672 Ergebnisse für „briefkasten kündigung vermieter“

Leserforumvon briefkasten | Mietrecht | 3 Antworten | 30.03.2016 23:10
danke. mfg -- Editier von briefkasten am 30.03.2016 23:33 Am 30.3.2016 von hh zu 1.: Für eine wirksame Kündigung reicht der erste Satz des Musterschreibens. ... April, da der Samstag auch ein Werktag ist. zu 4.: Die Kündigung kannst Du an A oder B schicken. zu 5.: Das solltest Du mit dem Vermieter besprechen. ... Am 4.4.2016 von briefkasten Alles klar, ich hab die kündigung geschrieben und der brief wurde heute angenommen.
Leserforumvon kaffeetante | Mietrecht | 7 Antworten | 05.05.2012 13:34
quote:am Abend unter Zeugen und mit Fotobeweis den Brief in ihren Briefkasten getan. Und damit ist die Kündigung zum 31. Juli fristgerecht beim Vermieter angekommen.
Leserforumvon TheWire | Mietrecht | 15 Antworten | 07.01.2021 23:02
Jetzt hat der Mieter einen zweiten Namen an seinem Briefkasten. ... Der Vermieter oder der Mieter? ... Es ist ein zweiter Name am Briefkasten.
Leserforumvon LottaBabotta | Mietrecht | 5 Antworten | 12.11.2013 20:16
Der Vermieter sagt, dass man keinen Briefkasten mehr dort an der Hauswand befestigen darf, da es unter Denkmalschutz steht. ... (wegen erleicherter Kündigung des Vermieters BGB 573a) ihr habt eine eingebaute Küche gemietet. ... (zurückzugeben und Instandhaltungspflicht des Vermieters) Anders dagegen beim Briefkasten - hier kann der Mieter üblicherweise einen eigenen Briefkasten erwarten - etwas Abweichendes hätte hier der Vermieter im Mietvertrag erwähnen müssen.
Leserforumvon Loona971 | Mietrecht | 2 Antworten | 06.09.2009 15:52
Hallo, ich habe folgendes Problem: am 25.08.2009 habe ich bei meiner Vermieterin, die im selben Ort wohnt, die Kündigung zum 30.11.2009 für meine Wohnung und die angemietete Garage in den Briefkasten geworfen (leider ohne Zeugen). ... Zusätzlich bin ich am 02.09.2009 noch mit einer Freundin zum Briefkasten der VM, habe ihr den Brief zum Lesen gegeben und in Ihrem Beisein den Brief eingeworfen. ... Muß ich denn jetzt befürchten, dass meine Kündigung nicht wirksam ist?
Leserforumvon Feli2008 | Mietrecht | 10 Antworten | 18.03.2008 12:42
Die Kündigung, die wir in den Briefkasten eingeworfen haben, schicken wir zur Sicherheit noch einmal per Einschreiben. ... Noch besser ist aber: persönliche Zustellung in den Briefkasten mit einem Zeugen, der den Inhalt des Schreibens kennt und noch besser: Zustellung per Gerichtsvollzieher. ... Am 18.3.2008 von Feli2008 @ Dinsche Es ging ja nicht darum, dass der Vermieter die Kündigung bestätigt, sondern nur darum, dass er uns mitteilt, ob er sich selbst um einen Nachmieter kümmert, oder ob wir einen suchen sollen.
Leserforumvon biggigeo | Mietrecht | 31 Antworten | 28.04.2010 21:14
Am 28.4.2010 von guest-12330.04.2010 09:35:16 --- editiert vom Admin Am 29.4.2010 von werner_r Mir würden gleich mehrere einfallen. z.B. unerlaubte Untervermietung, das wäre sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung. ... Aus meiner Sicht hat der Vermieter keine Handhabe gegen beliebig vielen Namen auf dem Briefkasten, da ihm hierdurch keine Nachteile entstehen. ... Die wohnen hier nicht, das weiß mein Vermieter auch.
Leserforumvon guest-12304.03.2024 12:35:39 | Mietrecht | 56 Antworten | 03.03.2024 08:30
Das ist dem Vermieter als Mangel mitgeteilt und gebeten für jede Wohneinheit einen Briefkasten nach DIN zur Verfügeng zu stellen. ... Was kann ich machen, wenn der Vermieter sich weigert, oder die Frist verstreichen lässt einen Briefkasten zu installieren? ... Das habe ich auch dem Vermieter auch mitgeteilt.
Leserforumvon NDK1978 | Mietrecht | 14 Antworten | 22.10.2008 18:14
Folgender Sachverhalt, der mir kopfzerbrechen bereitet: Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 31.10.08 gekündigt, also die Kündigung am 21.07.08 per Einschreiben mit Rückschein unserem Vermieter zukommen lassen. ... Behalten oder in seinen Briefkasten unter Zeugen? ... Wenn ich eine Kündigung unter zuhilfenahme von z.B. 5 Zeugen in den Briefkasten des VM werfe, dieser aber unangenehme Post vom Amt etc. befürchtet und den Briefkasten 2 Monate nicht öffnet, ist der Brief trotzdem zugegangen.
Leserforumvon mizzparadizz | Mietrecht | 19 Antworten | 03.02.2016 22:14
Meine Exverwaltung hat den Namen auf mein Briefkasten wieder draufgeklebt und ihre Fristlose Kündigung reingeschmissen so das ich nicht schnell reagieren konnte. ... Wenn du eh das Mietverhältnis beenden möchtest, dann akzeptiere die fristlose Kündigung vom November und teile dies dem Vermieter mit. ... Um den Mieter loszuwerden, bleibt den Vermieter doch nur die fristlose Kündigung und dann die Räumungsklage.
Leserforumvon BKaempfer | Mietrecht | 4 Antworten | 29.08.2013 15:41
Sehr geehrte Damen und Herren, heute haben meine Mitbewohner und ich (alles Studenten) die fristlose Kündigung durch unseren Vermieter im Briefkasten gefunden. ... Ist diese Kündigung überhaupt rechtswirksam? ... Deswegen ist eine fristlose Kündigung völlig ausgeschlossen.
Leserforumvon Sueppchen | Mietrecht | 2 Antworten | 07.07.2004 13:42
Am 24.06. habe ich wiederum meinen Vermieter angeschrieben, weil mein Briefkasten aufgebrochen war (hatte zu dem Zeitpunkt aber schon einen Nachsendeantrag an eine andere Adresse, weil vorher schon die Post aus dem Kasten geklaut wurde), und ihn in diesem Schreiben nochmals darum gebeten, sich bei mir zu melden wegen Kündigung und Übergabetermin und so.... ... Am 7.7.2004 von guest123-57 Warum sollte sich der Vermieter melden ? ... Soll der Vermieter auf den Knien darum bitten, nicht auszuziehen ???
Leserforumvon RedTigerchen | Mietrecht | 8 Antworten | 07.02.2018 15:38
Es lag jedoch heute am 07.02 dieser Brief mit dem Datum 07.02 im Briefkasten. ... Diesen werden die Mieter aber nicht dem Vermieter geben, da sie von der Nachbarin wissen, dass die Vermieter wohl auch mal einfach so in der Türe stehen. ... Denn das rechtfertigt dann mindestens eine Abmahnung, eventuell sogar eine fristlose Kündigung.
Leserforumvon vordiehunde | Mietrecht | 6 Antworten | 17.08.2019 19:16
Der Vermieter mobbt uns und wir haben in einem Schreiben, das wir persönlich in den Briefkasten geworfen haben ermahnt, den Hausfrieden nicht zu stören etc... Das Schreiben hat der VM uns einfach wieder in den Briefkasten geworfen.... ... Wenn ein Vermieter wirklich Eigenbedarf hat verliert er diese Begründung für eine Kündigung nicht dadurch dass er sich vorher unverschämt oder streitsüchtig gegenüber seinem MIeter verhält.
Leserforumvon Zettelpuppe | Mietrecht | 4 Antworten | 01.02.2013 13:30
Wir waren natürlich schockiert, hatten aber zum Glück eine Zeugin dabei, die das Schreiben kannte und legten es unter ihren Augen in den Briefkasten ein. Sie unterschrieb uns, dass sie das gesehen hat und auch weiß, dass in dem Umschlag die Kündigung war.Weiterhin drehten wir vom Einlegen ein Video auf dem sowohl das Schreiben als auch der Name am Briefkasten erkennbar sind. ... Wie gehen wir vor, wenn unser neuer Vermieter die Dame kontaktiert und sie ihm Lügen über uns erzählt?
Leserforumvon KlausKlausen | Mietrecht | 6 Antworten | 01.06.2022 12:50
Sollte der Vermieter nicht anzutreffen sein, wäre im übrigen auch eine Zustellung des Umschlags in den Briefkasten des Vermieters möglich. ... Am 1.6.2022 von Spezi-2 Nachdem der Vermieter eine Wohnungsübergabe offenbar ablehnt, tritt für mich die Frage auf, ob mit der Kündigung wirklich alles in Ordnung ist ? ... Ob der Vermieter dann gerade da ist oder die Tür öffnet ist ja fraglich, daher möchte sie vorbereitet sein auf den Einwurf der Schlüssel im Briefkasten.
Leserforumvon OhrlochPepe | Mietrecht | 6 Antworten | 15.03.2007 11:25
Hallo, muss man bei einer schriftlichen Kündigung den Vermieter unterschreiben lassen? ... Am 15.3.2007 von blue roses Hallo, in dem Du Dir einen Zeugen mitnimmst (Bruder, Schwester, Tante, Freund...)- der kann Dir im Zweifel dann bestätigen, dass Du die Kündigung übergeben bzw. in den Briefkasten gesteckt hast. ... Am 15.3.2007 von weterok Wenn Du die Kündigung nicht persönlich abgibst,immer per Einschreiben oder noch besser Zustellschein abschicken.Der Vermieter ist verpflichtet,Dir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zuzusenden.
Leserforumvon go490905-26 | Mietrecht | 2 Antworten | 11.07.2018 14:40
Die Übergabe der Kündigung, unter zeugen, wurde seitens des Vermieter ( Der betrunken war), laut und pöbelig...er beschimpfte meinen mann, und auch seinen Vater aufs übelste und drohte ihm auch gleich. ... Nun, seit 3 fast 4 wochen, fehlen immer wieder unsere namensschilder am Briefkasten und an der Klingel. ... Zusätzlich haben wir die vermutung, dass unser Vermieter noch einen Schlüssel für den Briefkasten hat, und diesen auch gebraucht.
Leserforumvon ecki03 | Mietrecht | 3 Antworten | 08.02.2007 12:01
ich hab da mal ne frage . ich habe von meiner miete 50 € einbehalten weil so einige sachen ( die nartürlich bei meinem vermieter angegeben habe ) kaput oder nicht richtig gehen . daraufhin bekam ich nen anruf das er doch gerne sein geld hätte . ich sagte darauf das er das geld bekommt sobald alles repariet ist . am nächsten tag lag die kündigung im briefkasten ! ... das war das 1. mal das ich geld einbehalten habe . ich zahle 350 € miete . über ne info wär ich dankbar . gruß e03 Am 8.2.2007 von blaubär49 ... nein, rechtens ist das nicht. wenn du die beeinträchtigungen gemeldet und den vm aufgefordert hast, den vertraglich geschuldeten zustand wieder herzustellen, kann er dich nicht dafür abstrafen, dass du dein recht einforderst. der kündigung auf jeden fall widersprechen! Am 8.2.2007 von Miad 1. eine kündigung muss begründet sein 2. eine kündigung wegen mietrückstand ist erst ab Höhe 2 Monatsmieten möglich. m.
Leserforumvon Jorg | Mietrecht | 5 Antworten | 20.12.2005 12:19
Hallo, ist eine fristlose Kündigung, die der Mieter nicht erhält, obwohl sie per Einschreiben versand wurde bzw. persönlich in den Briefkasten gelegt wurde, rechtsgültig oder muss der Vermieter erneut fristlos kündigen? ... Das hat der Vermieter dadurch, das er den Briefkasten nicht repariert hat, billigend in Kauf genommen, d.h., er hätte die Kündigung per Einschreiben senden müssen, so dass sichergestellt ist, dass diese auch tatsächlich ankommt. ... d.h., er hätte die Kündigung per Einschreiben senden müssen Aber es muss doch kein Übergabeeinschreiben sein, oder?
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