Ich würde Ihn gerne durch Eigenbedarf kündigen. ... Am 14.6.2017 von Akkarin Da du offensichtlich Eigenbedarf vortäuschen möchtest, empfehle ich dir für den Anfang BGH VIII ZR 44/16 zu lesen. -- Editiert von Akkarin am 14.06.2017 10:56 Am 14.6.2017 von Anitari Zitat (von Vermieter1210):Jedoch habe ich einige bedenken. ... Das ist schlicht und einfach vorgetäuschter Eigenbedarf, um die Wohnung zu renovieren und neu zu vermieten.
Am 1.6.2017 von Burkhard-Coesfeld Sie wollen wissen, wie Sie einen Eigenbedarf vortäuschen können, um rechtswidrig eine Kündigung zu erreichen? ... Am 1.6.2017 von Harry van Sell Zitat (von Burkhard-Coesfeld):Sie wollen wissen, wie Sie einen Eigenbedarf vortäuschen können, Nein, offensichtlich sucht man nach legalen Möglichkeiten. ... Am 1.6.2017 von Burkhard-Coesfeld Zitat (von Harry van Sell):Zitat (von Burkhard-Coesfeld):Sie wollen wissen, wie Sie einen Eigenbedarf vortäuschen können, Nein, offensichtlich sucht man nach legalen Möglichkeiten.
Kann sonst z.B. passieren, dass verkauft wird und der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet.
(Eigenbedarf, Mietrückstände etc.) ... Keine Eigenbedarf vortäuschen. ... Am 1.11.2020 von hh Zitat:Keine Eigenbedarf vortäuschen.
Am 27.1.2021 von Aining Naja eine Eigenbedarfskündigung kann man eben nicht mal so vortäuschen. ... Bei Eigenbedarf z.B muss der VM erstmal berechtigtes Interesse nachweisen und begründen. ... Bei Eigenbedarf z.B muss der VM erstmal berechtigtes Interesse nachweisen und begründen.
Verkauf der neu bezogenen Mietwohnung
5 von 5 Sterne
Jedoch kann der neue Besitzer dies nur vortäuschen und dann später wegen Eigenbedarf kündigen. ... Kann uns so einfach wegen Eigenbedarf gekündigt werden? ... Wie sieht es eigentlich mit dem "vorhersehbaren Eigenbedarf" aus?
Mir wurde 2010 wegen Eigenbedarf gekündigt. ... Ich legte widerspruch ein, da ich damals schon ahnte, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht sein könnte. ... Das Vortäuschen des Einzugs des Sohnes wiegt aus meiner Sicht erheblich schwerer als ein späterer Auszug.
Generell ist es doch so, dass man nicht einfach so gekündigt werden kann, ohne trifftigen Grund wie z.B Eigenbedarf, der wiederum auch bewiesen werden muss, usw.... ... Bis auf Eigenbedarf ist die Möglichkeit einer vermieterseitigen Kündigung ansonsten stark eingeschränkt. quote:wenn der Vermieter z.B das Haus verkaufen möchte,..