1.125 Ergebnisse für „abrechnung frist“

Leserforumvon Bobes | Mietrecht | 4 Antworten | 05.08.2015 12:19
Erst danach wird die Abrechnung im Laufe des darauffolgenden Jahres gemacht. Die späteste Frist ist dann der 31.12. des darauffolgenden Jahres. ... Du hast eine anteilige Abrechnung erhalten bis zum 31.05.2014.
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 12 Antworten | 30.10.2014 11:46
Du kannst, nein mußt, den Mietern die Abrechnung egal wann sowieso zustellen. ... Ich weiß nicht, ob man diese Frist derart dehnen kann, wenn es eigentlich nicht so schwer ist, die richtige Adresse herauszufinden, z.B. über eine EMA-Anfrage. ----------------- "" Am 30.10.2014 von Koenig Arthur Naja, es handelt sich um 2 Parteien, zu je 2 Monaten ... . ... Koenn sich einfach aus dem Staub machen und mir dann evtl. ne Nase bei der Abrechnung drehen ?
Leserforumvon arcangel71 | Mietrecht | 10 Antworten | 10.03.2008 15:53
Welche Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gilt bei einem gewerblichen Objekt, wenn im Vertrag nichts explizit erwähnt ist ? ... ----------------- "Forum Strafvollzug " Am 10.3.2008 von Morthingale Scalar, Danach hat der Vermieter 12 Monate Zeit zur Erstellung der Abrechnung.
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 3 Antworten | 10.02.2009 12:14
Kann der Mieter noch nachträglich über den Formmangel der Abrechnung beanstanden und die Nachzahlung zurückfordern ? Innerhalb welcher Frist ? ... Einerseits macht Formfehler die Abrechnung unwirksam; andererseits muss der Mieter die Abrechnung innerhalb 1 Jahr widersprechen.
Leserforumvon UA | Mietrecht | 1 Antwort | 17.08.2003 11:07
Eine genaue Abrechnung bekommen wir erst im Herbst 2004. 1. ... (Herbst 2004 die Abrechnung für 05.02 ???) ... Darf er so eine kurze Frist setzen ???
Leserforumvon matrix91 | Mietrecht | 2 Antworten | 31.12.2015 12:27
Muss Mieter A die Abrechnung noch begleichen, wenn sie in 2016 kommt? ... Grundsätzlich nicht - allerdings muß der Vermieter die Nichteinhaltung der Frist verschulden. ... By the way kommt es an Silvester darauf an, WANN die Abrechnung im Briefkasten landet - zwischen 12 und 13 Uhr ist okay (Amtsgericht Hamburg-St.
Leserforumvon Babbes | Mietrecht | 7 Antworten | 23.08.2008 22:08
Nachdem ich bis zum 31.12.2005 immer noch keine NK-Abrechnung bekommen habe, bat ich die zuständige Hausverwaltung schriftlich um die Abrechnung. ... Eine Antwort bzw. die Abrechnung habe ich nicht erhalten. ... Am 24.8.2008 von Hupidupi Ich meine einmal gelesen zu haben das du sogar deine Nebenkostenvorauszahlung zu 100% zurückfordern kannst wenn keine Abrechnung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt ist.
Leserforumvon Grit1 | Mietrecht | 1 Antwort | 25.01.2007 19:17
Innerhalb welcher Frist muss der Vermieter zuviel bezahlte Betriebskosten aus dem Jahr 2005 zurückerstatten? Die Abrechnung kam vor 14 Tagen
Leserforumvon xJonlw2013x | Mietrecht | 4 Antworten | 13.05.2019 07:09
In der Abrechnung setzt der Vermieter eine Frist von 14 Tagen, weist allerdings vorsorglich auf §286 III BGB hin & den 30 Tagen, in der der Betrag beglichen werden muss. ... Grüße Am 13.5.2019 von Anitari Zitat (von xJonlw2013x):In der Abrechnung setzt der Vermieter eine Frist von 14 Tagen, weist allerdings vorsorglich auf §286 III BGB hin & den 30 Tagen, in der der Betrag beglichen werden muss. ... Tippfehler, die NK-Abrechnung ging am 15.04.
Leserforumvon TheWire | Mietrecht | 18 Antworten | 27.06.2023 14:50
Und nur, weil der Mieter nicht schon innerhalb der Frist zum Widerspruch gegen die NK-Abrechnung widersprochen hat, heißt das noch lange nicht, dass er a) nicht gegen den Mahnbescheid widersprechen kann, oder b) den Prozess nicht gewinnen könnte.... Die Frist wird übrigens taggenau ab Zustellung berechnet. ... Die Frist wird übrigens taggenau ab Zustellung berechnet.
Leserforumvon Co.Lo. | Mietrecht | 2 Antworten | 20.01.2007 18:39
Januar 2007 die NK-Abrechnung für das Jahr 2005 erhalten. Normalerweise ist die Frist verjährt. ... Am 20.1.2007 von hh Die Frist von 12 Monaten darf überschritten werden, wenn Umstände vorliegen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Leserforumvon J.Kwack | Mietrecht | 22 Antworten | 03.01.2013 10:42
Wie wurde die Abrechnung zugestellt? ... Wenn sie dann am allerletzten Tag der Frist die Abrechnung verschicken ist das grob fahrlässig. ... Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wird nur dann gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter genügt nicht (Rn.10). 2.
Leserforumvon Was weiss ich? | Mietrecht | 5 Antworten | 15.02.2008 08:34
Nach Erstellung der Betriebskosten-Abrechnung muss der Mieter eine evtl. ... Er hat jedoch die Möglichkeit binnen eines Jahres nach Erhalt der BK-Abrechnung diese zu monieren und um eine korrekte Abrechnung zu bitten. ... Wäre nach Ablauf dieser 1-Jahres-Frist die Einspruchsmöglichkeit des Mieters ausgeschöpft?
Leserforumvon Brit2 | Mietrecht | 6 Antworten | 10.02.2020 13:40
NK-Abrechnung 2016 erstellt Anfang Dezember 2017. ... Insoweit seid ihr aus der Frist raus (§ 556 Absatz 3 BGB). ... Ich habe die Frage so verstanden, dass die Abrechnung korrigiert werden soll, weil in der Abrechnung ein falscher Zählerstand verwendet wurde.
Leserforumvon Honigmelone | Mietrecht | 22 Antworten | 04.05.2010 13:41
Wenn die Frist abgelaufen ist, fordere deinen VM auf dir innert Frist von vier Wochen die Abrechnung zuzustellen oder dir deine gesamten NK Vorauszahlung zurückzubezahlen. ----------------- "Achtung Mieter! ... Die Abrechnung mit dem Mieter erfolgt jährlich. ... Ich kann dann ja vom 1.7.2008 bis 30.4.2009 einfordern wenn die entsprechende Frist um ist?!
Leserforumvon maxihupp | Mietrecht | 19 Antworten | 02.08.2023 17:06
Also genau das Gegenteil: die verspätete Abrechnung durch die HV an den Vermieter ist kein Grund, um die NK Abrechnung erst nach der gesetzlichen Frist dem Mieter zuzustellen. ... Der Vermieter mus sich dessen Fehler und Verspätungen nicht zuschreiben lassen (sprich Abrechnung auch nach Frist möglich).... Der Vermieter muß auch nach Ablauf der Frist abrechnen, denn der MIeter kann eine Abrechnung erzwingen.
Leserforumvon Headi1983 | Mietrecht | 2 Antworten | 07.07.2020 08:03
Ich verstehe das mit der Frist zur Übermittlung der Nebenkostenabrechnung nicht genau. ... Ende Juni 2019 haben wir also unsere Abrechnung bekommen. ... Ende Juni 2019 haben wir also unsere Abrechnung bekommen.
Leserforumvon guest-12326.10.2009 09:38:46 | Mietrecht | 7 Antworten | 20.02.2009 12:24
--- editiert vom Admin Am 20.2.2009 von guest-12324.08.2009 16:50:38 --- editiert vom Admin Am 20.2.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 20.2.2009 von hh An die Form der Abrechnung sind in § 556 BGB keine besonderen Anforderungen gestellt. ... Da die Zustellung aber darüber hinaus ohnehin dadurch vereitelt wird, dass die Anschrift des Mieters nicht bekannt ist, kann sich der Mieter auch nicht auf den Ablauf der 12-monatigen Frist für die Durchführung der Abrechnung berufen.
Leserforumvon Grass | Mietrecht | 22 Antworten | 31.08.2010 16:56
Frist setzen? ... Darin kündige ich ihm dann an, dass wir die Nebenkostenzahlungen um 50 % kürzen, wenn die Abrechnung nicht folgt. ... Ich befürchte, dass er sich versucht zu rächen, wenn wir ihn zur Abrechnung auffordern.
Leserforumvon stud | Mietrecht | 2 Antworten | 22.09.2004 01:38
Er gesteht zwar die Fehlerhaftigkeit ein, bock aber nun mit der Abrechnung rum und meint diese bis Dez 04 hinauszögern zu können, um mir das Guthaben nicht vorher auszahlen zu müssen. ... Nun meine Frage an die Fachmänner und -frauen: -Wie sieht es mit den Fristen nach Vorlage der BK Abrechnung aus? ... Am 22.9.2004 von Pumalein Grundsätzlich ist die Frist für die NK Abrechnung 2003 tatsächlich der Dezember 2004 aber ich glaube, da Du ja nur Vorauszahlungen leistest, kannst Du auch selbst festlegen, weniger zu zahlen... ich würde das dem VM lediglich schriftlich mitteilen.
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