80 Ergebnisse für „abrechnung vermieterin wohnung rechtlich“

Leserforumvon Engeleinschn | Mietrecht | 5 Antworten | 03.11.2012 12:07
----------------- "" Am 3.11.2012 von reckoner Hallo, du kannst dir doch am Ende das Ableseprotokoll bzw. die Abrechnung zeigen lassen, da sollte dann ein Heizkörper mehr aufgeführt sein. ... Rechtlich ist es für mich gleich, ob ich ein vorhandes Ablesegerät vernichte oder ein neues gar nicht erst installieren lasse (ersteres wird allerdings ziemlich sicher auffliegen). ... Ein Datenschutz ala "ich möchte nicht, dass die anderen Hausbewohner wissen, dass ich in meiner Wohnung friere" muss da hinten anstehen. quote:Im Prinzip hätte ich einfach gerne, wenn ich z.B. zu meiner Vermieterin gehe, die Gewissheit, dass ich das Recht dazu habe, zu sehen, ob alles in Ordnung ist bzgl. des Ablesegeräts.
Leserforumvon Braver-Mieter23 | Mietrecht | 7 Antworten | 19.12.2014 19:17
Sie ist dabei die Hauptmieterin der Wohnung. ... Nachdem ich ausgezogen bin versprach mir meine Vermieterin (die weiterhin die Wohnung bezieht) sie würde im April 2014 mir die Kaution zurückzahlen. ... Von welcher Abrechnung ist die Rede?
Leserforumvon Pat4123 | Mietrecht | 21 Antworten | 04.03.2020 00:58
Wir haben leider das Pech, eine gefühlt eher ängstlich- bis paranoide Vermieterin zu haben. ... Obwohl die Vermieterin und Ihr Mann die letzten 13 Monate seit dem wir im Haus wohnen um die 10 Mal für irgendwelche Reparaturen im Haus waren (das war leider tatsächlich gerechtfertigt) will sie, wenn sie uns die Abrechnung vorbeibringt Zitat "einmal durchs komplette Haus schauen". ... Letztendlich wird die Wohnung im Notfall geöffnet, auch ohne Schlüssel.
Leserforumvon tirol | Mietrecht | 5 Antworten | 27.09.2008 23:22
Hallo Wir sind seit 1.2.08 in unserer Wohnung. ... Ich schätze die Abrechnung kommt ja bei der Jahresabrechnung der Vermieterin und der Heizpreis wird ja auf allen Mieteinheiten verteilt und ich schätze, dass unsere Vermieterin uns den Preis komplett weiter gibt, also auch von dern 5 Monaten wo wir nicht drinnen waren. Wie sieht das Rechtlich aus bzw. auf was muss ich achten bei der Abrechnung?
Leserforumvon Kernell | Mietrecht | 11 Antworten | 27.10.2021 16:19
Meine kleine Schwester wohnt in ihrer ersten Wohnung zur Miete. ... Am 28.10.2021 von Leo4 [quote=Kernell]Meine kleine Schwester wohnt in ihrer ersten Wohnung zur Miete. ... Rechtlich spannend ist tatsächlich, ob die Nachforderung verfristet ist.
Leserforumvon Schnegge77 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.11.2010 21:41
Ich bin nicht tatenlos gewesen und habe schon im Sommer letzten Jahres, als ich die Abrechnung erwartete meine Vermieterin zum ersten Mal darauf angesprochen und nachgefragt. ... Ich weiss, dass die Frist zu Zustellung der Abrechnung abgelaufen ist und ich rein rechtlich nicht mehr zahlen müsste (ich gehe nicht davon aus, dass die Vermieterin die Abrechnung nicht erstellen konnte, sie tut es einfach nicht), möchte jedoch vom Grundsatz her meine verheizten Kosten auch zahlen - ich rechne mit Nachzahlungen - und mich nicht mit meinen Vermietern um Kosten streiten, die ich tatsächlich verursacht habe, welche jefoch verjährt sind. ... Also die Lage hier ist so, dass es im Prinzip ein 4FH ist. 1 Partei stellt die Vermieterin, 1 Partei eine alte Dame (>85), welcher lebenslanges Wohnrecht zusteht, weil ihr verstorbener Ehemann, der Vater der jetzigen Vermieterin, der ehemalige Eigentümer war, eine Wohnung ist an eine Frau vermietet, deren Eltern mit der Vermieterin bekannt sind, und dann bleibe ich noch ich ohne Beziehungen ausser dem Mietverhältnis.
Leserforumvon Sandy1703 | Mietrecht | 27 Antworten | 14.07.2010 16:37
Ende August 09 bezog ich eine neue Wohnung. ... Ich habe die alte Wohnung immer bezahlt und sie ordentlich gekündigt! ... ----------------- " " -- Editiert am 14.07.2010 22:25 Am 14.7.2010 von guest-12326.07.2010 01:12:05 --- editiert vom Admin Am 15.7.2010 von Harry van Sell quote:Sie als Vermieterin hingegen sind objektiv, *lach* Wie 'objektiv' deine Vermieterin ist zeigt sie doch gerade ... quote:alles andere würde rechtlich den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges erfüllen.
Leserforumvon fb465870-10 | Mietrecht | 9 Antworten | 15.05.2017 22:10
Dann bekommt doch auch jeder eine separate Abrechnung? ... Abrechnung als Bild(er) ein. ... Ist das rechtlich durchsetzbar?
Leserforumvon LJCharly | Mietrecht | 17 Antworten | 14.06.2009 15:06
Hallo zusammen, bin im Dezember 2007 aus meiner Wohnung ausgezogen. ... Am 14.6.2009 von guest-12329.06.2009 21:33:15 Dann bist du wohl rechtlich aus dem Schneider, aber fändest du es in Ordnung, wenn deine Vermieterin für dich 120 Euro Nebenkosten zahlt, nur weil sie die Abrechnung nicht gesetzlich fristgerecht erstellt hat? ... Am 14.6.2009 von LJCharly Bei dieser Vermieterin, ....
Leserforumvon schluffine | Mietrecht | 27 Antworten | 03.10.2008 15:36
Zwischen denen und der Vermieterin gab es einen schriftlichen Mietvertrag, so wie üblich. ... Kann sie uns denn rechtlich zur einhaltung der Kündigungsfrist zwingen? ... Die Nebenkosten müssen Sie nicht bezahlen, wenn keine ordnungsgemaäße Abrechnung vorliegt.
Leserforumvon Capfu | Mietrecht | 10 Antworten | 03.10.2010 19:16
Bei der Vermietung erzählte Sie uns vom Tod ihres Mannes und dass sie sich die Wohnung nicht mehr leisten könne und diese daher vermietet und in etwas kleineres zieht. ... Bezüglich der Hausverwaltung - die hat die Abrechnung wahrscheinlich zur Vermieterin geschickt, evtl. das Geld ausbezahlt (wenn die Nebenkosten überhaupt je da ankamen) und wir warten und warten und warten :-( Die Mietzahlung ging ja auch immer an die Vermieterin, nicht an die Hausverwaltung ! ... Rechtlich gar nicht.
Leserforumvon Eddie1979 | Mietrecht | 8 Antworten | 22.03.2009 17:56
hallo ihr lieben, ich weiß nicht ob ich in diesem threat richtig bin, aber ich versuche mal mein glück. ich lebe seit knapp 1 jahr in einer 45m² großen möblierten 2 zimmer soutterrain wohnung. da ich mom sehr viele probleme mit meiner vermieterin habe, u.a. möchte sie die miete erhöhen, mir aber im gegenzug keine nebenkosten- abrechung zukommen lassen, bin ich anhand aufälliger details der meinung, dass der wohnraum rechtlich "nicht" angemeldet ist. - u.a. fehlt mir ein eigener stromzähler, dieser wird mit der im 1 stock freistehenden wohnung anscheinend verrechnet. - kaution ist auf ihr privatkonto gegangen und nicht auf ein seperates konto - ich muss mir einen briefkasten teilen. und zwar mit der wohnung im 1 stock. - etc etc etc es handelt sich um ein eigentumshaus in dem u.a. im eg noch eine familie wohnt. der erste stock ist frei, also nicht bewohnt und gehört dem sohn der vermieterin, der sich aber beruflich nicht in deutschland aufhält. nun zu meinen fragen: wie kann ich prüfen ob der wohnraum in dem ich wohne rechtlich beim finazamt eingetragen ist? ... Wichtig ist m.E. nur, dass die Vermieterin die Mieteinnahmen beim Finanzamt versteuert. ... Hinsichtlich Betriebskosten-Abrechnung musst du in den Mietvertrag gucken was dort steht.
Leserforumvon Gioconda | Mietrecht | 4 Antworten | 14.10.2007 16:34
In dem 612 m2 großen Wohnhaus (Baujahr ca. 1965) wohnen insgesamt 7 Parteien: Meine Schwester und ich (2 Personen), 1 OG Die Wohnung ist ca. 130 m2 groß, bestand aus 2 Wohnungen, die von der Vermieterin zusammengelegt wurden, so daß eine große Wohnung entstand, die ich angemietet habe Vermieterin (1 Person), 1 OG Tochter der Vermieterin, bis Juni 2007 verheiratet (2 Personen), 2. ... Beispiele der von der Vermieterin erstellten Abrechnung für den für den Zeitraum 01.05.2005 – 30.04.2007: Jahresabrechnung 01.05.2006-30.04.2007 7/7/3/0, (meine Adresse) Tagesdatum: 05.06.2007 Nr. ... Es klärt weitere Fragen zur Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht.
Leserforumvon guest-12324.07.2013 11:31:55 | Mietrecht | 3 Antworten | 25.06.2013 09:53
Ich liebe diese Wohnung und möchte nicht ausziehen. ... Ich habe dann im April die Abrechnung über 120 Euro eingereicht und bekam eine Ablehnung, da dies nicht den Gesetzen entsprechen würde. die Vermieterin dürfte das Frischwassser nur jährlich abrechnen, dann würden sie es übernehmen. ... Wie sieht es rechtlich aus?
Leserforumvon OliviaSmith | Mietrecht | 6 Antworten | 20.10.2021 12:03
Die Vermieterin will das ich die Wohnung komplett neu weiß streiche. ... Muss ich die Wohnung dennoch streichen ? ... [/quote] Einen Teil der Kaution kann sie bis zur endgültigen NK Abrechnung einbehalten.
Leserforumvon DVDream | Mietrecht | 11 Antworten | 26.01.2009 18:12
Habt Ihr keine Wasseruhren in der Wohnung ????? ... Wie schon gesat, Abrechnung nach "Personen pro Haushalt" Am 26.1.2009 von guest123-2170 --- editiert vom Admin Am 26.1.2009 von Thorsten D. An Eurer Stelle würde ich die Vermieterin bitten in jeder Wohnung Wasseruhren zu installieren.
Leserforumvon triplexxx | Mietrecht | 19 Antworten | 26.01.2009 14:46
Hat die Vermieterin nie beanstandet, daß keine Vorauszahlung geleistet wurde??? ... Ist das so schwer zu verstehen das ich wissen will ob das Rechtlich OK ist oder nicht ? ... BZW. ob die Vermieterin das darf oder ob das nachlässigkeit ist wie auch immer !
Leserforumvon kerzenlicht | Mietrecht | 3 Antworten | 29.01.2017 22:38
Guten Abend zusammen, meine Vermieterin hat mir für 2015 noch keine Nebenkostenabrechnung erstellt. ... Im Übrigen: Wenn die Vermieterin ihre Heizung aus hat und Du dafür umso mehr heizt, dann heizt DU die Vermieterwohnung mit. ... 3) Wie wird die Wohnung beheizt?
Leserforumvon katawa | Mietrecht | 9 Antworten | 23.10.2007 21:22
Nun ziehe ich aus und meine Vermieterin möchte, dass ich die Wohnung weiß streiche, insbesondere die Wände in der Küche. ... Jetzt möchte ich gerne wissen, wie ich mich verhalten kann, um rechtlich bei der Abnahme der Wohnung im November auf der sicheren Seite zu sein. ... Die Vermieterin muss die Wartung der Heiztherme selber veranlassen und zunächst die Kosten dafür selber tragen und kann sie dir nur dann im Rahmen der BK-Abrechnung anteilig berechnen.
Leserforumvon Justitia444 | Mietrecht | 5 Antworten | 17.12.2023 22:42
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen". ... Am 18.12.2023 von Solan196 [quote] Der Bewohner einer Wohnung hat ein unentgeltliches dingliches Wohnrecht und muss dem Eigentümer die Betriebskosten für die Wohnung zahlen. ... Kommt die Abrechnung später, hat der Eigentümer keinen Anspruch mehr auf das Geld.
123·4