3.260 Ergebnisse für „abrechnung mieter“

Leserforumvon HH-Mieter | Mietrecht | 2 Antworten | 16.02.2010 12:10
Bei der jetzigen NK-Abrechnung taucht als Umlage-Position die Grundsteuer auf (ist soweit auch korrekt). ... Der Vermieter legt nun immernoch die damals festgelegte Grundsteuer komplett auf alle Mieter um. ... Existieren neben Wohnungen auch Gewerberäume, so sind diese, entsrechend ihrer Größe, in der Abrechnung zu berücksichtigen.
Leserforumvon Irene-Marie | Mietrecht | 2 Antworten | 21.02.2007 22:59
Hallo Mieter ist im Sommer 2004 ausgezogen und bekommt im November 2005 die Abrechnung für die NK. ... Auf seine Mahnung teilt ihm Mieter mit, dass er keine Abrechnung erhalten habe und erst zahlen wird wenn er die komplette Abrechnung vorliegen hat. ... Daraufhin schreibt Mieterbund, Mieter muss nicht mehr zahlen, da Zugang verspätet.
Leserforumvon Mieter-123456 | Mietrecht | 2 Antworten | 28.05.2012 17:47
Weiter taucht in der NK abrechnung ein zweiter Wärmezähler auf. ... Frage ...Ist VM eigentlich verpflichtet, dem Mieter den Austausch von Zählern mitzuteilen bzw die abgelesenen Werte mit Datum? ... Auf jeden Fall sollte man den Vermieter unverzüglich auf alle Merkwürdigkeiten ansprechen, und um Erläuterung der Abrechnung bitten.
Leserforumvon Maui_Kalani | Mietrecht | 11 Antworten | 01.07.2011 11:20
Hallo, habe folgendes Problem: Unsere WW-Abrechnung wurde schon immer nach Personen abgerechnet.Im Jahre 2008 ist ein Mieterwechsel erfolgt. ... Ab diesem Tag erfolgt die Abrechnung wie folgt. ... Vielen Dank jetzt schon Maui_Kalani -- Editiert am 01.07.2011 13:04 -- Editiert am 01.07.2011 13:33 Am 1.7.2011 von guest-12323.08.2011 15:08:53 --- editiert vom Admin Am 1.7.2011 von xxsirodxx Nein, es gilt die Abrechnung die im Mietvertrag vorgesehen ist.Auch wenn sich einzelne Mieter einen Zwischenzähler einbauen, bleiben die bei der Berechnun unberücksichtigt. ----------------- "" Am 1.7.2011 von guest-12323.08.2011 15:08:53 --- editiert vom Admin Am 1.7.2011 von altona01 Entweder das Wasser wird nach Personen abgerechnet oder nach Zählerstand.
Leserforumvon david610 | Mietrecht | 7 Antworten | 10.01.2009 17:47
Entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr, so braucht der Mieter Nachzahlungen aus Abrechnungen, die nach dem 31.12. bei ihm eingehen, nicht zu zahlen. Beispiel: Entspricht der Abrechnungszeitraum dem 01.01.2007-31.12.2007 so muss die Abrechnung bis 31.12.2008 beim Mieter sein, ansonsten ist eine Nachzahlung nicht mehr vom Vermieter einforderbar, Guthaben müssen allerdings ausgezahlt werden. Entfallen auf Deinen Mietvertrag in 2007 nur 5 Monate, so zahlst Du aus der Abrechnung 2007 auch nur 5/12el der Gesamtkosten.
Leserforumvon UA | Mietrecht | 1 Antwort | 17.08.2003 11:07
Eine genaue Abrechnung bekommen wir erst im Herbst 2004. 1. ... (Herbst 2004 die Abrechnung für 05.02 ???) ... (Im Vertrag steht : Kosten für Schönheitsreperaturen trägt der Mieter, Besenrein) UA
Leserforumvon pepe1962 | Mietrecht | 5 Antworten | 22.12.2010 15:57
Guten Tag zusammen, ich hoffe hier eine Info zu bekommen zur NK Abrechnung. ... (keine extra Ablesung, sondern Turnusgemäß)Die Ablesefirma stellt Kosten für Nutzerwechsel in Rechnung (ca. 38 Euro)Im Mietvertarg steht Folgendes: Im Fall einer durch den Mieter verursachten Auflösung des Mietverh. vor Ablauf der Abrechnungsper. trägt der Mieter die Kosten für die Zwischenablesung der Verbrauchszähler, sowie die Kosten der Aufteilung der Abrechnung. ... Du berechnest dem alten Mieter das bis 31.12.2010.
Leserforumvon Was weiss ich? | Mietrecht | 5 Antworten | 15.02.2008 08:34
Nach Erstellung der Betriebskosten-Abrechnung muss der Mieter eine evtl. ... Was aber, wenn der Mieter weder die Nachzahlung leistet, noch die Abrechnung moniert? ... Am 15.2.2008 von SueCologne Wenn der Mieter die Abrechnung so ignoriert könnte er vielleicht noch sagen, er hätte sie nicht bekommen.
Leserforumvon frank666 | Mietrecht | 3 Antworten | 20.02.2018 13:07
Neben der mieter trägt der mieter die betriebkosten i.s.d . ... Neben der mieter trägt der mieter die betriebkosten i.s.d . ... Sie hätten bekommen müssen - die NK Abrechnung von 2015 (sollte aber verjährt sein) - die Abrechnung 2016 (sollte auch verjährt sein) - 2017 ist noch niicht fällig Fordern Sie den Vermieter schrfiftlich mit Zugngsnachweis auf die Abrechnung für 2015 und 2016 zur Verfügung zu stellen.
Leserforumvon Was weiss ich? | Mietrecht | 8 Antworten | 13.02.2010 12:38
Folgender Fall: Mieter M erhält seine Betriebskosten-Abrechnung 2009 am 11.02.2010 zugestellt mit der Bitte die zu zahlende Nachzahlung bis zum 28.02.2010 auf das Konto der Vermieters zu leisten. Bereits am 12.02.2010 teilt der Mieter seinem Vermieter mit, dass er die Abrechnung prüfen möchte, da die Abrechnung nicht in allen Positionen nachvollziehbar sei und bittet daher der Vermieter, vorerst von weiteren Mahnmaßnahmen abzusehen. Wie lange darf der Mieter "prüfen"?
Leserforumvon Gven | Mietrecht | 6 Antworten | 27.08.2022 13:33
Doch nun will meine Vermieterin die letzte Abrechnung von Gas,Strom und Wasser erhalten. ... Für Strom dürfte das doch eh nur über die Mieter laufen... ?
Leserforumvon Blechbatscher | Mietrecht | 11 Antworten | 30.06.2010 13:29
Der Mieter zahlte, mit dem Überweisungstext: "Sonderzahlung Nebenkosten für Heizöl, wird mit der NK Abrechnung 2008 verrechnet". ... Soviel zur Vorgeschichte, nun die Fragen: Kann der Mieter die Vorauszahlung von 500 Euro auf die Abrechnung 2008, trotz des Vermerkes für 2008, von der Nebenkostennachzahlung 2009 und 2010 abziehen ? ... NK Abrechnung wurde in 2010 erstellt.
Leserforumvon Ehemaliger Mieter | Mietrecht | 7 Antworten | 30.04.2020 17:16
Vorjahresverbrauch kürzen oder kann er die Kosten trotzdem die Mieter umlegen? Der letzte Satz zielt darauf ab, dass der Mehrbetrag durch einen (vermutlichen) Messfehler am Haupthahn ja komplett auf unserer NK Abrechnung landet, da die andere Mietpartei ihre Zwischenzähler hat und uns die (zu hohe) Differenz zugeordnet wird. ... Vorjahresverbrauch kürzen oder kann er die Kosten trotzdem die Mieter umlegen?
Leserforumvon D.H. | Mietrecht | 5 Antworten | 06.12.2016 12:45
Steht dem Mieter sogar das Zurückbehaltungsrecht der Nebenkosten zu oder nicht? ... Es könnte also auch gut möglich sein, dass hier sowohl der Mieter als auch der Vermieter auf Zeit spielen ... "Steht dem Mieter sogar das Zurückbehaltungsrecht der Nebenkosten zu oder nicht?
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 12 Antworten | 30.10.2014 11:46
Was ist nun, wenn die Mieter einfach "unbekannt verzogen" sind ? ... Aber die Mieter haben wohl keine Pflicht, eine Adresse zu hinterlassen ? ... Doch, die Adresshinterlassung ist eine Nebenpflicht der Mieter.
Leserforumvon marcus123mitglied | Mietrecht | 31 Antworten | 20.07.2012 13:58
Wie sieht es aber genau mit der Abrechnung aus? ... Muss man dem Mieter jährlich eine Abrechnung zukommen lassen über die Höhe der Zinsen und des aktuellen Guthabens? ... Muss ich überhaupt über die Verzinsung eine Abrechnung erstellen und reicht es, dem Mieter die Kaution einfach zurück überweisen mit den Banküblichen Zinsen für Sparbücher mit 3 monatiger Kündigungsfrist?
Leserforumvon LeonMaja12 | Mietrecht | 9 Antworten | 17.05.2018 09:12
So ich kann nur mit Gas Heizen,darf der Vermieter mir seine Abrechnung vom seiner Kombi Abrechnung anrechnen ? ... Zitat (von LeonMaja12):darf der Vermieter mir seine Abrechnung vom seiner Kombi Abrechnung anrechnen ? ... Die entstandenen Kosten dürfen auf alle Mieter umgelegt werden, auch wenn es jeglicher Logik widerspricht.
Leserforumvon guest-12326.06.2017 06:10:57 | Mietrecht | 3 Antworten | 11.09.2016 15:44
Kann sie diese Abrechnung jetzt noch nachfordern? ... Aber sicher, der Mieter kann innerhalb der dreijährigen Verjährung dieser Forderung die Abrechnung und auch die Auszahlung verlangen. ... Am 12.9.2016 von Lolle stimme ich zu - vorausgesetzt natürlich es sind Vorauszahlungen mit Abrechnung der tatsächlichen Betriebskosten auch vereinbart (und nicht etwa eine Pauschale) Wenn der Vermieter nach Aufforderung mit Fristsetzung immer noch keine Abrechnung erteilt, dann müsste der Mieter auf Abrechnungserteilung klagen.
Leserforumvon der-mieter | Mietrecht | 27 Antworten | 20.11.2018 12:36
Und da 1 Jahr nach Abrechnung der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung nicht mehr geltend machen kann, könnte der Vermieter eventuell die Sache einfach aussitzen. ... Das kann ich aus dem Kopf nicht genau beantworten bzw. könnte ich das wohl in der Abrechnung nachsehen. ... Am 20.11.2018 von AltesHaus Zitat (von der-mieter):Das kann ich aus dem Kopf nicht genau beantworten bzw. könnte ich das wohl in der Abrechnung nachsehen.
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 8 Antworten | 08.05.2008 13:51
im Mietvertrag wird Stromversorgung mit Abrechnung anhands Zwischenzähler vereinbart. ... Vielleicht hat ja der Mieter den Vertrag mit dem Energielieferanten oder vielleicht handelt es sich auch um zwei Mieter.
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