22 Ergebnisse für „anspruch bodenbelag übernehmen vermieter“

Leserforumvon Jessica K. | Mietrecht | 26 Antworten | 05.07.2020 20:48
Am 5.7.2020 von wirdwerden Der Vermieter hat eine Wohnung mit Bodenbelag vermietet. ... Zitat (von wirdwerden):Der Vermieter hat eine Wohnung mit Bodenbelag vermietet.Nö. ... So einfach ist das. wirdwerden Am 6.7.2020 von philosoph32 Zitat (von wirdwerden):Du hast einen Anspruch auf eine Wohnung mit Boden Besser gesagt mit bezugsfertigem Bodenbelag....
Leserforumvon Winterengel | Mietrecht | 5 Antworten | 23.10.2011 11:11
Muss der Vermieter die Kosten übernehmen oder sich wenigstens daran beteiligen? ... Die kalkulatorischen Ansätze für eine normale Abnutzung bedeuten nicht, dass ein Anspruch darauf besteht nach Ablauf dieser Zeit einen neuen Bodenbelag zu erhalten. ... Wenn der Vermieter den Bodenbelag ersetzt, entscheidet er was als neuer Bodenbelag verlegt wird.
Leserforumvon Tierfreundin | Mietrecht | 25 Antworten | 17.08.2010 10:57
Das wir den Teppichboden im Schlafzimmer übernehmen war uns klar, aber Fliesen in der Wohnung (insbesondere Bad/Küche)?? ... , wenn uns der Bodenbelag und Teil des Gartens gehören.... ... Einen Anspruch des VM auf weitere Kostenbeteiligung gibt es nicht.
Leserforumvon master_of_chaos | Mietrecht | 14 Antworten | 24.07.2018 12:32
Dann hat der Vermieter eh nichts zu fordern, weil ihm der Bodenbelag gar nicht gehörte. ... Ich bin schon der Meinung, dass da ein Anspruch des Vermeiters besteht... ... Ich denke auch, dass der Vermieter darauf Anspruch erheben kann.
Leserforumvon horshack64 | Mietrecht | 6 Antworten | 28.07.2014 20:40
Eine Entscheidung, das ich 1 Drittel der Kosten übernehmen würde entscheidet sich in ein paar Tagen wenn er sich selber ein Bild gemacht hat. Habe ich Anspruch auf einen neuen Teppich,Laminat ? ... Am 29.7.2014 von icecycle quote: da der Bodenbelag mitvermietet wurde.
Leserforumvon Schokoriegel123 | Mietrecht | 7 Antworten | 11.10.2022 15:53
Hallo, der Vermieter will das Haus demnächst verkaufen. ... Und so haben wir dann womöglich keinen Anspruch auf einen neuen Teppichboden und müssen womöglich bei einem Auszug den Boden entfernen. ... Oktober 2022 16:33[/editmessage] Am 11.10.2022 von Ino75 Naja, die meisten Wohnungen werden mit irgendeinem Bodenbelag vermietet, und meistens steht der nicht explizit im Mietvertrag.
Leserforumvon virus190 | Mietrecht | 10 Antworten | 19.03.2018 22:17
Jedoch ist der Vermieter null kooperativ die Kosten zu übernehmen (auch nicht zum Teil). ... A möchte hier einige Sachen erneuern, was davon muss der Vermieter kostenmäßig übernehmen. ... Ansonsten mietet man eine Wohnung wie besichtigt und hat keinen Anspruch drauf, daß der Vermieter erstmal saniert weil man dann doch nicht zufrieden damit ist. -- Editiert von bear am 20.03.2018 11:04 Am 20.3.2018 von virus190 Der Mieter ist bereit die Arbeit zu übernehmen, jedoch nicht die gesamten Kosten.
Leserforumvon guest123-2129 | Mietrecht | 70 Antworten | 05.03.2008 11:26
Am 5.3.2008 von 1968alex @det11 das der Vermieter der Säger war und kein Handwerker !!!! ... Am 5.3.2008 von Morthingale das der Vermieter der Säger war und kein Handwerker ist vollkommen irrelevant. ... Warum hätte dann der VM keinen Anspruch darauf?
Leserforumvon Fabsman | Mietrecht | 12 Antworten | 25.02.2014 23:25
Allerdings habt ihr in der Tat keinen Anspruch darauf, vor Vertragsbeginn bereits in die Wohnung zu dürfen. ... Die Tante hat am Anfang immer gesagt wir sollen das mit ihm ausmachen, da er das mal übernehmen soll. ... Meines Wissens ist es keine Pflicht, einen Bodenbelag mitzuvermieten.
Leserforumvon Tanja S. | Mietrecht | 5 Antworten | 04.08.2005 11:16
Meine Frage, habe ich als Mieter nach einer gewissen Zeit (z.B. 6 Jahre) ohne Selbstbeteiligung Anspruch auf einen neuen Teppich oder sogar Fliesen etc. ? ... Er ist keinesfalls verpflichtet, Dir deswegen einen neuen Bodenbelag zu zahlen. ... Wenn nicht gerade im Mietvertrag drinsteht, dass mit Bodenbelag vermietet wird - seit wann muss dann der Vermieter die Kosten für Ersatz übernehmen?
Leserforumvon schmitty | Mietrecht | 52 Antworten | 23.11.2019 16:12
Vermieter weiter. ... Hast du die 2.008,51€ vom Ex-Vermieter erhalten? ... Hast du die 2.008,51€ vom Ex-Vermieter erhalten?
Leserforumvon verklagen? | Mietrecht | 11 Antworten | 27.02.2005 22:45
Anderenfalls müßte der komplette Bodenbelag getauscht werden. ... Mieter und Vermieter vereinbaren, dass der Mieter die Wohn- und Schlafräume sach- und fachgerecht mit Laminat-Auslegware sowie Flur, Bad und Küche mit einem geeigneten Bodenbelag versehen wird. ... Bei Unterschreitung gewisser Einkommensgrenzen haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung bzw.
Leserforumvon clemensicus | Mietrecht | 23 Antworten | 24.07.2019 09:32
Möglichkeit 2: Wir bitten den Vermieter entweder um Erlaubnis es selber zu machen (dann auf unsere Kosten) oder wir bitten ihn es zu übernehmen, da die Dielen das Zimmer quasi unbewohnbar machen. ... Hintergrund: ihr habt nur Anspruch auf das, was bei Anmietung vorhanden war oder, wenn das zu abgewohnt ist, auf Ersatz oder Reparatur dieses Bodenbelags. ... Anspruch auf so eine Regelung hast du aber nicht.
Leserforumvon avvthomas | Mietrecht | 48 Antworten | 27.06.2011 10:53
Vielleicht auch mal mit dem Vermieter drüber reden? ... Max. für die Ausbesserung des Estrichs, für einen neunen BodenBELAG aber nicht. (3) Nach der Klausel soll der Mieter den beim Ablösen verursachten Schaden ersetzen. ... Grundlage für den Anspruch des Vermieters ist ebendiese vertragliche Vereinbarung und nicht eine herbeifantasierte Gesamtrechtsnachfolge.
Leserforumvon go502442-91 | Mietrecht | 25 Antworten | 29.10.2018 20:55
Der Vermieter will nun das der ganze Boden abgeschliffen und neu lackiert wird. ... Sollte sich durch die unsachgemäße Behandlung der Böden ein Schaden für den Vermieter ergeben so sind die Kosten dafür vom Vermieter zu tragen. ... Der Mieter kann diesen Anspruch vermeiden, wenn er selbst diese Arbeiten vornimmt oder vornehmen lässt.
Leserforumvon bester_Club | Mietrecht | 23 Antworten | 18.12.2019 16:50
Ich müsste für Reparaturen (Tapeten, Bodenbelag) etc und deren Entsorgung aufkommen, da der Zustand der Wohnung so schlecht ist. c) Hält meine Nebenkostenabrechnung 2018 (hier ist ja die Frist der 31.12.2019 zurück (in der Regel Guthaben von 500-700€), da er die Kosten für die o,g, Reparaturen damit verrechnen möchte. ... Sofern du den Vermieter nachweisbar mit der Erstellung der Abrechnung in Verzug gesetzt hast, dieser sich in Verzug befindet und über deine neue Anschrift verfügt, wirst du meiner Meinung nach einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Rechtsverfolgungskosten haben. ... Somit müsste ich hier die Kosten der Klageeinreichung übernehmen und würde dann, sofern das Gericht meiner Aufassung folgt, die Kosten vom Vermieter erstatten bekommen.
Leserforumvon winzhuhn | Mietrecht | 40 Antworten | 11.03.2012 11:28
Meines Wissens nach,muss doch eigentlich jeder Schaden einzeln durchgegangen und aufgeführt werden und dann mit mir abgeklärt werden, ob ich bereit bin,diesen zu übernehmen. ... Vor allen Dingen bei Genossenschaftswohnungen sollte man nichts übernehmen, was nicht vom Vermieter erlaubt/abgesegnet ist. 2.Übergabeprotokolle zwischen Vermieter und ausziehendem Mieter sind für dich tabu.Bei deinem Einzug wird eh ein neues Protokoll geschrieben. 3. ... Wende dich an den Vermieter.
Leserforumvon Itze123 | Mietrecht | 41 Antworten | 21.01.2022 23:56
Mein Vermieter wieder Stress gemacht es wäre mein Fehler ich müsste zahlen , Ich wieder zur Haftpflicht , die meinen , sie zahlen nur wenn es keine Gebäudeversicherung gibt , oder wenn die den Schaden nicht übernehmen. ... Ich war aber der Auffassung , schnellstmöglich den Schaden zu melden , damit ein Anspruch überhaupt besteht. ... [quote=Itze123]Ich war aber der Auffassung , schnellstmöglich den Schaden zu melden , damit ein Anspruch überhaupt besteht.
Leserforumvon Phnx | Mietrecht | 31 Antworten | 25.09.2022 17:35
Im Protokoll bei der Übergabe an den Vermieter steht: verwittert. ... Aber er kann keinen Anspruch daraus ableiten, dass der Mieter ihm jetzt noch die besagte Rechnung bezahlt. Und das vollkommen unabhängig davon, was jetzt im Übergabeprotokoll zum Balkon steht und was nicht, solange der Mieter sich im Protokoll nicht schriftlich dazu verpflichtet hat, diese Kosten zu übernehmen.
Leserforumvon Pentane | Mietrecht | 90 Antworten | 06.05.2017 13:02
Wenn dir das nicht passt - dann darfst halt nicht Vermieter sein. ... Nachdem der VM einen späteren Nachmieter nicht zumuten möchte, dass er in einer Wohnung leben soll wo zuvor Tiere wohnten, verpflichtet sich der Mieter, die Wohnung einschliesslich Bodenbelag auf eigene Kosten bei Auszug zu renovieren bzw. den Bodenbelag zu erneuern. ... Im übrigen kann der Vermieter ja einen rechtswirksamen Kündigungsausschluss vereinbaren, das bietet auch eine gewisse Sicherheit.
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