1.149 Ergebnisse für „abrechnung kaution“

Leserforumvon Anika172 | Mietrecht | 5 Antworten | 27.08.2006 21:41
Nun möchte mein Vermieter die Kaution solange behalten bis die BK-Abrechnung erfolgt ist und dies könne dann erst mitte Nächsten Jahres sein. ... Hat die BK- Abrechnung denn was mit der Kaution zu tun? ... Gruß Anika Am 28.8.2006 von Michael32 Hallo Anika, der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, allerdings für dei BK-Abrechnung nur einen angemessenen Teil, d.h. wenn bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung von 150 EUR fällig waren, dann kann er nicht 2000 EUR Kaution einbehalten.
Leserforumvon Mareen M. | Mietrecht | 0 Antworten | 29.09.2008 11:54
Bei der alten Verm. wurde mündlich ausgemacht, dass ich keine Kaution zahlen muss (wegen Mängel, die später außerdem beseitigt werden sollten).Kann die neue Vermietung die Kaution noch einfordern? Außerdem habe ich die BK-Abrechnung 2007 bekommen vom 01.10.2006-30.09.2007(mein Einzug war übrigens am 01.10.2006).
Leserforumvon Martl | Mietrecht | 4 Antworten | 12.05.2011 15:09
Hallo zusammen, nehmen wir mal an, ein Mieter wohnt seit 2008 - 2011 in einer Mietwohnung und der Vermieter hat keine NK-Abrechnung für 2008 und 2009 gemacht. ... Angenommen der Mieter zahlte bisher laut Mietvertrag 120 € NK. - Nach Beendigung des Mietverhältnisses würde es demnach keinen Grund mehr geben die Kaution zurück zu behalten, da der Mieter davon ausgeht keine NK-Abrechnung für 2010 (von 09-12/2010) und für 2011 (01/2011) zu bekommen. ... Man würde es wahrscheinlich dem Vermieter nicht verwehren dürfen eine NK-Abrechnung (für 3Monate 2010 und 1 Monat in 2011)zu machen, aber dann bekommt der exMieter (nichts übermäßig verbraucht) auch nicht schnell sein Kaution zurück.
Leserforumvon Kampfradler | Mietrecht | 7 Antworten | 03.03.2015 16:16
Hey ihr, bei mir geht es diesmal um die Nebenkostenabrechnung für 13/14 und die Rückzahlung der Kaution (Auszug 15.09.2014). ... Die Fehlerhafte NK-Abrechnung inkl. korrigierter NK-Abrechnung habe ich ihm bereits am 19.02. zugefaxt. ... Er gibt meiner Beanstandung statt und ich muss nur den von mir errechneten Betrag zahlen und bekommen dann die Kaution.
Abrechnung der Kaution... 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon willi18 | Mietrecht | 11 Antworten | 10.01.2016 06:37
Guten Tag kann ich eine ordentliche Abrechnung mit Zinsen und Höhe des Zinses gerichtlich erzwingen ? Mir wurde nur die Kaution bzw. ein Teil davon überwiesen, ohne Ausweisung der Zinsen.Also bezahlt 500 Euro ,erhalten 300 Euro,unverschämter Einbehalt 200 Euro, für angebliche Beschädigungen.Ich will nur wissen, wie die Chancen vor Gericht sind eine ordentliche Abrechnung zu erzwingen,(z.B. erstattung von 300 Euro mit 1 % Zins für 6 Monate = xxx am xten überwiesen) und wer dann die Kosten ,Gericht und Anwälte zahlt. ... Klagt der TE und die Vermieterin erkennt an und liefert die Abrechnung, könnte die Kostenentscheidung auch gegen den TE ausgehen. = Er bekommt seine Abrechnung, zahlt jedoch alle Kosten.
Leserforumvon DavidP | Mietrecht | 9 Antworten | 22.07.2010 16:31
Frage: Erlischt das Recht auf Einbehalt nicht wenn mir der ordnungsgemäße Zustand der Wohnung bestätigt wurde und die NK-Abrechnung vorliegt? ... Daher könne mir meine Kaution nicht ausgezahlt werden. ... kann jawohl nicht der Grund dafür sein dass meine Kaution 6 Monate einbehalten wird.
Leserforumvon guest-12323.03.2023 16:58:08 | Mietrecht | 6 Antworten | 14.12.2014 10:11
Hallo zusammen, von der Kaution wurden 100 € einbehalten wegen Rückbehaltungsanspruch Strom und Wasser. ... Darf er sich weigern die 100 Euro Kaution auszuzahlen? ... Er hatte aus der vorläufigen NK-Abrechnung bereits einen Betrag gefordert und von der Kaution abgezogen plus eben diese 100 euro. 14 Tage Frist sind ok für die neue Abrechnung?
Leserforumvon Cohen | Mietrecht | 2 Antworten | 25.03.2004 20:56
Darf der Vermieter die Kaution solange zurückbehalten bis die Nebenkostenabrechnung erstellt ist. Falls ja müßte der Mieter, der Mitte 2004 auszieht, bis zum nächsten Jahr auf die Auszahlung der Kaution warten. ... Am 26.3.2004 von Pumalein Soweit ich weiß, darf der VM das nicht, da die Kaution doch mit Sicherheit sehr viel höher ist, als die zu erwatende eventuelle Nachzahlung der Nebenkosten...
Leserforumvon dirkb | Mietrecht | 2 Antworten | 10.03.2006 16:15
ISt dies Rechtsmäßig, da die Kaution meines Erachtens doch nur für entstandene Schäden in der Wohnung gedacht ist? ----------------- " " Am 10.3.2006 von wald-hase Die Kaution dient grundsätzlich auch zur Abdeckung von eventuellen Nachzahlungen bei den Nebenkosten. Allerdings: (1) Mehr als sechs Monate nach Übergabe (Verjährungsfrist für Schäden an der Wohnung) darf die Kaution nur zu einem angemessenen Anteil zurückbehalten werden, der voraussichtlich zur Abdeckung von NK-Forderungen ausreicht. (2) Nach Abrechnung der Nebenkosten und Bezahlung eventueller Nachforderungen aus dieser Abrechnung muß die Kaution komplett zurückbezahlt werden. ----------------- "Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Leserforumvon Faye83 | Mietrecht | 2 Antworten | 08.05.2009 14:43
Normal ist bis zu 6 Monate Zurückhalten der Kaution, danach kannn die Kaution ausgezahlt werden mit einem Abschlag auf die zu erwartende Nachzahlung. ... Wenn das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr ist ist die Abrechnung 2008 erst spätestens 31.12.2009 fällig. Insofern ist die Abrechnung 2008 wahrscheinlich noch nicht fällig ?
Leserforumvon mikeeeeee | Mietrecht | 12 Antworten | 30.11.2009 11:35
Dies trifft hier aber nicht zu, da keine Mängel bescheinigt wurden und eine Abrechnung bereits erfolgte. 1. handelt er rechtens? ... Wie lange hat er Zeit die Kaution zurück zu zahlen? ... Dann fehlt aber trotzdem die Abrechnung für Okt.
Leserforumvon Elpa | Mietrecht | 1 Antwort | 23.09.2002 09:44
Fakten: Wohnzeitraum: Nov.00 - Nov.01 Komplette Abrechnung jetzt erhalten. ... In der Abrechnung : 1) behält mein Ex-Vermieter die Differenz vom Zeitwert zu Kostenvoranschlag (431 DM) von der Kaution ein. 2) von 2000 werden 2 Posten aufgezählt: Grundsteuer und Grundsteuer-Nachzahlung 3) von 2000 wird die Gesamt-Wohnfläche (für Umrechnungsfaktor) mit 200 angegeben, im Jahr darauf mit 250.
Leserforumvon wms | Mietrecht | 10 Antworten | 06.06.2019 09:25
Der A von M hat am Anfang des Verfahrens dem Gericht geschrieben das M die NK Abrechnung nicht bezahlt sondern mit der Kaution aufrechnet. Jetzt, da das Verfahren für M verloren gegangen, ist kann ja keine Verrechnung der NK Abrechnung gegen die Kaution ge,acht werden. ... NK Abrechnung 200€, M hat auf Rückzahlung der Kaution geklagt und hat schriftlich dem Gericht mitgeteilt das er die NK Abrechnung zwar anerkennt aber nicht zahlt da diese mit der Kaution verrechnet werden soll.
Leserforumvon Belco | Mietrecht | 17 Antworten | 14.08.2007 21:24
Die Abrechnung + des o.g. ergibt natürlich komischerweise auch den Betrag der Kaution was schon sehr auffällig war. ... Wann kam die NK-Abrechnung? ... Die Abrechnung selber kam 11.05.06.
Leserforumvon ich45 | Mietrecht | 7 Antworten | 18.01.2011 19:31
Der Vermioeter sagte ,bis spätestens im Dezember 2010 hätte ich die Abrechnung.....er denkt es gibt eine Nachzahlung wegen dem kalten Winter. ... Ich denke eher,das ich noch Guthaben habe... ----------------- "" Am 18.1.2011 von ich45 Er meinte ,die abrechnung gäbe es im 12/2010 . ... Hätte gerne meine Kaution zurück. ----------------- "" Am 18.1.2011 von dem User continually known as Mortinghale Über welchen Zeitraum lief denn die letzte Abrechnung ?
Leserforumvon Hitachi | Mietrecht | 3 Antworten | 13.01.2014 16:52
Eigentlich wollte ich es gut sein lassen (ich dachte, es wird sich schon ca. gerechnet haben), doch nachdem ich wohl um meine Kaution gebracht werden soll, werde ich das Gefühl nicht los, dass mein alter Vermieter mich über Ohr hauen möchte. zweitens: Ich warte auf die Auszahlung meiner Kaution von 900€. ... Er teilte mir mit, dass der Vermieter sich dann bei mir melden wird. - Kein Zeichen vom Vermieter, keine Reaktion auf garnichts :/ Ich lese immer wieder von: "Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 09.03.05 (VIII ZR 57/04) NJW 2005, 1499 Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes ab, so kann der Mieter, wenn das Mietverhältnis beendet ist, sogleich die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen; er ist nicht gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. ... Dass ich an die NK-Abrechnung von 2012 erimnert habe ist schon über ein halbes Jahr her.
Leserforumvon guest123-2085 | Mietrecht | 11 Antworten | 01.11.2007 13:18
Am 1.11.2007 von guest123-2085 --- editiert vom Admin Am 1.11.2007 von Eirene113 hallo Katerchen die NK-Abrechnung war damals falsch, wurde auch widersprochen durch RA, es wurde keine neue erstellt, wäre jetzt verjährt und somit ist die Kaution komplett an dich durch Eigentümer C auszuzahlen. ... Da die Abrechnung falsch war (RA, Mieterverein) und nie eine neue gemacht wurde, steht meinem Katerchen die komplette Kaution zu. ... Vom VM wurde keine neue Abrechnung erstellt.
Leserforumvon Iris1961 | Mietrecht | 4 Antworten | 15.09.2004 15:22
unser vermieter hat angekündigt die kaution erst ende april 2005 mit der NK abrechnung auszuzahlen ! ... wir benötigen für die neue wohnung ja auch wieder die kaution ( mitte oktober 04 ) - was kjönnen wir tun ?? ... ----------------- " " Am 15.9.2004 von karamel Hallo Iris, der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate lang einbehalten.
Leserforumvon Angelikaxyz | Mietrecht | 2 Antworten | 15.12.2004 09:13
Kann der Vermieter jetzt trotzdem die Kaution behalten? Er äußert sich nicht mehr dazu, also macht keine Aussage, ob ich die Kaution bekomme oder teilweise oder gar nicht. ... Hat der Vermieter zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch keine Nebenkostenabrechnung bezüglich dieses beendeten Mietverhältnisses erstellt, wozu er grundsätzlich vor Ablauf des üblichen Abrechnungszeitraums auch nicht verpflichtet ist, so hat er die Möglichkeit, einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung der Nebenkosten zurückzubehalten.
Leserforumvon Spezi1980 | Mietrecht | 3 Antworten | 17.10.2007 00:18
hallo hab ein problem. bin seit letztes jahr (31.07.06) ausgezogen. mein vermieter hat bis dato die kaution. Er verrechnet die kaution mit dem Schaden der von meiner Katze angerichtet wurde. ... Am 17.10.2007 von Savage650 Also Spezi, wenn dein Ex-VM jährlich die NK abrechnet, hat er Zeit bis zum 31.12.07 (Eingangsdatum bei dir) für die Abrechnung.
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