594 Ergebnisse für „einziehen halt mietvertrag“

Leserforumvon Rockhouse | Mietrecht | 12 Antworten | 02.03.2009 20:28
Wir unterschrieben den Mietvertrag mit dem Vermieter am 10.02.09. Folglich fingen wir an Kartons zu packen und all das was man halt so macht ;-). ... Der Vermieter kann den Mietvertrag kaum kündigen, wenn überhaupt, dann nur unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist.
Leserforumvon Francescaa | Mietrecht | 31 Antworten | 17.12.2019 16:20
Diese haben wir zum Glück schnell gefunden und konnten auch direkt einziehen. ... Mit dem Vermieter wurde die Abmachung getroffen dass wir raus sind sobald die Nachmieter einziehen. ... Aber die wollen ja schon im Januar einziehen wollen aber nix bezahlen.
Leserforumvon elch850 | Mietrecht | 7 Antworten | 25.07.2014 15:41
Fakt ist weiterhin: der Vermieter haftet für sämtliche Kosten, die euch dadurch entstehen, dass der Vermieter euch nicht einziehen lässt. ... Im Zweifelsfall müsstet ihr halt beweisen, dass der Vermieter tatsächlich gesagt hat, dass er euch das Haus nicht geben will. ... ----------------- "" Am 26.7.2014 von SueCologne Ich würde gern noch mal nachfragen, ob von BEIDEN Parteien der Mietvertrag unterschrieben wurde?
Leserforumvon Paula8 | Mietrecht | 30 Antworten | 13.04.2021 14:02
Kann M dennoch seinen Partner als Untermieter einziehen lassen? ... Nur halt alleine Am 13.4.2021 von Paula8 Möchte halt nur, dass mein Partner nachzieht. ... Er meinte dann halt direkt nein.
Leserforumvon Salida | Mietrecht | 9 Antworten | 30.06.2006 08:10
So doof wäre ich heute auch nicht mehr aber ist halt geschehen.Ist also noch altes Recht leider. ... Wenn Du zum 30.11.06 ausziehst und er am 1.12.06 einziehen will musst du bis zum 30.11. die Miete zahlen. ... Er muss den Mietvertrag auch unterschreiben.
Leserforumvon Emanuelle | Mietrecht | 6 Antworten | 06.06.2006 14:16
Im Mietvertrag sind wir beide aufgeführt. ... Und hafte ich dann, falls wir doch nicht einziehen? ... Am 6.6.2006 von islabonita Dann unterschreib halt nicht.
Leserforumvon Hans2014 | Mietrecht | 2 Antworten | 14.11.2014 14:27
Hallo, in meinem Mietvertrag wurden bei Anmietung des Hauses (Anfang September 2014) einige Sondervereinbarungen getroffen. Dabei ging es um die Beseitigung von gewissen "Mängeln" (z.B. konkret das Einziehen einer Holzwand im Dachboden). ... Vielen Dank -- Editiert Hans2014 am 14.11.2014 14:29 -- Editiert Hans2014 am 14.11.2014 14:29 Am 14.11.2014 von Spezi-2 Schau mal in deinen Mietvertrag, was dort über die Aufrechnung mit Gegenforderungen steht.
Leserforumvon syreise | Mietrecht | 11 Antworten | 12.03.2012 17:37
Sie wusste, ja dass ich davon ausgehe, dass ich am 26. die Schlüssel bekomme und am 28. einziehen kann. ... Nach dem Gespräch habe ich meine Mutter/Stiefvater angerufen und gesagt, dass ich so nicht einziehen will und aus dem Mietvertrag raus will. ... Selbst mein Kollege der sie nun auch kennengelernt hat. da wohl die Zusagen nur mündlich gemacht wurden und die schriftliche Ausfühung halt ab 01.04. sagt, dürfte es für Dich nur sehr schwer möglich sein, hier vom Mietvertrag zurückzutretetn oder diesen Anzufechten.
Leserforumvon Janina1190 | Mietrecht | 9 Antworten | 17.06.2021 09:05
Kinder dürfen grundsätzlich bei den Eltern einziehen. ... Kinder dürfen also in den Haushalt der Eltern ohne Genehmigung des Vermieters einziehen. ... Am 17.6.2021 von drkabo Die Frage ist halt, gegen wen man die Kündigung richten müsste: - Frau A, weil der Mietvertrag nie gekündigt wurde - Die Erben von Frau A (zu denen möglicherweise, aber nicht zwangsläufig, auch Sohn A junior gehört) - Sohn A junior, weil der Mietvertrag konkludent auf Sohn A junior übergegangen ist In allen Konstellationen gelten aber die Kündigungsfristen aus dem ursprünglichen Mietvertrag von Frau A.
Leserforumvon Pladde | Mietrecht | 12 Antworten | 01.11.2018 14:24
Im März wurde der Mietvertrag mit Befristung geschlossen. ... Am 1.11.2018 von Pladde Ja, weil dann die Nichte angeblich einziehen möchte. ... Halt wie bei der Eigenbedarfskündigung Nach Ablauf der 12 Monate im Streitfall, wird er den Vertrag eh nochmal vorgelegt bekommen.
Leserforumvon Belenos25 | Mietrecht | 6 Antworten | 23.11.2009 15:03
Unzwar geht es um folgendes ich habe am 16.11.09 meinen Mietvertrag unterschrieben und möchte ihn jetzt wieder Kündigen. ... Im mietvertrag steht: §4 Mietdauer Das Mietverhältnis beginnt erst am 01.12.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit. ... Du kannst normal kündigen, hast halt die Frist von 3 Monaten.
Leserforumvon Elisa. | Mietrecht | 3 Antworten | 26.05.2017 14:54
Juni einziehen, daher stehe ich nun wirklich unter Druck. ... Meine Fragen nun: Ist mein 'Mietvertrag' überhaupt rechtskräftig? ... Wenn der Mitmieter nicht zustimmt, muss man ihn halt auf Zustimmung verklagen (dauert so 3-6 Monate das Verfahren, manchmal auch länger).
Leserforumvon Überfragt99 | Mietrecht | 4 Antworten | 23.10.2020 14:25
Klar hoffe ich dass die Beziehung hält, aber Vorsicht ist besser als Nachsicht. ... Am 23.10.2020 von cauchy Es wäre zu empfehlen im Mietvertrag (oder einem Zusatz zu vereinbaren), dass du mit in die Wohnung einziehen darfst. § 553 BGB ist nämlich nicht anwendbar, wenn vor Abschluss des Mietvertrages bereits der Wunsch zum gemeinsamen Einzug bestand. Solange ihr nicht verlobt oder verheiratet wäret, dürftest du daher ohne Genehmigung des Vermieters wegen § 540 BGB nicht einziehen.
Leserforumvon Olorin | Mietrecht | 4 Antworten | 24.03.2011 09:47
Sie haben einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Vermieter hält sich nicht an den Vertrag und ist somit Schadensersatzpflichtig. ... Es kann nicht sein, dass Sie zunächst einziehen, um dann nach 3 Monaten gekündigt zu werden.
Leserforumvon frischling07 | Mietrecht | 2 Antworten | 14.03.2014 18:57
Bereits vor der Unterschrift, habe ich der Verwaltung mündlich, wie auch schriftlich mitgeteilt, dass ich gerne in das 2.OG nachrücken würde, wenn diese frei wird (die Wohnung ist genau gleich, aber halt im 2.OG). ... Kurze Zeit später habe ich den Mietvertrag für das 2.OG erhalten. ... Ist die Abmachung mit der Verwaltung, dass ich in das 2.OG einziehen kann bindend?
Leserforumvon Cmrosi | Mietrecht | 10 Antworten | 28.06.2018 18:11
Er kann auch eine völlig andere Person dann in die Wohnung einziehen lassen, Sie beide haben ja gekündigt. ... Daß halt die Miete immer pünktlich gezahlt wurde und dass Sie eine ruhige Mieterin sind oder was Ihnen halt einfällt. ... Nur, dass halt eine Person weniger in der Wohnung lebt.
Leserforumvon Maxmama78 | Mietrecht | 4 Antworten | 04.07.2016 09:32
Wir sagten ihm dass es schwer ist derzeit eine passende Wohnung für uns zu finden, darauf antwortete er dass er den befristeten Mietvertrag auch verlängern könnte...ich dachte dass sein Sohn hier einziehen möchte. ... Wahrscheinlich weiss der neue Eigentümer selbst noch nicht, wie er weiter verfahren will und hält sich deshalb bedeckt. ... Ansonsten wäre es eh ein unbefristerer Mietvertrag.
Leserforumvon gooddftt | Mietrecht | 18 Antworten | 11.12.2018 23:56
Im Vorvertrag steht eigentlich nur die Miete+Nebenkosten, wo die Wohnung ist, wann man einziehen kann, und beide Parteien am Ende ein Mietvertrag abschließen müssen. ... Im Ernstfall muss man halt deswegen irgendwann später vor Gericht klären, ob diese Forderung rechtsgültig ist. ... Am 12.12.2018 von Michael32 Das hier Zitat (von gooddftt):Im Vorvertrag steht eigentlich nur die Miete+Nebenkosten, wo die Wohnung ist, wann man einziehen kann, und beide Parteien am Ende ein Mietvertrag abschließen müssen.
Leserforumvon luana11 | Mietrecht | 11 Antworten | 06.12.2016 22:36
Daraufhin fragte ich ihn was für ihn laut wäre, da Kinder halt manchmal was lauter sind. ... Ich habe ihn bei der Besichtigung gefragt ob ein Kind für die Frau in Ordnung wäre und er sagte mir man könne sich seine Nachbarn halt nicht aussuchen. ... Vielen Dank für die Antwort Am 7.12.2016 von Harry van Sell Mangels Alternative, unterschreiben und einziehen.
Leserforumvon Mondeskind | Mietrecht | 7 Antworten | 30.10.2018 12:23
Guten Tag, Wir haben am 29.09.18 einen Mietvertrag unterschrieben über ein Einfamilienhaus. ... Zum 1.12. werden SIe wohl einziehen können oder aber die VMin (unabhängig vom Alter) auf Schadensersatz verklagen können. ... Am 30.10.2018 von Mondeskind Ja der Mietvertrag ist erst ab 01.12.2018.
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