532 Ergebnisse für „auszug renovierung vermieter recht“

Leserforumvon per4mens | Mietrecht | 6 Antworten | 02.07.2003 12:24
Wir möchten nach einem Jahr den Mietvertrag kündigen.Im Vertrag sind keine besonderen Vereinbarungen bzgl. einer Renovierung beim Auszug festgehalten. ... @Zwilling, du hast recht, ich wußte es nicht mehr genau ..sorry ..... ... Da der VM aber meinte, dass ohnehin Parkett oder anderes nach meinem Auszug, vor Weitervermietung, verlegt wird, bräuchte ich den Teppich bei Auszug nur entfernen.
Leserforumvon Bully | Mietrecht | 5 Antworten | 07.05.2003 20:24
Mein alter Vermieter stellt sich bezüglich der Endrenovierung quer. ... Am 7.7.2003 von alembong Was mich interessiert: Woher weisst Du, dass die Klausel "Renovierung bei Auszug in jedem Fall" unwirksam ist? ... Was ich nur krass finde, dass ich trotz schriftlicher Bestätigung des Mieterbundes, dass der Teil bezüglich der Renovierung unwirksam und gar keine Renovierung durchzuführen ist, am Ende Pech gehabt hätte, wenn der Richter für den Vermieter entscheiden würde.
Leserforumvon go310835-92 | Mietrecht | 0 Antworten | 02.08.2011 19:03
Ich habe eine Frage zur Renovierungspflicht bei Auszug aus einer Mietwohnung: Am 03.06. bin ich aus der Wohnung ausgezogen (Mietende: 31.07.). ... Diese wurden auch jährlich etwa zweimal dem Vermieter schriftlich zugemeldet (auch mit Fotos) – leider wurde nie etwas dagegen unternommen. ... Gilt die Wohnung nicht erst recht als korrekt übernommen, sobald Firmen in der Wohnung mit Arbeiten beginnen?
Leserforumvon Michael Maas | Mietrecht | 2 Antworten | 26.03.2002 22:13
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach dem Auszug einen Maler beauftragt, die Renovierung der Wohnung durchzuführen. Nach einer Besichtigung konnte ich feststellen, das die Renovierung durch den Maler auch ordnungsgemäß durchgeführt wurde. ... Wer hat recht?
Leserforumvon Frame | Mietrecht | 24 Antworten | 23.06.2007 11:29
Wir haben auch gerade Probleme beim Auszug. ... Am 28.6.2007 von guest123-1299 --- editiert vom Admin Am 28.6.2007 von aniol30 Hallo, wir sollen beim auszug, nach zwei jahre wohnen,tapezieren und Türen streichen obwohl die Wohnung nur weiß gestrichen war beim einzug.Kommen die Vermieter damit durch?... Warum soll denn der Vermieter für meine Renovierung aufkommen?
Leserforumvon fusl2009 | Mietrecht | 4 Antworten | 12.07.2012 17:36
Unser Vermieter ist ab und an eine Träne, bei minus graden ist er in Ägypten und unser Gas Tank leer, haben wir aber auch geregelt bekommen. ... Wir haben die Wohnung besenrein und recht schlecht renoviert übernommen. ... DANKE ;-) ----------------- "" -- Editiert fusl2009 am 12.07.2012 17:37 Am 12.7.2012 von JollyJumper quote:Was muss man beachten beim Auszug Was steht denn im Vertrag z.B. zu Schönheitsreparaturen, Renovierung etc.
Leserforumvon Julia Schmitz | Mietrecht | 32 Antworten | 27.11.2008 10:04
Der Neue besteht auf Renovierung bei Auszug. ... Keine konkrete Äußerung zur Renovierung bei Auszug oder Pflichten des Mieters. ... Ihr habt recht, ich habe mich verlesen - Asche über mein Haupt.
Leserforumvon Christina_1000 | Mietrecht | 3 Antworten | 21.05.2002 12:07
D.h. zusätzlich zu den gesetzten Fristen für Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, wird die komplette Renovierung der Wohnung bei Auszug in einer Individualvereinbarung als Anhang vereinbart. ... Es gibt Gerichtsureile von Oberlandesgerichten, die eine Individualklausel über eine Renovierung bei Auszug dann für unwirksam erachten, wenn darin die vereinbarten Schönheitsreparaturen, wenn sie regelmäßig durchgeführt worden sind, nicht berücksichtigt wurden. ... Dem Anspruch steht nichts entgegen, wenn der Vermieter die Renovierung nicht oder nur zu geringeren Kosten ausführen lässt.
Leserforumvon Samy08 | Mietrecht | 28 Antworten | 20.02.2013 21:06
Muß jetzt beim Auszug renoviert werden oder nicht ? ... Der BGH hat mehrfach Klauseln als unwirksam erachtet - d.h. formularmäßige Mietvertragsformulierungen wegen Widerspruch zum AGB-Recht. ... Da in dem Punkt WER die Renovierung zu übernehmen hat, nichts angekreuzt wurde, sehe ich hier allerdings den Vermieter in der Pflicht zu renovieren, da er nach dem Gesetz dazu verpflichtet ist, es sei denn, es wäre etwas anderes rechtswirksam vereinbart.
Leserforumvon Eberhard70 | Mietrecht | 8 Antworten | 28.10.2009 05:43
Oder müsste der Mieter die Wohnung dann doch auf eigene Kosten noch vor dem Auszug Renovieren? ... Konsequenz: Mieter müssen bei Auszug nicht renovieren. ... Denn wenn eine übermässige Beanspruchung der Mietsache erfolgt, kann der VM die Renovierung der Wohnung verlangen.
Leserforumvon Wiing79 | Mietrecht | 9 Antworten | 29.03.2006 12:58
Am 29.3.2006 von Michael32 Sauberer Zustand bei AUszug ist nicht gleichzusetzen mit Renovierung bei Auszug. ... Dein Vermieter ist also im Recht. ... Der Vermieter kann nicht warten daß nach einem Auszug aus einem Altbau ein Neubau wird.
Leserforumvon lottokoenig | Mietrecht | 8 Antworten | 03.12.2004 19:13
In diesem Fall müssten Sie keine Schönheitsreparaturen bei Auszug durchführen. ... Das kann ich aber nicht so recht glauben. ... Also auch dann, wenn die Renovierung beim Auszug in der Individualvereinbarung steht, die Schönheitsreparaturen jedoch im Vertrag?
Leserforumvon wms | Mietrecht | 21 Antworten | 21.02.2014 08:21
Kann der Vermieter seine Eigenleistung für die Renovierung in Rechnung stellen? ... Der Mieter hat 10 Tage nach seinem Auszug gestrichen, eine weitere Frist von 10 Tagen verstreichen lassen, die Renovierung durch den Vermieter hat 5 Tage gedauert. ... Der Mieter hat 10 Tage nach seinem Auszug gestrichen, eine weitere Frist von 10 Tagen verstreichen lassen, die Renovierung durch den Vermieter hat 5 Tage gedauert.
Leserforumvon go470990-29 | Mietrecht | 50 Antworten | 24.07.2017 18:17
Hallo zusammen, Bin neu hier registriert und grüße vorab recht herzlich alle hier im Forum! ... Nun gibt es wie so oft Zoff bezüglich der Renovierung. ... Der Bundes­gerichts­hof hat entschieden: Wer in eine unreno­vierte Wohnung einge­zogen ist, braucht bei Auszug nicht reno­vieren. https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/ Bedeutet in meinen Augen auch: Wer in eine reno­vierte Wohnung einge­zogen ist, muss bei Auszug reno­vieren (sofern notwendig).
Leserforumvon kuscheltigablau | Mietrecht | 8 Antworten | 05.02.2007 18:16
Ich habe ein Appartment mit Kochnische und kleinem Bad im Zeitraum von Juli 2005 bis Ende Januar 2007 bewohnt.Als ich eingezogen bin waren die Wände weiss überstrichen.In meinem Mietvertrag steht eine Zusatzvereinbarung/Schriftform "Bei Auszug komplette Renovierung durch ein Fachgeschäft - Kosten vom Mieter zu tragen." ... Am 5.2.2007 von Michael32 Du hast Recht, die Klausel ist ungültig. ... Am 8.2.2007 von paelzer270280 hallo, deine Wohnung ist vom Vermieter abgenommen worde.
Leserforumvon darksky | Mietrecht | 3 Antworten | 23.07.2004 10:57
Nun macht mein Vermieter Zicken... ... Ich weis dass er darauf kein Recht hat, wir haben ihm auch angeboten, dass wir kulanterweise auch gerne nach der Renovierung streichen können, auch das hat er abgeleht. ... Alle Rechte und Pflichten gehen zum neuen Vermieter über.
Leserforumvon MElmers | Mietrecht | 7 Antworten | 22.06.2004 23:01
Bei Auszug verpflichtet sich der Mieter de Wohnung ebenso fachgerecht sauber renoviert zu übergeben. ... Und wenn ja, steht da drin, dass Du ebenfalls das Recht hast einen verbindlichen Kostenvoranschlag vorlegen darfst ? Soe wie mir scheint kommst du evtl. ganz um die Renovierung herum....
Leserforumvon Nanc | Mietrecht | 5 Antworten | 05.05.2004 17:09
Ich bedanke mich recht herzlich für die Hoffentlich baldige Hilfe! Am 5.5.2004 von olafbn Was steht denn generell zum Thema "Renovierung" bzw. ... Wen das stimmt brauchen Sie zum Auszug gar nichts zu machen.
Leserforumvon phynv | Mietrecht | 5 Antworten | 31.03.2009 09:15
Im Vertrag sind weder Schönheitsreparaturen zu bestimmten Zeiten noch eine Klausel eingebaut, die den Mieter bei Auszug zur Renovierung verpflichtet. ... Kann nun der Vermieter eine Renovierung verlangen und müsste diese dann auch durchgeführt werden? ... Und das auch nur mehr schlecht als recht.
Leserforumvon Roberto_Fux | Mietrecht | 4 Antworten | 17.07.2006 23:07
Sprich, der Vermieter weiß bescheid über den zurückgelassenen Zustand der Wände und hat anscheinend beim Vormieter schon nichts dagegen unternommen. ... Gruß Am 21.7.2006 von KristijanM da hat islabonita recht. die klauses "§ 9 " ist ungültig u8nd somit der vermieter wieder zur durchführung "Instandhaltung und Instandsetzung,Schönheitsreperaturen" zuständig. gruss, kristijan Am 21.7.2006 von feuerelfe Auch ich sehe das so: Keine Renovierung notwendig!
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