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Hallo, gestern habe ich folgende NK-Abrechnung für 2008 bekommen. ... Als Anlagen sind die Abrechnung für Wasser, Abwasser und Strom ( Flurlicht), Die Rechnung vom Schornsteinfeger, die Rechnung der Stadt für dem Bio und Hausmüll und eine Rechnung der Versicherung für den monatl. ... Muss ich diese Abrechnung so akzeptieren oder sollte ich sie meinem Anwalt vorlegen?
Also: Dein Anspruch: Kaution abzüglich Nachzahlung für 2008. --> Brief an Vermieter schreiben, dass die Abrechnung unzulässig ist, alle Forderungen vor 2008 verjährt sind und du deine Kaution wieder haben willst. Wenn du das nicht alleine machen kannst/willst, dann ab zum Anwalt. ... Am 13.6.2009 von Job-Center Wenn so, dann nur die Rechnung vom 01.05.08 bis 30.04.09 gültig ist, die andere 2 sind schon verjährt.
Plötzlich erschien aber höhere Zahlen als die von der Alten Rechnung. 2007:171,38€ + 2008: 338,45€ Was ist da passiert? ... Am 18.4.2009 von Eirene113 Die NK-Abrechnung von 2007 ist zu zahlen, da die NK-Abrechnung im Dez. 2008 kam!!!!!!!! ... Ich muss das per Rechtsanwalt klären was anderes versteht der nicht.
Wann wurde die erste Abrechnung zugeschickt? ... Also ich würde sagen, dass die Nachforderung von Betriebskosten für den Zeitraum 01.07.-31.10.2006 im Mai 2008 (Datum der Zustellung der Abrechnung)bereits verjährt ist. ... Meine Aussage gilt aber nur, wenn der Abrechnugnszeitraum so liegt, wie o.a. und die Abrechnung im Mai 2008 erfolgte.
Da bezahle ich tatsächlich lieber bei einem Anwalt viel Geld, als mir diese sarkastischen primitiven Unterstellungen geben zu müssen! ... Sie können mir keine Rechnung unter Angabe von bestimmten Zahlen stellen und wenn ich diese Rechnung anfechte weil sie rechnerisch Fehler und Mängel enthält, legen Sie sodann der von Ihnen selbst gestellten Rechnung neue oder geänderte Beträge zugrunde. ... Davon abgesehen, ist für die Ermittlung der Werte 2009 – wie vorher beschrieben – die Abrechnung 2008, in keiner Weise mehr relevant!
Gestern kam meine Betriebskostenabrechnung vom Jahr 2008. ... Zur Wohnung: ich habe hier Fußbodenheizung, die laut Abrechnung die hohe Nachzahlung verursacht. ... Wenn die Ablesestände mit der Rechnung übereinstimmen wird es schon passen.
Ex-Mieter war beim Anwalt. ... Die derzeit gültigen Betriebskosten sind aus der Jahresabrechnung 2008 zu ersehen. ... Und die zweite Abrechnung ist jetzt die, um die wir uns streiten (wahrscheinlich). ----------------- "" Am 27.11.2012 von RockyMueller Hallo, nochmal eine Nachfrage: also d.h. ich darf die entstandenen BK dem Mieter nicht in Rechnung stellen.
Rechnung gestellt, bezahlt, fertig. ... Die Abrechnung 2008 muss also bis zum 31.12.2009 vorliegen und die Abrechnung 2009 muss bis zum 31.12.2010 vorliegen. ... Darauf er kleinlaut: waren sie beim Anwalt ?
Somit hätte nur die im Okt 2008 vorgelegte Abrechnung Bestand, diese ist anscheinend aber falsch weil die NK-Abschläge nicht aufgeführt sind. ... Das sind nun 2-3 trifftige Gründe die NK-Abrechnung aus 2008 für 2007 als unwirksam stehen zu lassen. Um sicher zu gehen wäre ein Anwalt von Vorteil, die 40.- € Beratung lohnen sich auf jeden Fall. newbie
Heute lag ein Brief von einem Anwalt in dem hervor geht ich solle die Betriebskostenabrech. ... Hast du auch gleich die Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2006 bis 2008 angefordert? ... Es sei denn, er hat eine Abrechnung erhalten?
Wenn der Vermieter rechtlich gegen dich vorgeht, dann schalte einen Anwalt ein, aber nicht vorher! ... Im Netz hab ich gelesen das er z.b. sagen könnte das er die Rechnung persönlich in den Kasten geworfen hat. ... Naja, jedenfalls hab ich keine Rechnung in 2008 erhalten.
Daher dürfte dies gar nicht in der Rechnung auftauchen... ----------------- "" Am 30.12.2012 von *NiemalsNieNicht* Deshalb ist es für Mieter und Vermieter wichtig zu wissen, ob die Abrechnung unabhängig von inhaltlichen Fehlern zumindest vom äußeren Erscheinungsbild eine ordnungsgemäße Abrechnung darstellt. ... Sicherheit gibts nur beim Anwalt." ... Wie sieht die Rechnung denn sonst aus?
Du gibst das Geld, das Du normalerweise in 2008 gebraucht hättest, nicht für andere Dinge aus, sondern legst es beiseite, damit Du die Abrechnung dann bei Eintreffen bezahlen kannst. ... Mit dem kann man nur per anwalt quatschen. also reine Vorsichtsmaßnahme. ... Also ich bekomme eig jährlich ne rechnung wo alles mit drin ist.
Meinen Fall möchte ich trotzdem detailliert schildern, damit meine Frage, ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten und ggfs. vor Gericht zu gehen, überhaupt sinnvoll beantwortet werden kann: Es geht um die Betriebskosten (BK)-Abrechnung für das Jahr 2008, die mir Mitte Dezember 2009 zugestellt wurde. In meinem Mietvertrag steht, dass die Betriebskostenabrechnung spätestens nach 2 Wochen nach Erhalt der letzten Rechnung erstellt und zugestellt wird. ... Denn das ist ja nun der letzte Kritikpunkt an der Abrechnung.
Hallo meine Vermieterin hat mir eine Rechnung zugeschickt die ich nicht verstehe vom 2009 Betriebskosten-Heizung soll ich den Betrag X bezahlen ist das Rechtens . ich Zahle schon meine Warmmiete also Inkl.der Nebenkosten und jetzt soll ich vom vor Jahr noch eine Rechnung Bezahlen ?. ... Habe diesmal Bezahlt (Schriftlich fest gehalten)das nächstes mal muß ich einen Anwalt einschalten was ich absolut verhindern möchte. ... -Anwalt und fertig-.
"Im Jahr 2007 konnte aufgrund fehlender Unterlagen und Rechnungen des 2.ten Halbjahres, die von der Vorverwaltung nicht übergeben wurden, keine Rechnung erstellt werden. Wir bieten Ihnen mit der Abrechnung 2008 eine Schätzung der Betriebskosten 2007 an. ... Stimmt schon, eigentlich kann ich erstmal darauf hinweisen, dass ich die Schätzung nicht akzeptiere und meine NK zurückfordern und dann ggf. immer noch nen Anwalt aufsuchen.
Sehr hohe Gasrechnung, was kann man tun?
4 von 5 Sterne
Stand 20.12.08 17.422, heute 17.484 differenz 62 laut Rechnung mal 9,45 macht 585 KWh. ... Ist das der Ablesewert aus der Rechnung der Stadtwerke? ... Ich hab wirklich alles durch, von Anwalt bis RWE, Verbraucherzentrale,...
Zumindest keine, die wir der Mieterin in Rechnung stellen können. ... Darüber hinaus teilt man uns mit, die somit reguläre Abrechnung ist im Mai/ Juni 2008 zu erwarten. ... Problem ist eben, dass wir seitens der Hausverwaltung voraussichtlich erst Mai/ Juni 2008 die ordentliche Abrechnung bekommen.
Er hat mir auch eine Rechnung vom Stromversorger beigelegt, allerdings steht darauf nur "Verbrauchsstelle EG", keine Zählernummer, keine Zählerstände, kein nix. ... Außerdem hat er Sachen von 2008 reingerechnet, handschriftlich auf die Rechnungskopie "für 4 Jahre" geschrieben und den Betrag eben auf vier Jahre verteilt. ... Gehört sowas auch in die NK-Abrechnung?
. ----------------- "" Am 20.1.2010 von Trapper John quote:Die Nebenkostenabrechnung wurde von mir für den Mietzeitraum bereits schnell bezahlt 2008 ? ... Der Mieter kann die Abrechnung einklagen. ... Beispiel: Der Vermieter behauptet, es wäre eine Tür defekt (Loch oder so); in der Realität hat der Vermieter diesen Schaden selbst herbeigeführt und legt dem ehemaligen Mieter eine Rechnung für eine neue Tür vor.