47 Ergebnisse für „anderes untermieterin“

Leserforumvon Wunschzettel | Mietrecht | 29 Antworten | 04.11.2016 08:37
Da die Tochter nicht alleine in der Wohnung leben möchte, sucht sie sich eine Untermieterin B. ... Da wird man vermutlich nicht so ohne weiteres ein anderes Urteil finden, dass genau die Situation trifft. ... Die einzige Möglichkeit: Einigt euch mit der Untermieterin, bietet ihr was an (Umzugshilfe, neue Wohnung, Geld, Maklerkosten etc.)
Leserforumvon Felix.R | Mietrecht | 15 Antworten | 24.10.2017 17:51
Sie würde ja bedeuten, dass die Untermieterin für alle Zahlungen des Untervermieters an den Eigentümer verantwortlich wäre. ... Hatte die Untermieterin die Wohnung komplett gemietet oder nur einen Teil davon? ... Wäre was anderes, wenn man ihr nachweisen könnte, das sei absichtlich zum Zwecke der Schädigung des Vermieters geheitzt hätte.
Leserforumvon grooth | Mietrecht | 3 Antworten | 22.01.2021 23:17
Bei der Vertragsunterschrift mit der Untermieterin kam es zu gleicher mündlicher Absprache, dass Rauchen unerwünscht sei. ... Bei dem von dir eingestellten Urteil geht es um umfangreichen Anbau (und Konsum), das ist was anderes oder wird auch angebaut von eurer MIeterin? Am 23.1.2021 von Harry van Sell Zitat (von grooth):Bei der Vertragsunterschrift mit der Untermieterin kam es zu gleicher mündlicher Absprache, Die ist nichtig.
Leserforumvon guest-12316.05.2021 10:07:24 | Mietrecht | 8 Antworten | 14.11.2018 01:18
Hallo, folgender Fall (A) : vor einigen Tagen habe ich (als Hauptmieterin) meiner Untermieterin gekündigt auf Grund von starken Spannungen zwischen uns. ... Fall A und B sind unterschiedliche Fälle mit unterschiedlichen Mitbewohnern. daher ist eine Kündigungsfrist von einem Tag was anderes als die Kündigungsfrist von 3 Tagen. ... Am 14.11.2018 von Anitari Zitat (von hushushanna):Fall A und B sind unterschiedliche Fälle mit unterschiedlichen Mitbewohnern. daher ist eine Kündigungsfrist von einem Tag was anderes als die Kündigungsfrist von 3 Tagen.
Leserforumvon Kaesebrot | Mietrecht | 6 Antworten | 23.04.2009 14:25
Wie sieht die Haftung, bzw. die Renovierungsverpflichtung von der UNTERmieterin aus? ... Am 23.4.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 23.4.2009 von Kaesebrot Meine Freundin ist die Untermieterin. ... Wenn die Untermieterin ausziehen muss.
Leserforumvon fb488683-41 | Mietrecht | 8 Antworten | 21.04.2018 07:14
Am 12.4.18 habe ich meiner Untermieterin eine Kündigung gegeben mit der Frist zum 30.4.18. ... Aber sie meinte zu mir, trotz ihrer Unterschrift hätte sie wohl ein anderes Recht und möchte mir noch ein Schriftstück geben warum Und so sie länger hier bleiben will bzw kann. Weil sie ist sich der Sache sehr sicher :/ Am 21.4.2018 von AltesHaus Zitat (von fb488683-41):Aber sie meinte zu mir, trotz ihrer Unterschrift hätte sie wohl ein anderes Recht und möchte mir noch ein Schriftstück geben warum Und so sie länger hier bleiben will bzw kann.
Leserforumvon Jana1998 | Mietrecht | 21 Antworten | 07.08.2022 10:56
Da du den Wortlaut des Mietvertrages nicht verraten willst, kann ich da nichts anderes finden, als: Nichts ist mehr rückwirkend zu holen/zu vereinbaren/zu ändern. ... Am 8.8.2022 von spatenklopper [quote=Anami]Da du den Wortlaut des Mietvertrages nicht verraten willst, kann ich da nichts anderes finden, als: Nichts ist mehr rückwirkend zu holen/zu vereinbaren/zu ändern. ... [/quote] Da sowohl eine Anpassung der Pauschale im Mietvertrag vereinbart war, als auch eine individuelle Vereinbarung unterschrieben wurde, kann ich nichts anderes finden, als: Pech für die Untermieterin.
Leserforumvon Chakameh | Mietrecht | 11 Antworten | 07.09.2022 22:19
Rechten und Pflichten ergeben sich nur innerhalb dieser beiden Parteien, sofern nicht anderes vereinbart. ... Würde eine Räumungsklage gegen die nicht räumende Untermieterin erforderlich werden ?... Rechtlich kann die Untermieterin im Räumungsverfahren Argumente vorbringen.
Leserforumvon Dinsche | Mietrecht | 8 Antworten | 30.03.2009 13:14
Der MV mit der Untermieterin und ihm läuft ja nun, und er hat keinen Schlüssel mehr für die Wohnung. ... Das Zimmer für die Untermieterin sollte von ihm besenrein hinterlassen werden. ... Ich habe tatsächlich noch anderes zu tun.
Leserforumvon Hildegard P. | Mietrecht | 24 Antworten | 16.03.2023 11:12
Wenn Erika ihre Untermieterin abmelden möchte, und zwar bei der Meldestelle wie oben, benötigt sie eine Vollmacht der Untermieterin oder muss diese mit oder kann Erika als Hauptmieterin alleine hin um sie abzumelden? ... [quote=Hildegard P.]Wenn Erika ihre Untermieterin abmelden möchte, und zwar bei der Meldestelle wie oben, benötigt sie eine Vollmacht der Untermieterin oder muss diese mit oder kann Erika als Hauptmieterin alleine hin um sie abzumelden?... Abmeldung ist ganz was anderes.
Leserforumvon genex | Mietrecht | 0 Antworten | 04.01.2009 17:28
Hallo, meine Freundin wohnt als Untermieterin in einer 3er-WG. ... Beide haben meiner Freundin versichert, dass sich nichts ändern wird, ausser, dass eben die Miete auf ein anderes Konto überwiesen werden muss.
Leserforumvon Magnusson | Mietrecht | 7 Antworten | 10.06.2019 17:59
Eine neue Untermieterin B zieht Anfang 2018 mit ein. ... Die gesamte "Konstruktion" schließt direkt an dem Raum der Untermieterin B an, die vor allem Nachts Kette raucht. ... Wenn's mir so schlecht ginge, würde ich doch "das Prinzip" über Bord kippen und mir schnellstens was anderes suchen....
Leserforumvon marktman | Mietrecht | 20 Antworten | 04.12.2006 13:56
Sie meinte aber sie hätte sich jetzt auf mich verlassen und würde so schnell nichts anderes mehr finden. ... Das ganz Hin und Her hat natürlich nicht zum Wohlfühlen beigetragen, außerdem zeigt sich immer mehr dass sie unter „ordentlich" offensichtlich was anderes versteht als ich. ... Also so das sie eigentlich nur ein Duldungsrecht hat und nicht die Rechte einer Untermieterin?
Leserforumvon Lilli Meyer | Mietrecht | 7 Antworten | 22.11.2015 12:41
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Juni wohne ich in einem Studentenwohnheim als Untermieterin. ... Dir etwas anderes suchen? ... Am 22.11.2015 von cauchy Zitat (von Lilli Meyer):seit Juni wohne ich in einem Studentenwohnheim als Untermieterin.
Leserforumvon maexis | Mietrecht | 4 Antworten | 24.02.2019 17:44
In der Wohnung in die wir ziehen hat meine Freundin vorher schon als Untermieterin gewohnt. ... Erst dann kann man versuchen abzuschätzen, ob die Untermieterin ebenfalls (mit-)verantwortlich ist. ... Stand ja auch bereits in meinem Post, dass bei Selbstinstallation anderes gilt.
Leserforumvon tonydahoney | Mietrecht | 10 Antworten | 16.02.2011 11:39
Als Untermieterin hätte ich eine mündliche Absprache???? ... Aus der Aussage quote:Als Untermieterin hätte ich eine mündliche Absprache???? ... Das Zimmer ist für eine bestimmte Summe X angemietet Etwas anderes wäre es eben wenn nachweisbar vereinbart wäre, dass die Gesamtmiete anteilig nach den Zimmergrößen aufgeteilt wird.
Leserforumvon moppel | Mietrecht | 2 Antworten | 23.01.2004 17:25
Oder ist er formal immer noch der Mieter und Du eine Untermieterin? Wenn nichts anderes bestimmt ist, dann muss man eine Mietsache in dem Zustand zurück geben, in dem man ihn bekommen hat.
Leserforumvon ueber | Mietrecht | 14 Antworten | 22.07.2018 14:53
Wurde der Hauptmietvertrag der Untermieterin übergeben. ... Ansonsten erscheint mir noch einiges anderes problematisch zu sein. ... ... es sei denn, Sie hätten im Vertrag etwas anderes vereinbart.
Leserforumvon Mieterin_86 | Mietrecht | 5 Antworten | 04.08.2011 17:11
Ich gehe davon aus, dass die Mieterin meinte, wenn sich der Strombedarf durch die Untermieterin erhöht, (und das wird er ja auf jeden Fall) dann ist die Differenz zum bisherigen Stand von der Untermieterin zu übernehmen. ... Dann hat sie (angeblich) nur so einen schlechten Preis für die Waschmaschine bekommen, obwohl wir etwas anderes vereinbart haben.
Leserforumvon noname1 | Mietrecht | 8 Antworten | 05.01.2016 19:24
Und ich sollte die einzige Untermieterin bleiben, laut seiner Aussage. ... Also sah ich davon ab, irgendwas dazu zu sagen, dass ich doch die einzige Untermieterin sein sollte. ... Bedenke, diese Story interessiert vielleicht bei RTL2 oder BILD der Frau Am 5.1.2016 von noname1 sry. war ziemlich wütend komprimierte form ist, dass mein vermieter ne zweiter untermieterin ins zimmer nebenan eingemietet hat, obwohl abgemacht war, dass das zimmer direkt neben meinem leer bleibt und ich die einzige bin, die das badezimmer auf diesem stockwerk nutzt. und ich wissen wollte, ob mir iwas richtung schadenersatz zusteht, wenn ich auf die schnelle kein anderes vergleichbares zimmer finde und was teureres nehmen muss - aber jetzt während der klausurenphase das rumgeplärre der anderen (alkoholikerin) nicht wirklich zumutbar ist. hab zumindest grad geschafft, den mietpreis endlich nach unten angepasst zu bekommen. ka. mehr rechte werd ich vermutlich eh nicht durchsetzen können. im endeffekt hat sichs dann wohl von selbst erledigt und ich werd zusehen, dass ich da endlich wegkomme sry für den langen text oben -- Editiert von noname1 am 05.01.2016 22:00 Am 6.1.2016 von Anjuli123 Ich zweifel im Moment noch, dass du wirklich einen Anspruch darauf hast, dass das Zimmer nebenan nicht vermietet wird und das Bad nur für dich ist.
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