104 Ergebnisse für „auszug boden geld jahr“

Leserforumvon maxi3103 | Mietrecht | 6 Antworten | 06.01.2020 10:37
Jetzt nach dem Auszug bekommen wir Post vom Anwalt und sollen diesen bezahlen da ein paar Macken drin sind (ich spreche hier von 3-5 Laminatleisten). ... Am 6.1.2020 von maxi3103 Die Frage ist ob er Vermieter uns z.b. den Vinyl Boden in Rechnung stellen darf. ... Am 6.1.2020 von Anami Zitat (von maxi3103):ob er Vermieter uns z.b. den Vinyl Boden in Rechnung stellen darf.
Leserforumvon Einladung | Mietrecht | 2 Antworten | 25.08.2004 10:22
Bei seinem Auszug verpflichtet sich der Mieter, die Räume fachgerecht, in frisch renoviertem Zustand zurückzugeben. ... In der Zwischenzeit hat sich die Balkontür verzogen (sperrt unten leicht auf) und 4 kleine Abplatzungen an den Boden-Fliesen sind passiert (mindere Qualität), ein Waschbecken hat einen 2cm langen Riß (Parfümflasche drauf gefallen). muß ich das reparieren? ... Einschreiben nach Afrika gibts übrigens, kostet zwar ne Stange Geld, lohnt sich aber, schließlich sparst du dir die Renovierung.
Leserforumvon angel9878 | Mietrecht | 5 Antworten | 27.02.2009 13:44
Ich habe dem Vermieter deshalb heute auch gesagt, dass der Boden schon lange hätte frisch versiegelt gehört, und das ein ordentlich versiegelter Boden auch nicht so kratzempfindlich sei. ... Der Vermieter wollten nie Geld in die Wohnung stecken und hat immer nur widerwillig die kaputten Sachen bezahlt. ... Bei Einzug haben wir mündlich mit dem Vermieter besprochen, dass er alle defekten Leuchtmittel ersetzt und wir dann wiederum bei Auszug kaputte Leuchtmittel ersetzen.
Leserforumvon DVDream | Mietrecht | 20 Antworten | 13.08.2011 19:27
"Die Heizkörper sind bei Auszug abzuwaschen. ... DIe übrigen Böden sind bei Auszug zu reinigen. ... Eigentlich ganz umgänglich aber wenn's ums Geld geht fühlt sie sich von jedem betrogen.
Leserforumvon Hasenmama | Mietrecht | 5 Antworten | 14.11.2012 09:41
Da wollte er auch einmal Geld von uns) Das Ganze war Kaltmiete. ... Den Boden haben wir auch komplett gefliest. ... Jetzt bei Auszug kamen dann die Forderungen seitens des Vermieters.
Leserforumvon beacher_pille88 | Mietrecht | 6 Antworten | 28.01.2013 19:52
Damals hat es 600 Euro gekostet, es ist ein Jahr alt und jetzt will er 250 Euro von uns dafür haben. ... Im Mietvertrag steht auch (den genauen Wortlaut hab ich nicht mehr, aber so in etwa): "Wenn der Mieter Änderungen an der Wohnsache vornimmt, sind diese spätestens bis zum Auszug wieder zu entfernen, so lange nicht anders vereinbart ist oder wird." ... Der Vormieter versuchts` eben, so nach dem Motto, fragen kann man ja mal.... -- Editiert Barni Gröllheimer am 28.01.2013 20:03 Am 28.1.2013 von beacher_pille88 Du meinst also, dass er kein Recht mehr hat, Geld zu verlangen für den Boden?
Leserforumvon ShireFire | Mietrecht | 24 Antworten | 10.05.2010 15:26
Eine kleine Ecke im Flur ist tapetenlos, da beim Auszug ein Möbelstück dran runtergerutscht ist. ... Der, der sich die Wohnungen jedes Jahr ansieht, von dieser Gesellschaft, meinte, dass ich es nicht muss. ... Die sind sein höchstpersönliches Eigentum; denn es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, daß man die Bilder, Spiegel und Regale anhängt und nicht auf den Boden stellt!
Leserforumvon DennisH82 | Mietrecht | 9 Antworten | 21.12.2021 11:45
anger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 %, !... Am 23.12.2021 von DennisH82 Eine Klausel zu den Schönheitsreparaturen gibt es nicht, bis auf die Schönheitsreperaturen bei Auszug. ... Nur Fenster Boden etc kommt mir ein wenig viel vor.
Leserforumvon go450378-31 | Mietrecht | 29 Antworten | 08.06.2020 17:19
Oft Farbreste an fliesen oder Boden. aber alles Frisch weiß. ... Du kannst natürlich auch Zeit und Geld in die Renovierung stecken um dann Deine Kaution eventuell (!) ... Zu den Mängeln (Dübellöcher, Schrauben noch in Wand, geringfügig Farbkleckse auf Fliesen und Boden) wurde kein Protokoll angelegt.
Leserforumvon Saldano | Mietrecht | 21 Antworten | 12.05.2011 12:05
Nun haben wir zu zweit die Wohnung noch einmal weiß gestrichen vor unserem Auszug. ... Wir hatten die Küche vor ca. einem dreiviertel Jahr erst neu gemacht und wollten es nicht rein weiß haben. ... Dadurch dass die Schönheitsreparaturklausel und die Renovierung bei Auszug Klausel (meiner Meinung nach) unwirksam sind, müßten wir doch eigentlich gar nichts machen, da es ja keine Regelungen gibt die wirksam sind, oder?
Leserforumvon Maralein | Mietrecht | 18 Antworten | 04.03.2010 17:06
hallo erstmal, vor knapp 2 jahren sind wir in diese wohnung eingezogen die wir durch den vormieter hatten der tapete und pvc drin gelassen hatte (nach absprache) dieser vormieter hat wohl 3 jahre lang hier gewohnt. nun haben wir uns getrennt und heute bei der vorabnahme wurde mir gesagt das alle heizungen, decken, fussleisten, türrahmen und türen neu gestrichen werden müssen (natürlich soll tapete runter und evtl boden raus, der wäre vllt noch brauchbar...) ich meine mal gehört zu haben dass die klausel im mietvertrag ungültig sei, desweiteren sagen mir viele dass das garnicht mehr so üblich sei (auch in der letzten wohnung musste nicht neu gestrichen werden, hab da allerdings nich auf "nebenbedingungen" geachtet. ich möchte mir einerseits weder die zeitkosten noch die kosten für die ganze farbe/schleifmittel ect aufhalsen, möchte aber auch nicht das man uns die kaution nicht zurückzahlt... meine frage also, was MUSS ich wirklich machen? ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses bzw. bei vorherigem Auszug hat der Mietr die Mieträume geräumt, in sauberem Zustand und mit allen Schlüsseln zurückzugeben. ... viele nachbarn und ehem. nachbarn haben mir gesagt das man hier keine kaution zurückbekommt, da der vermieter immer iwas findet (tropfende nasen ect) um das geld zu behalten ----------------- " " Am 8.3.2010 von Trapper John Wo nichts ist, kann auch nichts gefunden werden. ----------------- "" Am 8.3.2010 von Maralein na ich denke nicht das ich als laie das so gut hinbekomme wie ein fachmann (den ICH mir nicht leisten kann) ----------------- " " Am 8.3.2010 von Trapper John quote:den ICH mir nicht leisten kann Wer denn ?
Leserforumvon Seipelchen | Mietrecht | 2 Antworten | 16.03.2007 07:24
Hallo, unser Teppichboden im Wohnzimmer ist echt verlebt (durch die Kids, Kleckerein etc) und wir würden/müssen diesen ja jetzt bei Auszug ersetzen. ... Liege ich jetzt rechtlich richtig dass: ich vom Gesamtpreis des Bodens in der Wohnung das Wohnzimmer Quadratmetertechnisch rausrechne, von diesem Betrag 60% (für 6 Jahre, a Jahr 10%) abrechne und dieses Geld den Vermietern zahle? ... Können sie mich zwingen neuen Boden zu kaufen und verlegen zu lassen oder reicht es wenn ich den Zeitwert in bar ersetze?
Leserforumvon guest-12316.03.2012 06:03:12 | Mietrecht | 18 Antworten | 07.07.2004 11:10
Das heißt wir haben von der Vormieterin geld für die Renovierung bzw. ... ----------------- "Julchen" Am 8.7.2004 von karamel Also, damals war das pro angefangenem Jahr 20%, d.h. bei fünfjährigen Renovierungspflicht für Wohnräume wären das z.B. nach 3 Jahren 60% der Kosten, die dafür üblicherweise anfallen. ... Da Renovierungspflicht beim Einzug bestand, galt ansonsten beim Auszug besenrein und eben Türen/Fensterrahmen von innen sowie Heizkörper streichen.
Leserforumvon Lorenz33 | Mietrecht | 3 Antworten | 24.10.2005 09:20
Eine Wohnung wurde an dem Vermieter übergeben und dieser bemängelte nun folgende Dinge: winzige Abplatzungen auf 2 Bodenfliesen (Terracotta) und einen etwas dunkleren Strich auf dem Boden ca. 30cm und fast nicht wahrnehmbar; zwei kleine Kratzer an Terrassentürrahmen und an der Wohnzimmertür; weiterhin entstand kurz vor Auszug ein Wasserschaden, da ein Eckventil unter der Spüle undicht war und hier die Küchenmöbel und evtl. der darunter liegende Boden beschädigt wurde - der VM behält sich hier Ansprüche vor; Ferner wurde durch ein Missverständnis ein Fehler begangen und die Einbauküchenmöbel wurden überstrichen. ... Nachdem ca. 1 Jahr nichts passierte hat der Mieter die alte Küche mit hellbeigen Lack bearbeitet, damit diese zumindest optisch etwas erträglicher wurde. ... Vermieter hat auch Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer, den er steckt ja nicht sein eigenes geld in fremdes Eigentum.
Leserforumvon Sharona | Mietrecht | 37 Antworten | 30.07.2010 14:11
Die entsprechende Wohnung wurde vor knapp einem Jahr angemietet. ... Ein Ersatz zum Neuwert ist wohl ausgeschlossen wenn der Boden tatsächlich schon 5 Jahre dort liegt. ... Fertig ist die "1a-Trittschalldämmung" - ganz ohne Stress mit dem VM Vermute aber, dass das Ihnen nicht gerade vorschwebte, aber der VM kann nun mal kein Geld für einen neuen Teppich verlangen, den er dann nur als Trittschalldämmung nutzen möchte.
Leserforumvon Bademeister123 | Mietrecht | 4 Antworten | 03.07.2015 11:59
Ich bin mit meiner Lebensgefährtin vor einem halben Jahr in eine renovierte Wohnung gezogen. Nach 2 Monaten fielen uns mehrere Sturz-Schäden am Boden der Badewanne auf. ... Unsere Überlegung war, den Schaden bei Auszug ebenfalls überzulackieren - also den alten Zustand wiederherzustellen.
Leserforumvon marietta2 | Mietrecht | 2 Antworten | 25.01.2005 18:50
es sei ja nicht sein problem, wenn wir den teppich ruinieren, und der austausch sei ja nun leider nötig, da man den makel nicht anderweitig beseitigen kann (komplett verlegt) zum anderen will er die wohnung bei einem profi-maler nachstreichen lassen, weil er mit der qualität des streichens nicht zufrieden ist. auch hier hören wir klar läuten, dass die wohnung nach dünken der nachmieterin gestrichen werden soll. und das, obwohl wir nach einem guten jahr wohnen das ganze professionell gemacht haben, obwohl wir wahrscheinlich sogar eine unlautere zwangsklauseln schönheitsreparatur/auszugsstreichen im vertrag haben. wir wollten da fair sein. die klausel ist in unserem fall aber zumindest strittig. zur debatte stehen derzeit rund 2500 euro kaution für den boden plus die keule, dass weitere rund 2000 euro durch den maler anfallen, obwohl die wohnung in einem tiptoppzustand ist bis auf den leichten teppichmakel. ich habe einfach überhaupt keine lust, dieses geld zu zahlen, befürchte aber andererseits, am ende noch einen tausender extra zu zahlen für den anwalt, den ich mir nehme, vermieter stellt schon unmissverstaendlich klar, die sache werde er seinen anwaltsprofis vom wohneigentümerverein übergeben, und uns läuft jetzt die zeit davon, da am 1.2. die neue mieterin einzieht und er fakten schaffen will mit boden und wände. wir haben jetzt mal zwei zeugen durchgeschickt und alles abfotografiert. kann ich im anbetracht dieser maßnahmen alles mal auf mich zukommen lassen, weil das alles säbelrasseln ist? ... Ihr könnt natürlich Pech haben und der Vermieter hält erst einmal die Kaution zurück, das darf er aber nur für 6 Monate, dann muß er euch das Geld auszahlen. Ich würde sagen nach dem Auszug mit Bekannten (keine Verwandten) und dem Vermieter durch die Wohnung gehen und ein Abnahmeprotokoll erstellen lassen, damit ihr später etwas in den Händen habt.
Leserforumvon go522582-29 | Mietrecht | 7 Antworten | 13.08.2019 11:01
Jetzt wurde beim Auszug festgestellt, das sich der Laminat an 4 Balken ein klein wenig hoch biegt. ... Will die Vermieterin Geld oder die Verlegeleistung? ... Du hast nur 1 Jahr drin gewohnt?
Leserforumvon teichler | Mietrecht | 9 Antworten | 25.12.2003 08:35
Wir wollen im März in eine neue Wohnung ziehen, die vor dann einem Jahr komplett neu renoviert wurde. ... Entscheidend ist, was in Eurem Mietvertrag steht, wie Ihr die Wohnung übernehmt, und später auch wieder übergeben müßt(bei Eurem Auszug). ... Dann muss der Vormieter die Tapeten an den Wänden lassen, ohne dass er Geld verlangen kann!
Leserforumvon Claudia R. | Mietrecht | 13 Antworten | 23.12.2003 16:17
Hat der Vormieter die Wohnung ohne Böden angemietet, so MUSS er diese bei Auszug entfernen, wenn nicht der Ver- oder Nachmieter diese übernehmen wollen. Möchte der Nachmieter die Böden gegen Zahlung behalten, so gehen diese in sein Eigentum über und er muss wiederum bei seinem Auszug die Böden entfernen. ... Wir haben alle selbst gelegten Böden ordnungsgemäß entfernt und konnten sie einem Bekannten geben, der uns dafür beim Auszug geholfen hat.
123·5·6