1.258 Ergebnisse für „eigenbedarf mietvertrag“

Leserforumvon Gnagnu | Mietrecht | 6 Antworten | 06.06.2017 16:29
Aso - zur zeitlichen Einordnung: Der Eigenbedarf ist dann seit über 2 Jahren bekannt und fixiert. ... Aktuell befindet sich meine Tochter auch in einem Mietsverhältnis deswegen der Eigenbedarf aber wie gesagt geplant. ... Eine Kündigung wegen Eigenbedarf sollte daher erforderlich sein.
Leserforumvon Alpha8 | Mietrecht | 1 Antwort | 19.09.2006 14:31
Hallo Zusammen, Ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem Beginn und Ende bereits festgelegt sind. Als Begründung für die Befristung stehen im Mietvertrag mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Mein Vermieter hat unter den Befristungsgrund nur "a)" also Eigenbedarf für Familienangehörige eingetragen.
Leserforumvon Olorin | Mietrecht | 4 Antworten | 24.03.2011 09:47
Daraufhin haben wir vor etwa 2 Wochen den Mietvertrag unterschrieben. ... Meine Frage: Kann der neue Eigentümer nach dem Kauf mir sofort wegen Eigenbedarf kündigen bzw. was könnte ich dagegen tun? ... Sie haben einen Mietvertrag abgeschlossen.
Leserforumvon schnurpsi77 | Mietrecht | 7 Antworten | 19.12.2014 13:39
Ne Bekannte wohnt seit 9 Jahren in einer Wohnung vor 2 Jahren ist ihr Freund mit eingezogen und es wurde ein neuer Mietvertrag gemacht sie steht noch mit drin. ... Der Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekündigt mit 3 monatiger Kündigungsfrist. ----------------- " " Am 19.12.2014 von hamburger-1910 s. § 573c Abs.1 BGB. ----------------- "" Am 19.12.2014 von Anitari Da die Bekannte so unklug war einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, gelten, da Mietdauer unter 5 Jahre, 3 Monate als Kündigungsfrist. ----------------- " " Am 19.12.2014 von hamburger-1910 quote:Da die Bekannte so unklug war einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, gelten, da Mietdauer unter 5 Jahre, 3 Monate als Kündigungsfrist. ... Schließen Mieter über eine bereits bewohnte Wohnung einen neuen Mietvertrag ab, so verkürzt das nicht die Kündigungsfristen!"
Leserforumvon Anne1789 | Mietrecht | 4 Antworten | 08.12.2020 20:35
Die Vermieterin hat sich von ihrem Lebenspartner getrennt und möchte Eigenbedarf anmelden. ... Am 9.12.2020 von hh Wann haben Deine Eltern den Mietvertrag denn abgeschlossen? Am 10.12.2020 von Anne1789 Zitat (von hh):Wann haben Deine Eltern den Mietvertrag denn abgeschlossen?
Leserforumvon Preguntas | Mietrecht | 3 Antworten | 20.09.2004 15:56
Am 21.9.2004 von fosssi Das was du beschrieben hast, hat mit Eigenbedarf im eigentlichen Sinne nicht viel zu tun. Das was du gemacht hast, ist ein befristeter Mietvertrag. ... Ändert man jedoch den Mietbetrag oder andere Konditionen würde ich einen neuen Mietvertrag aufsetzen.
Leserforumvon Frank Rost | Mietrecht | 14 Antworten | 30.03.2012 08:27
Nun wurde das Haus Zwangsversteigert und es wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen. Kurz darauf kommt nun die Kündigung auf Eigenbedarf ! ... Mache dir aber dann keine großen Hoffnungen aufs "hilfsweise", wenn Eigenbedarf vorliegt.
Leserforumvon angel9878 | Mietrecht | 18 Antworten | 13.01.2009 14:12
Dass im Mietvertrag erwähnt wurde, dass Eigenbedarf möglich ist, hilft nicht weiter. ... Interessant wäre jetzt noch, was genau im Mietvertrag zum späteren Eigenbedarf aufgenommen wurde. ... Kündigung wegen Eigenbedarf Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx, unseren Mietvertrag kündige ich hiermit wegen Eigenbedarf.
Leserforumvon Freisinn | Mietrecht | 5 Antworten | 13.12.2015 11:41
Daraufhin wird mündlich angedroht, dass man dann eben wegen Eigenbedarf kündigt. ... Das spricht dafür, dass zu dem Zeitpunkt zumindest noch kein Eigenbedarf bestand. ... Vielleicht tappt er in die Falle und bietet dir einen neuen Mietvertrag an.
Leserforumvon amasi | Mietrecht | 12 Antworten | 21.02.2014 06:13
Viele Grüße ----------------- "" Am 21.2.2014 von Michael32 Wie muss man das verstehen, dass im Mietvertrag Eigenbedarf durchgestrichen ist ?? ... Will der Mieter sich darauf berufen, wird er allerdings wesentlich mehr vortragen müssen als die Tatsache, dass es im schriftlichen Mietvertrag zum Thema Eigenbedarf keine Vereinbarung gibt. ----------------- "" Am 22.2.2014 von guest-12320.09.2014 20:57:52 quote: in der noch Mieter wohnen und im Mietvertrag der Eigenbedarf durchgestrichen ist. Ich rate jetzt mal, daß die Klausel ZEIT-Mietvertrag wegen Eigenbedarf durchgestrichen ist.
Leserforumvon dechantreiter | Mietrecht | 12 Antworten | 06.02.2008 16:02
Begründung: Eigenbedarf. ... Wie kommst Du denn darauf, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist? ... Am 6.2.2008 von Dinsche So müsste der VM das geschrieben haben: Sehr geehrter Mieter, hiermit kündige ich unseren Mietvertrag vom ......... über die Wohnung in ............... wegen Eigenbedarfs.
Leserforumvon Sabrina25 | Mietrecht | 7 Antworten | 16.04.2007 17:15
Im Mietvertrag stehen die Tiere natürlich nicht, da wir einen sehr großen Garten haben, hat die sich diese nach und nach angeschafft. ... Kann man dieser Frau einfach wegen Eigenbedarf kündigen, oder haben wir jetzt das Problem, dass sie nirgens eine Wohnung mit dem ganzen Vieh findet. ... Einfach bei google Eigenbedarf eingeben.
Leserforumvon FrauGausDO | Mietrecht | 7 Antworten | 30.07.2007 11:33
VM teilte uns mit, dass er die nächsten 15 Jahre wohl keinen Eigenbedarf anmelden wird und würde dies im MV festlegen. Nun habe ich gehört, dass der VM trotzdem berechtigt ist, trotz der vertraglichen Regelung, Eigenbedarf anzumelden, wann immer ihm danach ist. ... MfG Gruwo Am 30.7.2007 von hh Wenn so eine Klausel schon in den Mietvertrag aufgenommen wird, dann sollte nicht nur eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Eigenbedarf) ausgeschlossen werden, sondern auch eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB (angemessene wirtschaftliche Verwertung).
Leserforumvon Maxmama78 | Mietrecht | 4 Antworten | 04.07.2016 09:32
Hallo, wir haben einen befristeten Mietvertrag bis Ende 2016 wegen Eigenbedarf für den Sohn unseres Vermieters. ... Entfällt in diesem Fall der Eigenbedarf da die untere Wohnung nun zur Verfügung steht? ... Ansonsten wäre es eh ein unbefristerer Mietvertrag.
Leserforumvon D. | Mietrecht | 1 Antwort | 01.07.2003 14:47
Zur Sache: Ich habe vor ca. einen Jahr einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen. Abgeschlossen wurde dieser Vertrag auf 2 Jahre und zwar mit dem Grund :Eigenbedarf ab 01.07.2004. ... Meine Fragen sind also: 1.muss ich in meiner Situation einen Nachmieter stellen 2. ist das überhaupt rechtens unter dem Vorwand Eigenbedarf Mieter auf Zeit festzunageln, obwohl es gar nicht wirklich um Eigenbedarf geht ???
Leserforumvon titan078 | Mietrecht | 1 Antwort | 28.08.2006 11:01
Ist dies ein ausreichender Kündigungsgrund oder kann man hier keinen Eigenbedarf sehen da mir selbst ja nicht die DHH gehoert sondern meinen Vater. Gruss TiTan P.S: Der Mietvertrag der DHH ist auf eine zeitliche begrenzung Kündigung geschlossen: Formulierung: Die Parteien vereinbahren auf X Jahre auf Ihr Recht der ordentlichen Kündigung zu verzichten.
Leserforumvon Rugova | Mietrecht | 10 Antworten | 01.05.2009 11:48
Frage: Können wir den sogenannten "mündlichen Mietvertrag" wegen Eigenbedarf aufgrund von Nachwuchs kündigen, um sozusagen über einen Umweg den von uns beabsichtigten und begründeten befristeten Mietvertrag im Nachgang glatt zuziehen und ab wann wäre es frühestens möglich? ... Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und die Gründe für den Eigenbedarf müssen ausführlich erläutert sein. Zudem darf der Eigenbedarf erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein und der Eigenbedarf darf auch nicht vorgetäuscht sein, d.h. der Vermieter (oder seine Angehörigen) müssen die Wohnung dann auch tatsächlich selbst beziehen.
Leserforumvon D. | Mietrecht | 3 Antworten | 01.07.2003 15:07
Zur Sache: Ich habe vor ca. einen Jahr einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen. Abgeschlossen wurde dieser Vertrag auf 2 Jahre und zwar mit dem Grund :Eigenbedarf ab 01.07.2004. ... Das mit dem Eigenbedarf ist nicht rechtens, das geht überhaupt nicht.
Leserforumvon Mark Werner | Mietrecht | 5 Antworten | 16.02.2007 11:27
Sehr Geehrte ------- Hiermit kündige ich ihnen den Mietvertrag wegen Eigenbedarf und wegen nicht bezahlten erhöungen der Betriebskosten vom Jahr 2005,die Wohnung muss in 3 Monaten geräumt sei. ... Wobei ich denke das der Eigenbedarf,wegen dem (Sohn 18 jahre) des Vm ist. ... Gruß Michael Am 16.2.2007 von Mark Werner Sehr Geehrte ------- Hiermit kündige ich ihnen den Mietvertrag wegen Eigenbedarf und wegen nicht bezahlten erhöungen der Betriebskosten vom Jahr 2005,die Wohnung muss in 3 Monaten geräumt sei.
Leserforumvon Fisma | Mietrecht | 3 Antworten | 26.11.2003 16:27
Eine Wohnung wird von einem Freundespaar bewohnt, die jeweils einen eigenen Mietvertrag haben, jedoch von einem der zwei der Mietvertrag am 31.08 gekündigt wird, hat dann derjenige der weiterhin in der Wohnung lebt das Anrecht einen neuen einzelnen Mietvertrag zu bekommen? Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, muss dann die volle Miete entrichtet werden? Wenn der Vermieter den einzelnen Mietvertrag nun auch noch wegen angeblichen Eigenbedarf kündigt, jedoch darauffolgend wieder einen regulären Mieter in die Wohnung nimmt, kann man dann Schadensersatz geltent machen (Umzugskosten etc.)?
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