382 Ergebnisse für „aufhebungsvertrag kündigen“

Leserforumvon Maialisa | Mietrecht | 10 Antworten | 26.07.2012 21:36
Würden dann also wegen Eigenbedarf kündigen. ... Der Vermieter kann ja nicht einfach kündigen. ... Mit einem Aufhebungsvertrag ist dir aber nicht viel geholfen.
Leserforumvon fb347077-23 | Mietrecht | 6 Antworten | 23.07.2012 20:09
Wäre damit der Aufhebungsvertrag und die Sahlung von zwei Monatsmieten hinfällig? ... Da ihr den Aufhebungsvertrag schriftlich gemacht habt, gilt das als Kündigung. ... Wenn bis zum 03.05. der Vertrag unterschrieben, gekündigt wurde, endet das MV am 31.07. ----------------- "" Am 23.7.2012 von fb347077-23 Leider war mir nicht bewusst, das ich auch schon vorher kündigen hätten können...
Leserforumvon Hammerheart | Mietrecht | 13 Antworten | 05.04.2018 10:08
Oder den Aufhebungsvertrag liegen lassen, verlangen, dass mein Freund aus dem Mietvertrag rausgenommen wird - und erst dann ordentlich kündigen, wenn ich eine neue Wohnung, fristgerecht ohne doppelte Belastung, gefunden habe und beziehen kann? ... Zu wann dürft ihr denn regulär kündigen? Heute noch zum 30.06 oder dürft ihr erstmals am 04.07. zum 30.09, kündigen?
Leserforumvon Zo0rG | Mietrecht | 4 Antworten | 30.10.2008 11:37
Hallo folgendes Meine Frau hat ein Aufhebungsvertrag von unseren Vermieter Unterschieben ich aber nicht. Wir beide stehen im Mietvertrag und haben auch beide den Unterschieben ist dieser Aufhebungsvertrag so Gültig wenn nur einer Unterschreibt oder müssen Beide Unterschreiben ? ... -- Editiert von Zo0rG am 30.10.2008 11:50 Am 30.10.2008 von ramsys Eigtl kann nur der jenige einen Vertrag kündigen der diesen auch abgeschlossen hat.
Leserforumvon menux55 | Mietrecht | 11 Antworten | 22.09.2019 20:15
Denn ohne neuen Mieter gibt es keinen Aufhebungsvertrag. ... Denn ohne neuen Mieter gibt es keinen Aufhebungsvertrag. ... Wenn du jetzt kündigen würdest, so kannst du das Mietverhältnis aber eh erst zum Ende des Jahres beenden.
Leserforumvon Skaarj | Mietrecht | 2 Antworten | 12.04.2006 15:30
Allerdings soll der Aufhebungsvertrag bis 12/2006 laufen 'mit allen Rechten und Pflichten'. ... Natürlich könnten wir auch den Aufhebungsvertrag nicht unterscheiben und dann einfach entsprechenden kündigen, würden dann aber jedoch die Abfindungszahlung nicht erhalten.
Leserforumvon guest-12311.10.2012 13:53:17 | Mietrecht | 4 Antworten | 16.11.2005 17:53
Sie müssen aber mit Ihrer ordentlichen Kündigung nicht bis zum Einzug warten, sondern können sofort mit dreimonatiger Frist kündigen. ... MfG Gruwo Am 16.11.2005 von guest-12311.10.2012 13:53:17 Hallochen, ja da ja mitte des monats ist kann ich eh erst dann erst jetzt kündigen zum 28.2. die neue wohnung bekomme ich zum 1.1. also habe ich da schon die doppelbelastung :-( wie kann man da denn verhandeln mit aufhebungsvertrag?... und halt das hier noch so viel öl drin ist ist halt blöd...na wenn ich den neuen verteag ab 19. unter dach und fach habe werde ich hierdann kündigen und mal schauen was da so auf mich zu kommt , aber möchte schon etwas drauf vorbereitet sein...
Leserforumvon Christian2912 | Mietrecht | 3 Antworten | 03.01.2023 20:30
Er darf selbstverständlich selbst kündigen. Wenn aber die Erbengemeinschaft kündigen will, dann müssen alle Erben unterschreiben, der Pächter dagegen nicht. ... Am 4.1.2023 von Harry van Sell Ein Aufhebungsvertrag geht im übrigen fast immer ...
Leserforumvon tgrund | Mietrecht | 6 Antworten | 18.08.2011 09:00
Hallo zusammen, wir würden gerne einen langjährigen Mieter kündigen ... welcher Weg ist dazu der Beste; sodass nicht viel rumdiskutiert wird und der Mieter einfach geht. ... Wenn du willst, dass der Mieter "einfach geht", ist ein Aufhebungsvertrag zu empfehlen.
Leserforumvon Lapaloma77 | Mietrecht | 34 Antworten | 04.02.2017 22:39
Der Vermieter hat einem Aufhebungsvertrag zugestimmt. ... Dies wäre der genaue Wortlaut aus de aufhebungsvertrag. ... Dann könnt ihr mit normaler Frist kündigen.
Leserforumvon Ronnie.Frown | Mietrecht | 5 Antworten | 11.03.2015 17:14
Du hast anscheinend meinen zitierten Text nicht ganz zu Ende gelesen. ----------------- "" Am 11.3.2015 von Ver So schnell wie möglich kündigen mit den beschriebenen Argumenten und sehen, was passiert. ... Sonst Aufhebungsvertrag aushandeln. ----------------- "" Am 11.3.2015 von Harry van Sell Überaus fraglich ob B und C kündigen dürfen, nur weil A umziehen will. Und A alleine kann nicht kündigen. ----------------- "Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Leserforumvon christavnb | Mietrecht | 7 Antworten | 26.01.2015 08:33
Kann ich beide Mieter wegen Eigenbedarf Kündigen? ... Hier sollte wenn sich nichts ändert eigentlich kein Härte vorliegen. ----------------- "" Am 26.1.2015 von quiddje Dann wäret ihr mit dem von mir vorgeschlagenen Weg eher auf der sicheren Seite: einem der Mieter nach Grundbuchumschreibung wegen Eigenbedarf kündigen, einziehen und dann dem anderen mit Bezug auf § 573a kündigen. Wenn man es eilig hat mit dem Einzug, kann man den Mietern natürlich auch sagen, was man vor hat und eine Abfindung für einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Leserforumvon Dirrly | Mietrecht | 8 Antworten | 30.09.2015 21:59
Kann der Mieter diesen (ohne wichtigen Anlass, aufgrund geänderter Lebensverhältnisse, die einen Umzug notwendig machen) vor Ablauf der Zeit kündigen oder geht das nur mit Zustimmung der Vermieter über einen Aufhebungsvertrag? ... Wenn diese aufgrund der Formulierung unwirksam ist, könntest Du mit 3 monatiger Frist kündigen.
Leserforumvon Spitzenmaus | Mietrecht | 6 Antworten | 25.02.2007 19:15
Spitzenmaus Am 25.2.2007 von Úedipus wenn ihr beide den mietvertrag unterschrieben habt, müsst ihr beide kündigen. eine "teilkündigung" nur von dir geht nicht. versuche dich mit deinem ex zu einigen. grüße Am 25.2.2007 von Spitzenmaus Wie kann ich mich in der Beziehung einigen? ... Grüsse Am 25.2.2007 von KleinerJurist Ihr könnt euch natürlich mit dem Vermieter zusammensetzen und einen Aufhebungsvertrag schließen bzw. zusammen vertraglich fixieren, dass der Mietvertrag ab sofort nur auf deinen Ex laufen soll. ... Das heisst, ich kann auch gar nicht kündigen, brauch dafür also seine Unterschrift oder ist, wenn ein bertragsmitglied kündigt die kündigung wirksam???
Leserforumvon AxelK | Mietrecht | 22 Antworten | 18.07.2007 17:39
Unser Vermieter hat angekündigt, den bestehenden Mietvertrag wegen Eigenbedarf zu kündigen. ... Nun ist mittlerweile leider das Verhältnis zum Vermieter so schlecht, dass wir erwägen, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. ... @Mortinghale: Der Vermieter muss sich natürlich mit einem solchem Aufhebungsvertrag nicht einverstanden erklären, das ist schon klar.
Leserforumvon Rita H. | Mietrecht | 8 Antworten | 14.02.2010 16:07
Rita H. ----------------- "" Am 14.2.2010 von Trapper John quote:Ich hab den Aufhebungsvertrag unterschrieben Das war's. In einem Aufhebungsvertrag kann man alles Mögliche vereinbaren. ----------------- "" Am 14.2.2010 von Rita H. ... Und spielt es eine Rolle, dass ich diesen Aufhebungsvertrag nicht mitbekommen habe?
Leserforumvon LeuchteAuf1909 | Mietrecht | 5 Antworten | 30.08.2022 15:49
Meine Frage: Muss ich selbst noch einmal kündigen mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten? ... [/quote]Du kannst versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter abzuschließen. ... Ich habe jetzt einen Aufhebungsvertrag aufgesetzt, den er noch unterschreiben muss.
Leserforumvon ibizaspace | Mietrecht | 46 Antworten | 31.07.2007 14:04
Da ich beruflich zum 03.09. in eine andere Stadt ziehe, muss ich die Wohnung kündigen. Der Vermieter bzw. die Verwaltung sagte, dass ich ein Aufhebungsvertrag machen kann, bei dem aber durch die Bearbeitung etc. rund 760 Euro kosten entstehen. ... Genaue Aufstellung der Kosten für den Aufhebungsvertrag.
Leserforumvon Kujo | Mietrecht | 16 Antworten | 18.07.2016 11:42
Mir ist nun klar dass ich zu blauäugig an die Sache gegangen bin und besser fristgerecht hätte kündigen sollen, nur was würdet ihr mir nun empfehlen? ... Und natürlich können auch verjährte Nebenkosten im Aufhebungsvertrag dennoch geltend genacht werden. ... Und ein Aufhebungsvertrag ist ja recht frei aushandelbar.
Leserforumvon Kiaraw81 | Mietrecht | 8 Antworten | 27.01.2022 11:01
[/quote] Doch, die gibt es: §543 BGB (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. ... Vielleicht kann man sich zu einem Aufhebungsvertrag in der Mitte der Kündigungsfrist von 3 Monaten einigen? ... Der TE will laut Sachverhalt ohne Frist kündigen sobald er eine andere Bleibe angemietet hat.
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