154 Ergebnisse für „betriebskosten vermieter mieter reinigung“

Leserforumvon N&M_Hamburg | Mietrecht | 5 Antworten | 10.03.2007 15:20
Der Mieter kann sich jederzeit von der Wartungspflicht durch Erklärung gegenüber dem Vermieter befreien.Er muss diese Erklärung rechtzeitig abgeben, dass die Geräte turnusgemäß vom Vermieter gewartet und gereinigt werden können. In diesem Fall wird der Vermieter die Ihm entstandenen Kosten gemäß § 6 Ziff. 5 des Mietvertrages als Betriebskosten abzurechnen. ... Einen ähnlichen Absatz, haben wir auch für die Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten.
Leserforumvon Andreas4 | Mietrecht | 10 Antworten | 06.06.2004 08:51
Würde nämlich eine Reinigungsfirma oder der Hausmeister die Reinigung übernehmen, dürften Sie als Vermieter die dafür entstehenden Kosten im Rahmen der Betriebskosten-Abrechnung auf den Mieter umlegen. ... Ein Vermieter aus Magdeburg vergaß seinen Mieter zu fragen, ob künftig eine Reinigungsfirma für ihn das Treppenhaus reinigen dürfte. Er setzte dem Mieter ungefragt die dafür entstandenen Betriebskosten auf die Betriebskosten-Abrechnung.
Leserforumvon MieterNr666 | Mietrecht | 20 Antworten | 08.01.2020 11:56
Im Mietvertrag wurde der Punkt Betriebskosten ( Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten) ja mit "-.-" angegeben. ... Am 8.1.2020 von Anami Dann beantworte ich deine Frage trotzdem so.Zitat (von Anami):Der Mieter kann seinen Vermieter schriftlich über seine Erkenntnisse informieren und von ihm eine Wartung/Reparatur/Reinigung des WW-Boilers verlangen. ... Wie lautet der vollständige Text zur Abrechnung von Betriebskosten ?
Leserforumvon sheitan1 | Mietrecht | 10 Antworten | 14.09.2010 21:47
Im Mietvertrag steht, dass unter die Betriebskosten auch die Reinigung für Treppenhaus fällt. ... Und wenn ihr turnusmässig die Reinigung übernehmen müsst, SOFERN keine andere Person die Reinigung übernimmt, dann heisst das für mich, dass ihr auch selber die Reinigung übernehmen könntet. ... Person die Hausreinigung nicht mehr übernimmt müssen die Mieter selbst reinigen oder der Vermieter beauftragt eine Reinigungsfrima.
Leserforumvon willymaus | Mietrecht | 4 Antworten | 08.01.2018 10:58
Wenn im Mietvertrag keine bestimmte Regelung getroffen ist, werden die Betriebskosten wie Hauswart/Reinigung, Feuerlöscherwartung, Rauchmelderwartung, Legionellenprüfung etc. nach qm abgerechnet. ... Hat das Nachteile für den Vermieter ? ... Warum sollten die anderen Mieter einer für sie jeweils nachteiligen Vertragsänderung zustimmen?
Leserforumvon mieter86150 | Mietrecht | 5 Antworten | 07.11.2017 13:16
Prüfen sollte man allerdings, ob diese Reinigung bei den umlegbaren Betriebskosten aufgezählt ist, dem Mieter dann also in der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt werden könnte. ... Abrechnung über Betriebskosten. Die jährliche Reinigung machen wir als Mieter automatisch und finden, dieser Turnus reicht aus.
Leserforumvon guest-12316.03.2015 10:38:06 | Mietrecht | 4 Antworten | 17.03.2012 18:17
Diese wurden dem Vermieter mitgeteilt. ... Nun soll meine Mutter die Kosten von über 600 Euro für die Reinigung zahlen. ... Guckst du hier: http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article5194972/Mieter-muss-zahlen-Oeltank-Reinigung-gilt-als-Betriebskosten.html dann weißt du, dass diese Kosten zu den umlegbaren Betriebskosten gehören.
Leserforumvon Thomas1973123 | Mietrecht | 5 Antworten | 15.05.2017 14:23
Es handelt sich dabei lediglich um die "kalten Betriebskosten". ... Allerdings gab es in dem Haus weder Hauswart, Aufzug, noch durch den Vermieter organisierte Reinigung, sodass der von mir selbst berechnete Betrag deutlich geringer ausfällt (ca. 720 Euro) als der nun geforderte (für das Jahr 2016 insgesamt ca. 1100 Euro). ... Am 15.5.2017 von Liane46 Die Werte anderer Mieter irgendwo in Deutschland helfen dir keinen Schritt weiter.
Leserforumvon JoTheb | Mietrecht | 13 Antworten | 10.09.2015 09:25
Solange der Mieter sich nicht ausdrücklich hatte zusichern lassen, dass die vereinbarte anfängliche monatliche Vorauszahlung voraussichtlich auch zur Deckung der tatsächlich anfallenden Betriebskosten ausreicht, solange gilt lediglich: Der Vermieter darf lediglich keine überhöhten Vorauszahlungen verlangen. Nach § 556 Abs. 2 Satz 2 BGB dürfen Vermieter vom Mieter nur angemessene Vorauszahlungen verlangen. Das bedeutet laut Bundesgerichtshof, der Vermieter darf ruhig zu niedrige, aber nicht zu hohe Vorauszahlungen verlangen. http://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/23-betriebskosten-hohe-nachzahlung.html Am 6.9.2016 von mgrasek100 Ja genau so ist es, zuviel darf man nicht nehmen, weiß ich auch, ich verstehe auch nicht, wieso der Mieter immer die Schuld beim Vermieter sucht, die Kosten sind ja angefallen, dass sind durchlaufende Posten zB setzt die Kommune die Höhe der Grundsteuer fest, dass heißt die Kommune sollte sich eig dreimal überlegen, ob sie die Grundsteuer anheben, denn belastet wird nicht der Vermieter, sondern der Mieter, denn der Vermieter darf bundesweit aufgrund der Betriebskostenverordnung Grundsteuer auf die Mieter umlegen, wenn die sich erhöhen, muss das der Mieter eben zahlen.
Leserforumvon Blackiator | Mietrecht | 7 Antworten | 24.05.2023 15:34
Im Mietvertrag steht dass: -Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten bezahlt -soweit der Mieter weitere Betriebskosten zusätzlich zur Miete bezahlt, versichert der Vermieter, dass der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag ausreicht, die vorraussichtlich entstehenden Kosten auszugleichen. ... Wenn der Vermieter dieses Geld von dir als Mieter haben möchte, muss er mindestens mal eine Nebenkostenabrechnung erstellen. ... So bleibt nur pauschal zu antworten, dass der Vermieter im Zweifel begründen muss, warum er vom Mieter die Begleichung der Rechnung verlangt.
Leserforumvon k.jan | Mietrecht | 8 Antworten | 04.11.2006 21:15
Ich dachte, dass so etwas der Vermieter zahlen muss und nicht der Mieter. ... Am 4.11.2006 von Dumbele Alle Punkte die Sie nennen können und dürfen auf den Mieter abgegeben werden. ... Am 6.11.2006 von wald-hase Diese Betriebskosten dürfen zwar vom Grundsatz her umgelegt werden.
Leserforumvon leeloomai | Mietrecht | 8 Antworten | 20.12.2018 16:42
Das hier Zitat (von leeloomai):Mit dem Vermieter ist abgesprochen dass wir als Mieter den Ofen reinigen, aber vom Fachmann warten lassen. lässt schon mal den Schluss zu, das der Mieter für die Reinigung zuständig ist. ... Der Mieter oder der Vermieter? ... Ohne Vereinbarung ist es Sache des Vermieters, sich um die Ausführung zu kümmern - dann kann der Vermieter die anfallenden Kosten als Heizungs-Betriebskosten umlegen.
Leserforumvon FrauMeier123 | Mietrecht | 0 Antworten | 22.01.2011 18:50
In unserem Mietvertrag steht über die Treppenreinigung nicht in unseren Betriebskosten enthalten ist und der Mieter verpflichtet ist seinen Teil zu säubern. Nun kam heute ein Brief vom Vermieter, dass eine Mieterin aus unserem Haus die gesamte Reinigung inkl. ... Muss nicht vorher gefragt werden, wer die Reinigung macht?
Leserforumvon Silke70 | Mietrecht | 4 Antworten | 13.11.2004 09:41
In der Hausordnung steht, das dem Mieter die Reinigung der Treppe obliegt. Jetzt bekommen wir ständig Sereinbriefe von unserem Vermieter, wo er sich nie auf die einzelnen Schreiben seiner Mieter bezieht. ... Sollte Sie der Vermieter deshalb anzeigen: Teilen Sie dem Vermieter mit, daß es keine Straftat ist, eine Änderung des Mietvertrages abzulehnen.
Leserforumvon dj1uc | Mietrecht | 29 Antworten | 22.04.2023 10:12
Sie könnten anregen, dass er das nächste Mal einen Leistungsnachweis vorweist. ttps://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Betriebskosten-Vermieter-rechnet-Eigenleistungen-als-Kosten-ab-E2408.htm#1 Oder legen sie keinen Wert auf ein gutes Verhältnis? ... Der Vermieter muss substantiiert darlegen, dass in diesem Fall fiktive Betriebskosten in der eingeforderten Höhe angefallen sind. ... Dazu müsste man sich die Vereinbarung im Mietvertrag und die Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter genau anschauen.
Leserforumvon Marvin231 | Mietrecht | 25 Antworten | 03.01.2022 12:11
Dort ist uns aufgefallen, dass Müllabfuhr und Reinigung/Hauswart nach Wohnfläche abgerechnet werden. ... Dort ist uns aufgefallen, dass Müllabfuhr und Reinigung/Hauswart nach Wohnfläche abgerechnet werden.... Du hast doch auch Vorteile, die die anderen Mieter nicht haben.
Leserforumvon PaddelNaddel | Mietrecht | 20 Antworten | 06.09.2010 22:55
Firma A guckt nun in den Vermietvertrag und liest da folgendes: a) Der monatliche Mietzins beträgt EUR XXX,XX zzgl. der jeweiligen Mehrurertsteuer. b) Dabei trägt der Vermieter alle Betriebskosten ausser der Breitbandleitung und der Reinigung. ... Der Strom innerhalb der gemieteten Räume ist vom Mieter direkt an den Stromanbieter zu zahlen. ... Wenn vereinbart worden ist, dass der VM alle Betriebskosten trägt (außer Breitband und Reinigung) ist das schwer.
Leserforumvon Michael14 | Mietrecht | 3 Antworten | 26.08.2015 18:45
Hallo, ich habe die Frage, ob ich überhaupt Betriebskosten zahlen muss: In meinem Mietvertrag steht unter "§ 3 Miete s. ... Der Vermieter ist berechtigt, jede nach Abschluß des Mietvertrages eintretendende Erhöhung der Bewirtschaftungskosten-Steuern Gebühren, Versicherungsprämien, Schornsteinfeger und ähnliche Ausgaben - aber auch etwaige Erhöhungen der Kapitalkosten über die jetzigen Ansätze hinaus - anteilig zur Miete zu erheben". § 4 Nebenausgaben: "Die Kosten des Vermieters für: a) Wasserverbrauch werden voll umgelegt nach dem Verhältnis der Mieter zueinander. ... Der Vermieter hat mir jetzt eine Betriebskostenabrechnung geschickt.
Leserforumvon Elmorich | Mietrecht | 11 Antworten | 12.06.2023 11:20
Eine Reinigung des Sandes braucht aus meiner Sicht keinen Beschluss der Eigentümer. ... Am 12.6.2023 von drkabo Weiß der Mieter, dass der Austausch oder die Reinigung des Sandes zu den umlagefähigen Betriebskosten gehört und folglich die Mietnebenkosten erhöht? [link=https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Gartenpflege/Betriebskosten-fuer-Sandkasten-und-Spielplatz-alle-Mieter-zahlen-E2592.htm]https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Gartenpflege/Betriebskosten-fuer-Sandkasten-und-Spielplatz-alle-Mieter-zahlen-E2592.htm[/link] [editmessage]-- Editiert von User am 12.
Leserforumvon Ahreni | Mietrecht | 7 Antworten | 05.03.2010 13:27
Hat unser Vermieter irgendwelche Ansprüche gegen uns (z.B. ... Der Mieter ist verpflichtet, die während der gesamten Laufzeit anfallenden Betriebskosten für Heizung und Warmwasserversorgung anteilig zu tragen 3. ... t=6647&sid=0d41f9973d8bd217f1e2b2a61efade73 : Wartungskosten für Etagenheizungen bzw. für Warmwassergeräte können als Betriebskosten per Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt werden.
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