350 Ergebnisse für „eigenbedarf haus kuendigung macht“

Leserforumvon HemSt | Mietrecht | 6 Antworten | 25.04.2022 19:01
Hallo zusammen, wir haben heute die Kündigung wegen Eigenbedarfs im Briefkasten gehabt. ... Das Verhalten des Vermieters macht aus meiner Sicht nicht wirklich Sinn. Entweder gibt es Eigenbedarf, dann wird man das Haus aber kaum verkaufen.
Leserforumvon gini27 | Mietrecht | 5 Antworten | 18.09.2009 18:31
Familie A möchte das Haus aber auch unbedingt, hat aber Angst, was auf sie zukommen könnte. ... Die Angst ist zu verlieren und dann ein Haus vermieten zu müssen, in dem man selber leben möchte. ----------------- "" Am 18.9.2009 von Michael32 quote:Die Angst ist zu verlieren und dann ein Haus vermieten zu müssen, in dem man selber leben möchte. ... Wenn Ihr Euch das alles gut durchgerechnte habt, dann sollte es kein Problem sein, ausser (ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen) die Mieterin ist sauer, wenn sie verliert und macht noch schnell einiges kaputt, das gabs auch schon.
Leserforumvon Big Dan | Mietrecht | 0 Antworten | 24.01.2003 00:26
Wenn einer eine kuendigung macht wegen Eigenbedarf, um eine person zu pflegen, wie lang muss mann in dem Haus sein? Es wurdemir gesagt mann muss ein jahr und ein monat im Haus als pfleger.
Leserforumvon SwantjeK | Mietrecht | 4 Antworten | 20.03.2007 09:42
Sonst wer ja der Eigenbedarf unlogisch,oder? Vorgeschichte: Haus Baufällig Dach undicht ,Schimmel mehrfaches anmahnen das das Haus instand gesetzt wird.Vermieter verkauft Haus an Enkel.Enkel macht auch nichts am Haus trotz ankündigung von mietminderung.Dann Enkel macht Eigenbedarf draus. ... http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05.htm .. oder selber googlen!
Leserforumvon Arbeiter1987 | Mietrecht | 15 Antworten | 26.08.2019 17:30
Diese Kellerwohnung gehört zu einer anderen Wohnung im Haus. ... Eine Kündigung wegen Eigenbedarf erfordert immer eine Begründung. ... Macht das juristisch einen Unterschied?
Leserforumvon Trickydi | Mietrecht | 16 Antworten | 02.06.2009 19:19
Wir haben ein zweifamilien haus. ... Als Laie macht man schnell formale Fehler, die zu einer Unwirksamkeit er Kündigung führen. ... Ein Laie macht dabei aber schnell formelle Fehler.
Leserforumvon guest-12317.02.2018 18:59:41 | Mietrecht | 24 Antworten | 28.04.2012 12:42
Vielleicht ist die Kündigung nicht sauber formuliert oder der Eigenbedarf wäre vor 2 Jahren schon absehbar gewesen. ... Der Vermieter schreibt, dass er Eigenbedarf anmeldet und für seinen Enkel das Haus bereitstellt, da es schon von Anfang an so vorgesehen war, dass einmal sein Enkel das Haus bekommt. ... Du solltest dich mit dem "vorhersehbaren Eigenbedarf" beschäftigen. quote:Der Vermieter schreibt, dass er Eigenbedarf anmeldet und für seinen Enkel das Haus bereitstellt, da es schon von Anfang an so vorgesehen war, dass einmal sein Enkel das Haus bekommt.
Leserforumvon kl | Mietrecht | 5 Antworten | 23.08.2004 11:23
Das gesamte Haus ist jetzt an eine Familie verkauft worden, die mir mit der Begründng Eigenbedarf kündigt. ... An Felix27: wir haben unseren Mietern auch auf Eigenbedarf gekündigt und in der ersten Kündigung die Rechtsbelehrung vergessen. ... Laut Haus und Grund kann es bei einer evtl.
Leserforumvon Madmaxx | Mietrecht | 9 Antworten | 06.08.2007 13:19
Da ich dort seit >5Jahren wohne wäre das bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf mit einer Frist von mindestens 6 Monaten ab Grundbucheintrag verbunden. ... Aber es ist wohl so das die Wohnungen in dem Haus verschiedenen Eigentümern gehören. ... Anders macht diese Konstellation eigentlich keinen Sinn.
Leserforumvon Sabine1000 | Mietrecht | 15 Antworten | 30.03.2010 11:56
wir haben eine kündigung auf eigenbedarf erhalten und erst einmal - nach empfehlung des mietervereins - einen widerspruch eingelegt. als härtefall schwangerschaft angegeben. allerdings sagt der mieterverein, dass schwangerschaft nur dann ein härtefall ist, wenn die geburt in der kündigungszeit liegt. ist das korrekt, das wäre dann bei uns nämlich nicht der fall. zudem gibt es ein urteil vom landgericht berlin, das besagt, dass, wenn die vermieterin wusste, dass ihr sohn innerhalb von 5 jahren ab mietabschluss die whg irgendwann benötigt, uns nicht kündigen kann. wiederum habe ich woanders gelesen, dass, wenn sie es wusste, uns hätte vorher informieren müssen. nun ist meine frage: hätte sie uns vor abschluß des mietvertrages informieren müssen? ... Am 30.3.2010 von guest-12323.06.2010 10:27:41 --- editiert vom Admin Am 30.3.2010 von guest-12330.04.2010 09:36:10 --- editiert vom Admin Am 30.3.2010 von Sabine1000 so gings weiter: wir haben erst einmal mit ihr verhandelt und uns dann eigentlich auf einen auszug auf ende diesen jahres geeinigt. sie wollte uns dann einen vertrag zuschicken. letztendlich flatterte uns aber eine mieterhöhung ins haus, die wir allerdings dann nicht zahlen mussten, weil sie zum einen die fristen nicht eingehalten hat und wir zum anderen schon 1 euro pro qm über dem mietspiegel lagen. das war im november. im januar kam eine mahnung und im februar dann die kündigung auf eigenbedarf. das vom vermieter erwartet wird, in den nächsten 5 jahren zu wissen, ob das kind studieren wird oder nicht, ist eine entscheidung des gerichts. da kann ich nichts dazu sagen. sie hätte uns ja auch einen befristeten mietvertrag geben können und dann für alle fälle verlängern können. zudem - wenn der sohn gerade seinen bachelor macht und von vornherein klar ist, dass er seinen master in berlin machen soll, dann kann man schon wissen, in welchem zeitraum der master beginnt. ist eine ganz einfach rechenaufgabe. finde ich. ----------------- "" Am 30.3.2010 von guest-12330.04.2010 09:36:10 --- editiert vom Admin Am 30.3.2010 von guest-12323.06.2010 10:27:41 --- editiert vom Admin Am 30.3.2010 von Sabine1000 als wir den mietvertrag unterschrieben haben - und zwar ende 2008, hat der sohnemann sein studium begonnen. ich wiederhole nochmal: 3 jahre geht der bachelor. ich zitiere übrigens nur das urteil VOM LANDGERICHT BERLIN, was übrigens NICHT vom mieterverein kommt, sondern sich ganz einfach im internet finden lässt. ein dankeschön schonmal für soviel konstruktiven inhalt ----------------- "" Am 30.3.2010 von Sabine1000 Hier das Urteil: Das Landgericht Berlin sah diesen Umstand als gegeben an und erklärte die Kündigung für unwirksam (63 S 237/97). Ein Vermieter dürfe eine Wohnung nicht auf unbestimmte Zeit vermieten, wenn der Eigenbedarf absehbar sei.
Leserforumvon Mei_Hi | Mietrecht | 29 Antworten | 11.02.2023 13:26
Das Haus ist vermietet. ... Also Haus kaufen, auf Eigenbedarf die Kündigung vorbeibringen und dann sagen, wenn ihr pünktlich in drei Monaten auszieht, dann bekommt ihr von mir 10.000 Euro. ... Die Voraussetzungen an Eigenbedarf sind in den letzten Jahren doch eher wieder etwas zurück gefahren worden, es reicht im Prinzip, wenn der Mieter glaubhaft macht, dass er sein Eigentum selbst nutzen möchte und seine bisherige Wohnung nicht ausreicht.
Leserforumvon 20832 | Mietrecht | 4 Antworten | 17.06.2016 16:51
Das Haus steht auf einem (Gewerbe-)grundstück mit weiteren Gebäuden (z. ... Das alleine rechtfertigt keine Kündigung. ... § 574 BGB macht formal keinen Unterschried zwischen den Kündigungsgründen wirtschaftliche Verwertbarkeit und Eigenbedarf.
Leserforumvon guest-12316.07.2013 17:33:31 | Mietrecht | 10 Antworten | 16.07.2013 14:41
Hierbei handelt es sich um zwei Personen, die das Haus erworben haben. ... Jetzt haben beide Eigentümer uns wegen Eigenbedarf gekündigt, da der zweite Eigentümer nun in unsere Wohnung einziehen möchte. Ich dem Haus existiert eine weitere Mietwohnung, bewohnt von einem Ehepaar.
Leserforumvon nienett | Mietrecht | 3 Antworten | 13.06.2016 15:46
Hallo, in den nächsten Wochen möchten wir das Haus in dem wir seit gut 10 Jahren zur Miete wohnen kaufen. ... Ich möchte das Haus aber wieder zu einem Einfamilienhaus umbauen und komplett nutzen, sprich Eigenbedarf anmelden, und meine Familie mit einziehen lassen. ... Und muss die Kündigung besonders geschrieben werden?
Leserforumvon gav | Mietrecht | 15 Antworten | 12.08.2009 19:32
Problemstellung: Eigenbedarf besteht nicht, da die friedlich in einer großen Wohnung im Haus neben an wohnen. ... ( zwei Kinder 15 und 4 Jahre alt, nicht gleiches Geschlecht) Danke im Voraus. ----------------- " " Am 12.8.2009 von Savage650 Macht mal ganz langsam...und ganz ruhig.....ohne eine schriftliche, begründete Kündigung läuft schon mal garnichts. ... Vielleicht kommt er dann ja auch auf die Idee, sich über seine Rechte und Pflichten aufklären zu lassen. ----------------- "" Am 12.8.2009 von kathi2008 ###Eigenbedarf besteht nicht, da die friedlich in einer großen Wohnung im Haus neben an wohnen.
Leserforumvon Torben82 | Mietrecht | 17 Antworten | 12.10.2016 16:25
Zeitplan vor Augen geführt, demzufolge die Kündigung auf Eigenbedarf ca. ... Zeitplan vor Augen geführt, demzufolge die Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) auf Eigenbedarf ca. ... Aber fragt doch mal nach was das Haus kosten soll.
Leserforumvon Eirene113 | Mietrecht | 12 Antworten | 29.07.2007 19:58
Da die Bekannte ihr Haus verkaufen will (dauert ja auch eine Zeit)soll vorab der Sohn in die untere Wohnung einziehen. ... Am 30.7.2007 von Mortinghale @§§ Und der 'Wohnungstausch' macht keine Probleme ? ... Schlimmer wäre es jetzt, wenn das Haus verkauft wird und die Mieterin zieht nicht aus.
Leserforumvon Maja89 | Mietrecht | 15 Antworten | 30.05.2017 16:34
Ich hoffe immernoch, dass niemand vor Gericht eine Falschaussage macht. ... Ich hoffe immernoch, dass niemand vor Gericht eine Falschaussage macht. ... Ja das kann sich alles innerhalb von 1 bis Monaten von der Kündigung ergeben.
Leserforumvon moshbert | Mietrecht | 10 Antworten | 17.09.2013 17:34
Die größere Wohnung bietet er uns in seiner Kündigung nun gegebenenfalls zur Miete an. ... Quelle:http://www.frag-einen-anwalt.de/Wechsel-des-Vermieters,-ist-die-Kuendigung-wegen-Eigenbedarfs-gueltig---f61999.html ----------------- "" Am 17.9.2013 von Chylla Hallo, nach aktueller Rechtsprechung ist es ein Rechtsmissbraucht, wenn der Vermieter Eigenbedarf geltend macht, obwohl er den Bedarf anderweitig decken kann. ... Dann schauen, was er sagt Der Vermieter wohnt ja nicht bereits im Haus.
Leserforumvon huelkenbuell | Mietrecht | 17 Antworten | 26.05.2012 13:37
Ende April 2012 erhielt ich die Kündigung zum 31.07.2012 wegen Eigenbedarf. ... Begründung: Die Kündigung erfolgt nacht §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarf. ... Und das obwohl ich diejenige bin, die wegen Eigenbedarf raus soll.
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