35 Ergebnisse für „bodenbelag mieter tapezieren“

Leserforumvon sjaub | Mietrecht | 7 Antworten | 29.01.2008 21:16
Ich kann damit generell ja auch gut leben, daß er etwas Geld sparen will - aber ich finde, wenn man etwas von einer kompletten Neurenovierung schreibt, dann kann man einen neuen Mieter doch informieren, daß es keinen Bodenbelag gibt... ... Wenn Du die Wohnung komplett renoviert beim Auszug übergeben musst, dann musst Du als Mieter ja auch keinen neuen Bodenbelag legen lassen, sondern streichen/tapezieren, Bohrlöcher entfernen und reinigen. ... Wenn Du die Wohnung komplett renoviert beim Auszug übergeben musst, dann musst Du als Mieter ja auch keinen neuen Bodenbelag legen lassen, sondern streichen/tapezieren, Bohrlöcher entfernen und reinigen.
Leserforumvon Tom1909 | Mietrecht | 6 Antworten | 25.03.2007 18:36
welche Pflichten hab ich als Vermieter muß ich für einen Bodenbelag Fliesenspiegel in der Küche ect. sorgen? ... Decken tapezieren und 1 x streichen. ... Zwingen kannst du deine Mieterin nicht, zu tapezieren.
Leserforumvon shortylaforge | Mietrecht | 2 Antworten | 06.07.2002 14:05
Der Vermieter verlangt, daß wir den Bodenbelag für die 4 Schlafräume (2mal KiZi, 1xSchlafzimmer,1xArbeitszimmer)selber bezahlen, und auch legen. ... Wohnung auch tapezieren und streichen. ... Am 9.7.2002 von Emmrich Grundsätzlich kann der Vermieter das mit dem Mieter so regeln, wie beide Parteien es wünschen.
Leserforumvon guest-12316.03.2015 10:38:06 | Mietrecht | 10 Antworten | 02.07.2008 22:11
Ich weiß, dass Nachbarn in diesem Haus bei ihrem Auszug komplett neu Raufasser tapezieren und streichen "mussten", alles vom gleichen Vermieter. ... Am 2.7.2008 von guest123-2016 --- editiert vom Admin Am 2.7.2008 von guest-12316.03.2015 10:38:06 Ich schreibe mal, was drin steht... - Der Mieter übernimmt die Wohnung in renovierungs- und tapezierfähigem Zustand. => Das stimmt ja schon mal nicht, da Raufaser und Bodenbelag vorhanden waren, was ja auch im Übergabeprotokoll steht. - Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache geräumt, gereinigt und in renovierungs- und tapezierfähigem Zustand (d.h. nach Entfernen aller Tapeten, Wand- und Deckenverkleidungen sowie Verschließen aller Dübellöcher) ohne Schäden zurückzugeben. => Also doch Raufaser abreißen? Wäre ja Blödsinn, da die vom Vermieter ist und von anderen Mietern des Hauses verlangt wurde, neue Raufaser bei Auszug zu tapezieren.
Leserforumvon Lullaby80 | Mietrecht | 11 Antworten | 11.06.2013 09:54
Muss man dann nicht auch tapezieren? ... Viele Wohnungsunternehmen bieten aber den Service an, die Wohnung für die Mieter im Vorhinein zu renovieren. ... Das Beste wird wirklich sein, wenn ihr vorher mit dem Vermieter abklärt was alles möglich ist. ----------------- "" Am 11.6.2013 von Harry van Sell Es gibt durchaus Mieter welche sich freuen das sie sich z.B. bezüglich Bodenbelag und Wanddekoration die freie Wahl ohne "Altlasten" haben. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon Christine Gerster | Mietrecht | 1 Antwort | 13.12.2001 12:28
Jetzt teilte uns der Vermieter mit, dass in manchen Zimmern kein Bodenbelag wäre. Zusätzlich müssen wir im EG sämtliche Decken tapezieren, da hier der reine Beton zu sehen ist. Ist das rechtens, dass der Mieter das machen muss?
Leserforumvon guest-12309.05.2010 07:24:35 | Mietrecht | 14 Antworten | 22.09.2008 08:36
Es muss die Wohnung Tapezieren, Malen und Fussboden anbringen. ... Es muß allerdings ein Bodenbelag vorhanden gewesen sein. ... Ohne Bodenbelag ist die Wohnung nicht bezugsfertig.
Leserforumvon Trewea | Mietrecht | 4 Antworten | 22.04.2010 17:28
Der Bodenbelag muss ausgewechselt werden, sofern er Gebrauchsspuren aufweist, die Über normale Abnutzung hinausgehen. ... Erforderliche Arbeiten hat der Mieter zu erstatten und zu ermöglichen. ... Der Bodenbelag muss ausgewechselt werden, sofern er Gebrauchsspuren aufweist, die Über normale Abnutzung hinausgehen.
Leserforumvon picasso181 | Mietrecht | 7 Antworten | 19.05.2007 13:30
Muss ich als Erbe die Wohnung tapezieren (hinter den Schränken befindet sich keine Tapete)? ... Unter dem Teppichboden befindet sich noch der ursprüngliche Bodenbelag, der auch nicht mehr ansehnlich ist. ... Der Teppich wurde vom Mieter gekauft und verlegt.
Leserforumvon Pieni | Mietrecht | 3 Antworten | 29.06.2011 21:42
Man stelle sich folgende Situation vor: Ein Mieter besichtigt eine Wohnung, dabei werden ihm von Mitarbeiter A eine komplette Renovierung (Tapezieren, Streichen, Bodenbelag in Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Diele) sowie Bad (neue Sanitäranlagen, Fliesen) versprochen. Wenig später findet die Vertragsunterschrift statt, allerdings unterschreibt nur der Mieter, die Wohnungsverwaltung setzt einen Stempel über diese Unterschrift. ... Der Mieter kündigt sein einziges Druckmittel an: die Miete und Kaution werden zurückzuhalten, bis die Übergabe stattgefunden hat.
Leserforumvon Sonnenschein-80 | Mietrecht | 7 Antworten | 01.06.2017 11:53
Normalerweise gehört das Tapezieren sehr wohl zu den Schönheitsreparaturen. ... Putz und Estrich gab es, aber auf Estrich gehört ja immer eine Form von Bodenbelag, sei es Teppich, Laminat, Parkett... ... Zitat (von Sonnenschein-80):Estrich gab es, aber auf Estrich gehört ja immer eine Form von Bodenbelag, sei es Teppich, Laminat, Parkett Nur will der Vermieter aus verständlichen Gründen die Wohnung wieder ohne Bodenbelag vermieten, wohl einfach damit der Nachmieter auch die Entscheidungsfreiheit hat.
Leserforumvon verklagen? | Mietrecht | 11 Antworten | 27.02.2005 22:45
Anderenfalls müßte der komplette Bodenbelag getauscht werden. ... Mieter und Vermieter vereinbaren, dass der Mieter die Wohn- und Schlafräume sach- und fachgerecht mit Laminat-Auslegware sowie Flur, Bad und Küche mit einem geeigneten Bodenbelag versehen wird. ... Auch wenn ich sie tapezieren und noch einmal streichen würde, werden sie wellig und hügelig bleiben.
Leserforumvon aida_lover | Mietrecht | 3 Antworten | 29.12.2010 09:22
Will der Mieter Tapeten anbringen die von der vorhandenen in Art und Qualität abweichen, bedarf es der Zustimmung des Vermieters. ... Kosten die der Vermieter dadurch erspart, hat er dem Mieter zu erstatten. 5.Der Mieter ist verpflichtet, die Fußböden während der Mietzeit pfleglich zu behandeln. ... Dasselbe gilt für einen anderen Bodenbelag.
Leserforumvon daniela.k | Mietrecht | 9 Antworten | 18.01.2011 15:38
Das gleiche gilt für den Bodenbelag. ... Hier stellt sich aber die Frage, ob der Bodenbelag vom Vermieter oder vom Mieter ist? ... Link:Bild aktuelles Wohnzimmer quote:Hier stellt sich aber die Frage, ob der Bodenbelag vom Vermieter oder vom Mieter ist?
Leserforumvon lusch | Mietrecht | 10 Antworten | 14.10.2010 11:12
D.h. in diesem Zuge würden wir Schalter, Steckdosen, Tapeten und Bodenbelag neu machen wollen. ... Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!" ... Aber unabhängig davon, Renovieren, sprich tapezieren usw. machen wir ohnehin automatisch.
Leserforumvon Hexi | Mietrecht | 12 Antworten | 01.06.2007 14:41
Den ursprünglichen Bodenbelag hat sie in 2 Zimmern erneuert. ... Kann sie für den Bodenbelag Ersatz (Abfindung) von uns verlangen? ... Tapezieren der Wände und Decken, Anstrich (Versiegelung) der Böden bzw.
Leserforumvon BIFI-1970 | Mietrecht | 9 Antworten | 10.02.2015 18:32
Diese Sachen sind dann vom Mieter wieder zu richten. ... Diese Sachen sind dann vom Mieter wieder zu richten. ... Solltest du etwa Tapeten über die bereits vorhandene geklebt haben, wird man dich auffordern, diese nicht fachgerechte Aktion rückgängig zu machen und fachgerecht - also einlagig - zu tapezieren.
Leserforumvon Laura-Sch | Mietrecht | 4 Antworten | 11.06.2002 20:46
Im übrigen schulden Sie nur den Bodenbelag nach Art und Güte, den Sie bei Bezug vorgefunden haben. ... Der Mieter kann aber verpflichtet sein, anteilige Kosten für eine Schönheitsreparatur zu zahlen. ... Dann gibt es noch Punkt 1.3, indem steht, dass wir bei Mietende folgende Arbeiten durchführen müssen: Neu tapezieren, streichen, Lackieren Fussböden, Fussleisten, Türen, Fensterrahmen, Heizkörper.
Leserforumvon Gee | Mietrecht | 19 Antworten | 28.02.2007 19:35
Somit ist der Boden Eigentum der Mieter. ... Am 28.2.2007 von Michael32 Was steht denn im Mietvertrag zum Bodenbelag, bzw. was ist denn jetzt für ein Belag drin ?? ... Für die dauer des Mietverhältnisses hat der Mieter Schönheitsreparaturen auf seine in der Regel nach Ablauf folgender Zeiträume ausführen zu tätigen 2.
Leserforumvon M.S.80 | Mietrecht | 14 Antworten | 24.09.2017 13:15
Im Mietvertrag steht nun Folgendes: § 23 Schönheitsreparaturen (1) Der Mieter hat auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen (2) Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere der Anstrich von Decken, Wänden, Holzteilen und Heizkörpern mit Heizrohren sowie das Tapezieren innerhalb der Mieträume. ... Der Mieter ist berechtigt, anstelle seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung die noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen bis kurz vor Ende der Mietzeit fachgerecht auszuführen. (5) Der Mieter hat bei Auzug den Bodenbelag in einem einwandfreien Zustand zu versetzen. ... Am 24.9.2017 von cauchy Zitat (von M.S.80):Der Mieter hat bei Auzug den Bodenbelag in einem einwandfreien Zustand zu versetzen.
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