Leserforumvon
fb461611-67
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Mietrecht
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8 Antworten
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11.03.2017 10:02
Unter anderem hier wird der Beschluss besprochen: http://www.mietrechtsinfo.de/2005/10/bgh-eigenbedarfskndigung-fr-wohn-und-gewerbezwecke/ Wenn dort als Eigenbedarfsgrund nur "Nutzung als Büro" steht, wird es sicherlich eng. ... Wobei ich dem Mieter nicht empfehlen würde, für 1000 Euro sowohl auf seine Kündigungsfrist als auch auf alle weiteren Möglichkeiten zu verzichten. Denn mit einem Aufhebungsvertrag nimmt sich der Mieter jegliche Chancen.