149 Ergebnisse für „eigentümer jahr kündigungsfrist mietvertrag“

Leserforumvon Marion1993 | Mietrecht | 8 Antworten | 25.09.2016 17:46
Kündigung gem. § 573c BGB... mit drei Monate Kündigungsfrist Am 25.9.2016 von Anitari Zitat (von Marion1993):Ja der ist schon der Eigentümer... ... Kündigungsfrist wären drei Monate, aber je nach Auslegung erst ab dem 1.12.2016. ... Wann wurde denn der Mietvertrag geschlossen?
Leserforumvon stardustone | Mietrecht | 6 Antworten | 22.04.2010 15:10
Vor einem halben Jahr wurde dann die Garage gewechselt (per E-Mail vereinbart) und die Schlüsselübergabe bzw. der Schlüsseltausch erfolgte danach durch den Vermieter. - Ist der mündliche Wechsel der Garage rechtens? ... Rechtlich gesehen ist es so, daß der alte Mietvertrag durch kongludentes Handeln der Vertragspartner aufgelöst und ein neuer, mündlicher Mietvertrag über die "neue" Garage geschlossen wurde. ... ----------------- "" Am 22.4.2010 von stardustone = Vermieter und Mieter haben die Schlüssel getauscht Vermieter ist eine vertretungsberechtigte Firma. ----------------- "" Am 22.4.2010 von LEGION Ist der Eigentümer der alten Garage denn mit dem Eigentümer der neuen Garage identisch ?
Leserforumvon hanna34567 | Mietrecht | 4 Antworten | 26.08.2016 19:41
Wir wohnen hier etwas über ein Jahr. ... Gelten laut Einheitsmietvertrag sowieso 6 Monate Kündigungsfrist? ... Gelten laut Einheitsmietvertrag sowieso 6 Monate Kündigungsfrist?
Leserforumvon ya343014-25 | Mietrecht | 12 Antworten | 14.06.2012 17:42
Sie ist aber bewohnt und der Mietvertrag besteht seit ca. 20-30 Jahren. ... Heißt es, dass die Umwandlung im Jahr 2004 erfolgte ? ... Die gesetzliche Kündigungsfrist ist in § 573c BGB definiert und kann nicht durch einen Aushang des Amtsgerichtes geändert werden. quote:Heißt es, dass die Umwandlung im Jahr 2004 erfolgte?
Leserforumvon Harry12 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.11.2012 08:50
Folgendes Problem: Im letzten Jahr ist mein Vater verstorben. ... Haben Sie den Mieter wegen offener Mieten schon gemahnt, fristlos mit hilfsweise gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt ? ... Ohne Mietvertrag ist es auch kein Problem.
Leserforumvon Gesges | Mietrecht | 16 Antworten | 19.04.2017 00:35
Der alte Mietvertrag wird vom neuen Eigentümer übernommen, da braucht es keinen neuen Vertrag. ... Tag des Grundbucheintrages den neuen Mietvertrag zukommen lassen Wenn schon Eigenbedarf im Raum steht, warum sollte es der neue Eigentümer machen, er würde sich damit selbst schaden. ... Am 19.4.2017 von cauchy Zitat (von Gesges):dreimonatige Kündigungsfrist - ich wohne zwar schon 5 Jahre in der Wohnung, aber erst seit einem Jahr als Hauptmieter So eindeutig ist das nicht.
Leserforumvon Trailor85 | Mietrecht | 9 Antworten | 03.11.2016 20:05
Die Kündigungsfrist richtet sich also nach Abs. 1, und dort nach der Nr. 3. ... Wieso soll hier eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gelten, wenn der Mietvertrag jeweils um ein Jahr verlängert wurde? Am 4.11.2016 von Spezi-2 Zitat:jeweils um ein Jahr verlängert wurde?
Leserforumvon R.ausA. | Mietrecht | 10 Antworten | 21.07.2017 07:54
Der Vorbesitzer hat mich nicht drauf hingewiesen und verschwiegen das bei der Garage laut Mietvertrag eine Kündigung nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr möglich ist. ... :Der Vorbesitzer hat mich nicht drauf hingewiesen und verschwiegen das bei der Garage laut Mietvertrag eine Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr möglich ist. ... Gegen eine Kündigungsfrist von nur einem Jahr zum Jahresende kann man aber nichts machen.
Leserforumvon go549260-63 | Mietrecht | 7 Antworten | 15.06.2020 22:00
Da unser Vermieter so gut wie nie erreichbar war, hat das ein knappes Jahr gedauert. ... Was gilt nun bezgl. seiner Kündigungsfrist? ... Danach steht er dann jedoch selber mit dem Problem da, dass er gegenüber dem Eigentümer der Wohnung, seinem Vermieter, die komplette Miete überweisen muss.
Leserforumvon Autofahrt | Mietrecht | 9 Antworten | 14.12.2014 22:11
Als letztes Jahr mein Mietvertrag ablief, habe ich fristgerecht bescheid gesagt, dass ich eine Verängerung wünsche. ... Als Antwort kriege ich immer nur "die Hausverwaltung hat den Eigentümer benachrichtigt, dieser muss sich entscheiden und meldet sich". ... Am 14.12.2014 von Spezi-2 Damit ein Mietvertrag nach einem Jahr automatisch endet, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, insbesondere eine Begründung.
Leserforumvon Scicco1308 | Mietrecht | 30 Antworten | 17.01.2019 01:54
Eingezogen sind wir 2007 das heißt der Mietvertrag läuft mittlerweile 11Jahre. ... Wechselt doch den Status von "Mieter" zu "Eigentümer". ... Da sollte man auchmal in den Mietvertrag schauen.
Leserforumvon DerPilz | Mietrecht | 54 Antworten | 31.10.2017 20:51
Ich habe nur erfahren dass sich dieser fast das gesamte Jahr über auf Mallorca aufhält, ich habe eine Rufnummer dessen Familie, die aber bisher nicht erreichbar war. ... Für die Kündigungsfrist ist allerdings zu beachten, dass nicht zählt, wie lange die Mutter von C. bereits in der Wohnung lebt, sondern wie lange der Mietvertrag besteht. Ist also in der Zwischenzeit der Mietvertrag einvernehmlich geändert worden, dann zählt für die Dauer der Kündigungsfrist m.
Leserforumvon sinola | Mietrecht | 14 Antworten | 11.01.2022 16:28
Vor ca. einem Jahr lernte er eine Partnerin kennen und diese zog auch in die Wohnung ein. ... Ich bin eingetragener Eigentümer der Wohnung und vermiete diese an meinen Sohn. ... [/quote] Und eine Frist ähnlich einer Kündigungsfrist würde nicht vereinbart?
Leserforumvon Fred85 | Mietrecht | 45 Antworten | 30.08.2014 15:24
Wie ist in diesem speziellen Fall die Kündigungsfrist? ... Nur am Zeitpunkt wann der neue Eigentümer frühestens wegen Eigenbedarf kündigen kann. ... Irgendwie war ich bei Kündigungsausschluss und nicht bei Kündigungsfrist. ----------------- "" Am 22.9.2014 von Fred85 Hallo, ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen...
Leserforumvon Citra | Mietrecht | 35 Antworten | 22.11.2010 21:32
Jetzt hätten die Mieter ja eigetnlich, durch die Dauer die sie in der Wohnung schon wohnen, eine Kündigungsfrist von etwa einem Jahr, aber in dem Mietvertrag, den meine Oma mit den Mietern abgeschlossen hatte steht wörtlich: "Es kann von jedem Teil spätestens am 3. ... Welche Kündigungsfrist gilt jetzt? ... Den Neuabschluß des MV durch die Oma = Früherer Eigentümer kann man dir nicht zurechnen.
Leserforumvon hansheinrich | Mietrecht | 27 Antworten | 19.09.2010 10:26
Kann der Eigentümer sie fristlos rauswerfen aus dem Zimmer? ... Eigentümer kommt dahinter, was passiert dann? ... Immerhin ist das ja nicht vom Eigentümer abgesegnet?
Leserforumvon BlackVamp | Mietrecht | 17 Antworten | 09.11.2010 01:53
Mietvertrag Wohnung: Kündigungsfrist 12 Monate Kündigungssperrfrist 6 Monate ab dem Todestag des Großvaters. ... Ein weiterer Sonderkündingungstermin ist der Jahrestag des Todes, also genau 1 Jahr nach dem Tod. ... Bei einem Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist ist davon auszugehen, dass auch nur diese Frist zur Verfügung steht.
Leserforumvon haselsteinchen | Mietrecht | 6 Antworten | 05.09.2005 14:12
hallo, ist ein mietvertrag von 1968 (!), der auf ein jahr geschlossen wurde, sich aber automatisch um ein jahr verlängert, wenn nicht 3 monate vorher gekündigt wird, nun inzwischen ein unbefristeter mietvertrag - und falls ja, welche kündigungsfristen ergeben sich daraus für beide seiten? ... Es gilt dann je nach Mietvertrag für den neuen Eigentümer eine Kündigungsfrist von 9 oder 12 Monaten für.
Leserforumvon Tonic17 | Mietrecht | 9 Antworten | 09.02.2015 09:43
Im vergangenen Jahr wurde das Haus verkauft und der neue Eigentümer hat einen ebenfalls neuen Mietvertrag mit uns aufgesetzt. ... Daher meine Frage, gilt die Kündigungsfrist, die auf der Mietdauer basiert (9 Monate Kündigungsfrist), oder kommt es lediglich darauf an, wie lange der aktuelle Mietvertrag besteht (3 Monate Kündigungsfrist)? ... Eine Betriebskostenabrechnung gibt es ebenfalls nicht. ----------------- Die Kosten für Wasser, etc. wurden jeweils zuzüglich zu der Miete an den jeweiligen Eigentümer (also bis vor einem Jahr an den alten, nun an den neuen Eigentümer) gezahlt.
Leserforumvon Rueger W | Mietrecht | 35 Antworten | 03.08.2017 10:41
Frage 3: Im Mietvertrag steht nach 10 Jahren eine Kündigungsfrist von 12 Monaten, die Kündigung beruft sich auf 9 Monate, was ist gültig? ... Zitat (von Rueger W):Im Mietvertrag steht nach 10 Jahren eine Kündigungsfrist von 12 Monaten, die Kündigung beruft sich auf 9 Monate, was ist gültig? ... Das kann nicht sein, da es den § 1568a BGB im Jahr 2007 noch gar nicht gab.
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