611 Ergebnisse für „abrechnung bk-abrechnung“

Leserforumvon Strja | Mietrecht | 17 Antworten | 03.02.2023 12:48
Der Mietvertrag ist ein vorgefertigter von Haus und Grund Am 4.2.2023 von Anami [quote=Strja]Also gekündigt wurde zum 31.01.2023[/quote] Die BK-Abrechnung für die Mietzeit bis 31.12.22---> kommt im Laufe des Jahres 2023. Die BK-Abrechnung für die Mietzeit bis 15.1.23---> kommt im Laufe des Jahres 2024. ... Die BK- Abrechnung für 2022 kommt im Laufe diesen Jahres.
Leserforumvon Was weiss ich? | Mietrecht | 5 Antworten | 15.02.2008 08:34
Nach Erstellung der Betriebskosten-Abrechnung muss der Mieter eine evtl. ... Er hat jedoch die Möglichkeit binnen eines Jahres nach Erhalt der BK-Abrechnung diese zu monieren und um eine korrekte Abrechnung zu bitten. ... D.h., wenn er gegen MB Widerspruch erhebt und ich Klage einreiche, dass dann nochmals die BK-Abrechnung überprüft wird hinsichtlich der Zulässigkeit einzelner Rechnungspositionen?
Leserforumvon Anika172 | Mietrecht | 5 Antworten | 27.08.2006 21:41
Nun möchte mein Vermieter die Kaution solange behalten bis die BK-Abrechnung erfolgt ist und dies könne dann erst mitte Nächsten Jahres sein. ... Hat die BK- Abrechnung denn was mit der Kaution zu tun? ... Eine korrekte BK-Abrechnung kann er übrigens auch dann nicht vorzeitig erstellen, wenn eine Zwischenablesung erfolgt ist.
Leserforumvon ab13581 | Mietrecht | 1 Antwort | 28.11.2006 12:55
Hallo, ich habe vor ein paar Tagen die BK Abrechnung für 2005 erhalten und mir stellen sich diverse Fragen: In meinem Mietvertrag steht unter §4 Punkt 3 das ich zur Zahlung von BK der Nr.1-14 und 17 verpflichtet bin, jedoch steht lediglich für Punkt 17 ein Betrag i.H.v. 66€/Monat. ... In der Abrechnung steht ferner, daß ich meinen Wasserverbrauch überschlägig nach qm zahlen soll, es sich in meiner Wohnung aber ein Zähler befindet?????
Leserforumvon stud | Mietrecht | 2 Antworten | 22.09.2004 01:38
Er gesteht zwar die Fehlerhaftigkeit ein, bock aber nun mit der Abrechnung rum und meint diese bis Dez 04 hinauszögern zu können, um mir das Guthaben nicht vorher auszahlen zu müssen. ... Nun meine Frage an die Fachmänner und -frauen: -Wie sieht es mit den Fristen nach Vorlage der BK Abrechnung aus? ... Am 22.9.2004 von Pumalein Grundsätzlich ist die Frist für die NK Abrechnung 2003 tatsächlich der Dezember 2004 aber ich glaube, da Du ja nur Vorauszahlungen leistest, kannst Du auch selbst festlegen, weniger zu zahlen... ich würde das dem VM lediglich schriftlich mitteilen.
Leserforumvon p843284 | Mietrecht | 8 Antworten | 05.01.2004 11:36
Hallo und ein gesundes neues Jahr, ich habe eine Frage zum Thema BK-Abrechnung: Ich bekam jetzt für das Jahr 2002 die BK-Abrechnung, obwohl ich erst mit Beginn 01.01.2003 über einen gültigen Mietvertrag verfügte. Übergabe der Wohnung war der 01.12.2002. ... Nur im ersten FAll ist eine BK-Abrechnung überhaupt möglich.
Leserforumvon musi-kuss | Mietrecht | 48 Antworten | 29.02.2008 12:26
Darf man aus Vergleichsgründen Einsicht in die BK-Abrechnung des Vorjahres nehmen? ... Muss man eine BK-Nachzahlung unter Berücksichtigung meiner ersten drei Fragen in vollem oder anteiligem Maße begleichen? ... Ist eine Zahlungsfrist nach Korrektur einer BK-Abrechnung von 3 Werktagen (incl.
Leserforumvon go482307-27 | Mietrecht | 1 Antwort | 17.01.2018 20:49
Nun habe ich heute bei der Wohnungsverwaltung nachgefragt, warum wir seit 2 Jahren keine BK-Abrechnung bekommen? Die Antwort war, dass die Ablesefirma Fehler gemacht hat und trotz zuarbeit der Hausverwaltung läge immer noch keine Abrechnung vor.
Leserforumvon blausternchris | Mietrecht | 1 Antwort | 15.01.2009 13:49
Bei Auszug hat der Vermieter eine "vorläufige Abrechnung der Betriebskosten" für die Abrechungszeiträume 1.1.2007-31.1.2007 und 1.1.2008-31.1.2008 erstellt. ... Da mein Vermieter die Frist für die BK-Abrechnung versäumt hat, ist mir bewusst, dass ich der Endforderung von etwa 100 Euro nicht nachkommen muss. Meine Frage: Kann ich die Differenz - also die Kautionssumme, die mein Vermieter für die voraussichtliche BK-Nachzahlung für 2007 einbehalten hat - nun zurückfordern?
Leserforumvon Mareen M. | Mietrecht | 0 Antworten | 29.09.2008 11:54
Außerdem habe ich die BK-Abrechnung 2007 bekommen vom 01.10.2006-30.09.2007(mein Einzug war übrigens am 01.10.2006).
Leserforumvon camilito | Mietrecht | 1 Antwort | 15.04.2022 14:14
Nun, bei dieser BK-Abrechnung, nicht mehr. ... U. in dieser Abrechnung widerspiegelt.
Leserforumvon AR377 | Mietrecht | 11 Antworten | 04.02.2023 17:53
Hallo, gesetzt den Fall, in einem Wohnraummietvertrag ist folgende Regelung enthalten: [i]"Über die BK-Vorauszahlungen ist jährlich (ca. ... Die Abrechnung erfolgt [b]unverzüglich[/b], sobald dem Vermieter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen."... Oder gerät der Vermieter (gegenüber dem Mieter) noch nicht in Verzug wenn er die BK-Abrechnung an den Mieter erst versendet wenn ihm das Protokoll der Eigentümerversammlung (incl.
Leserforumvon jennylein | Mietrecht | 1 Antwort | 31.12.2003 09:15
Die Mietkaution wurde mit der BK-Abrechnung für 2002 im Dezember 2003 verrechnet. Da er aber noch bis 3/2003 Mieter war, muss er noch bis 12/2004 auf die restliche Rückzahlung warten, da in diesem Zeitraum erst die BK-Abrechnung von 2003 erfolgt. ... Darf die Kaution für die BK-Abrechnung verwendet werden, ohne mein Einverständnis.
Leserforumvon Ricky501 | Mietrecht | 7 Antworten | 22.01.2018 13:12
Hallo BK-Abrechnung 2016 würde im Januar 2018 zugestellt. ... Gleichzeitig erklärt er, dass er das Guthaben an den Mieter auszahlen kann, der Mieter jedoch mit der Auszahlung die BK-Abrechnung anerkennt. ... Am 22.1.2018 von cauchy Zitat (von Ricky501):der Mieter jedoch mit der Auszahlung die BK-Abrechnung anerkennt.
Leserforumvon lachendesauge | Mietrecht | 7 Antworten | 03.10.2015 12:08
Eigentlich wollte ich dies nicht tun, da ja die Chance besteht, dass ich vom neuen VM gar keine fristgerechte Abrechnung erhalte Witzig ist, dass die Dame selbst Juristin ist und doch eigentlich wissen sollte, dass die alten Eigentümer/Vermieter nicht einfach eine BK Abrechnung erstellen können. ... Am 5.10.2015 von Anjuli123 Kann das im Kaufvertrag geregelt werden, dass der alte Vermieter noch die BK-Abrechnung für die Zeit, als es noch ihm gehörte, erstellt? ... Sie weiß nichts von einer BK Abrechnung bis 2014.
Leserforumvon Freya121 | Mietrecht | 9 Antworten | 24.01.2007 23:05
Andernfalls sehe ich keine Möglichkeiten, gegen die Abrechnung vorzugehen. ... Da ohne direktes Vorliegen der Abrechnung so etwas kaum weiter überprüft werden kann, kannst Du die Abrechnung z.B. vom Mieterverein prüfen lassen. ... Wie ist dieses Verhältnis in der Abrechnung?
Leserforumvon fb483211-65 | Mietrecht | 3 Antworten | 31.01.2018 11:29
Es geht um das Thema, welche m2 Zahl für die Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten zu Grunde gelegt werden darf. ... Für mich ist der Satz nun so geschrieben, dass nur die 59,08 m2 für die Abrechnung der Betriebskosten zu Grunde gelegt wird. ... Ich hatte Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt.
Leserforumvon Was weiss ich? | Mietrecht | 8 Antworten | 13.02.2010 12:38
Folgender Fall: Mieter M erhält seine Betriebskosten-Abrechnung 2009 am 11.02.2010 zugestellt mit der Bitte die zu zahlende Nachzahlung bis zum 28.02.2010 auf das Konto der Vermieters zu leisten. Bereits am 12.02.2010 teilt der Mieter seinem Vermieter mit, dass er die Abrechnung prüfen möchte, da die Abrechnung nicht in allen Positionen nachvollziehbar sei und bittet daher der Vermieter, vorerst von weiteren Mahnmaßnahmen abzusehen.
Leserforumvon guest-12326.10.2009 09:38:46 | Mietrecht | 7 Antworten | 20.02.2009 12:24
--- editiert vom Admin Am 20.2.2009 von guest-12324.08.2009 16:50:38 --- editiert vom Admin Am 20.2.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 20.2.2009 von hh An die Form der Abrechnung sind in § 556 BGB keine besonderen Anforderungen gestellt. ... Da die Zustellung aber darüber hinaus ohnehin dadurch vereitelt wird, dass die Anschrift des Mieters nicht bekannt ist, kann sich der Mieter auch nicht auf den Ablauf der 12-monatigen Frist für die Durchführung der Abrechnung berufen.
Leserforumvon sch3lst | Mietrecht | 5 Antworten | 18.07.2008 18:52
Hallo, wie oben erwähnt, hat meine Freundin die BK- und HK-Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2007 - 30.06.2007 heute am 18.7.2008 bekommen. ... Da ich schon öfters irgendwo gelesen habe, das der Vermieter diese Abrechnung innerhalb eines Jahres schicken muss, ist unsere Frage nun natürlich, müssen wir diese nun bezahlen? ... Denn die Firma, die nun die BK- und HK-Abr. geschickt hat, ist ja nun der 3. letzte Vermieter.
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