12 Ergebnisse für „abwesenheit hausmeister hausverwaltung mieter“

Hausmeister Problem 2,71 von 5 Sterne
Leserforumvon amz501736-60 | Mietrecht | 24 Antworten | 19.10.2018 13:06
Hausmeister hat dann endlich eine Firma beauftragt aber ich musste einem Fremden meinen Schlüssel bringen, der dann in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung war. ... Der Hausmeister geht in Urlaub ohne die Mieter und Eigentümer zu informieren wer Zugang hat. ... Schnee räumen tun oft genug andere Mieter.
Leserforumvon Hilflos! | Mietrecht | 15 Antworten | 01.01.2006 15:54
Meines Wissens verhalten sich Hausmeister und Hausverwaltung bzgl. ... Ordnungswidrigkeiten, aber dürfen andere Mitbewohner, Mieter, Eigentümer oder der Hausmeister den Müll durchwühlen (so Sorgen möchte ich auch mal haben), und dies evtl. gegen mich verwenden? ... Darauf hin wurde ich auch von der hausverwaltung vorgeladen.
Leserforumvon jg7 | Mietrecht | 6 Antworten | 07.11.2010 05:01
c) Der fest angestellte Hausmeister, ein arbeitsscheuer Drückeberger, verursacht jährliche Zusatzkosten für seine "Vertretung bei Abwesenheit" in Höhe von rund 50.000 €. Er wird nicht gekündigt; müssen die Mieter tatsächlich für diese Kosten aufkommen? ... quote:"Vertretung bei Abwesenheit" in Höhe von rund 50.000 €.
Leserforumvon guest123-2032 | Mietrecht | 4 Antworten | 16.08.2005 07:42
Dieses Spielchen geht 4mal so, dann steht der Hausmeister und gleichzeitig Mieter B an der Tür und beschimpft und bedroht A, dass er das zu lassen hat, sonst gibt es ne Abmahnung und A könne was erleben, wenn er es nochmal macht. ... Der hausmeister hat jetzt auch noch das komplette Namensschild (mit befestigungsklipp) entfernt, gibt es aber nicht zu und die Hausverwaltung glaubt Mieter A kein Wort und behauptet A wäre das selber gewesen. und Zettel dürfen auf einmal nicht mehr angehängt werden (einheitliches bild) A wird sich wohl eine neue wohnung suchen. ... Ich würde der Hausverwaltung per Einschreiben/Rückschein einen Brief schreiben und sie darauf hinweisen, da der Hausmeister ja für die Hausverwaltung tätig ist und Sie keine Zeit für so einen Kinderkram haben, dass die Hausverwaltung dafür zu sorgen hat, dass dieses Verhalten umgehend ein Ende findet.
Leserforumvon Klagdichreich | Mietrecht | 10 Antworten | 05.05.2009 20:29
Dazu kam jetzt ein Schreiben, dass die Mieter für die Begehbarkeit der Wohnung am besagten Termin zwischen 8-14 Uhr zuhause sein sollen (muß da aber arbeiten). Bei Abwesenheit solle der Schlüssel einer Vertrauensperson übergeben werden. ... Hausverwaltung deine Wohnung in deiner Abwesenheit betritt, dann musst du nur noch den Haftungsausschluss bestätigen.
Leserforumvon susi2604 | Mietrecht | 42 Antworten | 20.07.2021 19:06
Das nennt man dann also den Mieter rechtzeitig zu informieren? ... Gericht bzw. der Vermieter erhält die Erlaubnis die Maßnahmen auch in Abwesenheit des Mieters durchzuführen. ... Hat man als Mieter eigentlich auch Rechte oder nur Pflichten?
Leserforumvon VerärgerterKunde | Mietrecht | 7 Antworten | 18.01.2014 16:51
Hallo, meine Hausverwaltung hat einen Zettel in unseren Briefkasten geworfen. Dort steht drinnen, dass jeder Mieter, der einen Keller besitzt, innerhalb von 2 Wochen ein Namensschild am Keller anbringen muss, damit die Hausverwaltung weiß, welcher Keller genutzt wird und welcher nicht. ... Normalerweise gibt man dann ja jemandem Bescheid, damit sich wer kümmert, falls während der Abwesenheit irgendwas passiert.
Leserforumvon danysahne01 | Mietrecht | 22 Antworten | 17.05.2013 12:34
Der Mieter hat die Schäden dem Hausmeister = Erfüllungsgehilfe des Vermieters gemeldet. ... Ist das nicht der Fall, muss der Vermieter reparieren und die Kosten tragen. ----------------- "" Am 18.5.2013 von Lolle "Der Mieter hat die Schäden dem Hausmeister = Erfüllungsgehilfe des Vermieters gemeldet. ... (Diete" Am 18.5.2013 von guest-12320.09.2014 20:57:52 Zitat:Der Hausmeister ist eben gerade nicht kostenloses Ausführungsorgang für alle Aufträge, die ihm irgendwelche Mieter erteilen.
Leserforumvon oblate | Mietrecht | 7 Antworten | 07.01.2009 19:04
hallihallo, ich habe ev. nur ein kleineres problem, aber einen vermieter oder eine hausverwaltung, die sehr gut im wirtschaften ist, also im abwälzen von kosten auf die mieter. von daher: ich habe in den feiertagen meine duschkabine vom ekelschimmel befreien und mit neuem silikon verfugen lassen, weil ich dafür ausnahmsweise unterstützung im hause hatte. bei dieser reparatur haben wir entdeckt, dass die seitenwände der kabine nur über das silikon festgehalten werden und über einen kleinen winkel, der unbefestigt eine seitenwand an der badezimmerwand stützt. dass diese kabine das allerallereinfachste modell ist, wusste ich schon immer, aber diese konstruktion ist doch mehr als abenteuerlich. was ist nun das problem an der geschichte: nun, erstens habe ich JETZT gelesen, dass die silikonfugen nicht unter schönheitsreparaturen fallen, sondern dass sie zur instandhaltung des vermieters zählen. jetzt frage ich mich, ob mir der vermieter einen strick draus drehen kann, wenn ich diese reparatur rückwirkend anzeige. schließlich wäre ich verpflichtet gewesen, ihm die situation zu melden. ich habe leider auch kein foto vom schimmelzustand zuvor gemacht. und mir bliebe nur die "ausrede", dass sich das silikon so gelöst hat, dass man es abziehen konnte und ich über die feiertage das problem selber in die hand genommen habe, provisorisch sozusagen, damit das duschwasser nicht aus der kabine läuft und schaden anrichten kann. warum will ich überhaupt meinen selbsteingriff mit dem silikon anzeigen, mögt ihr euch fragen. tja, das würde ich gerne machen, um vorzubeugen. mir ist in abwesenheit schon einmal eine seitenwand der duschkabine in tausend stücke zerbrochen. aller wahrscheinlichkeit nach wegen überspannung, aus dem rumschrauben für die beste abdichtung des duschwassers nach außen resultierend. schon damals hat man mir den schwarzen peter zugeschoben, von wegen duschen zu zweit und so. ich konnte es zwar abwehren, aber es war mühselig. mein bekannter hat das verfugen bestimmt nicht schlechter hinbekommen als der fachmann, aber er ist eben kein fachmann und damit steh ich mit dem auf-eigene-faust-handeln im falle eines erneuten einstürzens ob dieser tollen befestigung schön blöd da. alles entscheidende fragen also: soll ich es anzeigen? ... (überflüssig zu sagen, dass ich keine kohle habe, denn wer bezahlt schon gerne umsonst) die kommunikation mit meiner hausverwaltung hat noch einen anderen, jungen hintergrund. vor weihnachten fiel meine waschmaschine an der dafür vorgesehenen steckdose aus, lief aber an anderen. da ich zu dem zeitpunkt noch keine ahnung von der sinnvollen sensibilität von FI-schaltern hatte, habe ich an einem freitag mittag schnell den hausmeister angerufen. nach langem wirrwarr entschied man sich dafür, dass niemand zu mir kommen muss, da es auf jeden fall an der wama liegen würde. eine woche später stand ein elektriker vor der tür, dem ich die überflüssigkeit seines erscheines erklärte und auch keine unterschrift für sein freiwilliges spannungsmessen leistete. dennoch musste ich dieses intermezzo bezahlen, mit knapp 50 euro und mit der unschlagbaren erklärung, sie hätten "bezüglich der sicherheitsaspekte leider die haftung inne und wären bei der sachlage generell verpflichtet, eine prüfung durch den fachmann zu veranlassen". was kann man da noch entgegen halten? was liest man daraus. als mieter ist man nun total gebremst "störungen" zu melden, da man berechtigte angst haben muss, allein schon für die überprüfung aufzukommen. tja, und wenn ich alles nicht anzeige, muss ich wieder befürchten, dass meine kabine irgendwann einstürzt und ich auch aufkommen muss. oder kommt hier meine haftpflicht gegen glasbruch zu tragen - bei fehler, die aus vergangenen vorsätzlichen reparaturen resultieren???
Leserforumvon Lars-Daniel Weber | Mietrecht | 14 Antworten | 21.02.2016 11:27
§ 14.4: Ich denke, dies ist Unfug und bezieht sich eher auf Notfälle - aber dann kann gerne die Axt verwendet werden (der Hausmeister/Vermieter darf ja eh keinen Schlüssel haben) § 18.2: Bitte was? ... Natürlich dürfen Hausmeister und Vermieter mir keinen Schlüssel zurückhalten - aber woher soll ich wissen, dass meine Vormieter den Schlüssel nicht nachgemacht haben oder ein Nachbar sich ein Exemplar behalten hat? ... (In der Betriebskostenvorauszahlung sind alle nicht gestrichenen Positionen enthal-ten) § 2 II Zusätzlich zur Nettomiete zahlt der Mieter monatlich folgende Einzelbeträge an Betriebskosten. § 2 III Es wird für alle Nebenkosten nach der unten aufgeführten Aufstellung eine Pauschale in Höhe von EUR monatlich zur oben angegebenen Miete verlangt.
Leserforumvon Kathrin79 | Mietrecht | 25 Antworten | 02.09.2005 10:25
Privatpersonen sind nur bei LÄNGERER Abwesenheit zu so etwas verpflichtet, nicht bei einem normalen Urlaub. ... Wenn jemand in Urlaub ist, dann tritt die Bekanntgabe des Termins später (zu spät) ein, ohne das dem Mieter hier eine Pflichtverletzung anzuhängen ist. ... Der Mieter kann aber unter Nennung eines Ausweichtermins den gesetzten Termin ablehnen, wenn es wichtige Gründe dafür gibt.
Leserforumvon Nicki1974 | Mietrecht | 13 Antworten | 06.10.2014 01:01
Leider besitzen wir weder Hausmeister noch eine Hausverwaltung (privater Vermieter und dieser ist durch seine andere hauptberufliche Tätigkeit nur schwer oder gar nicht erreichbar) Und langsam wird das immer mehr mit dem Tropfen. Ich stelle schon in meiner Abwesenheit am Tage, den Haupthahn in der Wohnung ab, damit es nicht weiter tropft. ... Am 6.10.2014 von vronik Moin, wenn meine Mieter einen tropfenden Wasserhahn melden, dann tausche ich die Dichtung bzw. das Ventil selbst oder einen Bekannten.
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