumvon justice005 | Mietrecht | 6 Antworten | 07.10.2020 10:26
Hallo zusammen, kurze Frage zur Betriebskostenabrechnung: Einzug: 01.01.2019 Nebenkostenabrechnung datiert vom 01.10.2020, zugestellt am 02.10.2020 Abrechnungszeitraum: 01.10.2018 bis 30.09.2019 (Nutzungszeitraum 01.01.2019 bis 30.09.2019) Ist die Nachforderung verjährt, da die Abrechnung mehr als ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgte (§ 556 Abs. 3 BGB)? ... Bei Abrechnungszeitraum 1.10.2018 - 30.9.2019 hätte dir die Abrechnung spätestens am 30.9.2020 zugehen müssen, wenn der VM eine Nachforderung geltend machen will. Außer er hat die verspätete Abrechnung nicht zu verschulden.
Leserforumvon onxmrblcyv | Mietrecht | 6 Antworten | 22.01.2015 09:04
Darüberhinaus hat der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung den Abrechnungszeitraum verändert . ... ----------------- "" Am 22.1.2015 von Eric61 Der Abrechnungszeitraum darf 12 Monate nicht übersteigen. ... Du kannst jetzt, da die Zustellungsfrist überschritten ist, den Vermieter auffordern eine korrekte Abrechnung für den Zeitraum 1.1. - 31.12.13 zu erstellen.
Leserforumvon crow1610 | Mietrecht | 11 Antworten | 30.11.2009 19:10
Durch diesen Versorgerwechsel kommt es zu einem längeren Abrechnungszeitraum welcher nun vom 1.11. bis zum 31.2. des übernächsten Jahres dauert. (Beispiel 1.11.1901 bis 31.2.1903) Der Abrechnungszeitraum beträgt demnach nun 16 Monate. ... Ich frage mich ob nun eine Forderung zur Nachzahlung über diesen Abrechnungszeitraum von 16 Monaten überhaupt erlaubt ist?!
Leserforumvon suse_sa | Mietrecht | 7 Antworten | 03.03.2007 15:11
Wichtig wäre zu wissen, wie der Abrechnungszeitraum liegt. ... Solltest du für das Jahr 2005 noch keine Abrechnung erhalten haben und der Abrechnungszeitraum z.B. vom 01.07. bis 30.06. liegen, dann müsste der VM bis zum 30.06.2007 die Nebenkostenabrechnung vornehmen. ... Am 4.3.2007 von suse_sa Hallo Astrid, hm, wie kann ich rausfinden, wie der Abrechnungszeitraum ist?
Leserforumvon Vader85 | Mietrecht | 2 Antworten | 02.09.2014 10:59
Im Mietvertrag steht kein Abrechnungszeitraum. ... Ist das in Ordnung, oder wurde hier die 12-Monatsfrist überschritten, da kein Abrechnungszeitraum im Vertrag vereinbart wurde und so der Mieter annehmen kann, dass der Zeitraum im Juni (2014, da Einzug im Juli) geendet wäre? ... Somit ist die Abrechnung erst am 31.12.2014 fällig. ----------------- ""
Leserforumvon Coxy | Mietrecht | 1 Antwort | 18.04.2004 22:20
Also einfach festlegen, dass es alle 2 Jahre eine Abrechnung gibt ? ... Ich weiss von unseren Nachbarn, über uns (die wohnen schon mehrere Jahre hier), dass unsere Vermieterin auch locker mal 3 Jahre mit der Nebenkosten Abrechnung wartet und es dann satte 1500 Euro nachzuzahlen gibt. ... Es gibt ja für uns keinen festen Abrechnungszeitraum, da wir noch nie eine Abrechnung bekommen haben.
Leserforumvon Cherryandme | Mietrecht | 3 Antworten | 25.06.2020 09:29
Hallo, ich habe eine Frage zum Abrechnungszeitraum und zum Heizungsstand. ... Ausgezogen bin ich nun am 31.5.2020 und nun wird eine Abrechnung im Herbst erstellt. ... Im Herbst nach Vorlage der BK-Abrechnung gehts weiter.
Leserforumvon Pepper1 | Mietrecht | 4 Antworten | 30.09.2008 21:51
Das Geld soll bis 5.10.2008 überwiesen sein.. jetzt meine Fragen: 1. ist dieser Abrechnungszeitraum zulässig? ... Meine vermieter haben die Abrechnung der Firma im Mai 2008 bekommen und ich eben erst am 15.9. ... Laß dir vom VM die Abrechnung anhand der vorh.
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 12 Antworten | 30.10.2014 11:46
Abrechnungszeitraum so wie immer. ... Nein. ----------------- " " Am 30.10.2014 von hh quote:waere spaetestens zum 31.10.2014 deren Abrechnung zu uebergeben, mit Abrechnungszeitraum Oktober-Oktober, je 12 Monate . ... Die Abrechnung für 2013 geht dann wieder vom 01.01. bis 31.12.2013 (sofern das der vertraglich vereinbarte Abrechnungszeitraum ist). ----------------- "" Am 30.10.2014 von Koenig Arthur Einen vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraum gibt es bei mir glaube gar nicht ... .
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