174 Ergebnisse für „abrechnung abrechnungszeitraum schreiben“

Leserforumvon Daniel_oeconomicus | Mietrecht | 7 Antworten | 01.01.2007 12:52
Dieser Vermieter kaufte das Haus dann 2004 und schickte im Dezember 2004 ein Schreiben, mit dem er bekannt gab, dass ab dem 01.04.2005 die Miete transparent gemacht wird. ... Es war somit die erste NK-Abrechnung. (und daher auch vom April bis September) In der Forderung ist halt kein Abrechnungszeitraum genannt, ausser: 1. der Zeitraum 01.04. - 15.09. und der Hinweis, dass 2. der Abrechnungszeitraum der Ablesetermin (25 Okt.) ist
Leserforumvon nursii | Mietrecht | 33 Antworten | 23.10.2017 14:59
Abrechnungszeitraum stimmt. ... Wie willst du jetzt beweisen, dass das Schreiben dich erst am 19.10. erreicht hat? ... Wie willst du jetzt beweisen, dass das Schreiben dich erst am 19.10. erreicht hat?
Leserforumvon Kampfradler | Mietrecht | 7 Antworten | 03.03.2015 16:16
Die Fehlerhafte NK-Abrechnung inkl. korrigierter NK-Abrechnung habe ich ihm bereits am 19.02. zugefaxt. ... Nun werde ich ihm das Schreiben nochmals per Post zukommen lassen. ... Dies auch so im Schreiben so formulieren (Vermieter ist Anwalt) oder einfach nur schreiben "Prüfung weiterer Schritte"?
Leserforumvon MichiH123 | Mietrecht | 11 Antworten | 13.12.2019 12:46
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, ja. ... Wenn ja, dann hat der Vermieter tatsächlich Zeit bis zum 31.12.2019 die Abrechnung für 2018 zu erstellen, soweit denn der Abrechnungszeitraum vom 1. ... Wenn ja was muß so ein Schreiben enthalten?
Leserforumvon Michele123 | Mietrecht | 6 Antworten | 10.01.2013 23:22
Sie verjähren ein jahr nach Abrechnungszeitraum. ... Bei Nebenkostenabrechnungen gilt, dass sie spätestens ein Jahr nach Abrechnungszeitraum erstellt sein müssen, ansonsten ist jeglicher Nachzahlungsanspruch verjährt. ... Fristen setzen kann man auch gut ohne Anwalt, wie beispielsweise mit obigem Schreiben. ----------------- "Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.
Leserforumvon bolek75 | Mietrecht | 10 Antworten | 06.02.2007 11:29
Das Schreiben ist nicht zugstellt und abgeholt worden. ... Mein Vermieter wusste von dem Schreiben und hat die Abholaktion absichtlich hinausgezögert. ... D.h. angenommen der Abrechnungszeitraum geht bis 31.12.06, dann muß bis spätestens 31.12.07 eine Abrechnung erfolgt sein.
Leserforumvon guest-12323.03.2023 16:58:08 | Mietrecht | 6 Antworten | 14.12.2014 10:11
Oder genügt es zu schreiben "da uns bis heute keine endgültige Abrechnung erreicht hat, fordern wir Sie hiermit auf die 100,00€ Rückbehalt für Strom und Wasser zu erstatten" besonders die 50,00 € für strom sind ärgerlich, da der VM hier darauf bestand der Stromanbieter müsse ihm etwas bestätigen. die abschlussrechnung inkl kontoauszug mit der überweisung haben ihm nicht genügt. ... Läßt aber der Vermieter die Frist verstreichen und schickt Dir keine Abrechnung, kannst Du sämtliche Vorauszahlungen für diesen Abrechnungszeitraum zurückfordern. ... Er schrieb selbst in seinem schreiben, dass er die endgültige Abrechnung Mitte des Jahres nachreicht.
Leserforumvon gav | Mietrecht | 11 Antworten | 16.04.2008 22:35
Für Einkommensteuererklärungsabgabe '07 ist den NK-Abrechnung relevant. ... Am 16.4.2008 von guest-12321.12.2010 11:06:01 Der Vermieter hat bis zum 31.12.2008 Zeit (bei unterstellten Abrechnungszeitraum 01.01.2007-31.01.2007) die Abrechnung vorzunehmen. ... Die Finanzämter sind mit dem BMF-Schreiben vom 03.11.2006 sogar angewiesen worden, so zu verfahren.
Leserforumvon whitesnuf | Mietrecht | 2 Antworten | 16.12.2009 20:06
Dies legt den Verdacht einer pauschalen Abrechnung nahe. ... Der Abrechnungszeitraum 2008 ist für mich lt. ... Der Zeitraum 01.01.08-08.02.08 wurde doch bereits mit der vorhergehenden Abrechnung abgegolten.
Leserforumvon Hyperionnn | Mietrecht | 13 Antworten | 18.05.2017 17:19
, ist Eure selbst erstellte Abrechnung richtig? ... Der Abrechnungszeitraum darf maximal 12 Monate betragen. ... Wir stellen ab auf Schreiben des Bundesjustizministeriums, Inke Wolff, 03.05.06, AZ 3430/2 II - 11 431/2006 das eine ganz klare muß Regelung bzgl.
Leserforumvon blondi1234 | Mietrecht | 11 Antworten | 03.12.2010 20:33
Im Dez. 2009 kam folgendes Schreiben: " Da das Jahr 2008 ein Rumpfjahr war, werden wir die Nebenkostenabrechnung 2008 und 2009 zusammenlegen. ... Der erste Abrechnungszeitraum ist demnach vom 1.8.2008 - 31.12.2009 Diese Abrechnung müsste noch im Laufe dieses Jahres kommen. ... Der Abrechnungszeitraum beträgt grundsätzlich 12 Monate.
Leserforumvon pa517128-79 | Mietrecht | 2 Antworten | 18.02.2024 15:56
Wir haben erst 1,5 Jahre nach Auszug unsere volle Kaution zurück erhalten und zwei Wochen danach kam ein Schreiben von einer Nachzahlung. ... Laut Abrechnung Abrechnungsdatum: 06.02.24 Abrechnungszeitraum: 01.11.2021 - 31.10.2022 Nutzungszeitraum: 01.11.2021-31.08.2022 Bild im Anhang. ( Link ) [link=http://i.epvpimg.com/M5qMeab.jpg]http://i.epvpimg.com/M5qMeab.jpg[/link] Muss ich hier nachzahlen ?? ... Februar 2024 16:01[/editmessage] Am 18.2.2024 von ph_ntm [quote=pa517128-79]Abrechnungsdatum: 06.02.24 Abrechnungszeitraum: 01.11.2021 - 31.10.2022[/quote]Nein, die Abrechnung ist verfristet.
Leserforumvon Thomas D. | Mietrecht | 4 Antworten | 21.10.2004 09:36
Abrechnungszeitraum Der Abrechnungszeitraum beträgt grundsätzlich 12 Monate. ... Stand ja auch in seinem Schreiben drin, das bei der letzten Abrechnung für den betreffenden Zeitraum die Warmwasserkosten fehlten und daher eine Neuberechnung notwenig wurde! ... >>Stand ja auch in seinem Schreiben drin, das bei der letzten Abrechnung für den betreffenden Zeitraum die Warmwasserkosten fehlten und daher eine Neuberechnung notwenig wurde!
Leserforumvon engelschen | Mietrecht | 17 Antworten | 20.03.2007 20:27
Wir haben uns echt verarscht gefühlt und haben dann auf den AB gesprochen, wenn sie sich nicht meldet, würden wir an den Eigentümer schreiben. ... Aber *ich glaube*, der Abrechnungszeitraum ist korrekt und auch der Zugang der Abrechnung. ... Für einen Abrechnungszeitraum 01.08.2003 - 31.07.2004 muss die Abrechnung also spätestens am 31.07.2005 vorliegen.
Leserforumvon Bab00n | Mietrecht | 21 Antworten | 07.11.2020 14:29
Abrechnungszeitraum: 01.10.2018 bis 30.09.2019 Nutzungszeitraum: 01.10.2018 bis 31.01.2019 Als Abrechnungszeitraum im Anschreiben wurde der 01.02.2020 bis 30.09.2020 angegeben. ... Beim Durchschauen der Abrechnung stellte ich dann bei der Einzelabrechnung der Heiz- und Hausnebenkosten fest(Erstellungsdatum 25.05.2020), dass der Abrechnungszeitraum nicht wie im Mietvertrag das Kalenderjahr ist, sondern vom 01.10. bis 30.09. ... Dieser Abrechnungszeitraum ist vielfach für die Heizkosten/Heizperiode gebraucht. !!
Leserforumvon Mijek | Mietrecht | 7 Antworten | 16.01.2011 01:15
Sie verwendet für mehrere Schreiben falsche Daten. Z.B. hat die Kautionsabrechnung, die wir in 08/10 erhalten haben, das Datum des letzten Schreibens im Januar 10 - 4 verschiedene Schreiben sind auf dieses Datum datiert. ... Also Folgendes steht im Mietvertrag über die Abrechnung und den Abrechnungszeitraum: "Über die Vorauszahlung für die Betriebskosten wird die Vermieterin jährlich abrechnen."
Leserforumvon sandra110 | Mietrecht | 4 Antworten | 20.12.2011 15:35
Hatte jemand eine Idee was man in so ein Schreiben setzt und welche § genannt werden müssen. ... Die Abrechnung von den Jahren davor war immer pünktlich. ... Was ist der vereinbarte Abrechnungszeitraum?
Leserforumvon Frusti4 | Mietrecht | 0 Antworten | 15.09.2011 20:24
Hallo Zusammen, Vermieter hat 2009 die NK Abrechnung v. 2008 zugesandt. ... NK Abrechnung für 2009 nie erhalten, also verjährt. ... Vermieter fordert in diesem Schreiben NK für 2008 + 2009 nach.
Leserforumvon ip451676-16 | Mietrecht | 20 Antworten | 03.12.2018 00:38
Also nochmal gezielter: Was steht als Abrechnungszeitraum auf deiner letzten Abrechnung (12 Monate - oft z.B. 1.1.-31.12. oder 1.10.-30.9.) ? ... Also nochmal gezielter: Was steht als Abrechnungszeitraum auf deiner letzten Abrechnung (12 Monate - oft z.B. 1.1.-31.12. oder 1.10.-30.9.) ? ... Oder einfach nicht auf das schreiben antwortet?
Leserforumvon payor123 | Mietrecht | 9 Antworten | 25.01.2012 17:00
Die Abrechnung kam mit dem Schreiben. ----------------- "" Am 25.1.2012 von payor123 Achso sorry. ... Deshalb Streiten die. ----------------- "" Am 25.1.2012 von payor123 Die Abrechnung für das Haus ist aufgeteilt über 3 wohnungen. ... Ich habe in den Abrechnungszeitraum in dieser Wohnung gewohnt und der Guthaben besteht primär über meine vorauszahlungen und habe wenig tatsächlich Verbraucht da Ich nicht lang in dem Abrechnungszeitraum dort gewohnt habe.
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