38 Ergebnisse für „auszug klausel kratzer“

Leserforumvon Joy | Mietrecht | 0 Antworten | 22.01.2003 18:31
Alle Dispersionsfarbanstriche an Decken und Wänden sind in jedem Fall bei Auszug frisch durchzuführen, unabhängig vom Zeitpunkt des letzten Anstrichs. Fragen: -Wir haben genau 2 Jahre hier gewohnt- ist so eine Klausel zulässig dass wir dann wirklich alles neu streichen müssen`? ... - in einigen Türrahmen sind durch unser Verschulden Kratzer im Lack, auch das will unser Vermiter auf unsere Kosten neu abschleifen und lackieren lassen- darf er das?
Leserforumvon Florian999 | Mietrecht | 10 Antworten | 01.08.2013 16:29
Diese Klausel ist gültig, weil dort nicht starr vorgegeben, sondern durch den Zusatz "in der Regel" entschärft wurde. ... Warum schielst Du immer nach der Gültigkeit der Klausel? ... Und da freut sich der VM. ----------------- "" Am 2.8.2013 von Michael32 Der Punkt 3 in der Klausel ist aber auch "lustig".... ----------------- " "
Leserforumvon MaxMuster321 | Mietrecht | 8 Antworten | 12.11.2018 13:58
Wenn man so allgemein nach "Renovierung bei Auszug" sucht, findet man ja diverse Aussagen, die sich größtenteils sogar widersprechen. ... Fotos existieren vom Sanitärbereich, da dort explizit gesagt wurde "wenn Fliesen beschädigt werden, müssen diese bei Auszug ersetzt werden". ... So eine Klausel ist so oder so unwirksam, unabhängig davon, wie der Zustand beim Einzug war.
Leserforumvon muc85 | Mietrecht | 7 Antworten | 01.08.2012 14:43
Beschädigung: Als einziger Mangel wurde ein Kratzer in einem Fensterrahmen vermerkt. ... Beendigung und Auszug. ... Will M das bestreiten, muss er den Nachweis führen, dass abgesehen von dem Kratzer weitere Mängel bereits zu Beginn des MV vorgelegen haben.
Leserforumvon Scherzer | Mietrecht | 1 Antwort | 15.12.2004 22:47
Mein Vermieter möchte nach dem Auszug das Abschleifen und Lackieren der kompletten Buchenholztreppen eines Einfamilienhauses ( wegen einheitlichen Farbtones). Es ist nur auf einer Treppe ein kleiner Kratzer erkennbar. ... Ich habe eine Klausel im Mietvertrag die beinhaltet Schönheitsreparturen an den Böden und Wände. -- Editiert von Scherzer am 15.12.2004 22:57:33
Leserforumvon Holtinho | Mietrecht | 20 Antworten | 13.03.2009 17:06
Ich habe mal gehört, dass man bei Auszug nicht renovieren muß und diese Klausel ungültig ist. ... JJ Am 13.3.2009 von hh Meistens ist eine solche Klausel zur Endrenovierung unwirksam. ... ·Kratzer im Parkettboden.
Leserforumvon marl karx | Mietrecht | 8 Antworten | 28.01.2009 10:03
Renovierung beim Auszug unwirksam sind. Unten habe ich mal den entsprechenden Auszug aus meinem Mietvertrag abgetippt. ... Und dann wäre da noch das Laminat im Hausflur, welches durch das Betreten mit Straßenschuhen zwei kleine Macken hat (5mm Delle, und 2x3mm Abplatzer), außerdem unter anderem durch Schleifspuren der Eingangstür einige oberflächliche Kratzer.
Leserforumvon greulix | Mietrecht | 18 Antworten | 09.02.2019 14:51
Der neue Vermieter kennt angeblich diese Vereinbarung nicht, sondern erzählt uns, dass er sich mit meinen Schwiegereltern auf die Zahlung eines Renovierungszuschusses von 12000 DM bei Auszug geeinigt habe. ... Ist die Klausel damit unwirksam? ... Dass die Schönheitsreparatur-Klausel ungültig sei - nein, für Altverträge gelte das nicht.
Leserforumvon guutschii | Mietrecht | 16 Antworten | 05.12.2011 20:48
Beim Auszug am Samstag haben wir einen Kratzer in den Parkettboden der mindestens schon 15-16 Jahre alt ist gemacht(Sofa). ... Hier ist wichtig zu wissen, dass eine Klausel dann unwirksam ist, wenn sie nicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf abgestellt ist. ... Es geht um den Kratzer und der ist doch noch gar nicht so alt.
Leserforumvon boederling | Mietrecht | 31 Antworten | 06.01.2009 23:17
Nun die Frage: müssen wir (auf unsere Kosten) zum Auszug die Wände weiß streichen? ... Am 7.1.2009 von guest123-2162 Nein Sie werden nicht die Erneuerung des Fußbodens zahlen, auch wenn Sie einige kleinere Kratzer hinterlassen. ... Wenn ich nun zum Auszug noch einmal streiche habe ich das ja irgendwie doppelt gemacht und bezahlt - ist das einfach mein persönliches Pech, nicht auf einen Vertrag mit entsprechender Klausel, die das besser regelt, gedrängt zu haben?
Leserforumvon SWR33 | Mietrecht | 15 Antworten | 10.11.2015 13:54
Zitat:Die Zimmerdecken sollen rausgerissen werden, Das sind Mietereinbauten, die sind beim Auszug zu beseitigen und der ursprüngliche Zustand muss wieder hergestellt werden. Zitat:das Laminat wäre unfachmännisch verlegt Das sind Mietereinbauten, die sind beim Auszug zu beseitigen und der ursprüngliche Zustand muss wieder hergestellt werden. ... http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/kratzer-parkett-laminat/ Schäden durch Haustiere: Mieter haftet für Kratzer im Parkett.
Leserforumvon Lmeyr | Mietrecht | 11 Antworten | 27.12.2021 12:27
[/quote] Nicht alle, Kratzer und Abplatzer im Laminat und kaputte Fliesen zb lassen sich ja nicht einfach so beheben. ... BGH VIII ZR 316/06: Wenn die Klausel nicht erkennen lässt, dass der Mieter zu Endrenovierung nur insoweit verpflichtet sei, als die der Zustand der Wohnung bei Auszug erfordere, führe die Klausel damit zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters und sei unwirksam. Denn sofern die Wohnung in gutem Zustand sei, der Mieter nur kurz dort gewohnt habe oder der Mieter kurz vor Auszug noch Arbeiten vorgenommen habe, bliebe all dies nach dem Wortlaut der Klausel ohne Berücksichtigung.
Leserforumvon Huelder,Doris | Mietrecht | 14 Antworten | 13.09.2003 14:25
Meine Frage: Ist diese Klausel überhaupt rechtswirksam? ... Trotz dem unwirksamen Satz muss Ihr Mieter renovieren Es macht also keinen Unterschied, ob für jede der genannten Arbeiten eine eigene Klausel verwendet wurde oder ob alle Pflichten in einer Klausel enthalten sind. ... Ich also der Instandsetzung bei Auszug zustimmen würde?
Leserforumvon Joe_m900 | Mietrecht | 15 Antworten | 11.10.2007 08:45
Liebes Forum, ich stehe kurz vor dem Auszug aus meiner alten Wohnung. ... Am 11.10.2007 von Mortinghale Hi Joe, ist 'deutliche Macken' jetzt nur sprachgebräuchlich oder ein Hinweis auf tiefe Kratzer oder dergleichen ? ... Nicht nur eine Klausel -- Editiert von cuno am 11.10.2007 11:18:43 Am 11.10.2007 von fd Und gibt's die spachtelmasse auch für laminat?
Leserforumvon xthepr0mise | Mietrecht | 18 Antworten | 25.09.2022 14:47
Eine typische Klausel, die meiner Meinung nach gültig ist. ... An sich stören mich die Schrammen und Kratzer nicht sonderlich, aber so könnte ich keine Wohnung an den Vermieter bei Auszug übergeben, ohne dass es heißt, dass ich streichen soll. ... [/quote] Zum einen müsste die Klausel dafür wirksam sein, zum anderen müsste eine Schönheitsreparatur auch fällig sein.
Leserforumvon Barbabo | Mietrecht | 6 Antworten | 03.05.2013 10:23
Die beauftragte Maklerin nervte uns schon 4 Wochen vor dem Auszug wann denn der übergabetermin sein soll? ... Auch nicht die kratzer im Parkett ( das sollte man immer tun, ich weiss es jetzt auch...) ... Mir scheint, er weiss schon dass er keine Handhabe in den Punkten hat;-) Evtl. solltet Ihr mal prüfen, ob die Klausel über die Schönheitsreparaturen überhaupt wirksam ist.
Leserforumvon KristijanM | Mietrecht | 6 Antworten | 22.07.2005 08:35
Auszug war zum 01.02.2005. ... Leichte Kratzer aufgrund von normaler Beanspruchung sind ok. ... Gruss, Kristijan Am 22.7.2005 von Michael32 ich meinte die Pflicht zur regelmässigen Renovierung UND Renovierung bei Auszug, diese beiden Klauseln miteinander verwendet würden nämlich die ganze Klausel nichtig machen.
Leserforumvon bolopop | Mietrecht | 8 Antworten | 08.08.2012 18:12
Die Wohnung hat in den 6 Jahren farbliche Wände bekommen und im PVC sind einige Kratzer und auch kleinere Löcher. ... Wenn hier starre Fristen enthalten sind (bitte mal den genauen Wortlaut einstellen) ist die gesamte Klausel unwirksam und man muss gar nicht renovieren. ... ----------------- "" http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html -- Editiert Liane46 am 08.08.2012 19:40 Am 8.8.2012 von Anjuli123 Die Klausel sieht m.E. wirksam aus, außerdem könnten die farbigen Wände ein Problem sein (Stichwort: Beschädigung der Mietsache). ----------------- "" Am 8.8.2012 von bolopop Die Wohnung hat normale Bunte Wandfarbe, in den 6 Jahren ist es ja normal das gemalert wird zudem man ja auch eine Miete für die Nutzung der Wohnung bezahlt?
Leserforumvon go549118-39 | Mietrecht | 51 Antworten | 20.11.2020 08:19
Ich habe den Mieter nun aufgefordert es bis zum Auszug Ende des Monats zu entfernen, befürchte aber, dass da nichts passiert..
Leserforumvon danette | Mietrecht | 7 Antworten | 02.04.2007 12:07
Dadurch, dass diese Fristen starr sind, ist diese Klausel als nicht gültig zu erklären, oder? ... Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und bei einem Auszug eines anderen Mieters wurde unsere Wohnungstüre von außen mit einem ca. 3 cm langen Kratzer beschädigt. ... Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob die Klausel mit der Abgeltung trotzdem gilt, da kann sicher noch jemand etwas zu sagen.
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