8 Ergebnisse für „aufteilung eltern haus mietvertrag“

Leserforumvon stalkerde | Mietrecht | 14 Antworten | 16.06.2014 04:26
Hallo zusammen. seit ca 30 Jahren bewohne ich/ wir als Paar, seit mehr als 20 Jahren,gemeinsam ein Doppelhaus, je 1 Fam Haus, nebenan die Eltern wohnend, stets versorgt und besorgt, auch Handwerkerarbeiten,Korrespondenz- Einkaufshilfe etc. bei denen verrichtet, auf Anfrage, im Grossen und Ganzen eine einvernehmlich harmonische Zeit verbracht. ... Das war ursprünglich Leihe, da ihr Miete zahlt, ist daraus automatisch ein Mietvertrag geworden. ... Es war aber eine Abrede mit ihr , wir haben aussedem Zeugen dass wir beide Eltern bisher versorgt haben, er nicht.
Leserforumvon Der Schlumpf | Mietrecht | 10 Antworten | 17.02.2008 15:55
Hallo, ich benötige mal Hilfe bei einem Mietvertrag. ... Im Mietvertrag steht aber, dass die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden! ... Folgend jetzt der Mietvertrag: Über den ein oder anderen Beitrag wäre ich sehr dankbar!
Leserforumvon Smeagol | Mietrecht | 3 Antworten | 17.11.2002 19:09
ich habe folgende situation, die ich nicht beurteilen kann : in einem haus wohnen drei parteien - eltern im erdgeschoss, diese sind dabei, sich scheiden zu lassen. tochter wohnt in der wohnung im 1. stock, die einliegerwohnung ist an einen nicht verwandten mieter vermietet. das haus gehört beiden elternteilen, die aufteilung nach der scheidung ist noch nicht entschieden. nun will der vater die wohnung der tochter einseitig wegen eigenbedarfs kündigen. die mutter lehnt dies ab, es existiert auch keinerlei mietvertrag zwischen eltern und tochter. meine frage nun : kann der vater die tochter notfalls rausklagen, auch wenn die mutter dagegen ist ? ... Am 18.11.2002 von Vivian Paputscha Wenn beide Eltern Eigentümer des Hauses sind, bilden sie als Gemeinschaft den Vermieter. ... Auch wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt existiert hier ein mündlicher Mietvertrag, so dass alle Regelungen des BGB Anwendung finden.
Leserforumvon Luciferorlando | Mietrecht | 18 Antworten | 08.06.2022 20:28
Hallo Zusammen, ich habe nach Trennung und Auszug meiner Ex-Partnerin einen neuen Mietvertrag für mich alleine von der Vermieterin erhalten (vorher gemeinsamer Mietvertrag) und bin mir bei einigen Passagen unsicher ob das so richtig ist, vllt könnt ihr mir sagen ob man das so darf oder nicht. § 2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2022 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. ... Dieser Mietvertrag schießt an den bereits vorherigen Mietvertrag zwischen Ihnen und Frau Xy (beginnend ab 2018) an. ... [/i] [i]Im Vertrag stehen Instandhaltungsmaßnahmen die der Mieter zu tragen hat, auch Böden etc., da hier im Haus in manchen Räumen der Laminat sehr schlecht verlegt wurde, der Vermieter dies so belassen wollte, haben wir nie etwas verändert und haben dies so übernommen.
Leserforumvon tomcat | Mietrecht | 52 Antworten | 14.08.2017 11:32
Zusatz: wir sind nur die zwei Parteien,und er hat das Haus geerbt von der Mutter,mit der ich den eigentlichen Mietvertrag Incl. ... Der mit im Haus wohnende Eigentümer hat aber keinen Mietvertrag. ... Mit welchem Wortlaut wurde die Hausordnung im Mietvertrag erwähnt?
Leserforumvon guest-12305.01.2016 19:42:03 | Mietrecht | 12 Antworten | 02.05.2013 00:02
Wieviel Stromzähler hat das Haus denn? ... Wie wird das Haus beheizt? ... Er ist Untermieter bei seiner Freundin, die Vermieter sind die Eltern seiner Freundin die ihn aber nicht leiden können, ... http://www.123recht.net/Mietrecht-ohne-Mietvertrag-__f406772.html ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon bjrnarr | Mietrecht | 16 Antworten | 31.07.2021 08:34
[/quote] Im Mietvertrag steht zur Betriebskostenabrechnung im genauen Wortlaut (Text in [b][..]... Diese sind im Haus wohnhaft und werden demnach so abgerechnet. ... Also ist die Umlagenmethode des Vermieters mit der Berücksichtigung der Personenzahl nicht gesetzeskonform insbesondere aber keine Aufteilung nach der Personenzahl möglich.
Leserforumvon bladerunner9000 | Mietrecht | 28 Antworten | 20.01.2019 16:14
Es gibt umlagefähige Kosten, der Vermieter ist also wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde berechtigt, dies Kosten nach dem vereinbarten Umlageschlüssel auf den Mieter umzulegen. ... Text oben, hinsichtlich der Umlagefähigkeit durch einen Blick in den Mietvertrag.
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