28 Ergebnisse für „anbringen anlage fäll haus“

Leserforumvon maimon | Mietrecht | 4 Antworten | 31.10.2006 13:04
Ein ausländischer Mieter hat eine SAT-Anlage auf seinem Balkon installiert. ... Wir sind insgesamt 54 Parteien bei uns im Haus. ... Am 31.10.2006 von joku Hallo maimon, das Anbringen einer Satellitenschüssel im Gemeinschaftseigentum ist in meinen Augen auf jeden Fall von der Eigentümergemeischaft vorher abzusegnen.
Leserforumvon krxmx | Mietrecht | 19 Antworten | 24.08.2005 10:47
Wenn weder Kabel, noch eine Gemeinschaftsantenne anwesend ist, kann er eine Sat-Schüssel anbringen. ... Ich habe exakt den gleichen Fall jetzt. ... In unserem Haus wohnen 4 Parteien.
Leserforumvon harmanli | Mietrecht | 11 Antworten | 11.09.2007 00:44
Was hättet ihr gemacht, falls ihr euch mit so einem Fall begegnen würdet: Vorinfo: Die Person X möchte seine Heimatsender empfangen. ... Daraufhin wird ihm das Anbringen einer Sat-Anlage auf das Dach genehmigt, mit der Bedienung, dass die Person X eine Fachfirma beauftragen muss, eine Private Haftpflichtversicherung abschließen muss, die diese Schäden abdeckt, Kaution hinterlassen und für die Erdung der Anlage sorgen muss. ... X ist der Meinung, dass es ihm ca. 4 mal mehr als die gesamte Sat-Anlage mit Anbringen kosten würde.
Leserforumvon vader2 | Mietrecht | 22 Antworten | 09.06.2012 12:40
Da ich zu der Zeit eine noch aus der Zeit vorm Vermieterwechsel angebrachte SAT-Anlage benutzte, die an einem Schuppen im Garten neben den Haus angebracht war, war für mich kein Grund, zu reagieren. ... Daraufhin weigerte ich mich, die Anlage abzubauen und mir wurde vom Hausmeister gedroht, die Sat-Anlage würde von ihm entfernt. ... Denn dass du die Schüssel schon vor dem Vermieterwechsel hattest, heisst nicht, dass du sie damals anbringen durftest. ----------------- "" Am 9.6.2012 von Harry van Sell quote:Nach allem, was ich dazu gelesen habe, kann mir der Vermieter den Betrieb der Anlage nicht verbieten, Kann es sein, das du dich eventuell verlesen hast?
Leserforumvon Merline | Mietrecht | 22 Antworten | 17.08.2007 07:24
Mahngebühr) ins Haus flatterte. ... Wäre das in diesem Fall nicht ähnlich zu sehen ? ... Im übrigen war bei Einzug die Anlage schon vorhanden,und eigenes anbringen von Schüsseln untersagt, da angeblich Denkmalgeschütztes Haus(was aber nicht korrekt ist, wie ich vor 3 Wochen beim Amt erfuhr.
Leserforumvon Andre W. | Mietrecht | 6 Antworten | 01.05.2004 12:03
Nun zog in unser Haus eine Italienische Familie(als mieter), und die montierten einfach auf das Dach eine riesen Sat Anlage. ... Wenn die Italiener als Mieter eines anderen Eigentümers eingezogen sind kann jener das Anbringen de Schüssel nicht verwehren. ... So weit ich mich erinnere, war das auf jeden Fall rechtens.
Leserforumvon Kunderbund | Mietrecht | 13 Antworten | 14.01.2013 18:49
(Der Vermieter hat diese anbringen lassen - biete siehe Erst-Eintrag). ... Was wird geraten in diesem Fall zu tun? ... Der Vermieter hat die Sat-Anlage doch gekauft und am Haus anbauen lassen.
Leserforumvon cologne2006 | Mietrecht | 16 Antworten | 22.01.2008 14:47
Auch wenn ich überwiegend ausser Haus bin aus beruflichen Gründen!... Die elektrische Anlage ist Sache des Vermieters. ... Daher ist eine Mietminderung in so einem Fall nicht zulässig.
Leserforumvon go367392-23 | Mietrecht | 8 Antworten | 03.07.2013 17:46
Der Haus-Eigentümer hat einen Vertrag mit einem TV-Anbieter und demnach mit den Mietern eine monatl. ... Dies gilt auch für das anbringen einer Sat-Anlage. ----------------- "" Am 5.7.2013 von Anjuli123 quote:Wenn es ganz dumm läuft, darf man den zweiten Anbieter auch noch komplett bezahlen ... ... Der Mieter muß nun die Gebühren für den für das Haus abgeschlossenen TV-Vertrag lt.
Leserforumvon Hester | Mietrecht | 16 Antworten | 02.10.2012 11:06
Unser Fachmann sagt die Anlage ist OK. ... Wenn die gar nichts zahlen, dürfte das ja bald der Fall sein. ... Gehört das ganze Haus euch oder gehört euch nur eine der vielen Wohnungen?
Leserforumvon Knuba | Mietrecht | 9 Antworten | 21.05.2004 23:05
Man muss nach Hinten zum haus gehen, um die Ecke, um sie überhaupt zu sehen. ... Welche Absichten verfolgt die Vermieterin mit der installation einer zentralen SAT-Anlage? ... Das Anbringen oder Aufstellen von Schüsseln ist genehmigungspflichtig.
Leserforumvon Aniri | Mietrecht | 8 Antworten | 03.09.2007 19:40
Dies ist im Allgemeinen nach folgenden zeitabständen - Regel-Renovierungsfristen - der Fall: in Küche, Bad, WC bzw. ... Als ich dies bereits gemacht hatte, erschienen nochmal Handwerker die Kabel aus den Wänden rissen die zur ISDN Anlage des Vermieters gehörten. (Das Haus war vorher sein Bürohaus) Die entstandenen Löcher (teilweise 3 cm Durchmesser) liessen die Bauarbeiter zurück...
Leserforumvon Andreaengel | Mietrecht | 17 Antworten | 26.07.2009 11:11
Die Vermieter sagen jetzt die 26€ NK sind für die Schüssel die sie haben anbringen lassen ohne unser Wissen.Sie wäre eine Wertsteigerung des Hauses. ... Für ein Kabel bzw. eine Sat Anlage, die nicht funktioniert, müssen sie nichts bezahlen, da müsste der VM schon das Geld einklagen. ... Der Mieter muß dem VM auf jeden Fall den Schaden melden.
Leserforumvon guest-12328.01.2023 18:57:04 | Mietrecht | 8 Antworten | 03.04.2022 10:41
Wir sind ja alle im Haus betroffen. ... Rauchmelder darf man selbst in der Wohnung anbringen, wenn man ängstlich ist. ... Der Schornsteinfeger wird "Gefahr in Verzug" schon festtellen, und dann legt er die Anlage still.
Leserforumvon Roter-Mond | Mietrecht | 8 Antworten | 06.01.2013 10:31
Das Haus ist so um 1950 in der schlechten Zeit gebaut . ... Eine Abdeckung ohne Schrauben außen darf ich nicht anbringen . ... In dem Fall hilft auch kein Umzug , denn die Sache läuft ja ihren Gang bei Gericht .
Leserforumvon Lars-Daniel Weber | Mietrecht | 14 Antworten | 21.02.2016 11:27
Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden. 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; 2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchs-überlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Be-rechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserver-sorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe; 3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffent-lichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe; 4. die Kosten => b, c, d gestrichen a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchs-erfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung;oder b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Über-wachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums;oder c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a;oder d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; 5. die Kosten => b und c gestrichen a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a;oder b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entspre-chend Nummer 4 Buchstabe a;oder c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft; 6. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen => b, c, gestrichen a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind,oder b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind,oder c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; 7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage; 8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten ent-sprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichten-den Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschlu-ckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Auf-teilung; 9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäude-teile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs; 10. die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pf
Leserforumvon Birmchen | Mietrecht | 25 Antworten | 13.07.2011 09:17
Platz am Haus ist genung könnten wir einen eigenen Briefkasten für meine Tochter anbringen? ... Auf jeden Fall ganz bestimmt bleiben und diesem Schnüffler keinen Schlüssel geben. ----------------- "H.... Am 13.7.2011 von Birmchen Hallo, die Sat-Anlage ist mitvermietet steht auch im MV.
Leserforumvon ratsuchend54567 | Mietrecht | 49 Antworten | 03.08.2010 19:32
Nun erzählte unser baldiger Ex-Vermieter (Eigentum ist privat) unserer neuen Vermieterin (Privat-Eigentümerin unsere neuen Wohnung im selben Haus), dass er die gesamte Kaution behalten wird. ... Die "sichere Anlage" soll die Kaution nicht vor dem Vermieter, sondern vor evtl. ... Aber in dem Fall sehe ich besser tatsächlich noch mal genau nach.
Leserforumvon Robosonics | Mietrecht | 22 Antworten | 21.08.2016 20:41
id=24360&t=1 So weit ich weiss, darf man ein Blumentopf ausser Balkon anbringen, nur sollte man achten dass das gut befestigt ist. ... In diesem Fall müsste also der Mieter versuchen zu beurteilen, ob die Aussenansicht verändert wird. ... Wie der TE schreibt gehört dieses Haus einer Gesellschaft, also keine WEG.
Leserforumvon Hadante | Mietrecht | 110 Antworten | 25.01.2017 03:44
Dadurch entsteht ja ein unkontrollierbarar Zugang zum Haus, muss der Vermieter das dulden? ... IdR ist es doch so, dass - wenn auf Läuten keine Reaktion erfolgt - die Post durch Niederlegung zugestellt wird .... wie sähe das in einem solchen Fall aus? ... Ansonsten ist man ja in ein Haus eingezogen, in welchem es diese Briefkastenregelung gibt.
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