368 Ergebnisse für „abrechnung kündigen“

Leserforumvon Lady X | Mietrecht | 18 Antworten | 21.08.2008 11:45
Hallo, ich habe heute unsere Nebenkosten Abrechnung bekommen und wundere mich doch sehr. Der Mietvertrag beginnt am 01.10.2008 Und die Nebenkosten Abrechnung ab dem 01.07.2008. ... ----------------- "Lady X" Am 21.8.2008 von guest123-2122 --- editiert vom Admin Am 21.8.2008 von Lady X Ganz einfach weil wir erst noch die alte Wohnung Kündigen mussten!
Leserforumvon Hyperionnn | Mietrecht | 13 Antworten | 18.05.2017 17:19
Klar kann der Vermieter kündigen, wenn ein Gericht feststellt, das sich auch der Fachmann verrechnet hatte und 2 Mieten Rückstand sind. ... , ist Eure selbst erstellte Abrechnung richtig? ... Der Vermieter kann immer kündigen.
Leserforumvon guest-12305.01.2016 19:42:03 | Mietrecht | 12 Antworten | 02.05.2013 00:02
Die Nebenkosten Abrechnung wurde per Hand geschrieben. ... Die Abrechnung hast dann also auch nicht Du bekommen, sondern Deine Freundin. Allerdings ändert das auch nichts daran, dass bei Umlage/Abrechnung nach Personenzahl alle dort wohnenden Personen zu berücksichtigen sind.
Leserforumvon Julie82 | Mietrecht | 2 Antworten | 20.06.2020 21:25
Ich gehe davon aus dass er mir trotz Aufforderung keine Abrechnung zukommen lässt obwohl er mir dies schriftlich zugesichert hat. ... Wenn deinerseits alles korrekt gemacht wurde kann dir der VM nicht wegen Mietrückstand kündigen. Normalerweise kann der VM fristlos kündigen sobald ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.
Leserforumvon Eirene113 | Mietrecht | 9 Antworten | 20.03.2008 16:31
Mit welcher Frist kann der Vermieter diese Garage kündigen? ... Bei der NK-Abrechnung wird die Garage zusätzlich mit aufgeführt.
Leserforumvon Kaktusbilly | Mietrecht | 6 Antworten | 27.03.2009 22:05
Also würde ich auch zum 1 Mai gerne kündigen. Kann man bei zu hoher Betriebskosten Abrechnung auch als Grund fristlos kündigen. ... Wenn die Abrechnung für dich unverständlich ist, mußt du dir fachliche Hilfe suchen, wenn sie nicht durchschaubar ist, mußt du sie dir von der Verwaltung erklären lassen.
Leserforumvon Kernell | Mietrecht | 67 Antworten | 01.02.2020 13:36
Laut Mietvertrag sollte ich einmal jährlich eine genaue Abrechnung dieser erhalten. ... [quote=AltesHaus]Haben alle Mieter keine Abrechnung bekommen?... [/quote] Bei kalenderjähriger Abrechnung: Anspruch auf die Abrechnung 2017 ab dem 31.12.2018, Verjährung endet am 31.12.2021 Anspruch auf die Abrechnung 2018 ab dem 31.12.2019, Verjährung endet am 31.12.2022 Am 13.2.2020 von Kernell Was genau hemmt die Verjährung dann?
Leserforumvon TeaRos | Mietrecht | 10 Antworten | 05.05.2020 23:55
Kann der Pächter gegen diese Abrechnung vorgehen? ... Und, gibt es einen Beschluss bezüglich der Abrechnung? ... Er kann den Pächter kündigen.
Leserforumvon Oh-Leut82 | Mietrecht | 42 Antworten | 24.04.2021 13:14
. § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters. (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. d.h., dass der VM überwiegend selbst bestimmt wie das Mietverhältnis bzw. das Zusammenleben künftig abläuft. Wenn der M damit nicht einverstanden ist, kann der VM [b]ohne Angabe von einem Grund[/b] kündigen; allerdings ist die Kündigungszeit 6 Monate. ... Es sollte vor allem darüber Einigkeit bestehen, dass keine jährliche Abrechnung über die Betriebskosten erfolgt.
Leserforumvon Janine04 | Mietrecht | 8 Antworten | 23.04.2019 13:44
Im August wurde er nach der Abrechnung mit den NK-Vorauszahlungen nach oben angepasst da er eine hohe Nachzahlung hatte. ... Die Nachzahlung aus der NK-Abrechnung hat er letztes Jahr auch erst nach mehreren Mahnungen bezahlt, hat sich fast 3 Monate Zeit gelassen.... ... Daher meine konkrete Frage: jetzt ordentlich kündigen oder warten und dann fristlos, hilfweise ordentlich kündigen?
Leserforumvon naji | Mietrecht | 8 Antworten | 31.03.2006 08:36
Wenn er dazu keine lust hat kannst du nur fristgerecht kündigen. ... Am 31.3.2006 von hh Wenn er dazu keine lust hat kannst du nur fristgerecht kündigen. ... Als Vermieter kannst Du in so einem Fall nicht kündigen.
Leserforumvon sch.marco | Mietrecht | 10 Antworten | 20.06.2009 14:59
Nachvollziehen kann ich die NK-Abrechnung nicht. ... Insgesamt kann man also alleine aufgrund der Höhe der Nachzahlung nicht darauf schließen, dass die Abrechnung fehlerhaft ist. -- Editiert am 21.06.2009 08:33 Am 21.6.2009 von sch.marco Ok, danke für die Antworten. Also kann ich die NK-Abrechnung folgendermaßen korrigieren: Heizkosten 555,85 - 16% für Dezember = 466,91 € Restliche Kosten 394,11 - 1/12 = 361,26 € Ist das so ok?
Leserforumvon niggo000 | Mietrecht | 26 Antworten | 16.04.2009 00:04
Am 16.4.2009 von guest123-2217 --- editiert vom Admin Am 16.4.2009 von niggo000 danke erstmal für die schnelle Antwort ich habe noch kurz eine andere Frage ich habe die kündigung für meine Wohung anfang dieser woche abgeschickt und habe geschrieben das ich Fristgerecht zum 1.08.09 kündigen will war das richtig oder hätte ich schreiben sollen fristgerecht zum 31.7.09 nicht das der dan auf die idee kommt für den August auch noch Geld zu verlangen ich will einfach nur am 31.07.09 ausziehen so das aber 1 mai die 3 monate kündigunsfrist ablaufen bis zum 1.8.09 Am 16.4.2009 von guest-12324.08.2009 16:50:38 --- editiert vom Admin Am 16.4.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 16.4.2009 von niggo000 Ja danke erstmal Ja wäre net wenn sie mir nochmal heute Antworten würden Ich habe zeit Am 16.4.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 16.4.2009 von niggo000 Okay danke für die Antwort dan werde ich den Vermieter mal so schnell wie möglich anrufen und hier her bestellen Danke nochmal Am 16.4.2009 von niggo000 Was wäre nun aber wenn der Vermieter darauf besteht das ich die risse und den verzogenen Türrahmen inkl. Tür ersetze und den Laminatboden muss ich dan zahlen weil gut streichen und zu not die risse weg machen okay aber der Türrahmen und die Tür nein danke Am 16.4.2009 von Ilsa1939 @Scalar Ihr Schwank war nicht schlecht, ich kenne aber auch einen: Vermieter glaubt, dass bei den Betriebskosten zu beachtende Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die Abrechnung, z.B. auf die Kosten des Papiers, auf dem die BK-Abrechnung erfolgt.
Leserforumvon H. Odensack | Mietrecht | 9 Antworten | 18.10.2016 11:03
Kann ich dem Mieter in dem Fall kündigen? ... Kann ich dem Mieter in dem Fall kündigen? ... Die monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergibt.
Leserforumvon gagasbaerle | Mietrecht | 2 Antworten | 25.02.2009 13:35
Hinzufügend will ich noch sagen, das wir jetzt unsere NK-Abrechnung vom letzten Jahr bekommen haben und 97 Euro nachzahlen sollen und zusätzlich 10 Euro monatl. mehr NK zahlen sollen. ... Am liebsten würden wir Fristlos kündigen. ... Gruß Gagasbaerle Am 25.2.2009 von Barni Gröllheimer Unterstellt das stimmt alles, es klingt ja ziemlich konstruiert, gibt es nur eines : fristgerecht kündigen und ausziehen, dass sollte Ihnen Ihre Familie wert sein !
Leserforumvon DStein | Mietrecht | 14 Antworten | 05.11.2012 10:02
Ihr seid beide Mieter und müsst beide kündigen. ... Richtig wäre jetzt "kündigen wir hiermit fristgerecht unser bestehendes Mietverhältnis XXX zum 28.02.2013". ... Auch kann er sich bei der Nebenkostenabrechnung aussuchen, an wen von euch er die Abrechnung schickt.
Leserforumvon x3shainex3 | Mietrecht | 14 Antworten | 08.09.2015 12:43
Da von Ihrer Mutter noch Außenstände (Nebenkosten-Abr.2013) vorhanden sind und die Abrechnung von 2014 noch gemacht werden muss und evnt. auch noch eine Nachzahlung entstehen kann, sind wir mit einem Fortbestehen des Mietverhältnisses mit Herrn (mir) nicht einverstanden.... Damit ist insoweit die Aussage des Vermieters richtig, dass nur beide zusammen kündigen können. ... Deine Freundin kann nicht für dich kündigen und damit gibt es da auch nichts zum "Einverstandensein".
Leserforumvon GerritST | Mietrecht | 13 Antworten | 18.06.2023 00:27
Der Mieter hat am 15.06.23 ein Schreiben eines Anwaltes samt einer Abmahnung bekommen, in welchem die erhöhten Beträge gefordert werden und bei Nichtzahlung mit Kündigung gedroht wird und die nachträgliche Zustimmung zur Mieterhöhung gefordert wird. des Weiteren wurde in dem Schreiben vom Dezember auch die Nebenkosten ohne Angaben von Gründen erhöht, obwohl die Abrechnung erst zum 01.03.23 gekommen ist. ... Ansonsten gitl: [quote]**§ 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ... (3) Ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gilt: .... 3.Ist der Mieter rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete nach den §§ 558 bis 560 verurteilt worden, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs des Mieters nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung kündigen, wenn nicht die Voraussetzungen der außerordentlichen fristlosen Kündigung schon wegen der bisher geschuldeten Miete erfüllt sind.
Leserforumvon AvantGarden74 | Mietrecht | 4 Antworten | 16.06.2022 19:45
Oder kann sie darauf bestehen, bei der nächsten Abrechnung ggfls. nochmal eine Nachzahlung zu haben? Die Abrechnung 2020 ist übrigens noch nicht geklärt. ... Am 16.6.2022 von Toxic_GER Und wenn der Rückstand mehr als 2 Monatskaltmieten erreicht, kann VM sogar ordentlich und außerordentlich fristlos kündigen.
Leserforumvon Chewchew63 | Mietrecht | 6 Antworten | 16.09.2016 19:33
Zitat (von Chewchew63):in wieweit wir die Mieterin jetzt kündigen/abmahnen können. ... Sobald mehr als 2 Monatsmieten säumig sind, kann man kündigen. ... Abrechnung ist nicht zwingend.
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