495 Ergebnisse für „auszug einzug klausel mieter“

Leserforumvon Latif123 | Mietrecht | 18 Antworten | 10.03.2024 09:28
Noch eine Klausel: "Schönheitsreparaturen obliegen dem Mieter. ... [/quote]Evtl. muss der Mieter bei Auszug nicht renovieren. ... Am 10.3.2024 von Latif123 [quote=Anami]Evtl. muss der Mieter bei Auszug nicht renovieren.
Leserforumvon SamSamSamson | Mietrecht | 18 Antworten | 02.11.2020 16:24
Da die Klausel unwirksam ist, muss der Mieter auch dann nicht renovieren, wenn die Wohnung beim Einzug frisch renoviert war. ... Unabhängig vom Zustand beim Einzug muss der Mieter beim Auszug nicht renovieren, weil die entsprechende Klausel unwirksam ist. ... Am 3.11.2020 von -Laie- Zitat (von hh):Unabhängig vom Zustand beim Einzug muss der Mieter beim Auszug nicht renovieren, weil die entsprechende Klausel unwirksam ist.Das ist doch bereits geklärt, das habe ich ja schon in Antwort 3 geschrieben.
Leserforumvon j004 | Mietrecht | 5 Antworten | 26.07.2017 15:40
Der Paragraph in meinem Mietvertrag lautet wie folgt (Zitat): (1) "Fällige Schönheitsreparaturen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung hat der Mieter fachgerecht durchzuführen, wenn der Mieter eine renovierte Wohnung zum Mietbeginn übergeben wurde. ... Bei Einzug war die Wohnung komplett weiß gestrichen. ... Nur ist sie halt dann nach zwei Jahren nicht perfekt weiß gestrichen wie beim Einzug.
Leserforumvon Socke-2001 | Mietrecht | 21 Antworten | 07.07.2009 13:33
Ist eine Klausel, die den Mieter zu einer Renovierung bei Einzug verpflichtet wirksam? ... Nach wie vor bin ich sehr interessiert, ob eine Klausel, die wie folgt lautet, wirksam ist: "Der Mieter verpflichtet sich, vor seinem Einzug oder falls dies nicht möglich ist, bis spätestens zum Auszug folgende Arbeiten auf seine Kosten an den Mieträumen vornehmen zu lassen: komplette Renovierung der Mieträume (Wände und Decken)." ... Muss eine Wohnung - unabhängig von der Klausel - bei Übergabe tapeziert sein und muss der Mieter bei Auszug tapezieren?
Leserforumvon GOG | Mietrecht | 18 Antworten | 10.01.2007 12:22
Genausowenig ist ja die Klausel gültig, dass bei Auszug grundsätzlich weiß zu streichen ist. ... Hier war ja schon tapeziert, und dan ist es klar, daß der Mieter unangemessen Benaschteiligt wird, wenn er bei Einzug vielleicht aus geschmacksgründen neue Tapeten anbringt, und diese bei Auszug wieder entfernen muß. ... Wenn ich bei Einzug keine Holzdecke drin hatte, und baue selbst eine ein, muß ich diese nach Auszug eben auch wieder mitnehmen.
Leserforumvon Ariella1979 | Mietrecht | 17 Antworten | 05.04.2010 17:38
Die Klausel ist einfach unwirksam. Wenn der Mieter dann beim Einzug nicht renoviert, kann der Vermieter nichts machen. ... Im Extremfall muss der Vermieter dann nämlich auch noch Schadenersatz an den Mieter zahlen, wenn man das BGH-Urteil vom 27.05.2009 (VIII ZR 302/07) analog auf diese Klausel anwendet.
Leserforumvon go289641-10 | Mietrecht | 5 Antworten | 05.04.2011 13:16
Im Mietvertrag habe ich allerdings keinerlei Klausel gefunden, die das vorschreibt. ... Waren die Wände beim Einzug weiß, dann sollten sie es beim Auszug auch sein! ... ----------------- "" Am 5.4.2011 von go289641-10 Die Wände haben wir beim Einzug mit dem Vermieter weiß und Cappuchino-Braun gestrichen.
Leserforumvon EFN | Mietrecht | 8 Antworten | 20.03.2016 16:56
Hallo, folgende Situation: Im Mietvertrag steht 1. dass die Wohnung bei Auszug komplett gestrichen werden muss, 2. ... Von daher würde ich die Klausel eher für ungültig halten. ... Wie würde das als individuelle Klausel bewertet werden?
Leserforumvon kira88 | Mietrecht | 7 Antworten | 19.05.2014 14:05
.-31.12.14 Aus dieser Abrechnung wird ein Nutzerwechselgebühr verlangt von 20€ Im Mietvertrag geregelt: Nutzerwechselgebühr: "Der Mieter trägt die Kosten für eine erforderliche Zwischenablesung der Heizkostenverteiler bei AUSZUG einschließlich der Sonderkosten für eine notwendige kaufmännische Zwischenabrechnung." ... Mein Problem, sie regelt meines erachtens nur den Auszug. .. ----------------- "" Am 19.5.2014 von Liane46 quote:Die Klausel ist somit nichtig. Diese Klausel ist gültig, das hatten wir doch diese Tage hier: http://www.123recht.net/Passus-im-Mietvertrag-rechtens-%28Zwischenablesung%29-__f472190.html Was nicht so klar ist, wie kommt der Vermieter dazu, diese Gebühr auch beim Einzug zu verlangen.
Leserforumvon VundU | Mietrecht | 3 Antworten | 04.11.2015 14:45
Kann ich bei Auszug unrenoviert übergeben? ... Per Gesetz ist der Mieter nicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet. ... Gilt das auch für unfachmännische Renovierungsversuche seitens des Vermieters vor Einzug?
Leserforumvon guest-12315.02.2010 08:19:10 | Mietrecht | 29 Antworten | 24.06.2008 14:24
Habe vor zwei Jahren mit meinem neuen Mieter "Renovierung bei Einzug" vereinbart. ... Am 24.6.2008 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 24.6.2008 von guest-12315.02.2010 08:19:10 Die Klausel "Renovierung erfolgt bei Einzug durch den Mieter" steht so im Mietvertrag. ... Diese Frage ist insb. dadurch relevant, weil eine derartige Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt.
Leserforumvon Newton36352 | Mietrecht | 6 Antworten | 16.06.2015 14:13
Beim Auszug hat demzufolge der Mieter die Mieträumen fachgerecht neu geweißelt wieder zu übergeben. ..." ... Beim Auszug hat demzufolge der Mieter die Mieträumen fachgerecht neu geweißelt wieder zu übergeben. ..." ... Du müsstest bei Auszug jedoch beweisen, dass bei Einzug unrenoviert übergeben wurde, was bei dem Übergabeprotokoll nicht unbedingt einfach ist.
Leserforumvon petitefleur | Mietrecht | 6 Antworten | 24.03.2014 20:02
Nach Einzug wurde das rosa Zimmer komplett weiß gestrichen, sowie Farbtropfen an der Heizung entfernt. ... Müsste bei Auszug komplett nun wieder gestrichen werden? ... "Kinderzimmer rosa" oder "Wohnzimmer weiß, diverse Bohrlöcher" In der Kombination halte ich die Klausel für zu schwammig und daher möglicherweise unwirksam.
Leserforumvon msn451204-35 | Mietrecht | 5 Antworten | 06.10.2016 13:48
Beim Auszug muss der Zustand der Wohnung, der bei Einzug bestand, wieder hergestellt werden. ... Dies würde für uns bedeuten, dass wir auf jeden Fall bei Einzug und auch noch mal bei Auszug renovieren müssten. ... Es ist unerheblich, dass der Mieter bei Auszug nicht wieder neue Tapeten anbringen soll.
Leserforumvon alembong | Mietrecht | 1 Antwort | 07.07.2003 14:40
Folgende Fakten im Mietvertrag: Mieter soll nach Auszug renovieren, darunter fallen Anstreichen, Teppichreinigung, Streichen von Fenstern, Heizkoerpern, Tueren. Frage: Ist diese Klausel in jedem Fall wirksam und muss bei Auszug nach 2,5 Jahren automatisch ALLES renoviert werden, was der Vermieter wuenscht? ... Der Vermieter hat nun nach meinem Auszug (2,5 Jahre Mietdauer) die Tueren, die sich noch genau in dem Zustand wie nach meinem Einzug befanden, alle komplett abschleifen, neu spachteln und neu lackieren lassen, ausserdem die Heizkoerper, die noch wie neu aussahen, neu grundiert und lackiert und die Vorhang-Leisten (die waren schon bei meinem Einzug alt) alle komplett erneuert.
Leserforumvon werner1971 | Mietrecht | 19 Antworten | 28.06.2009 22:28
Die Klausel lautet wie folgt: "§ 8 Schönheitsreparaturen 1. ... Das letzte Mal vor unserem Einzug wurden die Türen höchstwahrscheinlich acht Jahre vor unserem Einzug gestrichen. ... Und nach dem Auszug soll der Mieter diese wieder in Neuzustand versetzen!
Leserforumvon bobson | Mietrecht | 5 Antworten | 02.02.2007 12:20
Nun steht in unserem Vetrag folgende Klausel: a) Die Sschönheitsreperaturen trägt der Mieter bei Auszug. ... Vor allem, weil wir wie gesagt nichts geändert haben und die Wohnung auch vor unserem Einzug nicht gestrichen wurde. ... Die Klausel, dass der Mieter bei Auszug immer renovieren muss, ist ungültig.
Leserforumvon stefek90 | Mietrecht | 4 Antworten | 01.07.2019 12:11
Am 1.7.2019 von stefek90 Zitat (von Loni12):Wenn die Wände beim Einzug weiß waren, müssen sie es doch auch beim Auszug sein und nicht bunt. ... Am 1.7.2019 von Michael32 Zitat (von Loni12):Wenn die Wände beim Einzug weiß waren, müssen sie es doch auch beim Auszug sein und nicht bunt. ... Eine Farbvorgabe hier zwingt den Mieter bei Auszug zu streichen (sofern er vorher andere, gedeckte Farben verwendet hat), egal ob es von der Abnutzung her notwendig gewesen wäre.
Leserforumvon fresdorfer | Mietrecht | 9 Antworten | 19.09.2017 20:47
Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen ist gültig und der alte Mieter ist damit einverstanden, dass die Renovierung (nach fast 8 Jahren) durch eine Firma erledigt wird. ... Und wenn der alte Mieter dann noch den Mietvertrag überprüfen lässt und sich die Klausel doch als ungültig herausstellt, bist du endgültig der/die Doofe. ... Wir haben während unserer Zeit als Mieter in verschiedenen Objekten gewohnt, gab immer Diskussionen beim Auszug zwecks Renovierung (eben unterschiedliche Ansichten), einmal haben wir das vom Vermieter so erlebt, dass er gesagt hat, wir sollen bei Einzug selbst renovieren, dafür bei Auszug besenrein verlassen.
Leserforumvon Mampfred123 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.09.2020 15:26
Bei Auszug des Mieters ist der gleiche Zustand wie bei Einzug herzustellen." -> Wäre dieser Absatz zwangsweise im Kontext der Schönheitsreparaturen zu sehen, bzw. im Kontext einer "Endrenovierung" oder ist damit nur gemeint, dass der eben wieder Teppich liegen muss und die Wände tapeziert sind. ... Welche Vorschläge stammten ursprünglich vom Vermieter und welche vom Mieter? ... Alleine die Behauptung, die Klausel sei verhandelt worden reicht jedenfalls dann nicht, wenn diese Behauptung vom Mieter bestritten wird.
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