Trifft dies zu, so kann das Geld keine Kaution dargestellt haben, da nach §551 IV BGB eine von Abs. ... Eine derartige Fehlverwendung der Kaution ist selbst mit Zustimmung des Mieters nicht möglich; § 551 Abs. 4 BGB. ... Gibt der Mieter dem Vermieter Geld zum Fliesenkauf (das Geld soll nach der Vorstellung aller Beteiligten gerade nicht wie bei einer Kaution nach § 551 BGB verwand werden), dann liegt tatsächlich ein Darlehen oder eine Kostenbeteiligung vor, auch wenn die als „Kaution" bezeichnet wird.
Sie bittet um Geld, weil die Wohnung nach 2 Monaten Schimmel hat. ... Deshalb hat sie die Kaution zurückgegeben. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Unser Vermieter hatte damals zu uns gesagt wir würden die Kaution nach 4 Monaten zurück bekommen. Nun hatte ich vor 4 Wochen eine Mahnung mit Fristsetzung geschrieben das wir unsere Kaution zurück haben möchten. ... Weis jemand ob der Anspruch auf Schadenersatz evt verjährt ist (habe einen §548 BGB gefunden, wo das beschrieben wird)?
Sonst bist Du bei der ungerechtfertigten Bereicherung § 812 BGB und der Mieter hat tatsächlich einen Herausgabeanspruch. ... Am 19.5.2016 von cauchy Eine Aufrechnung nach § 387 BGB verlangt, dass sich zwei Forderungen gleichzeitig gegenüberstehen. ... Zur Sicherheit verweise ich noch auf § 393 BGB hin.
Legt der Vermieter das Geld bei einer Bank an, die dann unvorhersehbar "Pleite" geht, dann ist das Geld weg und der Mieter ginge leer aus. ... BGB) auch immer zum Schluß und vertragliche als erstes. ... Trotzdem will ich dem letzten Beitrag teilweise widersprechen: "Legt der Vermieter das Geld bei einer Bank an, die dann unvorhersehbar "Pleite" geht, dann ist das Geld weg und der Mieter ginge leer aus.
Davon einmal abgesehen dürfte der Mieter nach §§666, 667 BGB einen entsprechenden Auskunftsanspruch haben. ... Der Anpruch dürfte sich auch auf die Steuerlage erstrecken, da es sich bei der Kaution um Geld des Mieters handelt für das er ggfs. ... Am 16.7.2009 von guest-12324.08.2009 16:50:38 --- editiert vom Admin Am 16.7.2009 von dirk.hd -- Zusatz -- Folgender Zusatz: Was kann der ehemalige Mieter machen, wenn der Vermieter das Geld (Barkaution) auf seinem Sparbuch hat liegenlassen und deshalb keine Steuerbescheinigung für die Kaution erstellen kann - und der Vermieter auch keinen Nachweis über die Höhe der Verzinsung geben möchte, da ja sein Geld ebenfalls auf dem Sparbuch war !
In § 1059 d BGB wird festgelegt, dass bei der Übertragung des Nießbrauchrechts die Vorschriften §§ 566-567b BGB entsprechend anzuwenden sind, darunter fällt auch die Mietsicherheit; § 566a BGB. ... Am 3.12.2004 von Gruwo Hallo, >PALANDT führt zu §1047BGB Rn7 Das ist die von Palandt kommentierte Ausgabe des BGB, Randnotiz 7 zu § 1047 BGB. ... M.E. trifft er nicht auf die Kaution zu (ist keine öffentliche Last), vielmehr hätte der RA auf § 1059 d BGB abstellen müssen (siehe meinen Beitrag weiter oben).
Der Vermieter hat auch einen Teil der Kaution zurückbezahlt. ... Ich denke auch dort wird er Geld einbehalten haben. ... Ich denke auch dort wird er Geld einbehalten haben.
quote:Der Umgang mit der Kaution Hat der Mieter die (Bar-) Kaution gezahlt, ist der Vermieter verpflichtet, diese "von seinem Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen" (§ 551 Abs. 3 BGB). Diese von Gesetzes wegen geforderte Trennung der Gelder ist konsequent vor dem Hintergrund, dass die Kaution praktisch immer noch Geld des Mieters ist, das nicht das Schicksal des sonstigen Vermietervermögens teilen soll. ... Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam, § 551 Abs. 4 BGB.
Am 5.8.2022 von cauchy Ich will ein wenig ausholen und § 249 BGB erklären. ... Dein Vermieter hat aber nach § 249 (2) BGB das Recht, stattdessen Geld zu verlangen. Jetzt kommt das Entscheidene: Wenn du nicht im Übergabeprotokoll etwas spezielles unterschrieben hast, dann hat der Vermieter 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Zeit, Geld von dir zu fordern (§ 548 BGB).
Ich dachte, weil das Geld ja durch die Auflösung des Sparbuches nun wahrscheinlich nicht mehr getrennt von seinem Privatvermögen "aufbewahrt" wird. ... Wenn du also nicht dringend auf das Geld angewiesen bist, warte bis Anfang August und fordere dann nachweisbar die Abrechnung und Rückzahlung der Kaution innerhalb einer Frist von vielleicht 2 Wochen. ... Der Tatbegehung der Veruntreuung beginnt somit nicht erst mit der Fälligkeit der etwaigen Rückzahlung einer Kaution, sondern sobald der Vermieter eine erhaltene Kaution nicht innerhalb einer angemessene Frist nach Zahlung durch den Mieter auch entsprechend den Vorgaben des BGB anlegt oder das Kautionskonto während des laufenden Mietverhältnisses auflöst.
Der Erbe will das Geld aber direkt dem Freund leihen damit diese es wieder als Kaution für den übernommenen Mietvertrag auf dessen Namen verwendet. ... Zitat (von Mrs Green):habe ich gesagt, er könnte der Viermieterin sagen, sie möge erst einmal die Kaution Hernn K. geben, da er so viel Geld nicht aufbringen konnte. ... Zitat (von Mrs Green):habe ich gesagt, er könnte der Viermieterin sagen, sie möge erst einmal die Kaution Hernn K. geben, da er so viel Geld nicht aufbringen konnte.
Kaution+Mieterdarlehen
1 von 5 Sterne
Guten Tag, Ist es zulässig, dass Kaution und Mieterdarlehen das Dreifache der Kaution übersteigen? ... Neben diesem besteht eine Kaution, beide zusammen ergeben etwa das fünffache der NKM, die Kaution alleine ist eine NKM. ... Das Geld würde ich dem Vermieter auf keinen Fall geben.
vermieter findet kaution nicht
5 von 5 Sterne
Und für die 2013 noch 30 Tage. quote:und jetzt sagt er,seine sekretärin würde nichts von einer kaution finden. ... Da spart man einehübsche Stange Geld ... ----------------- "Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Wir haben im Monat auch nicht so viel Geld das wir das mal eben bezahlen könnten. ... Am 28.6.2004 von stwe Der Mieter ist zur Teilzahlung berechtigt (§ 551 II S. 1 BGB), kann aber per Formularklausel dazu verpflichtet werden, die Kaution in einem Betrag zu zahlen. ... Diese kann er jederzeit in Asnpruch nehemen, erhält das Geld dann von der Bank und diese würde es von Euch zurückfordern.
BGB §548 und deren Hemmung. ... Die Kaution wurde nicht verrechnet. Da nun mittlerweile auch über ein Jahr vergangen war und ich gelesen hatte, dass die Verwaltung die Forderungen über der Kaution hinaus, gerichtlich geltend machen muss, durch ein Mahnbescheid oder Klage innerhalb von 6 Monaten ab Schlüsselübergabe, sind wir uns eigentlich ziemlich sicher das es nur noch leere Drohungen sind bzw. letzte Versuche doch noch mehr Geld rauszuholen.
Es kam natürlich kein Geld an. ... Und gleichzeitig den Nachweis verlangen, dass diese gemäß §551 III BGB angelegt worden ist. ... Der Vermieter gibt damit ja einen der ureigenen Zwecke der Kaution auf, schön blöd. quote:Ich würde gerne wissen, von wem ich rechtmäßig das Geld zu erwarten habe.
Er müsste sich ja nur vom Vormieter unterschreiben lassen, das der Mietvertrag zum TT.MM.JJJJ einvernehmlich beendet wurde. quote:Gibt es hierzu irgendwelche rechtlichen Grundlagen § 551 BGB Dem Vermieter steht eine Kaution zu. ... Das mit der Kaution nicht. ... Wenn Sie dem Vormieter drei Monatsmieten Kaution geben, sehen Sie das Geld wahrscheinlich nie wieder. ----------------- "Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"
Theater aufgrund Kaution.... Er sieht das Geld morgen oder übermorgen als Eingang. ... Er sieht das Geld morgen oder übermorgen als Eingang.
Wenn der VM nach der Wohnungsübergabe der Ansicht ist, die Kaution erst mal 6 Monate zu behalten, dann auf Mieterkosten seine 30 Jahre alte Kellerwohnung saniert haben will, kann er das ganz einfach von der Mieterkaution abziehen und man kann sehen, wie man zu seinem Geld kommt.. ... Nach der BGH- Rechtssprechung wäre er aber nicht daran gehindert, Schadensersatzforderungen auch nach Ablauf der kurzen Verjährungsfrist von 6 Monaten für Ersatzansprüche (§ 548 BGB) mit der Kaution aufzurechnen. ... gruss, kristijan Am 4.12.2005 von Gruwo @KristijanM Hi, der Vermieter kann gem. § 390 S. 2 BGB aF (jetzt: § 215 BGB nF) mit einer verjährten Forderung gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen, insbesondere mit einer solchen, die der sechsmonatigen Verjährung nach § 558 BGB unterliegt (BGH, Beschluß vom 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87).