55 Ergebnisse für „balkon teil mietsache wohnung“

Leserforumvon Mossine | Mietrecht | 18 Antworten | 08.11.2010 22:14
Wenn eine Wohnung mit Balkon vermietet wurde, ist der Balkon unvermeidlich Gegenstand des Mietvertrags. ... Der Balkon ist Teil der Mietsache und die Mietsache befindet sich nur mit Balkon in vertragsgemäßem Zustand. ... quote:Der Balkon ist Teil der Mietsache und die Mietsache befindet sich nur mit Balkon in vertragsgemäßem Zustand.
Leserforumvon Sparkassenhasser | Mietrecht | 1 Antwort | 05.01.2013 18:57
Außerdem haben sie Dreck und Müll auf meinem Balkon hinterlassen. ... Daher meine Fragen: Gehört der Balkon juristisch nicht zur Wohnung, für die ja ein besonderer gesetzlicher Schutz besteht? Und wenn nicht, wie ist er als Teil der Mietsache sonst geschützt?
Leserforumvon Sterni147258 | Mietrecht | 4 Antworten | 16.09.2009 15:44
zur zweiten sache: Fenster auf dem Nachbar-Balkon als meine freundin in ihre wohnung gezogen ist wurde hier noch alles saniert, balkone versetzt, und zum teil neue gesetzt. vor einzug wurde meiner freundin erzählt das auch dieser balkon versetzt werden würde. dieses ist natürlich nicht passiert. ihr kinderzimmerfenster ragt jetzt auf den balkon der nachbarin. sie ist jetzt schwanger und will natürlich das kinderzimmer fertig machen und möchte dort auch nachher in ruhe stillen können, ohne das ihr der/die nachbarn dabei zusehen können. der vermieter tätigte die aussage:"dann müssen sie sich halt ein rollo kaufen und das runtermachen wenn sie sich in ihrer privatsphäre gestört fühlen" ist diese aussage korrekt? muss wirklich meine freundin dafür sorgen das ihr vom nachbarbalkon niemand in die wohnung schauen kann oder muss der vermieter an dieser sachlage etwas ändern? denn ihr wurde ja schließlich gesagt, der balkon würde "auch" versetzt werden. in unseren mietverträgen ist die mündliche nebenrede nicht ausgeschlossen, nur leider kann kein zeuge diese aussage des vermieters bestätigen. eine doppelverglasung wird in den "kommenden tagen" vorgenommen, aber das bringt ja dem sichtschutz nicht wirklich etwas. wie kann man nun vorgehen?
Leserforumvon Voti | Mietrecht | 38 Antworten | 04.07.2017 12:38
Hallo, wir haben vor ein paar Tagen einen Mietvertrag für unsere neue Wohnung unterschrieben. ... Nun wurde uns heute, während der Übergabe mitgeteilt, dass die Wohnung nächstes Jahr renoviert wird und die Terrasse weg kommt und dafür ein schöner moderner Balkon gebaut werden soll. ... Der Vermieter kann nämlich nur sehr begrenzt einzelne Teile der Mietsache kündigen (siehe § 573b BGB).
Leserforumvon guest-12319.02.2021 20:27:37 | Mietrecht | 6 Antworten | 18.02.2021 21:33
Aufgrund von anderen Wohnungen in unserer Stadt die zum Teil günstiger sind als sein Mindestvergleich. ... [/i] Du: Fast unmöglich, ein Balkon zu 100% als Wohnfläche. Du: Nach Angaben der TE ist der Balkon 8qm. 99qm-91qm = 8qm.
Leserforumvon go549118-39 | Mietrecht | 51 Antworten | 20.11.2020 08:19
Zur Wohnung gehört ein großer, 68m² umfassender Balkon mit Fliesen. ... Der Balkon gehört ganz offiziell zur Mietsache und im Mietvertrag steht, dass die gesamte Mietsache pfleglich zu behandeln ist. ... Ja, das wäre dann durchaus Teil des Schadenersatz.
Leserforumvon fresdorfer | Mietrecht | 19 Antworten | 23.12.2014 19:51
Ich tat dies und informierte den Mieter per Mail, dass die Wohnung nicht mit Telefon vermietet ist, der Telefonanschluss also kein geschuldeter Teil der Mietsache ist. ... ----------------- "" -- Editiert fresdorfer am 23.12.2014 19:51 Am 23.12.2014 von Harry van Sell quote:und informierte den Mieter per Mail, dass die Wohnung nicht mit Telefon vermietet ist, der Telefonanschluss also kein geschuldeter Teil der Mietsache ist. ... Meiner Kenntnis nach (angelesen) muss die Mietsache Stromanschluss, Wasseranschluss, Abwasser haben, aber keinen Telefonanschluss.
Leserforumvon mersin018 | Mietrecht | 22 Antworten | 18.12.2019 14:36
Sollte es auf den VM übergeben werden müsste dieser ja auf den Balkon des Mieters gelangen bzw. in die Wohnung gelassen werden. ... Sollte es auf den VM übergeben werden müsste dieser ja auf den Balkon des Mieters gelangen bzw. in die Wohnung gelassen werden. ... Ich meine, sie gehören zur Mietsache Balkon als Teil der gesamten Mietsache Wohnung.
Leserforumvon Melanie V-Netz | Mietrecht | 9 Antworten | 19.07.2007 14:44
Angenommen ein VM kündigt folgende Modernisierung an: Teil des Vorgartens eines vermieteten EFH soll mit einem Stellplatz ausgestattet werden. ... Es ist ja eine dauerhafte Wertverbesserung der Mietsache, oder?! ... Dazu gehört ein Balkon 'mehr' zur Wohnung als ein Stellplatz.
Leserforumvon Weißgarnix | Mietrecht | 4 Antworten | 01.11.2004 22:27
Hallo, wir haben einen Mietvertrag zum 1.11. f. eine Wohnung unterschrieben. ... Zum Teil sind Dachschrägen unter 1 Meter gegeben. Ein Balkon ist nicht vorhanden.
Leserforumvon Philossi1985 | Mietrecht | 11 Antworten | 21.04.2021 14:02
Ich habe nur in einem anderen Post gelesen, dass Balkone/Terrassen zur Mietsache gehören, so lange diese nicht im Mietvertrag explizit als nicht zur Mietsache gehörend ausgewiesen wurden und ausschließlich von der Wohnung aus betreten werden können. ... Von daher wird diese Terasse meiner Meinung nach Teil der Mietvertrages sein. ... [/quote] Ja könnte hinkommen, aber ein DG ohne zumindest Balkon ist uU im Sommer recht unangenehm.
Leserforumvon pinkflower | Mietrecht | 3 Antworten | 10.07.2021 22:31
Guten Abend, Bei der Wohnungsübergabe zeigte uns die Vertreterin der Hausverwaltung und des Vermieters eine Terrasse hinter dem Haus und meinte: Der Teil dort drüben gehört zu xy, da unten geht es zu az und dieser Teil hier gehört zu Ihrer Wohnung. ... Weder bei der MIetsache wird sie erwähnt, noch bei den gemeinschaftlich genutzten Räumen. ... Die anderen Parteien in den oberen Stockwerken haben nur Balkon bzw Penthouse Rundum Terrasse.
Leserforumvon Anny132 | Mietrecht | 11 Antworten | 20.03.2015 22:44
Heute Mittag haben sie die Rutsche einfach vor meinen Balkon gebaut ... auf den Teil des Rasens, den fast nur ich nutze. ... Wenn einem Mieter die Wohnung in einem bestimmten Zustand vermietet wurde ( wie hier ohne Rutsche vor dem Fenster/Balkon) so muss er diese Änderung keinesfalls hinnehmen. ... Der Mieter ist Besitzer einer Wohnung mit allen Rechten und Pflichten.
Leserforumvon JBK | Mietrecht | 5 Antworten | 06.12.2003 11:05
Sie sagt wir zerstören bleibende Wete aus der Wohnung und müssen die Waschmaschine da hinstellen wo sie es sagt und wo sie auch beim Vormieter stand. ... artikel=100 --------------------------- Mieterverein Hamburg: Einbauten/Umbauten: Veränderungen der Mietsache sind dem Mieter erlaubt, soweit sie sich im Rahmen des üblichen Mietgebrauchs halten, wie z.B. die Anbringung einer mobilen Satellitenantenne auf dem Balkon oder das Bohren von Dübellöchern, um die notwendigen Badezimmereinrichtungen anzuschrauben. ... Für meinen Teil: Da wo ich mich wohlfühle, bleib ich auch länger und kümmer mich um die angemietete Sache.
Leserforumvon InLege | Mietrecht | 20 Antworten | 06.03.2018 09:13
Den Balkon hat A gemäß Gesetz mit 25% angerechnet. ... Insofern fehlte ein wesentlicher Teil des Bades. ... Es geht ja vor allem auch um den Balkon, der das Zünglein an der Waage ist.
Leserforumvon Anubenny | Mietrecht | 21 Antworten | 19.03.2024 21:34
Es kann sogar sein, dass das Katzennetz hier Teil der Mietsache ist und es dem Vermieter obliegt, nach der Fassadensanierung den vertragsgemäßen Zustand mit Katzennetz wieder herzustellen. ... Stell dir vor, du ziehst in eine Wohnung ein und der Vormieter schenkt dir diverse Einrichtungsgegenstände. Aufgrund der Schenkung verbleiben diese in der Wohnung und sind auch aus diesem Grund bei der Übergabe zu sehen.
Leserforumvon Ichweissnichts | Mietrecht | 60 Antworten | 26.10.2017 03:30
Er hat nur die Schlüssel im Besitz und hat die Wohnung so hinterlassen, wie er eingezogen ist. ... Ja, weil er die Schlüssel noch in Besitz hat und zwar solange, bis die Verwaltung den Schlüssel und damit die Wohnung dem Vermieter wieder zur Verfügung steht. ... Solange Mieter die Schlüssel hat, hat er die Wohnung am Hals mit
Leserforumvon Wulfman123 | Mietrecht | 19 Antworten | 03.04.2005 00:36
Ich habe einen ziemlich großen Balkon in der 2. ... Der Mieter/Eigentümer sollte sich doch wohlfühlen und die ihm überlassene Mietsache/seine Eigentumswohnung mit Freude nutzen können. ... Es ist egal, ob man Eigentümer oder Mieter einer Wohnung ist.
Leserforumvon stefansky | Mietrecht | 4 Antworten | 11.12.2014 11:52
Ich habe am Wochenende eine neue Wohnung bezogen. Diese hat eine Dachterrasse, die sich auf der angrenzenden (aber zum Haus gehörenden und sich auf dem Gründstück befindenden) Doppelgarage befindet und über eine Treppe vom Balkon aus erreichbar ist. ... Ich würde die Dachterasse erst mal ganz normal weiter nutzen, da sie Teil der Mietsache ist.
Leserforumvon WillyWonka83 | Mietrecht | 14 Antworten | 25.02.2020 10:52
Die private Maschine innerhalb der WG ist nicht Teil des Mietvertrages. ... Auch, wenn sie im Flur oder im Bad oder auf dem Balkon dieser WG steht... ... Die WM gehört zur Mietsache.
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