524 Ergebnisse für „abrechnung kaution nebenkosten“

Leserforumvon ps305 | Mietrecht | 15 Antworten | 16.07.2008 21:16
Also sind wir im April 2006 ausgezogen, bis Januar 2008 hatten wir weder Kaution erhalten, noch eine Abrechnung bis von November 2005- April 2006. ... Dann hat er eine per PC selbst erstellte Abrechnung beigelegt, und meint nun das ich 160 Euro Nebenkosten + Miete Mai 2006 zu zahlen habe. ... Nun sagt er er hätte gesagt die Kaution sei nicht zum verrechnen der Nebenkosten da.
Leserforumvon Freewindy | Mietrecht | 15 Antworten | 26.01.2009 12:20
Da die Mietkaution zu verzinsen ist, entsteht dem Mieter durch eine späte Abrechnung kein Nachteil.. ... Die Kaution kann auch für noch nachzuzahlende Nebenkosten einbehalten werden. ... Am 26.1.2009 von DerAix +++ Die Kaution kann auch für noch nachzuzahlende Nebenkosten einbehalten werden.
Leserforumvon enola | Mietrecht | 3 Antworten | 07.01.2005 14:41
Damals wurde abgemacht, das er die Nebenkosten von 2003 von der Kaution abzieht und den Rest überweist. ... Die Kaution betrug damals übrigens 310 Euro, davon sollte er ca. 130 Euro Nebenkosten für 2003 abziehen. ... Ich an Deiner Stelle würde aber zunächst die Abrechnung über die Kaution einfordern und dann einen rückzahlungsanspruch geltend machen.
Leserforumvon Anika172 | Mietrecht | 5 Antworten | 27.08.2006 21:41
Hat die BK- Abrechnung denn was mit der Kaution zu tun? ... Gruß Anika Am 28.8.2006 von Michael32 Hallo Anika, der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, allerdings für dei BK-Abrechnung nur einen angemessenen Teil, d.h. wenn bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung von 150 EUR fällig waren, dann kann er nicht 2000 EUR Kaution einbehalten. ... Bitte teilen Sie mir mit, wann ich mit der Abrechnung der Nebenkosten rechnen kann."
Leserforumvon Deutschland | Mietrecht | 3 Antworten | 07.07.2006 14:30
Meine Frage nun, muß ich jetzt noch für Monat August die Nebenkosten zahlen oder langt die Nettomiete ? ... Euer Deutschland Am 7.7.2006 von Michael32 Du musst auch die Nebenkosten bezahlen. ... Für eventuelle Nachzahlungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution (ca. 1 NK Abschlag) bis zur Durchführung der Abrechnung einbehalten.
Leserforumvon ari. | Mietrecht | 7 Antworten | 14.01.2020 16:11
:Nun habe ich am 21.12.19 eine NK-Abrechnung 2018 erhalten Und du wartest auf die Abrechnung 2019? ... :ebenfalls noch mal Ende 2019 habe ich erfragt wann nun endlich die NK Abrechnung zur Verfügung gestellt werden, zeitgleich auch was mit der Kaution ist Die NK-Abrechnung für 2019 mus dir bis spätestens 31.12.2020 zugehen. ... i.d.R wird nur ein angemessener Teil für die Nebenkosten einbehalten, nicht die ganze Kaution.
Leserforumvon Nafets0404 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.07.2019 07:51
Du sprichst von Nebenkosten. ... Es sind knapp 390€ Rückzahlung an Nebenkosten. ... Für welchen Zeitraum war die NK Abrechnung?
Leserforumvon paulkeinpanzer | Mietrecht | 4 Antworten | 21.01.2020 11:04
Aber du solltest dir zumindest genügend Zeit für eine sorgfältige Abrechnung machen. ... Evtl. die BK-Abrechnung noch einbeziehen. ... Es gibt dafür keinen Anlass.Zitat (von paulkeinpanzer):ist es mein recht einen angemessenen teil der kaution ca 200euro einzubehalten bis die nebenkosten erstellt wurdenDas kannst du wie bei allen anderen Mietern machen, die unterjährig ausziehen.
Leserforumvon Martl | Mietrecht | 4 Antworten | 12.05.2011 15:09
Man würde es wahrscheinlich dem Vermieter nicht verwehren dürfen eine NK-Abrechnung (für 3Monate 2010 und 1 Monat in 2011)zu machen, aber dann bekommt der exMieter (nichts übermäßig verbraucht) auch nicht schnell sein Kaution zurück. ... Kann es sein, das der Mieter denkt, zu den Nebenkosten gehören nur Heizung und Wasser? ... Man kann eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, dass mit der Rückzahlung der Kaution alle gegenseitigen Forderungen einschl. der Nebenkosten abgegolten sind.
Leserforumvon alexxxa | Mietrecht | 3 Antworten | 05.03.2008 01:37
Danach hatte ich dann angerufen und gefragt wie es mit der Kaution aussieht, weil ich ein bißchen knapp bei Kasse war (was natürlich nicht das Problem von meinem Vermieter ist...ist klar...aber trotzdem würde ich das Geld gern wiederhaben). ... Nun haben wir ja schon März und ich würde gern einen Brief schreiben wo denn meine Kaution bleibt und die NK-Abrechnung von 2006 und nun auch 2007. ... (keine Vorurteile...) aber er hat es schon faustdick hinter den Ohren und macht hier und da krumme Geschäfte, da ich in dem Wohnhaus damals mitbekommen habe, dass Nachbarn von mir weniger Nebenkosten zahlen, obwohl ich eine 1-Zimmer-Wohnung hatte und alleine wohnte und die eben 2-Zimmer und ein Pärchen waren....ich war auch recht sparsam und nicht oft dort, so dass ich bestimmt nicht so hohe Heiz- und Wasserkosten hatte....naja, nun ist es schon geschehen, aber dennoch möchte ich das Geld wieder...bitte helft mir also irgendwas so zu formulieren, das er 'angst' bekommt und denkt ich hätte Anwälte oder so....
Leserforumvon Erfurter | Mietrecht | 5 Antworten | 14.03.2007 12:50
Darf der Vermieter die Kaution so lange einbehalten bis Ende des Jahres die Nebenkosten errechnet wurden ? ... Danke Am 14.3.2007 von KristijanM Wegen noch ausstehender Nebenkosten-Abrechnungen kann der Vermieter bei Mietende nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls einen Betrag in Höhe von 3 monatlichen Vorauszahlungen einbehalten, für angebrochene Jahre einen entsprechenden Anteil (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.02.1996). ... Haben die bisherigen Nebenkosten-Abrechnungen stets zu Guthabensbeträgen für den Mieter geführt, so ist ein teilweiser Einbehalt der Mietkaution zur Absicherung einer Nachforderung aus einer noch zu erstellenden Nebenkosten-Abrechnung nur zulässig, wenn der Vermieter einen zu erwartenden Nachzahlungsbetrag konkret vorträgt (AG Hamburg 43 b C 133/03, Urteil vom 26.9.2003). http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/recht_k-mietrecht-mietertipps-urteile.htm gruss, kristijan -- Editiert von KristijanM am 14.03.2007 13:03:39 Am 14.3.2007 von Irene-Marie Hallo wobei zu ergänzen ist, dass die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten werden darf, auch wegen evtl. erst später bemerkbarer Mängel.
Leserforumvon MieterFragt | Mietrecht | 11 Antworten | 04.01.2019 07:39
Hinterlegt sind noch 3 Monatsmieten Kaution. ... Zu den berechtigten Forderungen gehören neben Schönheitsreparaturen auch Mietrückstände, Sachschäden an der Mietwohnung und vor allem die Nebenkosten. ... Der Vermieter müsste über die Kaution abrechnen.
Leserforumvon Base123 | Mietrecht | 1 Antwort | 18.05.2014 23:10
Nun ziehe ich aus und mein Vermieter, also der Hauptmieter, möchte 100 € von insgesamt 200 € Kaution für bevorstehende Nebenkosten behalten. ... Im Untermietvertrag gibt es eine Klausel, in der steht, dass der Untervermieter einen Teil der Kaution für offenstehende Nebenkosten behalten darf, bis die endgültige Abrechnung da ist.
Leserforumvon shelby84 | Mietrecht | 6 Antworten | 14.06.2015 10:41
Davon abgesehen das er das Guthaben nicht auszahlen will berechnet dieser Nebenkosten und Heizung für September/Oktober 2014. ... Auch hat er bereits kurz nach unserem Auszug Die Kaution bereits für seine zwecke weil er die kündigung ja erst zum 15.08.2014 erhalten haben will verwendet. ... Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/ Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Leserforumvon dirkb | Mietrecht | 2 Antworten | 10.03.2006 16:15
ISt dies Rechtsmäßig, da die Kaution meines Erachtens doch nur für entstandene Schäden in der Wohnung gedacht ist? ----------------- " " Am 10.3.2006 von wald-hase Die Kaution dient grundsätzlich auch zur Abdeckung von eventuellen Nachzahlungen bei den Nebenkosten. Allerdings: (1) Mehr als sechs Monate nach Übergabe (Verjährungsfrist für Schäden an der Wohnung) darf die Kaution nur zu einem angemessenen Anteil zurückbehalten werden, der voraussichtlich zur Abdeckung von NK-Forderungen ausreicht. (2) Nach Abrechnung der Nebenkosten und Bezahlung eventueller Nachforderungen aus dieser Abrechnung muß die Kaution komplett zurückbezahlt werden. ----------------- "Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Leserforumvon Enrico85 | Mietrecht | 5 Antworten | 20.12.2007 18:48
der Kaution auszahlen, wenn er sieht, dass in der Abrechnung für 06 nicht nachgezahlt werden muss. ... Am 21.12.2007 von Enrico85 Ich meine die Abrechnung von 06. Aber wenn er doch sagt, ich bekomme die Kaution erst nach der Abrechnung von 06 und ich aber keine bekomme?
Leserforumvon Cohen | Mietrecht | 2 Antworten | 25.03.2004 20:56
Darf der Vermieter die Kaution solange zurückbehalten bis die Nebenkostenabrechnung erstellt ist. Falls ja müßte der Mieter, der Mitte 2004 auszieht, bis zum nächsten Jahr auf die Auszahlung der Kaution warten. ... Am 26.3.2004 von Pumalein Soweit ich weiß, darf der VM das nicht, da die Kaution doch mit Sicherheit sehr viel höher ist, als die zu erwatende eventuelle Nachzahlung der Nebenkosten...
Leserforumvon Sandy4711 | Mietrecht | 1 Antwort | 24.09.2010 15:10
Damals habe ich die Kaution von 500 Euro hinterlegt. Mündlich hatten wir vereinbart, wenn ich die Schlussrechnung der Nebenkosten bekomme und ich nach zahlen muss, verrechnen wir das mit der Kaution.
Leserforumvon fb455607-80 | Mietrecht | 11 Antworten | 04.01.2017 13:48
Wir haben für den Zeitraum bis 31.10 also noch Miete inkl Nebenkosten gezahlt. ... Wir haben um eine Aufstellung und Gegenrechnung der ja bereits vorausgezahlten Nebenkosten und der einbehaltenen Kaution gebeten. ... War das zufällig die Abrechnung von 2015?
Leserforumvon go599661-34 | Mietrecht | 37 Antworten | 22.01.2022 17:35
Ich möchte gerne neben der restlichen Kaution die vollen Nebenkosten zurückerstattet haben. Denn der Vermieter hat seine Abrechnungspflicht verletzt, da mir keine fristgemäße Abrechnung über die Nebenkosten vorgelegt wurde. ... Du musst halt auf die NK-Abrechnung bestehen, ansonsten zahlst Du keine Vorauszahlung mehr.
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