29 Ergebnisse für „auszug mietdauer mieter mutter“

Leserforumvon stephaniep | Mietrecht | 46 Antworten | 01.06.2011 10:10
Eigenbedarf des Vermieters ist nunmal ein Risiko, mit dem man als Mieter leben muss. ... ----------------- " " Am 1.6.2011 von RMHV quote:In erster Linie geht es mir nicht darum den Eigenbedarf anzufechten, sondern zu wissen, ob es Möglichkeiten gibt, den Vermieter aufgrund der sehr geringen Mietdauer anteilig an den Umzugskosten zu beteiligen. von stephaniep am 01.06.2011 13:00 Der Mieter hat keinen Anspruch auf irgendeine Zahlung des Vermieters. ... Möglicherweise ist die Kündigung nach kurzer Mietdauer auch unzulässig, weil der Vermieter den Eigenbedarf hätte vorhersehen können.
Leserforumvon matwal | Mietrecht | 4 Antworten | 23.07.2007 21:41
Hallo, meine Mutter will nach 35 Jahren Mietzeit die Wohnung räumen. ... Die Vermieter haben in den letzten 15 Jahren nichts nennsswertes an der Wohnung gemacht, entsprechend wird die Wohnung nach Auszug meiner Mutter wohl grundrenoviert werden müssen. ... Einbauten der Mieter müssen aber entfernt werden bzw. kann der VM die Entfernung verlangen:Holzvertäfelung, Schiebetüren, PVC-Boden. ----------------- "MfG Susanne" Am 24.7.2007 von Mortinghale sowie die Wiederherstellung des alten Zustandes.
Leserforumvon Morcheeba | Mietrecht | 23 Antworten | 01.04.2022 15:33
Hallo, ein Mieter zieht nach 17 Jahren Mietdauer wegen der steigenden Heizölkosten aus. ... Eine Barkaution von 300 Euro war 2015 an meine verstorbene Mutter gezahlt worden. ... Dann erspart man sich bei Auszug die Diskussion über vom Mieter durchzuführende Schönheitsreparaturen.
Leserforumvon benutzer0815 | Mietrecht | 16 Antworten | 20.11.2013 23:10
Ich wohne seit meiner Geburt zu Hause bei meinen Eltern bzw. seit 2Monaten nur noch bei meinem Vater, da sich meine Mutter von ihm getrennt hat. ... Laut BGB heißt es ab 8 Jahre Mietdauer habe ich 9 Monate Kündigungsfrist, wobei man sich fragen muss, ob man hier von Mietdauer reden kann. ... Hier ein kleiner Auszug warum ich sicher bin, dass ich 9 Monate Zeit habe auszuziehen: Sonderfall „Unter einem Dach": Wohnen Mieter und Vermieter in einem Zweifamilienhaus oder einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zusammen unter einem Dach, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht.
Leserforumvon guest-12301.06.2009 17:15:26 | Mietrecht | 25 Antworten | 01.06.2009 16:15
Aber vom Mieter ist es zuviel verlangt, innerhalb von 35 Jahren mal die Räume zu tapezieren? ... Aber ist schon klar, wenn man nach 35 Jahren Mietdauer nie tapeziert hat und dann auszieht und tapezieren/ renovieren soll, dass das ein grosses Problem darstellen muss? ... Also, schrieb erst mal, was zum Thema Schönheitsreparaturen und zum Thema Auszug im Mietvertrag steht.
Leserforumvon SDHaphex | Mietrecht | 8 Antworten | 03.03.2015 18:38
Ich schildere den Sachverhalt mal : Meine Mutter ist Verwitwet und nun in eine kleinere Wohnung gezogen. ... Hier ein Auszug aus dem Mietvertrag, welcher 1995 neu ausgestellt wurde : [SIZE=4]Schönheitsreperaturen[/SIZE][/B] : (1) die Schönheitsreperaturen 1) während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der Mieter (2) zu den Schönheitsreperaturen gehören das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wäde und Decken, das Streichen der Fußböden , der Heißkörper einschlißlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. (3) Hat der Mieter die Schönheitsreperaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen, soweit nicht der neue Mieter sice auf seine Kosten ohne Berücksichtigung im Mietpreis - übernimmt oder dem Vermieterdiese Kosten erstattet. ... Auszug: quote:Im Einzelnen führte das Amtsgericht aus, dass die Vermieterin für den Zustand der Wohnung bei Mietbeginn keinen Beweis erbracht habe.
Leserforumvon Birko | Mietrecht | 68 Antworten | 22.02.2008 12:50
Im Mietvertrag steht , das die Wände beim Auszug weiss gestrichen sein müssen. ... Und das die Wände beim Auszug weiss gestrichen sein müssen. ... Ein § davon ist - "Beim Auszug müssen die Wände weiss gestrichen sein".
Leserforumvon Beronik | Mietrecht | 12 Antworten | 04.03.2024 05:06
Da dieser Mietvertrag von meiner Mutter geschlossen wurde, wollte ich gern wissen , ob man eine Art Nachtrag machen kann , indem sich die Mieterin verpflichtet bei Auszug die Wohnung zu Renovieren. Die Miete ist auch ziemlich niedrig, wäre nicht OK wenn meine Mutter das bezahlen müsste. ... Das sind ca. 36 Jahre Mietdauer.
Leserforumvon viniah | Mietrecht | 32 Antworten | 03.12.2016 22:09
Und setzt einen alten Menschen auf die Straße. - Somit bleibt die Frage nach Urteilen und wieviel Zeit ggf. für ein Auszug bleibt (Räumungsfrist vs. ... Bei einer solchen langen Mietdauer von 25 Jahren, ist deine Mutter natürlich nicht als vorübergehender Gast anzusehen. Mit Ihrer 100% Behinderung und der langen Mietdauer, könnte er deine Mutter, dann auch nur sehr schwer kündigen.
Leserforumvon Michael32 | Mietrecht | 24 Antworten | 17.07.2008 06:50
Gruß Michael Am 17.7.2008 von guest123-1956 Der Mieter verzichtet während der Mietdauer auf die Geltendmachung von Mietminderungen Diese Vereinbarung ist in der Tat fantastisch, was es alles gibt. ... Das mit dem Schlosstausch denke ich nicht, daß es so gültig ist, natürlich müsste der Mieter das Originalschloss wieder einbauen bei Auszug, aber dies müsste man ja eh, auch ohne diese Klausel. ... Ich schrieb: Dies auf den Mieter abzuwälzen ohne jegliche Erleichterung für den Mieter verstößt gegen Treu und Glauben. ----------------- "MfG Susanne Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."
Leserforumvon kasi78 | Mietrecht | 4 Antworten | 14.07.2005 17:03
Der Mieter kann den Auszug aus der Wohnung mit diversen Strategien verzögern. ... Deine Mutter müsste einziehen und mindestens ca. zwei Jahre wohnen bleiben. ... Deine Mutter z.B. müsste quasi keine andere Bleibe haben.
Leserforumvon unknownboy | Mietrecht | 31 Antworten | 09.07.2014 07:55
sie ist sich durchaus bewusst das der Mieter das recht hat seine miete am 1 zu bekommen aber jetzt blöd gesagt was soll sie machen? ... Der Mieter hat doch schon vorher gekündigt also ist doch kein Anwalt nötig ? ... Wenn gar nix kommt dann sagt die Erfahrung, dass auch kein Auszug erfolgen wird.
Leserforumvon Pfadfinder87 | Mietrecht | 80 Antworten | 14.02.2018 13:30
Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate auf Grund der langen Mietdauer der Mutter dieser drei Söhne. ... Möglich, dass die Mieter hier auch deshalb ganz viel Wind machen in der Hoffnung, dass die Vermieter aufgeben oder dass die Vermieter Geld für den Auszug anbieten. ... Das Sofa, auf dem die Mutter immer gesessen hat, ihr Lieblingsbild an der Wand usw. .
Leserforumvon Sabine1000 | Mietrecht | 15 Antworten | 30.03.2010 11:56
Er dürfe dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechne, nicht einen Umzug zumuten, wenn er ihn zuvor nicht über die Aussicht aufgeklärt habe, dass die Mietdauer begrenzt sein werde. ... Die Tochter bewohne in der Wohnung der Mutter ein Zimmer von 12 Quadratmetern. Daß eine 20jährige Studentin innerhalb von fünf Jahren ihr Studium beenden, eine Arbeit aufnehmen und dann zu Hause ausziehen und allein oder mit einem Partner in die fragliche Wohnung ziehen würde, hätte die Mutter "bei vorausschauender Planung" in Betracht ziehen müssen.
Leserforumvon Gitti33 | Mietrecht | 41 Antworten | 22.03.2010 11:55
Natürlich bin ich als Mutter auch sehr beunruhigt wegen dieses Mieters und wenn unsere Tochter sagt, dass der verrückt sein muss, dann übertreibt sie sicherlich nicht. ... Die Vermieterin meinte aber nur "sie lässt sich von dem nicht ihre Mieter verkraulen", aber was will sie letztendlich machen? ... Unter Mietdauer steht: Zeitmietvertrag gem. § 575 BGB, Mietvertrag auf Dauer von 6 Monaten, endet am 30.07.2010.
Leserforumvon annaontherox | Mietrecht | 14 Antworten | 24.07.2008 13:32
Im Mietvertrag-Klausel: Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. ... Hätten wir die Wohnung bei der kurzen Mietdauer überhaupt renovieren müssen? ... Dass die Wohnung beim Auszug renoviert werden muss, steht da doch gar nicht.
Leserforumvon ClairedeLune | Mietrecht | 7 Antworten | 22.11.2017 09:29
Die Mieterin ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. ... Am 22.11.2017 von Harry van Sell Man sollte auch beachten, das je nach Mietdauer eine lange Kündigungsfrist gilt. ... Wenn das alles bei Ihnen so eng gestrickt ist, dass Sie auf den Auszug angewiesen sind, lassen Sie es.
Leserforumvon Rosendorn86 | Mietrecht | 17 Antworten | 07.05.2022 17:25
Es ist alles rein weiß gestrichen, auch meine Vormieterin musste bei Auszug nicht streichen, da noch alle weiß ist. ... [quote=Rosendorn86]Es ist alles rein weiß gestrichen, auch meine Vormieterin musste bei Auszug nicht streichen, da noch alle weiß ist.... [/quote] Siehe oben, ich schrieb bereits, dass es eins gibt und meine Mutter als Zeugin dabei war.
Leserforumvon Butzichen | Mietrecht | 58 Antworten | 14.05.2008 12:41
Ich glaub aber nicht, dass Jemand ein vermietetes Haus (23 Jahre Mietdauer) für Eigenbedarf kaufen würde. ... Zu kurze Mietdauer wäre viel gefährlicher. ... Natürlich wird es wohl einfacher sein, ohne Mieter zu verkaufen, und deswegen gibt es die Möglichkeit, den Mietern ein Angebot zum Auszug zu machen...
Kündigung/Eigenbedarf 1 von 5 Sterne
Leserforumvon go_hooters | Mietrecht | 14 Antworten | 17.08.2005 13:56
Wenn also nach meinem Auszug die Wohnung nicht vom Sohn bewohnt würde,hätte ich dann evtl Ansprüche? ... Du solltest daher alle Rechnungen und Quittungen sammeln, die im Zusammenhang mit der Kündigung und dem Auszug stehen. ... Enthält das Kündigungsschreiben insoweit nur als Begründung, dass der Vermieter in die bisher von seiner Mutter genutzte Wohnung einziehen will und aus diesem Grund die Mutter die Wohnung des Mieters benötigt, reicht dies nach Auffassung des Landgerichts Berlin nicht aus.
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