1.059 Ergebnisse für „betriebskostenabrechnung vermieter“

Leserforumvon Pittja | Mietrecht | 2 Antworten | 25.04.2006 11:14
Ich habe am 22.04.2006 meine Betriebskostenabrechnung erhalten. ... Gleichzeitig teilt mir der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung mit "mein Mieterkonto weist einen Rückstand von 400 Euro auf". ... Bei dem Vermieter handelt es sich um eine Wohnbauten GmbH.
Leserforumvon Nobody74 | Mietrecht | 6 Antworten | 14.04.2009 22:53
Mein Freund hatte grad heute nen Telefonat mit seinem Vermieter. ... Betriebskostenabrechnung. ... Am 14.4.2009 von Jotrocken Das hängt davon ab, in welchen Zeiträumen der Vermieter abrechnet.
Leserforumvon midalu | Mietrecht | 3 Antworten | 18.06.2012 18:00
Habe jetzt die Betriebskostenabrechnung von meinem alten Vermieter bekommen, aber ich meine das da irgendwas nicht stimmt. Also es geht darum das in meiner Betriebskostenabrechnung Kosten für einen Kabelanschluss aufgeführt sind das sind 100€!! ... Jetzt hatte ich bei dr Firma die die Betriebskostenabrechnung erstellt hat Angerufen und die sagten es wäre ein druckfehler es wäre für die SAT Anlage!!
Leserforumvon sandra05 | Mietrecht | 3 Antworten | 11.11.2012 18:55
Hallo zusammen, auch ich habe ein Problem mit meiner aktuellen Betriebskostenabrechnung die ich gestern bekommen habe. ... Die Anforderungen an eine formal ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung sind nach der ständigen Rechtsprechung des BGH: - geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten - Angabe und Erläuterung des Umlageschlüssels - Berechnung des Mieteranteils und - Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. ... Also noch mal: warum soll der Vermieter eine Kostensteigerung erklären müssen?
Leserforumvon prozessgretel | Mietrecht | 3 Antworten | 10.12.2015 13:17
Diese hat mein Vermieter von Haus & Grund anfertigen lassen. ... Kann mein Vermieter die von ihm schon geleistete Grundsteuer-Nachzahlung mit meinem Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung 2015 verrechnen? ... Am 10.12.2015 von prozessgretel Die Frage muss natürlich "Kann mein Vermieter die von ihm schon geleistete Grundsteuer-Nachzahlung mit meinem Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung 2014 verrechnen?"
Leserforumvon babu | Mietrecht | 2 Antworten | 22.12.2006 12:01
Hallo, eine Frage zur Verjährung von Ansprüchen aus der Betriebskostenabrechnung. ... BKA2005 -> Bislang erhielt der Mieter keine Betriebskostenabrechnung für 2005. Nun habe ich mal gehört, dass der Vermieter bis 1 Jahr nach Ablauf des Berechnungszeitraums Zeit hat abzurechnen und ansonsten die Forderungen als verjährt gelten.
Leserforumvon ice_cube | Mietrecht | 3 Antworten | 08.08.2011 19:34
Moin Moin, Ich habe heute von meinem Vermieter meine erste Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 31.05.2009 bis 31.12.2010 bekommen, sprich eineinhalb Jahre. Meine erste Frage, kann man einfach eine Betriebskostenabrechnung für so einen langen Zeitraum erstellen? ... Ich denke jetzt, das mein Vermieter 2010 vergessen hat, mir eine Abrechnung zu erstellen und jetzt versucht, sich um die Sache rumzumogeln.
Leserforumvon nicolle | Mietrecht | 1 Antwort | 21.12.2005 15:36
In meiner Betriebskostenabrechnung sind Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen und Sat-anschluß enthalten. Inwieweit muss ich mich an diesen Kosten beteiligen und kann ich meinem Vermieter bei der Angabe der Rechnungsbeträge vertrauen, oder sollte ich Rechnungen verlangen?
Leserforumvon Kernell | Mietrecht | 7 Antworten | 15.12.2022 20:06
Ich habe im vergangenen Jahr 2021 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 erhalten. ... Ohne dass ich davon erfuhr, hat kurz danach die Hausverwaltung aufgehört für den Vermieter zu arbeiten. ... In dem Fall muss der Vermieter auch den Widerspruch gegen die Abrechnung gegen sich gelten lassen.
Leserforumvon Sanyy | Mietrecht | 6 Antworten | 01.06.2013 13:08
mein verbrauch war nie so hich.koennen die vermieter akteneinsicht verweigern? ... Ob diese Nachzahlungsforderung in Ordnung geht oder nicht, solltest du deinen Vermieter fragen. ... Die Unterlagen für die Abrechnung hat dein Vermieter, nicht der Mieter.
Leserforumvon andreas02 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.11.2003 09:00
ich habe am 24.11.03 meine betriebskostenabrechnung erhalten, die am 21.11.03 erstellt wurde. anfang dezember soll ein hoher nachzahlungsbetrag mit hilfe der von mir erteilten einzugsermächtigung für die miete abgebucht werden. ich habe gelesen, das dem mieter laut rechtsprechung in der regel 30 tage zur prüfung der betriebskostenabrechnung zusteht, die ich beanspruchen möchte. a.) ist es dem vermieter trotzdem gestattet, den nachzahlungsbetrag vor ablauf dieser prüfungsfrist abzubuchen, bzw. einzufordern. falls nein, auf welchen § kann ich mich berufen? ... Sollte nun der Vermieter die Betriebskosten bei der nächsten Mietzahlung per Einzug einziehen, dann einfach den Einzug widersprechen und die tatsächliche Miete überweisen. Wenn Du einen "fairen Vermieter" hast und die Betriebskostenabrechnung auch in Ordnung sind, dann dürfte eine Ratenzahlung kein Problem sein, denn der Vermieter muss ja auch was daran liegen, sein Geld zu bekommen.
Leserforumvon Kinga | Mietrecht | 3 Antworten | 29.09.2008 20:36
Hallo, ich habe vor kurzen die Betriebskostenabrechnung für die zwei restlichen Monate in 2007 erhalten. ... Darf der Vermieter mein Verbrauch zeitanteilig an dem Verbrauch der Nachmieters berechnen?
Leserforumvon christiand | Mietrecht | 3 Antworten | 28.11.2004 11:32
Hallo, ich habe in diesen Tagen(25.11.04) meine Betriebskostenabrechnung vom Jahre 2002 erhalten. Der Hammmer ist das ich schon seit 1 1/2 gar nicht mehr dort Wohne, nicht nur das der Vermieter mir die Kontoführung mit 21€ berechnen will, nein, er legte sogar noch Kopieen von den Rechnungen bei, die aber im Jahre 2003 (24.01. +03.02.) datiert sind.
Leserforumvon Frau Touil | Mietrecht | 5 Antworten | 14.07.2017 14:33
Diese Abrechnung habe ich nicht von meinem ehemaligen Vermieter erhalten. ... Von dem Vermieter habe ich seit des Auszugs nichts mehr gehört. ... Das ist der einzige Absatz zur Betriebskostenabrechnung.
Leserforumvon lesa23 | Mietrecht | 2 Antworten | 10.08.2006 11:48
Wenn mein Vermieter mir nun eine Betriebskostenabrechnung (habe ich übrigens in diesen drei Jahren Mietzeit noch nie erhalten)zukommen lässt, muss ich dann gegebenfalls irgendwas an ihn zahlen? ... Zweite Frage, mein Vermieter hat sich bis jetzt auf meine Kündigung noch nicht gemeldet, was mache ich, wenn er sich überhaupt nicht drauf meldet? ... Die Kündigung muss vom Vermieter nicht bestätigt werden.
Leserforumvon Dario | Mietrecht | 0 Antworten | 20.04.2002 12:19
Die Bank meines Vermieters schickte mir im Juni 2001 ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde meine Mietkosten direkt auf das Konto der Bank zu überweisen, damit würden dann auch all meine Forderungen an den Vermieter erlöschen. Nun ist es so daß ich seit drei Jahren keine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten habe, seit dem ist auch dieses Haus in dem ich lebe in seinem Besitz. ... Nun bekam ich wieder ein Schreiben von der Bank indem ich nochmals aufgefordert werde meine Miete direkt an sie zu zahlen, und damit auf alle Forderungen an meinen Vermieter zu verzichten, ansonsten drohen sie mir damit, setze ich mich der Gefahr einer Doppelzahlung aus.
Leserforumvon NetteS | Mietrecht | 12 Antworten | 13.09.2007 20:09
Hallo, heute haben wir endlich unsere Betriebskostenabrechnung erhalten. ... Keiner Lagert Lebensmittel wie Mehl oder Brot im Keller, aber der Vermieter hat die Rechnung auf die Betriebskostenabrechnung umgelegt. ... Das werd ich dem Vermieter zukommen lassen als Gedächtnisstütze.
Leserforumvon marComa | Mietrecht | 5 Antworten | 03.10.2009 21:18
Schönen guten Abend, Ausgangssituation: Vermieter modernisiert Wohnung (100qm) - Umzug in gestellte Ersatzwohnung (107qm). ... Betriebskostenabrechnung kommt: Grundkosten für Heizung, Hausnebenkosten, etc. = Grundlage 107qm.
Leserforumvon ana82 | Mietrecht | 1 Antwort | 31.12.2008 13:46
hallo ich habe folgendes 'problem': ich wohne seit juni 2006 in meiner wohnung und habe bis jetzt erst eine betriebskostenabrechnung erhalten, die jedoch das vorjahr (2005), sprich nicht mich, betroffen hat. fuer die zeit in der ich in dieser wohnung gewohnt habe habe ich nie eine abrechnung erhalten. nun habe ich die wohnung wum ende maerz 2009 gekuendigt und mein vermieter erzaehlt mir jetzt von den hohen betriebskosten die ich fuer diese zeit nachzahlen muesse. er sagte er konnte fuer 2006 keine abrechnung machen weil er mit der bsr in prozess stand...ist das mein problem?
Leserforumvon Bastiii123 | Mietrecht | 1 Antwort | 26.04.2022 19:13
Ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung erhalten. ... Bei der Betriebskostenabrechnung habe ich daher mit einem hohen Erstattung gerechnet.
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