Folgende Punkte vorab: - Bodenbelag, in dem Fall Laminat, Teil der Mietsache - Belag mit eindeutigen Beschädigungen und Abnutzungsspuren, Ater unbekannt. ... Als Bodenbelag für die Wohnung einen Laminat gleichwertig und Kosteneffizient gewählt, für Küche Klickvinyl. ... Die Kosten dafür liegen auch deutlich höher als das Material selbst.
Aber der Bodenbelag ? ... Denn: Werden sich Vor-und Nachmieter nicht einig, nimmt die Vormieterin *ihren* Bodenbelag raus und der Nachmieter legt neuen rein (auf seine Kosten) und der Vormieter renoviert lt. ... Sie möchte einfach nicht renovieren und Kosten sparen.
Ist der Bodenbelag mit der Wohnung übernommen worden, dann gehört er dem Vermieter. ... Zumindest dem M erlauben dies auf eigene Kosten zu erledigen. ----------------- "" Am 16.12.2011 von wirdwerden Warum sollte er es auf eigene Kosten tun? ... Ist bei der Besichtigung ein Teppich drin, gehört der zur Mietsache, wie eine Küche etc.
Da ich beim Einzug in die Mietsache einige Räume frisch gestrichen und hierfür die Leisten des Laminatbodens entfernt habe, viel mir auf, dass darunter noch der alte Teppich vorhanden war. ... Ein Gutachten als Beweis auf eigene Kosten? Wenn bestätigt wird, dass der Befall nicht von mir verschuldet ist, sondern weil der alte Teppich nicht entfernt wurde, muss dann der Vermieter für eine Beseitigung des Problems aufkommen (Boden raus, Teppich raus, Schädlingsbekämpfung, Boden/neuer Bodenbelag rein)?
mfg sascha Am 21.3.2006 von MJ Aufgrund der Tatsache, dass im Mietvertrag laut Ihrer Aussage definitv "Teppichboden" steht, nicht "Bodenbelag", denke ich, dass Ihre Chancen nicht besonders groß sind, dass Ihr Vermieter sich auf einen alternativen BOdenbelag einlassen muss. ... Was mich etwas irritiert ist der Satz: ***der mieter legt im wohnzimmer teppichboden seiner wahl, der vermieter übernimmt 7€ pro qm der kosten*** Wenn alle Stricke reißen, leg doch PVC Boden übern Teppich der genauso aussieht wie Laminat. ... Die Zustimmung ist dann entbehrlich, wenn die Maßnahme des Mieters die Substanz der Mietsache, das Gebäude, den Vermieter und die Mitmieter nicht beeinträchtigt (hier z.B.
Auch wenn er nicht im MV explizit erwähnt wurde gehört er dennoch zur Mietsache. ... Mir war klar, dass ich entweder neu verlegen muss, oder eben der VM mir die Kosten auferlegen würde.
Da ich gar keine Ahnung habe und den Vermietern auch nicht blöd kommen will wollte ich mal nachfragen, wer muss die Kosten für den Boden tragen der Mieter oder Vermieter? ... Gebrauch der Mietsache zu gewähren. Der Vm hat die Mietsache dem M in einem zum vertraggemßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen.
Nur eine Anfrage beim Vermieter, ob er sich an den Kosten beteiligt, wird wohl auch augehen: Er hat dazu kein Geld.... Kann nun von Mieterseite die Miete ab Dezember um 10 % wegen verschliesenen Bodenbelag gesenkt werden? ... Das Verlagen von Laminat ist ein Mietereinbau und verlangt die Zustimmung des Vermieters, noch dazu, da ja ein Bodenbelag zur Mietsache gehört. ----------------- "MfG Susanne" Am 4.12.2006 von joku http://www.123recht.net/fea/Teppichboden__f4699.html
Unsere Vermieterin möchte nun, dass wir einen neuen Teppichboden auf unsere Kosten verlegen. ... Ist er somit Gegenstand der Mietsache und muß nicht die Vermieterin einen neuen Bodenbelag verlegen lassen?
Es kommt darauf an, ob der Bodenbelag Teil der Mietsache ist, oder die Wohnung ohne Bodenbelag vermietet wird. ... In anderen Räumen (Wohnzimmer und Diele) wurde ein neuer Bodenbelag eingebracht. Muss ich diesen Teppich jetzt auf meine Kosten austauschen?
Wer muss die Kosten dafür tragen? ... Dir Kosten können mit der Miete verrechnet werden. ... Oder man enigt sich mit dem Vm. anderweitig. ----------------- "" Am 30.6.2011 von dem User forever known as Mortinghale Wie kann man eigentlich verhindern, daß ein Mieter für besonders unpfleglichen Umgang mit einer Mietsache noch belohnt wird ?
Hat der Vermieter das Recht, mir die Kosten der Erneuerung in Rechnung zu stellen? ... Nach 8 Jahren kann schließlich kein Bodenbelag noch wie neu aussehen. ... Die normale Abnutzung der Mietsache ist in der Miete enthalten.
Der Mieter haftet für darüber hinausgehende Mängel an der Mietsache, sofern sie nicht durch sachgemäßen Gebrauch zu erwarten waren. ... Der Bodenbelag muss ausgewechselt werden, sofern er Gebrauchsspuren aufweist, die Über normale Abnutzung hinausgehen. ... Der Bodenbelag muss ausgewechselt werden, sofern er Gebrauchsspuren aufweist, die Über normale Abnutzung hinausgehen.
Somit würde ich ja auf den Kosten der Rechnung sitzenbleiben. ... Mietsache: Du hättest das natürlich ersetzen müssen, wenn Du nicht versichert bist. ... Ausserdem: der Bodenbelag hat ja auch ein gewisses Verfallsdatum.
Mieter M und Vermieter V haben einen Mietvertrag in welchem der Balkon als Mietsache nicht erwähnt ist. M nutzt den Balkon, auch wenngleich dieser keinen "richtigen" Bodenbelag,sondern nur eine Art Dachoberfläche aufweist. ... Erfolgt dies nicht kann die Grundstückseigentümerin dies selbst und auf Kosten von M nachholen bzw. den ursprünglichen Zustand wiederherstellen lassen.
Bodenniveau auf Grundstück muß erhöht werden, Bordstein muß gesenkt werden, Bodenbelag (Pflaster) muß gelegt werden.... ... Es ist ja eine dauerhafte Wertverbesserung der Mietsache, oder?! ... Einzurechnen wären dann sämtliche Kosten.
Kerujan Am 15.10.2004 von ikarus02 Wem gehört der Bodenbelag? Euch oder war er Mietsache? ... Wer hat die Kosten der Bautrocknung gezahlt?
Im Mietvertrag steht nicht ausdrücklich, dass der TB Mietsache ist. ... Meine dritte Frage ist nun, ob der Vermieter nicht grundsätzlich dafür zu sorgen hat, dass sich auf dem Estrich ein geeigneter Bodenbelag (PVC, TB oder Sonstiges) zu befinden hat. Dann wäre das Ganze meiner Ansicht nach wohl die alleinige Sache des Vermieters und er müßte die Kosten für einen neuen TB tragen.
Am 24.3.2009 von purzel105 Guten Morgen allerseits, was steht denn bezüglich Bodenbelag im Mietvertrag? Ist der Bodenbelag mitvermietet ist der VM zuständig, einen abgängigen Belag müsste er erneuern. ... Gehört der Belag nicht zur Mietsache - dann schmeisst den alten raus und legt einen neuen rein, diesen Belag könnt ihr dann bei Auszug wieder mitnehmen oder dem Nachmieter überlassen.
. §21 Beschädigung der Mietsache und Kleinreparaturen (1) Für Beschädigungen der Mieträume [...] ist der Mieter ersatzpflichtig, so weit sie von ihm [...] verschuldet worden sind.[...] §22 Schönheitsreparaturen (1) Der Mieter hat auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen.[...] (4) Der Mieter hat bei Auszug den Bodenbelag in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. [...]