418 Ergebnisse für „abrechnung euro kaution“

Leserforumvon Anika172 | Mietrecht | 5 Antworten | 27.08.2006 21:41
Hat die BK- Abrechnung denn was mit der Kaution zu tun? ... Gruß Anika Am 28.8.2006 von Michael32 Hallo Anika, der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, allerdings für dei BK-Abrechnung nur einen angemessenen Teil, d.h. wenn bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung von 150 EUR fällig waren, dann kann er nicht 2000 EUR Kaution einbehalten. ... Ich bin z.B. im Februar das letzte Mal umgezogen und werde den Rest der Kaution (ca. 200 Euro) auch erst Mitte nächsten Jahres erhalten... ist ja auch irgendwie verständlich.
Abrechnung der Kaution... 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon willi18 | Mietrecht | 11 Antworten | 10.01.2016 06:37
Guten Tag kann ich eine ordentliche Abrechnung mit Zinsen und Höhe des Zinses gerichtlich erzwingen ? Mir wurde nur die Kaution bzw. ein Teil davon überwiesen, ohne Ausweisung der Zinsen.Also bezahlt 500 Euro ,erhalten 300 Euro,unverschämter Einbehalt 200 Euro, für angebliche Beschädigungen.Ich will nur wissen, wie die Chancen vor Gericht sind eine ordentliche Abrechnung zu erzwingen,(z.B. erstattung von 300 Euro mit 1 % Zins für 6 Monate = xxx am xten überwiesen) und wer dann die Kosten ,Gericht und Anwälte zahlt. ... Klagt der TE und die Vermieterin erkennt an und liefert die Abrechnung, könnte die Kostenentscheidung auch gegen den TE ausgehen. = Er bekommt seine Abrechnung, zahlt jedoch alle Kosten.
Leserforumvon guest-12323.03.2023 16:58:08 | Mietrecht | 6 Antworten | 14.12.2014 10:11
Wie gesagt die 50 Euro für Strom sind ja unrechtmäßig zurückgehalten. ... Darf er sich weigern die 100 Euro Kaution auszuzahlen? ... Er hatte aus der vorläufigen NK-Abrechnung bereits einen Betrag gefordert und von der Kaution abgezogen plus eben diese 100 euro. 14 Tage Frist sind ok für die neue Abrechnung?
Leserforumvon willi18 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.01.2016 06:23
ich war 6 Monate in einer Wohnung,kein Mietvertrag,von 500 Euro Kaution habe ich 300 zurück erhalten.Es wurde nichts abgerechnet und nichts verzinst,nur 300 Euro überwiesen und die 200 mit Begründungen ,wie Dinge kaputt, einbehalten.Kann ich die Abrechnung gerichtlich erzwingen,wie sind die Chancen zu gewinnen.Ich will nur ,dass die Frau die ganzen kosten zahlt und ich die ordentliche Abrechnung erhalte.Ich will nicht die 200 Euro einklagen ! ... Über die Kaution wurde ja abgerechnet. ... Am 9.1.2016 von willi18 Die Betriebkosten waren in der Miete.Ich erwarte keine Zinsen,nur eine Abrechnung z.B. 300 Euro von 500 für Kaution zurückgezahlt, mit x % Zinsen.Ich will nur Klagen und die Vermieterin soll die Kosten tragen.DIe Wohnung wurde im Einvernehmen gekündigt,halt 200 Euro einbehalten.Es wurde eine Abrechnung und die 200 Rückzahlung per Anwalt angemahnt,darauf keine Reaktion.
Leserforumvon AnneKaffeekanne | Mietrecht | 5 Antworten | 14.02.2007 13:51
In unserer alten Wohnung hatten wir zu Beginn des Mietverhältnisses 640 Euro Kaution gezahlt. ... Das sollte von der Kaution abgezogen werden. ... Ist unsere ehemalige Hausverwaltung dazu verpflichtet, uns noch eine Abrechnung/"Kontoauszug" zukommen zu lassen (Details zu gezahlter Kaution, Zinsen, Abzüge, etc)?
Leserforumvon Heinz! | Mietrecht | 3 Antworten | 26.07.2018 13:28
Hallo liebes Froum, meine Familie und ich sind letztes Jahr umgezogen und haben von der ursprünglich geleisteten Kaution von 2460,00 Euro lediglich 2.262,95 ausbezahlt bekommen. ... Die Abrechnung liegt mir mittlerweile vor aber ich kann nirgends die gutgeschrieben Kaution darauf erkennen. ... Rechne doch mal Deine Vorauszahlungen mit der einbehaltenen Kaution zusammen und rechne die Gesamtkosten der Abrechnung dagegen.
Leserforumvon enola | Mietrecht | 3 Antworten | 07.01.2005 14:41
Die Kaution betrug damals übrigens 310 Euro, davon sollte er ca. 130 Euro Nebenkosten für 2003 abziehen. ... Ich an Deiner Stelle würde aber zunächst die Abrechnung über die Kaution einfordern und dann einen rückzahlungsanspruch geltend machen. ... Nun hat sich mein EXVermieter seitdem nie wieder gemeldet und der Betrag 320 Euro Kaution - 127 Euro NK aus 2003 = 193 Euro Rest der Kaution stehen noch aus.
Leserforumvon ps305 | Mietrecht | 15 Antworten | 16.07.2008 21:16
Ich habe ein Brief von Ihm wo drin steht, dass die Wohnung sauber sein muss, und 4 Raten der Nebenkosten (a150 Euro) bis dahin überwiesen sein müssen. 3 Raten konnten wir bis April überweisen.Als wir die Wohnung übergaben haben wir dann mündlich ausgemacht, dass die restlichen Nebenkosten dann mit der Kaution verrechnet wird. (940 Euro Kaution...) Also sind wir im April 2006 ausgezogen, bis Januar 2008 hatten wir weder Kaution erhalten, noch eine Abrechnung bis von November 2005- April 2006. ... Dann hat er eine per PC selbst erstellte Abrechnung beigelegt, und meint nun das ich 160 Euro Nebenkosten + Miete Mai 2006 zu zahlen habe.
Leserforumvon Madeleine-Mathias | Mietrecht | 12 Antworten | 11.10.2018 20:36
Am 12.10.2018 von Madeleine-Mathias Hallo, mir geht es nicht um die Abrechnung an sich, sondern um meine Kaution die der Vermieter einbehält ohne für mich nachvollziehbare Gründe ( = keine Mitarbeiter für Abrechnung verfügbar) Oder darf der Vermieter die Nebenkosten mit der Kaution verrechnen? Die Kaution beträgt 520 Euro. Bei den letzten Abrechnungen habe ich im Schnitt immer um die 20 Euro erstattet bekommen.
Leserforumvon impulz | Mietrecht | 11 Antworten | 12.07.2005 18:47
Die Abrechnung für 2002 erhielt ich per Post, und die Abrechnung 2003 per Boten????? ... Kaution Die Zinsen für die Kaution wurden berechnet und ich habe ca. 30 Euro an zinsen. Allerdings wurden nach der Auszahlung von diesem Guthaben 50 EUro abgezogen (Keine Ahnugn wieso) so das ich gerade mal 10 Euro mehr bekomme, als ich als Kaution hinterlegte.
Leserforumvon blausternchris | Mietrecht | 1 Antwort | 15.01.2009 13:49
Daraufhin hielt er den seiner Ansicht nach zu erwarteten Nachzahlungsbetrag für die Betriebskostenabrechnung 2007 und 2008 von der Kaution ein. ... Darin errechnet mein Vermieter eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro, zieht davon die einbehaltene Kaution ab und fordert noch immer etwa 100 Euro nach. Da mein Vermieter die Frist für die BK-Abrechnung versäumt hat, ist mir bewusst, dass ich der Endforderung von etwa 100 Euro nicht nachkommen muss.
Leserforumvon Sternfeuerung | Mietrecht | 14 Antworten | 28.06.2011 15:01
M möchte die Kaution von 300 Euro zurücküberwiesen haben. ... Hat V das Recht, die (volle) Kaution bis zur Abrechnung zu behalten? ... Erst mit dem Ausgleich einer tatsächlichen NK-Abrechnung ist auch die Kaution fällig.
Leserforumvon cruizer | Mietrecht | 5 Antworten | 21.07.2012 11:18
Nun muss der Vermieter die Kaution ja bis 31.07.2012 überweisen und zieht dabei 234 Euro (von 580) als Vorauszahlung ab. ... Der Vm. kann einen angemessenen Teil der Kaution bis zur NK-Abrechnung zurückbehalten, wenn, wenn aufgrund der Vorjahresabrechnungen oder sonstiger konkreter Umstände mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. ... Ist die Abrechnung fehlerhaft können Sie die Zahlung verweigern und den Vermieter auf Auskehrung der Rest-Kaution verklagen.
Leserforumvon s.soeldner | Mietrecht | 13 Antworten | 27.04.2011 16:24
Und was ist, wenn ich dann die ominöse Abrechnung der Nebenkosten moniere - zögert sich dann die Zahlung der Kaution weiter heraus? ... Wir haben im letzten Jahr eine Nachzahlung von 30,00 Euro an Nebenkosten gehabt und monatlich auch 340,00 Euro Abschlag an die Vermieterin bezahlt - nach meiner Einschätzung dürfte das "fast" gegen 0 aufgehen. ... @felicia, ja ich habe für die Abrechnung jeweils 30,00 Euro bekommen, aber ehrlich gesagt sitze ich daran ein ganzes Wochenende und das sind mir die 30 Euro einfach nicht wert. ----------------- "" Am 27.4.2011 von dem User forever known as Mortinghale quote:dass sie mir die Rückzahlung für den 30.5.2011 schriftlich zugesichert hat Oben hieß das noch "in Aussicht gestellt".
Leserforumvon feli2005 | Mietrecht | 1 Antwort | 18.01.2006 13:54
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen: Frage 1: Mein Vermieter hat eine Hälfte der Kaution zurückbehalten wegen der NK-Abrechnung. ... Die jetztige NK-Abrechnung für den Zeitraum der letzten fünf Monate der Mietdauer steht noch aus. Darf er die Kaution einbehalten?
Leserforumvon pusemuckl | Mietrecht | 14 Antworten | 26.01.2010 20:55
Hallo liebe Experten, für euren Rat in folgender Angelegenheit wäre ich Euch sehr dankbar: Ende Januar haben meine Ex-Vermieter die Kaution sechs Monate lang (nach meinem Auszug im letzten Sommer) einbehalten, die NK-Abrechnung steht aber ja noch aus. ... Also ist es meinem Vermieter vom Gesetz her gestattet, die gesamte Kaution (500 Euro) bis zur NK-Abrechnung für 2009, die irgendwann in den nächsten Monaten zu erwarten ist, einbehalten. ... Wie ein VM so blöd sein kann und pro Monat ein paar Hundert Euro Stromkosten zahlen möchte, werde ich nie verstehen.
Leserforumvon marcus123mitglied | Mietrecht | 31 Antworten | 20.07.2012 13:58
Wie sieht es aber genau mit der Abrechnung aus? ... Muss ich überhaupt über die Verzinsung eine Abrechnung erstellen und reicht es, dem Mieter die Kaution einfach zurück überweisen mit den Banküblichen Zinsen für Sparbücher mit 3 monatiger Kündigungsfrist? ... Wenn wie es das BGB vorschreibt die Kaution vom Vm.
Leserforumvon RalfRo | Mietrecht | 2 Antworten | 24.01.2010 17:45
Nach ca. 4 Monaten wurde der NK-Anteil vom Vermieter um 15,- (auf 135,- Euro monatlich) gesenkt, da der Verbrauch deutlich unter 150,- Euro lag. Kaltmiete betrug 350,- Euro/Monat und die Kaution bei Einzug 2 MM kalt (700,- Euro). Nun ist Ende Januar 2010 und auf Nachfrage beim Vermieter meinte dieser nur, dass er die Kaution erst zurückzahlen kann, wenn die Abrechnung der NK vorliegt.
Leserforumvon Kernell | Mietrecht | 5 Antworten | 27.01.2011 09:48
Er hat ja auch eine Kopie des Übergabeprotokolls sowie dann nochmal ein kurzes Schreiben mit der Bestätigung dass die Mietkaution ausgezahlt wurde an meine neue Adresse im November 2010 geschickt. ----------------- " " Am 27.1.2011 von dem User continually known as Mortinghale Erst die Kaution auszahlen und dann die Abrechnung schicken ? Interessante Reihenfolge. ----------------- "" Am 27.1.2011 von Kernell Von der Kaution wurden 150 Euro vorerst einbehalten wegen einer erwarteten Nebenkostennachzahlung für 2010. Aber: Da erwartet der Vermieter für das ganzen Jahr 2010 nur 150 Euro Nachzahlung, und jetzt möchte er plötzlich dass ich für einen einzigen Monat im Jahr 2009 allein 150 Euro nachzahle.
Leserforumvon evergreen | Mietrecht | 6 Antworten | 26.10.2008 22:35
Ich habe 750 Euro kaution gezahlt und 47,48 Euro Zinsen sind dazugekommen. ... Sind 270 Euro und es bleiben von 797,48 Euro Kaution 497,48 übrig. ... Er nimmt pauschal 27 Euro pro Monat und ich weiß nicht ob ich diese Abrechnung überhaupt zu sehen bekomme.
123·5·10·15·20·21