17 Ergebnisse für „eigentümer haus kabelanschluss“

Leserforumvon DonD1977 | Mietrecht | 9 Antworten | 04.11.2016 18:25
Ich kann jetzt nur mal von der WEG wo die Wohnung vermietet ist sprechen, Kabel ist im Haus, jeder Bewohner kann seinen Kabelanschluss frei schalten lassen oder nicht. ... Ich kann jetzt nur mal von der WEG wo die Wohnung vermietet ist sprechen, Kabel ist im Haus, jeder Bewohner kann seinen Kabelanschluss frei schalten lassen oder nicht. ... Weiteren Schnickschnack kann dann jeder Eigentümer oder auch Mieter selber in Auftrag geben.
Leserforumvon t.heinrich | Mietrecht | 20 Antworten | 06.10.2022 16:16
Das muss der Eigentümer genehmigen, ist es eine WEG muss es beschlossen werden. ... [/quote]Dann ändert sich an meiner Aussage nichts, lediglich die Zahlungen für den nicht mehr erwünschten Kabelanschluss wirst Du nicht mehr leisten müssen. ... [/quote] Du hast es falsch verstanden: du hast nicht die Wahl des Kabelanbieters, du hast die Wahl, ob du den Kabelanschluss im Haus nutzt (und bezahlst) oder nicht (und dann nicht mehr bezahlen musst).
Leserforumvon guest-12309.02.2011 09:16:49 | Mietrecht | 6 Antworten | 17.12.2008 09:18
Folgende hypothetische Situation: Herr Meier ist Vermieter,hat gerade ein 3-Familien-Haus bauen lassen,welches nun vermietet wird. Nun zieht Mieter Schmidt ein und stellt fest,daß es dort bislang keinerlei Möglichkeit zum Fernsehempfang gibt...DVB-T gibts dort genausowenig wie Kabelanschluß,bleibt also nur Sat. ... Du darfst aber defiitiv eine sat-schüssel auf dem balkon aufstellen, solange du sie nicht irgendwo festschraubst ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 17.12.2008 von Barni Gröllheimer Ok wenn er keine Sat-Schüsseln möchte, dann sollte er aber wenigstens einen Kabelanschluss genehmigen !
Leserforumvon Antananarivo85 | Mietrecht | 2 Antworten | 21.11.2015 18:05
Hallo, ich habe die NK-Abrechnung für 2014 erhalten und nun eine Frage zu den Kabelgebühren: Beim Einzug vor etlichen Jahren in ein Mehrparteienhaus gab es in der Wohnung keinen Kabelanschluss (O-Ton Eigentümer: "Wenn Sie fernsehen möchten, müssen Sie sich selbst darum kümmern!") ... Meine direkten Nachbarn sind ebenso überrascht, dass es plötzlich einen Kabelanschluss im Haus geben soll.
Leserforumvon harmanli | Mietrecht | 11 Antworten | 11.09.2007 00:44
Diese Person hat keinen Kabelanschluss in seiner Wohnung und gleichzeitig keine Möglichkeit über andere Wege diese Heimatsender zu empfangen. ... ALso keinen Kabelanschluss vorhanden!!! ... Also, der Eigentümer möchte auf die Kosten des Mieters x diese Anlage installieren lassen.
Leserforumvon vader2 | Mietrecht | 22 Antworten | 09.06.2012 12:40
Zum einen ist das kein Tatbestand, zum anderen musst du auch keinen Kabelanschluss buchen. ... Den Kabelanschluss muss der Mieter aber notfalls selbst buchen. ... Der Vorteil als Eigentümer ist, das man mit seinem Eigentum machen kann was man will ohne anderen Nichteigentümern die gleichen Rechte einräumen zu müssen. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon T5ukdd | Mietrecht | 11 Antworten | 20.11.2015 19:22
Wenns nicht klappt (Haustechnik nicht ausreichend und Eigentümer stimmt einer Änderung nicht zu) bekommen Sie doch Ihre Sonderkündigung. ... Bei einem Kabelanschluss kann der Vermieter auch soweit ich weiß den Anbieter für das ganze Haus wählen. Am 20.11.2015 von luser2413 Meine Äußerung zielte in Richtung Kabelanschluss und Rückkanalfähigkeit, mir sind keine Urteile bekannt, in denen ein Vermieter zur Duldung der nötigen Änderungen verpflichtet wurde.
Leserforumvon Camo123 | Mietrecht | 10 Antworten | 21.12.2013 17:30
Mittlerweile hat der Hausverwalter (beim Versuch dieses Problem runterzuspielen) sich selbst ins Bein geschossen und sein grob fahrlässiges Handeln (obwohl er nicht genau wusste, ob im Haus Kabelanschluss verfügbar ist, hat er es zugesichert) unabsichtlich zugegeben. ----------------- "" Am 21.12.2013 von guest-12320.09.2014 20:57:52 quote:Wie gesagt, vereinbart wurde nichts, Makler (@Susanne ist ja eigentlich auch Erfüllungshilfe) und Hausverwalter haben uns versichert, dass ein Kabelanschluss verfügbar ist. ... Letzteres ist beim Kabelanschluss normalerweise nicht der Fall. ... Und was nutzt es, wenn man einen Anspruch gegenüber Makler/Verwalter durchsetzen kann - aber nicht direkt gegen den Vermieter/Eigentümer der Mietsache, der eben alleine auch nur in der Lage wäre "zu liefern"?
Leserforumvon Violnet | Mietrecht | 5 Antworten | 07.04.2014 19:50
Guten Tag, zwecks Ausbildung bin ich in eine neue Wohnung eingezogen , einer der Gründe war dass das Haus mit Kabelanschluss und Highspeed Internet ausgestattet ist. ... ----------------- "" Am 8.4.2014 von Anjuli123 Du hast kein Anrecht darauf, ein Kabel irgendwo am Haus entlang zu ziehen. ... Eigentümer erforderlich, nicht nur die des eigenen Vermieters.
Leserforumvon Johannes Hildebrandt | Mietrecht | 4 Antworten | 04.08.2011 17:40
Vor einigen Wochen sollte der Kabelanschluss unserer (eine WG mit mehren Hauptmietern) Wohnung über einen Verteilerkasten(der scheinbar einer Elektrikerfirma in der Stadt gehört) im Keller an das Kabelnetz angeschlossen werden. ... Nun hätte man eigentlich einfach den Vermieter angerufen und um den Schlüssel gebeten bzw eine Auskunft eingeholt wer dafür zuständig ist (das Haus hat mehrere Eigentümer und wird von einer Hausverwaltungsfirma verwaltet). ... Ich bezweifle, dass der zum Haus gehört, ein Stromzähler gehört z.
Leserforumvon alexb89 | Mietrecht | 12 Antworten | 01.10.2015 18:20
Der Vermieter wohnt mit im Haus und das Zusammenleben mit ihm wird sich durch solche Streitigkeiten sicherlich nicht einfacher gestalten. ... Ob der Vermieter eine mitvermietete SAT-Anlage durch einen (Breitband)Kabelanschluss ersetzen darf, machen die Gerichte davon abhängig, ob es eine Verbesserung der Mietsache/Modernisierung darstellt. ... Der Eigentümer dem das Haus gehört wohnt im Erdgeschoss.
Leserforumvon Carla7 | Mietrecht | 31 Antworten | 11.06.2008 20:58
Hallo, wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem 5 Parteienhaus, die wir vermietet haben. Bis jetzt gibt es einen Kabelanschluss, der aber bald gegen eine Gemeinschaftssatelitenschüssel ersetzt werden soll. ... Mal bei KDG, Primacom oder wer auch immer euer Haus versorgt nachfragen, was dafür an Umrüstkosten etc. entstehen und man auch bzgl.
Leserforumvon Anonym | Mietrecht | 28 Antworten | 14.06.2008 22:10
Im Haus sind einige seiner Heimatsender über ein Extra-Abo per Kabelanschluss empfangbar. ... Die HV darf es nicht mal zulassen, bevor die anderen Eigentümer nicht ihre Zustimmung gegeben haben. ... Er ist Mieter und Eigentümer der Wohnung ist die Hausverwaltung selbst. 2.
Leserforumvon HakanY | Mietrecht | 9 Antworten | 08.12.2003 13:41
Eine frühere Eigentumsversammlung hat entschlossen, das ein Satempfang generell nicht erlaubt ist - da Kabelanschluss vorhanden. ... Dafür braucht man die Zustimmung aller Eigentümer. Die Wohnungseigentümer in dem anderen Haus haben offensichtlich eine andere Beschlusslage.
Leserforumvon nopro | Mietrecht | 10 Antworten | 08.08.2023 13:58
[/quote] Im Schreiben des Bauträgers, das uns der Eigentümer bei Übergabe gegeben hat, steht, dass wir die Auswahl zwischen Telekom und Vodafone haben und die jeweiligen Anschlüsse vorhanden sind. ... Vodafone: Ins Haus wurde ein sog. ... So ist es ihnen möglich, über das in der Wohnung befindliche Wohnungsnetzwerk von D.T.Net einen Kabelanschluss zu beauftragen - entweder direkt bei Vodafone oder....
Leserforumvon meemee | Mietrecht | 22 Antworten | 30.01.2016 16:01
Allerdings gehe ich auf der anderen Seite davon aus, dass wiederum meine Vermieterin, die sich ja definitiv an rechtliche Regelungen halten muss und sich ja irgendwann einmal informiert haben MUSS, welche Ausgaben sie überhaupt geltend machen darf, die Unwissenheit von mir und den anderen Mietern im Haus bisher auch schamlos ausgenutzt hat und sich unrechtmäßig bereichert. ... Allerdings gibt es hier im Haus auch beispielsweise Wohnungen ohne Balkon.
Leserforumvon Marcelmegaman | Mietrecht | 31 Antworten | 27.07.2020 13:14
Haus, Wohnung, Eigentumswohnung? Im letzteren Fall müsste ja außer dem Vermieter ja auch die anderen Eigentümer zustimmen, wenn Löcher in die Außenmauer gebohrt werden. ... Was bringt es euch, wenn ihr Geld und Stress mit dem Vermieter investiert und im Zweifel bekommt ihr dann in einigen Monaten eine Eigenbedarfskündigung ins Haus flattern.
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