Ich bin dankbar für jeden Tip, Gruß, Christoph Am 31.3.2004 von stwe Schäden an Teppichböden, die nicht auf normalem Verschleiß oder üblicher Abnutzung beruhen, wie zum Beispiel Rotweinflecken, Brandlöcher, Hunde - Urinflecken usw., muss der Mieter beim Auszug ersetzen. ... Steffen Am 31.3.2004 von hh Eine Neuverlegung des Teppichs in allen Zimmern ist sicher auch nit statthaft, wenn der Schaden nur in einem Zimmer vorhanden war. ... Am 31.3.2004 von Christoph_H Das Problem besteht darin, das der Vermieter behauptet das der Teppich erst 3-4 Jahre alt ist.
In diesem Zuge wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Teppich nach dem Auszug herausreissen müsse, da es ja meiner sei. ... Ich habe die Wohnung renoviert übernommen und ich sehe keine Schäden. ... (nach Auszug)Der ist so mies verklebt, ich hab ihn an einer Ecke mal versucht anzuheben, dass ich zusätzlich gar nicht so recht weiss wie.
Nach 7 Jahren und 10 Monaten steht nun bald unser Auszug bevor. ... So was meldet man seiner Haftpflichtversicherung, und die reguliert den Schaden. Denn Schaden und Abnützung durch bestimmungsgemäßem Gebrauch sind zwei verschiedene Dinge.
Bei dem Teppich handelt es sich um eierschalenfarbenen Kurzhaarvelours. ... In der ganzen Wohnung haben wir Schäden an den Fliesen und Kacheln. ... Neue anbringen, die zu dem alten Teppich passen?
Der Teppich war beim Einzug neu verlegt. ... Der Teppich wurde regelmäßig gesaugt. Nach dem Auszug noch mit einem geliehnen Spezialteppichreiniger aus dem Fachmarkt nass gereinigt.
Mein Vermieter hat mir damals einen neuen Teppich reingelegt. ... -Ich hab den Teppich immer sorgsam behandelt. ... Was den Teppich angeht, um welchen ***Schaden*** geht es denn. z.B. billig Teppich/€ 10,00 pro m²/15 m²= € 150,00 ???
Hallo, noch eine Frage: Bei Auszug aus Mietwohnung wurde eine Verunreinigung/ Beschädigung des PVC-Fliesfussbodens festgestellt und im Übergabeprotokoll vermerkt. ... Wir hatten den Teppich jedoch definitiv nicht verklebt, sondern nur aufgelegt. ... Bei uns lief das dann aber über die Versicherung, weil mein Schatz beim Teppich schneiden in den Boden geschnibbelt hatte.
Abgesehen davon, hat X, vor dem Auszug, diverse Ausbesserungen in der Wohnung gemacht, für die X eigentlich nicht zuständig ist, wie z.B. den Flur gestrichen. ... Die Ersatzpflicht für die beschriebenen Schäden hängt von der vertraglichen Gestaltung des Untermietverhältnisses ab. Zudem ist entscheidend, wer Eigentümer des Teppichs war und ob die beschriebenen "Mängel" Folgen der regulären Nutzung sind oder Schäden durch unerlaubte Handlung darstellen.
Unsere Nachmieter wollen den Teppich nicht und wir hätten nie einen geklebten Teppich in die Wohnung gelegt. ... Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen (LG Mainz 3 S 4/96). ... Entstehen beim Ablösen Schäden an den darunter liegenden Fliesen, so ist dieser Schaden auf das Verkleben durch den Vormieter zurückzuführen und vom Mieter nicht zu vertreten.
reicht das herausreißen des teppichs bei einem späteren auszug ? ... Sollt ihr das alte Ding etwa im Keller lagern und beim Auszug wieder reinlegen? ... @crisha Wie schon oben erwähnt, wenn ihr die Wohnung renoviert übernommen habt und auch renoviert überlassen müsst, ist der Vormieter verpflichtet den Teppich zumindest zu reinigen und wenn der Schaden zu groß ist, ihn zu ersetzen.
Hallo, bei Auszug mussten wir den Teppich wegen Flecken komplett für 560 EUR erneuern lassen. ... Normalerweise ist ein Teppich nach 10 Jahren abgeschrieben, nach unseren Auszug hätte der also nur noch 7 Jahre genutzt werden können. ... Aprospos, habt ihr den "Schaden" nicht eurer Haftpflicht gemeldet.
Der Teppich lag schon Jahre in der Wohnung und war kein Eigentum des Vermiters.Ich hatte auf dem Teppich Laminat verlegt. Muss ich den "Schaden" ersetzen bzw. muss ich einen neuen Teppich verlegen lassen? Im Mietvertrag steht, ...Das der Mieter den Teppich dem Vermiter bei Auszug anzubieten hat...
Wir möchten nach einem Jahr den Mietvertrag kündigen.Im Vertrag sind keine besonderen Vereinbarungen bzgl. einer Renovierung beim Auszug festgehalten. ... Für Schäden steht man natürlich in der Verantwortung. ... Da der VM aber meinte, dass ohnehin Parkett oder anderes nach meinem Auszug, vor Weitervermietung, verlegt wird, bräuchte ich den Teppich bei Auszug nur entfernen.
Im anderen Zimmer (quasi neben der Türkante) lag ein Teppich, der schon beim Einzug lag. ... Mich persönlich stört dieser Schaden nicht. ... Das wäre insofern in Ordnung, dass Du Deiner Pflicht zur Schadensmeldung nachkommst und bei Auszug dieser nicht Dir angelastet werden kann.
Ich ziehe den nächst Um.Nun meine Frage,ich hab gehört das ein Teppich nach 3 Jahren fällig ist.Andere dagegen sagen erst in 10 Jahren.Da mein Teppich nach fast 5 Jahren abgenutzt ist und paar Brandlöcher hat wollte ich wissen ob ich es ersetzten muss? Am 11.9.2004 von guest123-56 Grundsätzlich ist der Ersatz eines Teppichs beim Auszug nicht Sache des Mieters, egal nach welcher Frist. ... Brandlöcher im Teppich sind allerdings kein normaler Verschleiß mehr, sondern vom Mieter schuldhaft verursachte Schäden, die er auf seine Kosten instandsetzen lassen muß.
----------------- "" Am 21.2.2014 von Noraia Hallo TheCat, meiner Meinung nach - ja, der Mieter muss dem VM einen eventuellen Schaden am Teppich ersetzen. ... Dabei ist es am Ende egal, ob er den Teppich sowieso raus reißt. ... Ich "durfte" meine alte Wohnung bei Auszug auch streichen (Frist war fällig, bzw. schon überschritten), obwohl der VM danach die komplette Bude neu modernisiert hat. ----------------- "" Am 21.2.2014 von guest-12320.09.2014 20:57:52 quote:Ich "durfte" meine alte Wohnung bei Auszug auch streichen (Frist war fällig, bzw. schon überschritten), obwohl der VM danach die komplette Bude neu modernisiert hat.
Hallo, wir habe einen Streit mit unserem ehmaligen Mieter, hier die wichtigsten Daten: Einzug: 08/2010 Auszug: 01/2012 Schaden in der Wohung: Teppich hat flecken und wurde beschädigt, durch unsere Katze. ... Nach dem ersten Gespräch mit dem Anwalt des Vermieters kamm weitere Punkte: 2.Der Teppich soll von uns Bezahlt werden und geht nicht von der Kaution ab. Der Teppich sollte von einer Firma erneuert werden da ich die Schäden nicht beheben konnte(kostenpunkt knapp 400€) 3.Kaution soll noch 1 Jahr einbehalten werden bis die Nebenkostenabrechnung da ist.
Ich habe laut Mitvertrag den Teppich zu shamponieren. ... Ein Teppich ist nach 10 Jahren verwohnt, ich lebe zum Auszug 9 Jahre und 10 Monaten in der Wohnung. ... Da der Vermieter bei Schäden zuständig ist, ist auch die geöffnete Wand nicht Dein Problem.
Im Mietvertrag steht, dass wir den Bodenbelag und die Tapeten selber anbringen müssen und bei Auszug entfernen. ... Im Mietvertrag steht, dass wir den Bodenbelag und die Tapeten selber anbringen müssen und bei Auszug entfernen. ... Im Mietvertrag steht, dass wir den Bodenbelag und die Tapeten selber anbringen müssen und bei Auszug entfernen.
Muss ich bei Auszug für beides aufkommen ? ... Und wie ist das mit Teppich, alles in Eigen-regie ? ... Ob Du das selbst zahlen musst oder der Vermieter hängt davon ab, wie der Schaden zustande gekommen ist.