271 Ergebnisse für „einzug dann klage miete“

Leserforumvon ratlos44 | Mietrecht | 4 Antworten | 11.04.2007 16:55
wenn dann plötzlich beide zahlen, hätte C eine Miete zuviel?!? angenommen die Miete wäre 600€, könnten dann vom RA sowohl von A als auch von B 1,3 geschäftsgebühr jeweils aus diesem Streitwert verlangt werden? ... Inwiefern die "Fristlose" gerechtfertigt gewesen wäre, hätte im Zweifelsfall (und bei Klage des VM) ein Gericht entschieden.
Leserforumvon Lastpain | Mietrecht | 38 Antworten | 30.08.2016 07:02
"Ich werde eine Abfindung nur zahlen wenn das Gericht mich dazu verurteilt." laut seiner Aussage hat der Vermieter hat seinen Anwalt beauftragt einen Aufhebungsvertrag zum 1.9 direkt aufzusetzen, dieser soll per Post kommen und dann unterschrieben zusammen mit dem Mietvertrag zurückgeschickt werden (Eine Kopie des Aufhebungsvertrages bleibt) Dieser soll dann unterschrieben zurück an den Anwalt gesendet werden und dann wird veranlasst das die Miete und die Mietsicherheit zurück gezahlt wird. ... Entweder er geht zum Anwalt und zieht eine fristlose Kündigung und Klage gegen den Vermieter durch. ... Nur muss sich der Mieter darüber klar sein, dass es ein paar Monate dauern kann, in denen Kaution und Miete erstmal weg ist und weitere Kosten entstehen.
Leserforumvon Der Kläger NRW | Mietrecht | 6 Antworten | 21.04.2007 10:01
Bei unseren einzug wurden mehrere mängel festgestellt wie zb. ... Ich habe sie leider auch nicht mehr ... kann ich da dann immernoch was anfechten ??? ... Bezüglich der NK-Abrechnung für 2006 wartet erst einmal ab, ob überhaupt eine kommt und was dann in ihr steht.
Leserforumvon Sunshine2901 | Mietrecht | 6 Antworten | 15.11.2006 14:12
Ist eine solche Situation gegeben, wird das Gericht die Klage regelmäßig abweisen, wenn der Vermieter die bestehenden Zweifel an dem gelten gemachten Eigenbedarf nicht ausräumen kann. ... Wenn der Vermieter sich mit dem Einzug 1 Jahr Zeit lässt und dann erst einzieht, dann ist das rechtlich einwandfrei. ... Am 20.11.2006 von Sunshine2901 das ist allerdings ziemlich unfair. zumal so ziemlich sicher ist, dass er da nie einziehen wird. da renoviert irgendwer anders. ich finde man darf den mieter nicht in seine fehltritte als vermieter reinziehen. man kann das doch alles vorher klären, beovr man einem das zu hause wegnimmt. dann kann man ja auch davon ausgehen, dass er nie vorhatte, die wohnung längerfristig zu vermieten, da er ja schon vor meinem einzug dort fremdgegangen ist. ist das nicht fahrlässig?!
Leserforumvon astra0861 | Mietrecht | 29 Antworten | 18.08.2004 18:42
Da das junge Paar früher in die Wohnung wollte, haben wir mündlich zugestimmt und ihnen die Miete für März erlassen (Anerkennung der Renovierungsarbeiten) und auf die Nebenkosten ab Einzug hingewiesen. ... Klage eine Chance, da wir für den früheren Einzug ja Zeugen haben? ... Wenn vereinbart wurde: Mietzahlung ab 01.04., dann ist nur die Miete ab 01.04 zu zahlen, die Betriebskosten aber ab Einzug=Schlüsselübergabe.
Leserforumvon Jensch123 | Mietrecht | 24 Antworten | 07.05.2021 18:04
[/quote] Wir haben die Klage erst vor ein paar Tagen erhalten und mussten dann mit erstaunen feststellen, dass auf dem Vertrag des Vermieters nachträglich der Name meiner Frau und weitere Vermerke hinzugefügt wurden. ... Dann wäre wohl ein Anwalt ratsam. ... Dann wäre wohl ein Anwalt ratsam.
Leserforumvon fb451712-96 | Mietrecht | 6 Antworten | 13.10.2016 21:56
Einzug war am 1.8.2016 bzw am Montag darauf. 1.Mängel Nach Einzug stellten wir fest das die gesamte Wohnung keinen Anschluss hat. ... Androhung sie Miete zu kürzen und eine Firma zu beauftragen ist erfolgt. ... Besser hier: eine Klage auf Mängelbeseitigung nach vorheriger anwaltlicher Einschätzung der Erfolgsaussichten jedes einzelnen Punktes!
Leserforumvon JayOn1 | Mietrecht | 12 Antworten | 04.09.2019 20:34
Vor der Trennung war vereinbart, dass ich nicht für zwei Wohnungen Miete bezahlen kann, bis zur Kündigung meiner Wohnung auch nur meine Miete bezahle und mich ab Einzug in die neue Wohnung an den Kosten beteilige. ... Falls er soweit geht, dann könnte sein Verhalten, sein Druck-Ausüben möglicherweise Einfluss auf den Ausgang seiner Klage haben. ... Zitat (von JayOn1):Vor der Trennung war vereinbart, dass ich nicht für zwei Wohnungen Miete bezahlen kann, bis zur Kündigung meiner Wohnung auch nur meine Miete bezahle und mich ab Einzug in die neue Wohnung an den Kosten beteilige.
Leserforumvon trutzek | Mietrecht | 47 Antworten | 08.05.2016 10:36
Und wenn sie nicht zustimmt und der Vermieter mit der Klage durchkommt? ... Wenn die neue Miete wegen der Mietpreisbremse ungültig ist, dann kann man sie glaube ich auch nachträglich noch amfechten. Am 8.5.2016 von Ver Zitat (von cauchy):Wenn die neue Miete wegen der Mietpreisbremse ungültig ist, dann kann man sie glaube ich auch nachträglich noch amfechten. @ Cauchy: Kennst Du einen Prozess, bei dem ein Mieter erfolgreich gegen die neue Miete aufgrund der Mietpreisbremse geklagt hat?
Leserforumvon sEbMaStEr | Mietrecht | 30 Antworten | 01.09.2009 14:00
Vor ca. 1 1/2 Monaten ich habe einen Mietvertrag zusammen mit meiner Ex-Freundin unterschrieben und jetzt habe ich mich kurz vor dem Einzug von ihr getrennt. Der Einzug sollte zum 15.08.2009 stattfinden und die Trennung war ca. 1 Woche davor. ... Bei dieser Klage hast Du wiederum sehr gute Karten.
Leserforumvon go442858-87 | Mietrecht | 5 Antworten | 14.06.2016 09:39
Miete kürzen?... Oder die Tür selbst besorgen und von der Miete verrechnen? ... Wenn das immer noch nichts hilft, dann kann man entweder die fehlende Tür zu akzeptieren oder einen Anwalt mit der Klage beauftragen.
Leserforumvon bell89 | Mietrecht | 34 Antworten | 13.08.2011 22:18
Was würde dann passieren? ... Wie viel Geld könnte dann noch auf mich zu kommen außer die 1200€? ... Klage möchte ich nur wissen weil meine Mutter jetzt auf mich sauer ist.
Leserforumvon Momo8753 | Mietrecht | 33 Antworten | 15.01.2009 23:09
Die am 1.1. fällige Miete konnte nicht bezahlt werden. ... Es sei nicht erlaubt, die Kaution gegen Miete aufzurechnen. ... Vm zahlt erst nach Klage. 2.
Leserforumvon hummel4 | Mietrecht | 35 Antworten | 01.08.2008 18:30
Der Zwangsverwalter sah dann auch die Mängel teils ein und die Miete minderte sich. ... Dein alter Vertrag den du bei Einzug gemacht hattest gilt weiter, egal wie oft der Besitzer wechselt. ... Zuerst muss ein Schreiben vom Gericht kommen, in dem steht, dass Klage gegen dich erhoben wurde.
Leserforumvon MarenB | Mietrecht | 23 Antworten | 28.05.2007 15:02
Wie die Zahlung der Miete dann im Innenverhältnis geregelt ist, hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun. ... was kann dann passieren, wenn es soweit kommt? ... oder kann man sich auch darauf besrufen, dass F 1. schon vor dem einzug wusste, dass M zunächst keine miete zahlen kann und dass sie 2. stillschweigend 3,5 monate lang die miete (gesamtschuld) allein gezahlt hat?
Leserforumvon Sera | Mietrecht | 27 Antworten | 21.08.2009 18:40
Gegen den oder eine Klage muss man vorgehen, alles andere ist dummes Geschwätz. ... Ich miete für 500 Euro. ... Dann steht auch nicht drin das ein versauter Teppich vor dem Einzug gemacht werden sollte.
Leserforumvon Melanie23121979 | Mietrecht | 37 Antworten | 29.12.2016 15:43
Warum sollte es dann nicht Deine Schuld sein? ... Der Gesetzgeber sprach, dass der Mieter a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. ... Entweder ist die Forderung verjährt, dann bin ich nicht in Verzug oder ich bin in Verzug, dann ist aber die Forderung aber auch nicht verjährt.
Leserforumvon Nicolene | Mietrecht | 2 Antworten | 26.11.2004 21:27
Beim Einzug wurde mir vom Vermieter gesagt, dass "demnächst" ein Balkon angebaut wird. ... Wer ein Mängel moniert, zahlt aber die Miete brav weiter, länger als 6 Monate, hat kein Recht die danach zu kürzen. Besser ab sofort die Miete unter Vorbehalt bezahlen, dann klage einreichen auf Mängel Beseitigung.
Leserforumvon ip451676-16 | Mietrecht | 27 Antworten | 03.12.2018 00:55
Dann anschließend eine Klage? ... Dann stünde m.E. eine Klage gegen den Vermieter an. ... Dann stünde m.E. eine Klage gegen den Vermieter an.
Leserforumvon Janis Joplin | Mietrecht | 27 Antworten | 24.07.2008 20:48
Ich würde ihm mit Klage und der Auferlegung sämtlicher Kosten drohen. ... Denn gegen den Eigentümer hat der Mieter in diesem Fall keine Ansprüche und kann den Einzug daher wohl nicht gerichtlich erstreiten. ... Und das liegt dann schon ziemlich nahe .
123·5·10·14