129 Ergebnisse für „eigenbedarf eigentumswohnung kündigen“

Leserforumvon allulaem | Mietrecht | 12 Antworten | 15.07.2012 10:55
Nun dürfen sie das nicht, weil der Vermieter meinte, das eventuell dann doch der neue Eigenbedarf beanspruchen kann. ... Habe den Link mal durchgearbeitet und hab das gefunden "Ausnahme 3 Jahre Wartezeit Ist die vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden, so kann sich der Käufer einer solchen Wohnung nicht vor Ablauf von 3 Jahren seit dem Kauf auf Eigenbedarf bei einer Kündigung des Mieters berufen. ... Ist ein Unterschied, ob eine Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird oder der zukünftige Käufer euch wegen Eigenbedarfs kündigen wird.
Leserforumvon Phylog | Mietrecht | 3 Antworten | 20.11.2005 22:20
b) der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet(z.B. wenn er mit seiner Familie hier wohnen möchte)? ... Erst der neue Besitzer kann wegen Eigenbedarf kündigen. _____________________________________ Kündigungssperrfrist ist zu beachten, denn es handelt sich hier um eine Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung/bzw.... Der neue Eigentümer eventuell, falls Eigenbedarf besteht.
Leserforumvon jungermann123 | Mietrecht | 7 Antworten | 20.02.2020 23:36
hallo, Liebe Gemeinschaft, Ich habe folgende Situation zum Thema Eigenbedarf. ... Nun hat mein Bruder vor sich eine Eigentumswohnung zu kaufen und möchte mir seinen Anteil am Haus verkaufen um Geld für sein Projekt zu haben.Ich bin 33 und wohne noch bei meinen Eltern und bin nun auch am überlegen in dann mein haus zuziehen und wegen Eigenbedarf zukündigen.
Leserforumvon Spanky H. | Mietrecht | 1 Antwort | 20.08.2011 16:20
Im Nachbarhaus (im selben Gebäudekomplex) wohnt Nachbarin N in ihrer Eigentumswohnung. ... Daher die Frage: Könnte, falls es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommt, N die Wohnungen tauschen und M dann wegen Eigenbedarf kündigen? ... Eine Sperrfrist scheint ja nicht in Frage zu kommen, da M bereits in einer Eigentumswohnung, die V gehört wohnt, oder?
Leserforumvon renfe | Mietrecht | 2 Antworten | 10.09.2006 14:09
Folgende Frage: Wie begründe ich meinen Eigenbedarf am besten? ... Whg war schon immer Eigentumswohnung, dh keine Umwandlung. ... Vielen Dank Vielen Dank Am 11.9.2006 von Ticki das mit dem insolvenzrecht weiß ich nicht du kannst nur die mieter kündigen und hoffen das diese ohne problem ausziehen werden achte darauf das du in der kündigung genau alles aufzählst - kündigungsschreiben an den mieter - genau aufzählen warum du in die wohnung einziehen möchtest und wer alles du kannst das noch genauer online nachlesen wenn du die angaben nicht richtig machst ist die kündigung nicht wirksam was sagen den die mieter würden sie ausziehen ein härtefall liegt meines wissens nur vor wenn z.b. eine schwangerschaft vorliegt oder ein schwerer krankheitsfall von dem mal abgesehen wenn die nicht raus möchten wirds einigen ärger und auch kosten für die geben rede mit den mietern und schlag vor bei der suche nach einer neuen wohnung zu helfen und vielleicht den umzug ganz oder teilweise zu bezahlen ich denke du wirst aber nocht einige tipps hier erhalten und viel glück
Leserforumvon sir_sleipnir | Mietrecht | 11 Antworten | 01.03.2006 10:47
Jetzt stehe ich vor der Entscheidung mir eine Eigentumswohnung zu kaufen, eeinziges Problem diese Eigentumswohnung ist zurzeit noch Vermietet. ... Du kannst also eine vermietete Eigentumswohnung kaufen und dann Eigenbedarf geltend machen. ... Das würde also heißen das ich nach dem Erwerb und eintrag in das Grundbuch der Mieterin mit einer Frist von 3 Monaten kündigen könnte?
Leserforumvon Hausbewohner06 | Mietrecht | 4 Antworten | 31.05.2006 21:07
Unsere Vermieterin hat uns gesagt das sie die Eigentumswohnung verkaufen will.Jetzt hat sich aber herausgestellt das sie die Wohnung an ihre Tochter vermieten will... ... Eigenbedarf kuendigen und die Fristen abwarten. ... Bloß wenn sie uns geschrieben hat das sie die Wohnung verkaufen möchte, hätten wir so gedacht das es besser für sie wäre wenn wir draußen sind...nun hat sich aber rausgestellt das ihre Tochter einziehen möchte...das wäre ja dann ein verschwiegener Eigenbedarf????
Leserforumvon Muenchner1974 | Mietrecht | 5 Antworten | 19.04.2015 21:15
Hallo, ich habe eine Eigentumswohnung die derzeit vermietet ist. ... Da die Tochter 18 Jahre meiner Lebensgefährtin demnächst plant auszuziehen, stellt sich die Frage ob ich meine Eigentumswohnung aufgrund von Eigenbedarf für die Tochter kündigen kann, auch wenn es sich nicht um meine leibliche Tochter handelt? ... Quelle und mehr zum Thema http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigenbedarf.htm Zitat:tellt sich die Frage ob ich meine Eigentumswohnung aufgrund von Eigenbedarf für die Tochter kündigen (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) kann, auch wenn es sich nicht um meine leibliche Tochter handelt?
Leserforumvon Anonym 2 | Mietrecht | 7 Antworten | 27.07.2005 11:54
Gruss, JoKu Am 27.7.2005 von karamel Der Noch-Besitzer kann dir jedenfalls nicht wegen Eigenbedarfs kündigen, nur weil der KÄufer dann einziehen möchte. ... Dieser kann ihn dann z.B. wegen Eigenbedarf ordentlich kündigen. ... Insofern handelt es sich ja offensichtlich um eine Mietwohnung, die nun als Eigentumswohnung verkauft wird.
Leserforumvon tutti74 | Mietrecht | 13 Antworten | 01.05.2006 14:32
Wird sie doch an jemand anderes verkauft, kann dieser erst nach einer bestimmten Frist Eigenbedarf anmelden. ... Wenn du deine Ex-Partnerin nicht mehr findest, könntest du theoretisch nie kündigen. ... Nur wenn der Vermieter einen der Mieter vorher aus dem Mietvertrag entlässt, kann der andere alleine kündigen.
Leserforumvon egal | Mietrecht | 3 Antworten | 13.10.2008 11:07
Meine Tante wohnt in einer Eigentumswohnung zur Miete. ... Jetzt hat sie aber Angst, dass ihr gekündigt wird, weil der Insolvenzverwalter die Wohnung leer ja schneller verkaufen kann, oder ein neuer Käufer sofort auf Eigenbedarf kündigen wird.
Leserforumvon Masterche | Mietrecht | 13 Antworten | 14.02.2004 14:17
Wer eine vermietete Eigentumswohnung kauf, kann nie im Leben wegen Eigenbedarfs kündigen. ... Eigenbedarf kündigen, nur wenn die Wohnung erst bei Kauf in eine ETW umgewandelt wurde gelten gesonderte Kündigungsfristen, ansonsten läuft es ganz normal (wenn der Mieter denn auszieht). ... (wenn ich diesen weg gehen sollte was ich nicht unbedingt will aus Finanzieller hinsicht) Am 28.5.2004 von Odil Ja - natürlcih kann man wegen Eigenbedarf kündigen. verstehe das den Beitrag von Wolfgang nicht.
Leserforumvon amz437088-61 | Mietrecht | 12 Antworten | 14.03.2016 15:16
Ich habe im August 2015 meine Eigentumswohnung vermietet, da ich aufgrund eines Arbeitgeberwechsels umgezogen bin. ... Ist dies gemäß Eigenbedarf überhaupt möglich? ... Nein, vor Ablauf der Mindestmietzeit kannst Du Deinem Mieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen.
Leserforumvon grady | Mietrecht | 4 Antworten | 30.09.2008 08:55
Hallo, ich habe vor, in ca einem Jahr eine bewohnte Eigentumswohnung zu kaufen, welche ichd ann auch selber mit meiner Freundin nutzen möchte. Jetzt die Frage: Reicht denn der Grund, dass wir die Wohnung ausschließlich zur Eigennutzung erworben haben aus, um das aktuelle Mietverhältniss zu beenden (per Eigenbedarf oder was auch immer), bzw. wäre es ein Problem, wenn wir zu diesem Zeitpunkt in einer größeren Wohnung zur Miete wohnen würden? ... Am 30.9.2008 von justice005 Der Grund ist im Prinzip ausreichend, um wegen Eigenbedarfs zu kündigen.
Leserforumvon cerii | Mietrecht | 12 Antworten | 12.07.2020 23:18
Wohnung gekauft haben unsere jetzige Eigentumswohnung gekauft. ... Man könnte denken, dass wir kündigen, weil wir die Miete nicht nach unseren Vorstellungen erhöhen konnten und somit der Eigenbedarf angezweifelt wird. ... Man könnte denken, dass wir kündigen, weil wir die Miete nicht nach unseren Vorstellungen erhöhen konnten und somit der Eigenbedarf angezweifelt wird.
Leserforumvon docmartens2 | Mietrecht | 8 Antworten | 30.07.2005 07:27
Falls Eigenbedarf besteht, kann er das Mietverhältnis auch kündigen. ... Wenn eine Eigenbedarfskündigung nur als Vorwand genutzt wird, um einem Mieter zu kündigen, dann ist das vorgeschobener Eigenbedarf. 3. ... Wenn es sich schon bei Mietbeginn um eine vermietete Eigentumswohnung gehandelt hat, dann gilt diese Frist nicht.
Leserforumvon susannemaria | Mietrecht | 6 Antworten | 16.02.2007 19:54
Zählt die Verlängerung von einem Jahr auch bei Eigenbedarf? ... Die Wohnung war schon immer eine Eigentumswohnung gewesen, nur das der Eigentümer wechselt. ... Am 18.2.2007 von susannemaria hallo, wir müssen mit unseren 3 Kindern (18,12 und 6Jahre)auch unseren Mietvertrag kündigen und das 4 Wochen nachdem wir den Mietern kündigen,damit wir nur 1 Monat(August)Doppelbelastung haben.
Leserforumvon MorpheusPB | Mietrecht | 15 Antworten | 20.04.2015 18:13
Wenn sich also ein Eigenbedarf ergibt, kann sowohl der alte, als auch der neue Vermieter kündigen. ... Und erst dann kann er wirksam wegen Eigenbedarf kündigen. ... Und erst dann kann er wirksam wegen Eigenbedarf kündigen. das mit der grundbucheintragung hab ich schon öfter gelesen....wie lange dauert sowas ??
Leserforumvon Paradeiser007 | Mietrecht | 11 Antworten | 07.02.2022 23:07
Sonst „einziehen" in Wohnung 1 und Wohnung 2 nach §573a BGB kündigen. ... Kündigung einer Wohnung als Eigenbedarf. 2. ... Um irgendeine Diskussion über Angemessenheit zu umgehen, alternativ Kündigung Wohnung 1 und 2 als Eigenbedarf.
Leserforumvon ya343014-25 | Mietrecht | 12 Antworten | 14.06.2012 17:42
Hallo, eine Wohnung in Berlin-Mitte wird in Zwangsversteigerung erworben und soll für den Eigenbedarf genutzt werden. ... Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. ... Wegen Eigenbedarf kann doch immer gekündigt werden, heute, in drei Monaten, in 1,5 Jahren.
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